Feuerwehr darf Eiszapfen auf Kosten des Hauseigentümers beseitigen

Posted by Klaus on 17th Februar 2012 in Allgemein

Wenn die Feuerwehr wegen Eiszapfen gerufen wird die zur Gefahr werden könnten, kann die Feuerwehr eine Rechnung an den Hauseigentümer schicken. Siehe feuerwehrmagazin/hausbesitzer-mussten-eis-entfernung-zahlen.

Foto Archiv GKB von Oliver

One Response to “Feuerwehr darf Eiszapfen auf Kosten des Hauseigentümers beseitigen”

  1. News aus der Feuerwehr-Szene…

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