Hinweise zur Europawahl 2014

Posted by Klaus on 24th April 2014 in Allgemein

S-Rathaus-1Vom 22. bis 25. Mai 2014 werden in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Vertreter dieser Staaten in das Europäische Parlament gewählt. In der Bundesrepublik Deutschland sind 64,4 Millionen, darunter knapp 61,4 Millionen Deutsche und rund 2,9 Millionen weitere in Deutschland lebende Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt. Von den insgesamt 751 Sitzen des Parlaments entfallen 96 auf Deutschland.

In Deutschland findet die Europawahl am 25. Mai 2014 statt. In den Wahllokalen kann in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr gewählt werden.

Für die Europawahl gibt es einen landeseinheitlichen Stimmzettel mit den 24 in Baden-Württemberg zur Wahl zugelassenen Parteien (eine Landesliste, 23 Bundeslisten). Diese haben insgesamt 759 Bewerber nominiert, davon wohnen 108 im Land. Auf dem Stimmzettel sind die ersten zehn Bewerber jeder Partei aufgeführt.

Wahlrecht der Unionsbürger

Auch die hier lebenden Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) sind prinzipiell wie in Deutschland lebende Deutsche bei der Wahl der deutschen Abgeordneten für das Europäische Parlament wahlberechtigt. Jeder Unionsbürger kann frei entscheiden, ob er sich in der Bundesrepublik Deutschland oder in seinem Herkunftsland an der Europawahl 2014 beteiligt. Eine mehrfache Wahlteilnahme ist aber unzulässig. Die zur Wahlteilnahme in der Bundesrepublik Deutschland erforderliche Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt auf Grund eines früheren oder aktuellen Antrags des Unionsbürgers.

Die Gemeinde trägt die wahlberechtigten Unionsbürgerinnen und Unionsbürger von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ein, wenn sie bei der letzten Europawahl auf ihren Antrag hin in ein deutsches Wählerverzeichnis eingetragen und ohne Wegzug ins Ausland am 20. April 2014 bei der Meldebehörde gemeldet waren. Die von Amts wegen einzutragenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürger erhalten wie alle anderen Wahlberechtigten automatisch eine Wahlbenachrichtigung.

Falls die von Amts wegen eingetragenen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger nicht in Baden-Württemberg, sondern im Herkunftsland wählen möchten, haben sie spätestens bis zum 4. Mai 2014 bei der Gemeinde zu beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die nicht von Amts wegen eingetragen werden, aber bei der Europawahl hier wählen wollen, müssen bei ihrer Gemeinde bis spätestens 4. Mai 2014 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Weitere Informationen stellt das Bundesinnenministeriumim Internet in allen 24 EU-Sprachen zur Verfügung. Das erforderliche Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist bei den Gemeinden oder im Internet auf den Seiten des Bundeswahlleiters erhältlich.

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme

Mit der Stimme ist die Partei zu kennzeichnen, die gewählt wird. Die Wählerstimme ist eine Listenstimme; die Europawahl ist in Deutschland eine Verhältniswahl nach Listen. Die Wahlvorschläge dürfen nicht verändert werden, wie beispielsweise Namen durchstreichen oder hinzufügen, die Reihenfolge der Bewerber ändern, Zusätze oder Vorbehalte einfügen. Es darf auch nicht ein Teil des Stimmzettels abgetrennt werden. Das alles würde die Stimme ungültig machen.

Keine Wahlumschläge bei der Urnenwahl

Wie bereits bei den vorangegangenen Europawahlen gibt es bei der Stimmabgabe im Wahllokal keinen Wahlumschlag. Die Wahlberechtigten haben den Stimmzettel, bevor sie die Wahlkabine verlassen, so zu falten, dass Außenstehende nicht erkennen können, wie gewählt wurde, und den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne zu werfen. Der Europawahlstimmzettel darf nicht in einen Umschlag für die Kommunalwahlen gesteckt werden. Bei der Briefwahl ist dagegen aus Gründen der Geheimheit der Wahl weiterhin der Stimmzettel in den blauen Wahlumschlag zu stecken.

Durchführung der repräsentativen Wahlstatistik

In Baden-Württemberg wird in Urnen- und Briefwahlbezirken von 140 Gemeinden eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Die dort verwendeten Stimmzettel mit Kennzeichnungen des Geschlechts und sechs Altersgruppen sind gesetzlich vorgeschrieben und verletzen nicht das Wahlgeheimnis.

Mit Schablonen können Blinden und Sehbehinderte ohne fremde Hilfe wählen

Der Blinden- und Sehbehindertenverband V.m.K. Mannheim bietet federführend für die drei Blindenvereine in Baden-Württemberg wie bei den letzten Parlamentswahlen blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten für die Wahl eine Stimmzettelschablone an. Um das Einlegen des Stimmzettels in die Wahlschablone zu erleichtern, hat der landeseinheitliche Stimmzettel für die Europawahl am oberen linken Rand eine abgeschnittene Ecke als ertastbare Kennzeichnung. Wahlberechtigte können sich fernmündlich unter der Tel.Nr. 0761/36122 an die Selbsthilfegruppe wenden und dort die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des amtlichen Stimmzettels kostenlos anfordern.

Ausübung der Briefwahl

Für die Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen kann der der Wahlbenachrichtigung angeschlossene Wahlscheinantrag ausgefüllt werden. Auch ein elektronischer Antrag ist möglich, eine SMS reicht aber nicht aus. Wird der Antrag per Post an das Bürgermeisteramt versandt, ist er in einen Briefumschlag zu stecken, der zu frankieren ist.

Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag zum Ende der Wahlzeit um 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen zuständigen Stelle eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Eingang hat der Wähler selbst zu sorgen. Soll der Wahlbrief, der innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert zu werden braucht, durch die Post befördert werden, sollte er frühzeitig, möglichst nicht nach am 22. Mai 2014 eingeliefert oder bei Zweifeln an dem rechtzeitigen Eingang unmittelbar der zuständigen Stelle überbracht werden.

Wahlergebnisse am Wahltag

Mit den ersten Kreiswahlergebnissen wird gegen 20:00 Uhr, mit der Feststellung des vorläufigen Landesergebnisses wird nicht vor 23:00 Uhr gerechnet.

Erst wenn die Ergebnisse aus allen Bundesländern vorliegen, kann der Bundeswahlleiter das vorläufige Bundesergebnis mit der Sitzverteilung auf die Parteien und die gewählten Bewerber ermitteln und bekannt geben.

Quelle: Die Landeswahlleiterin des Landes Baden-Württemberg

Archivfoto

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