Archive for März 20th, 2013

Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung

Posted by Klaus on 20th März 2013 in Allgemein

Gerichtsurteil  – Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob eine Formularklausel in einem Wohnraummietvertrag wirksam ist, welche die Haltung von Hunden und Katzen in einer Mietwohnung generell untersagt.

Der Beklagte mietete eine Wohnung der Klägerin in Gelsenkirchen. Die Klägerin ist eine Genossenschaft, der auch der Beklagte angehört. Im Mietvertrag war – wie bei der Klägerin üblich – als „zusätzliche Vereinbarung“ enthalten, dass das Mitglied verpflichtet sei, „keine Hunde und Katzen zu halten.“

Der Beklagte zog mit seiner Familie und einem Mischlingshund mit einer Schulterhöhe von etwa 20 cm in die Wohnung ein. Die Klägerin forderte den Beklagten auf, das Tier binnen vier Wochen abzuschaffen. Der Beklagte kam dieser Aufforderung nicht nach. Hierauf hat die Klägerin den Beklagten auf Entfernung des Hundes aus der Wohnung und auf Unterlassung der Hundehaltung in der Wohnung in Anspruch genommen. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Landgericht das erstinstanzliche Urteil geändert und die Klage abgewiesen.

Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Vermieters, welche die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung generell untersagt, gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB* unwirksam ist. Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet. Zugleich verstößt sie gegen den wesentlichen Grundgedanken der Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters in § 535 Abs. 1 BGB**. Ob eine Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne dieser Vorschrift gehört, erfordert eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall. Eine generelle Verbotsklausel würde – in Widerspruch dazu – eine Tierhaltung auch in den Fällen ausschließen, in denen eine solche Abwägung eindeutig zugunsten des Mieters ausfiele.

Die Unwirksamkeit der Klausel führt nicht dazu, dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann. Sie hat vielmehr zur Folge, dass die nach § 535 Abs. 1 BGB** gebotene umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen muss. Im vorliegenden Fall hat das Berufungsgericht eine Zustimmungspflicht der Klägerin zur Hundehaltung rechtsfehlerfrei bejaht.

*§ 307 BGB: Inhaltskontrolle

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.

(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung

1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder

2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

**§ 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

Urteil vom 20. März 2013 – VIII ZR 168/12

AG Gelsenkirchen-Buer – Urteil vom 16. November 2011 – 28 C 374/11

LG Essen – Urteil vom 15. Mai 2012 – 15 S 341/11

Karlsruhe, den 20. März 2013

Fotos aus unserem Archiv

25 Jahre Weilimdorfer Heimatstube: neue Ausstellung ab 6. April 2013

Zum Jubiläum gibt es in der Heimatstube im “Alten Pfarrhaus” in der Ditzinger Str. 7 jeden Samstag von 15 bis 17 Uhr (oder nach telefonischer Anmeldung unter 0711-834243) eine Ausstellung zu besichtigen.

Weitere Infos unter weilimdorfer-heimatkreis/25-jahre-weilimdorfer-heimatstube-neue-ausstellung-ab-6-april-2013

Foto, aus unserem Archiv

Frösche und Kröten haben Vorfahrt

Posted by Klaus on 20th März 2013 in Allgemein

Die Zeit der Krötenwanderung steht bevor. In Nachten mit starken Wanderbewegungen werden die Straßen Bachhalde und Blankensteinstraße im Naturschutzgebiet „Unteres Feuerbachtal“ gesperrt. Die Stadt führt die Sperrung in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Naturschutz Mühlhausen und dem Busunternehmen Knisel durch.

Wenn im Frühling die Nächte mild und regnerisch werden, wandern Kröten, Frösche und Molche wieder zu Tausenden aus den Winterquartieren zu ihren Laichgewässern. Dabei müssen sie häufig Straßen überqueren. Viele von ihnen erreichen ihr Ziel leider nicht und enden überfahren auf den Straßen. Um dies zu vermeiden, gibt es im Naturschutzgebiet Unteres Feuerbacher Tal eine Sonderregelung zum Schutz der wandernden Amphibienarten.

Neben der Erdkröte zählen auch andere Arten wie Grasfrosch, Bergmolch oder Feuersalamander zu den Traditionslaichern, die in jedem Frühjahr meist zu den Gewässern aufbrechen, in denen sie auf die Welt kamen, um dort selbst für Nachwuchs zu sorgen.

Im Naturschutzgebiet „Feuerbacher Tal mit Hangwäldern und Umgebung“ leben Erdkröte, Grasfrosch sowie Teich- und Bergmolch, die über die Bachhalde im Stadtbezirk Mühlhausen und über die Blankensteinstraße in Zazenhausen zu ihren Laichgewässern im Feuerbachtal und im ehemaligen Steinbruch Wenninger wandern.

