Diskussion um Trinkgeld – OB Kuhn: „Kirche im Dorf lassen“

Posted by Klaus on 12th Dezember 2013 in Allgemein, Stuttgart

Oberbürgermeister Fritz Kuhn warnt davor, kleine Trinkgelder zugunsten von Gemeinschaftskassen pauschal zu kriminalisieren.

„Ich rate dazu, die Kirche im Dorf zu lassen“, sagte Kuhn am Donnerstag, 12. Dezember. Es sei ein guter Brauch, zum Beispiel Müllwerkern am Ende des Jahres ein paar Euro für deren Kaffeekasse zu geben. „Solange das Ausdruck von Dankbarkeit ist für eine gute und verlässliche Arbeit, kann ich da nichts Verwerfliches drin sehen“, fügte Kuhn an und erklärte weiter: „Die Bürgerinnen und Bürger tun das ja freiwillig und aus Freundlichkeit.“

Eine Grenze sieht Kuhn aber überschritten, wenn Erwartungen ins Spiel kommen. „Weder dürfen die Bürger mit ihrem Trinkgeld Erwartungen an eine bevorzugte Behandlung verbinden, noch öffentlich Bedienstete die Erwartung haben, sie hätten Anspruch auf Trinkgeld“, so der OB. „Wenn die aktuelle Diskussion an der Stelle zur Klärung beitrage und helfe, das Bewusstsein zu schärfen, „dann finde ich das gut“. Die Öffentlichkeit sei beim Thema Korruption sehr sensibilisiert. „Da sind alle in der Verantwortung, jeden Anschein zu vermeiden“, so Kuhn.

Der OB verwies darauf, dass zu Beginn des nächsten Jahres ohnehin ein verwaltungsinterne Prüfung der ggf. Überarbeitung städtischer Regelungen zur Vorteilsnahme ansteht. „Für die Mitarbeiter wie für die Bürger muss die Regelung, wie auch immer sie aussehen wird, nachvollziehbar, verständlich und umsetzbar sein,“ sagte Kuhn. Das gebiete schon die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern.

Die aktuelle „Dienstanweisung zum Verbot der Annahme von Vorteilen durch Beschäftigte des Landeshauptstadt Stuttgart“ regelt eindeutig: „Die Annahme von Geld ist nicht erlaubt. Als allgemein erteilt gilt die Zustimmung für die Annahme von Geld bis zu einem Betrag von 15 Euro durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Müllabfuhr, bei den Friedhöfen und den Alten- und Pflegeheimen, wenn der zugewendete Geldbetrag zugunsten einer Gemeinschaftskasse verwendet wird.“

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