Die Stadt organisiert im Frühjahr temporäre Sperrungen der genannten Vorbehaltsstraßen in Nächten, in denen bei einsetzender Dunkelheit mit Temperaturen über sechs Grad Celsius und Regen mit stärkeren Wanderungen zu rechnen ist. In den Monaten der Wanderung, in der Regel März und April, ist mit bis zu 15 Wanderungstagen zu rechnen.

An den Tagen der Krötenwanderung ist das Feuerbacher Tal nachts für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Busse der Linie 401 wenden an diesen Tagen an der Haltestelle Steigle. Die Haltestellen Mühlhausen, Bachhalde und Schloss werden nicht bedient.

Info Stadt Stuttgart

Foto aus unserem Archiv

Fisch des Jahres 2013 – Die Forellen

Posted by Klaus on 20th März 2013 in Allgemein

Pressemitteilung es Verbandes Deutscher Sportfischer zum Fisch des Jahres.
Der Verband Deutscher Sportfischer (VDSF) hat in Abstimmung mit dem Deutschen Angler Verband (DAV), dem Bundesamt für Naturschutz (BfN), dem Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) und dem Österreichischen Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz (ÖKF) die Forelle zum Fisch des Jahres 2013 gewählt.
Die zur Familie der Lachsfische (Salmonidae) zählende Forelle gehört wohl zu den bekanntesten heimischen Fischarten. Je nach Lebensweise unterscheidet man drei verschiedene Formen der gleichen Art: Die Bachforelle, die in der Regel ständig in Fließgewässern lebt, die Seeforelle, die in Süßwasserseen vorkommt, zum Laichen aber in die Zuflüsse aufsteigt, und die Meerforelle, die einen Teil ihres Lebens im Salzwasser verbringt und in Lebensweise und Verhalten dem atlantischen Lachs ähnlich ist. Im Meer hält sie sich bevorzugt in Küstennähe auf und steigt zum Laichen in Flüsse bis hin zu kleinen Bächen auf.
Auf der Basis neuerer genetischer Erkenntnisse wird auch die These dreier verschiedener Arten diskutiert.
Je nach Lebensraum in den verschiedenen Gewässern entwickeln sich diese Fische unterschiedlich in Größe und Färbung und weiteren Merkmalen. Ausgewachsene Meer- und Seeforellen erreichen, im Gegensatz zu der verhältnismäßig kleinen Bachforelle (20-60 cm und 0,5-2 kg), meist eine Länge von 80–100 cm und ein Gewicht von 10-15 kg. Die drei Ökotypen sind problemlos kreuzungsfähig.
Forellen haben einen spindelförmigen, seitlich nur mäßig abgeflachten Körper. Der Kopf ist relativ groß. Das endständige Maul reicht bis hinter das Auge und weist kräftige Zähne auf.
Die Färbung der Forellen ist äußerst vielfältig und variiert sowohl zwischen den drei Formen der Forelle als auch zwischen einzelnen Populationen eines Ökotyps. Bachforellen haben eine gelbliche Grundfärbung und einen dunkel bräunlichen Rücken. Sie weisen meist rote, hell umrandete Tupfen auf. Dieses Merkmal unterscheidet sie von den See- und den Meerforellen, deren Schuppenkleid silbrig glänzt und mit schwarzen x- oder punktförmigen Flecken übersät ist. Die Meerforelle ist dem Lachs sehr ähnlich. Alle Jungtiere sind auf den Körperseiten dunkel gebändert.
Forellen werden auch vom Laien leicht als solche erkannt. Im Gewässer sind sie jedoch oft schwer zu entdecken, da ihre Körperfarbe zur Tarnung dem Untergrund angepasst ist.
Die Bachforelle kommt von Spanien bis zum Ural in ganz Europa in kühlen, sauerstoffreichen, fließenden und stehenden Gewässern mit Kies- oder Geröllgrund vor. Die Oberläufe der Fließgewässer bilden den bevorzugten Aufenthaltsraum und werden daher als Forellenregion bezeichnet. Als wertvoller Speisefisch wurden die Bachforellen in weiten Gebieten der Erde eingebürgert. Die Seeforelle findet man von Skandinavien bis zum Ural, auf den britischen Inseln sowie in den Voralpen- und Alpenseen. Die Meerforelle lebt im europäischen Küstengebiet von Portugal bis hoch in den Norden.
Je nach Verbreitungsgebiet findet die Laichzeit der verschiedenen Forellenformen zwischen Oktober und März im Süßwasser statt. Die Eier werden in eine flache Laichgrube gelegt, die das Weibchen im kiesigen Flussgrund durch kräftige Schwanzbewegungen anlegt. Die Brut schlüpft innerhalb von sechs bis acht Wochen und lebt weitere vier bis sechs Wochen lang im Kies von ihrem Dottersack, bevor sie anfängt kleinen Insektenlarven und Krebstieren nachzujagen. Später ernähren sich die Jungfische weiterhin von Insektenlarven und anderem kleinen Getier und nehmen auch geflügelte Insekten an der Wasseroberfläche auf. Als Adulte leben vor allem die großen Exemplare aller drei Formen in der Regel räuberisch und fressen Fische. Jungfische bleiben einen längeren Zeitraum im Laichgewässer, um dann in einen größeren Fluss, einen See oder ins Meer zu ziehen. Nur Bachforellen bleiben oft standorttreu.
Geschlechtsreif werden Forellen nach etwa drei bis fünf Jahren.
Die beliebte Regenbogenforelle ist übrigens keine heimische Art. Sie wurde Ende des 19.Jahrhunderts aus Amerika eingeführt.
Durch die Regulierung und Verbauung unserer heimischen Flüsse und Bäche sind die natürlichen Lebensräume aller drei Forellentypen bedroht. Viele Barrieren in Form von Staustufen und Wehren behindern sie auf ihren Wanderungen und schneiden sie von ihren Laichrevieren ab. Zudem stellen die Turbinen von Wasserkraftwerken eine tödliche Falle für sie dar.
Das bedeutet, wir brauchen naturnahe und durchgängige Fließgewässer. Nur dann haben die Forellen, wie auch andere Wasserbewohner, eine Chance als Schmuckstücke unserer heimischen Naturlandschaft erhalten zu bleiben.
V.i.S.d.P.
Verband Deutscher Sportfischer e.V.
Peter Mohnert
-Präsident-

Info: vfg-bw.org/Fisch des Jahres 2013 Forellen und ein  Faltblatt.pdf

Foto, Klaus

Hörnleshasbrunnen in Weilimdorf wieder als Osterbrunnen geschmückt

Posted by Klaus on 20th März 2013 in Fotos, Seen, Flüsse u. Brunnen in der Region Stuttgart, Stuttgart

In diesem Jahr wurde der Hörnleshasbrunnen von den Kindern des  Montessori-Kinderhaus Weilimdorf und dem  Weilimdorfer Heimatkreis geschmückt. Mit diesem geschmückten Brunnen soll auf die „Zukunft des Wassers“ hingewiesen werden.

Auf die Zukunft des Wassers hinweisen

(aus: In und um Weilimdorf Nr. 14/2012, 05. April 2012)

Der Weilimdorfer Heimatkreis hat in diesem Jahr zum dritten Mal in Folge den Hörnleshasenbrunnen in einen Osterbrunnen verwandelt. Die fleißigen Helfer beim Schmücken des Brunnens kamen in diesem Jahr aus dem Montessori-Kinderhaus Weilimdorf.
Es ist hinlänglich bekannt, dass ein Mensch lange Zeit ohne feste Nahrung auskommen kann, aber nicht ohne Wasser. Ohne Wasser gibt es kein Leben und erst das Wasser machte die Erde fruchtbar. Über viele Jahrtausende hinweg sind an Quellen Heiligtümer und Tempel gebaut worden, weil die Menschen der Vor- und Frühzeit glaubten, dass Wasser eine heilende Wirkung habe und zudem den Körper, aber auch die Seele reinige. Diese Vorstellung finden wir zum Beispiel auch in der christlichen Taufe wieder und heilen hilft das Wasser noch heute, wenn man allein an die vielen Thermalquellen in der Region denkt.
Für die Kelten, die vor 2500 Jahren hier lebten, war das Wasser ein Geschenk der unterirdischen Mächte des Erdinneren. Überall an ihren Wohnorten fand man in Quellen und Brunnen Votivgaben als Zeichen der Verehrung. „Diese Verehrung und den Dank für sauberes Wasser finden wir auch noch heute bei vielen Völkern“, erklärt Erika Porten, Vorsitzende des Weilimdorfer Heimatkreises.
In Oberfranken begann man um 1900 nach der Reinigung der Brunnenstuben im Frühjahr die Brunnen als Dank für sauberes Wasser mit Grün und Ostereiern zu schmücken. Das Grün steht mit den Zweigen von Buchsbaum, Eibe, Wacholder und Weide als Symbol für Leben, Tod und Heilung, die Ostereier für Fruchtbarkeit und Erneuerung.
Bis zum Anschluss an die Strohgäu-Wasserleitung 1907 haben die Bürger von Weilimdorf ihr Trinkwasser ausschließlich aus 26 Brunnen gedeckt, die sich auf Gemeinde- aber auch privatem Gelände befanden. Gemeinschaftlich trugen sie Sorge für das Reinigen der Brunnenstuben, damit das Wasser nicht durch Bakterien und Vibrionen verunreinigt wurde.
In einer Zeit, in der das Wasser auch bei uns immer kostbarer wird, nimmt der Weilimdorfer Heimatkreis die oberfränkische Tradition auf, um damit auf die drängenden Fragen der Zukunft des Wassers hinzuweisen.

Zum dritten Mal wurde dem Hörnleshasenbrunnen ein grünes Kleid gegeben und mit roten und gelben Eiern und Bändern in den Wappenfarben von Weilimdorf geschmückt. Dazu hatte der Weilimdorfer Heimatkreis diesmal die Kinder des Montessori-Kinderhaus eingeladen, die ihre selbst gebastelten Eier in die Girlanden einfügten.
Der Weilimdorfer Heimatkreis hofft mit dieser Veranstaltung eine fortdauernde Tradition geschaffen zu haben. Bis zum 14. April wird der Brunnen so zu betrachten sein und zum Nachdenken über den Umgang mit dem Wasser anregen.

Wir bedanken uns bei Frau Porten vom Weilimdorfer Heimatkreis für den ausführlichen Hinweis

Hörnleshasbrunnen

Der Hörnleshasbrunnen setzt sich aus restaurierten Teilen von alten Brunnen Weilimdorfs zusammen. Der Trog und vermutlich auch die gusseiserne Brunnensäule in Wasseralfinger Gotik stammen von der Viehtränke in der Roßbachstraße. Der Hörnleshas verkörpert das Wahrzeichen Weilimdorfs. Erneuert/saniert,1989 Info der Stadt Stuttgart

Weitere Infos:
weilimdorfer-heimatkreis
Montessori-Kinderhaus Weilimdorf
weilimdorf/statt_dem_hoernleshas_kam_der_hochwasserhaas
weilimdorf/ein_hoernleshas_sucht_beim_stadtfest_sein_neues_zuhause

Fotos, Klaus

Osterschmuck und Kelterabend in Rohracker 23.03.2013

Der von der Frauengruppe hergestellte Osterschmuck wird auch in diesem Jahr wieder unseren Brunnen schmücken. Um 10 Uhr lädt der Obst- und Gartenbauverein Stuttgart-Rohracker e.V. unter Leitung von Herrn Benk dazu ein bei einem Ständerling auf dem Kelterplatz den Schmuck zu bewundern.

Die Veranstaltung wird musikalisch vom Musikverein Herdelfingen-Rohracker umrahmt.

Und wer sein Viertele lieber Abends als Morgens trinkt sei um 19.30 Uhr herzlich willkommen zum Kelterabend des Musikverein Hedelfingen-Rohracker e.V.

Gespielt werden sowohl traditionelle Marschmusik als auch aktuelle Pop-Songs und bekannte Filmmusik.

Für das leibliche Wohl sorgt der 1. Musikverein Hedelfingen-Rohracker e.V. in Zusammenarbeit mit der Weingärtnergenossenschaft Rohracker eG.

Info: wg-rohracker
Siehe auch Veranstaltungen-2013-Weingärtnergenossenschaft-Rohracker-eg

Foto aus unserem Archiv (2012)

Kursaal Bürgerhaus Bad Cannstatt

Posted by Klaus on 20th März 2013 in Allgemein, Stuttgart, Vereine und Gruppen

Antrag der Stadträtinnen/ Stadträte – Fraktion  Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion   19.03.2013  

Der aufwändig sanierte und renovierte Kursaal Bad Cannstatt soll den Cannstatter Bürgern als Bürgerhaus zur Verfügung stehen.

Wie auch der gemeinsame  Antrag der Fraktionen der Grünen, der SPD, der FDP und SÖS/Linke soll der Kursaal Bad Cannstatt (großer und kleiner Saal) ab Herbst 2013 als Bürgerhaus auf Grundlage der Entgelt-bestimmungen für die Benutzung von Gemeinwesenzentren  und anderen öffentlichen Einrichtungen betrieben werden.

Da der Kursaal durch seine Historie und seine besondere Architektur, wie auch die sehr aufwändige Sanierung unter den in Stuttgart bestehenden Bürgerhäusern eine Besonderheit ist, sind wir Freie Wähler der Ansicht, dass der Kursaal auch für andere als nur für Vereinszwecke genutzt werden sollte.

Daher beantragen wir:

Das Bezirksamt übernimmt für den Betrieb, (das ist die Betriebsführung und die Gebäudeaufsicht) für drei Jahre die Verantwortung und organisiert im Einvernehmen mit dem Nutzerrat die Belegung.

Nach diesen drei Jahren soll Bilanz gezogen werden. Sollte die Nutzung und die Vermarktung unbefriedigend ausfallen, wird über die Betriebsführung und die Gebäudeaufsicht erneut entschieden.

Unterzeichnet:
Konrad Zaiß stellv. Fraktionsvorsitzender,  Robert Kauderer,  Rose von Stein

Foto aus unserem Archiv