Archive for Dezember 16th, 2015

Neues Rettungsdienstgesetz verabschiedet

Posted by Klaus on 16th Dezember 2015 in Allgemein

Rettungshubschrauber-DRFIm Rahmen des neuen Rettungsdienstgesetzes, das am Tag nach der Verkündung im Gesetzblatt Baden-Württemberg in Kraft tritt, soll das Rettungswesen für die Herausforderungen durch den demo- grafischen Wandel und die Entwicklungen im Krankenhaussektor gewappnet werden. Außerdem wird eine unabhängige Qualitätssicherung nach landesweit einheitlichen Qualitätsmaßstäben im Rettungsdienst Baden-Württemberg gesetzlich verankert und die medizinische Hilfe soll durch gut ausgebildete Notfallsanitäter verbessert werden.

„Das neue Rettungsdienstgesetz ist ein wertvoller Beitrag, um die Notfallversorgung der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg zu verbessern“, hat Innenminister Reinhold Gall nach der Verabschiedung der Reform durch den Landtag versichert.

Wertvoller Beitrag, um die Notfallversorgung zu verbessern

Berücksichtigt werden müsse bei der Notfallrettung vor allem die steigende Lebenserwartung und die dadurch wachsende Zahl von chronisch und mehrfach erkrankten Menschen, erklärte Minister Gall. Dies führe zu mehr Einsätzen und erfordere auch andere Maßnahmen vom Rettungsdienstpersonal. Die künftigen Notfallsanitäterinnen und -sanitäter würden zudem besser ausgebildet, um auch medizinische Maßnahmen vorzunehmen. „Wir setzen dabei die Regelungen des Bundes für den höherqualifizierten Beruf des Notfallsanitäters in Landesrecht um“, betonte er.

Eine wichtige Weichenstellung sei für die Notfallversorgung insbesondere, nunmehr die gesamte Rettungskette zu betrachten und im Gesetz zu verankern. „Von der Bearbeitung des Notrufs in der Leitstelle bis zur Übergabe des Patienten ins Krankenhaus – jedes Teil der Rettungskette muss leistungsfähig sein und die Abläufe müssen optimal ineinander greifen“, unterstrich der Innenminister. Die örtlichen Bereichsausschüsse im Rettungsdienst müssten die Hilfsfrist und die Rettungskette genau prüfen und gegebenenfalls rasch nachsteuern, um Zeitintervalle zu verkürzen. Das sei bisher bundesweit einmalig.

K-Rettungstag9Mit der Reform werde auch eine unabhängige Qualitätssicherung nach landesweit einheitlichen Qualitätsmaßstäben im Rettungsdienst Baden-Württemberg gesetzlich verankert, hob Minister Gall hervor. Die Stelle für Qualitätssicherung (SQR-BW) werde Struktur, Prozesse und Ergebnisse im Rettungsdienst regelmäßig und durch Einzelanalysen prüfen, um Verbesserungen zu unterstützen. Alle Beteiligten im Rettungsdienst seien nunmehr zur Dokumentation über jeden Einsatz in der Notfallrettung und zur Mitwirkung an der landesweiten Qualitätssicherung verpflichtet.

Außerdem werde die Rechtsaufsicht durch die Stadt- und Landkreise gestärkt. Bei unzureichenden Maßnahmen durch die örtlichen Bereichsausschüsse sollen die Kreise selbsttätig werden und insbesondere Anordnungen oder Ersatzvornahmen treffen können. Die örtlichen Vorhaltungen im Rettungsdienst in den Bereichsplänen stehen nunmehr auch unter einem Genehmigungsvorbehalt der Stadt- und Landkreise. Vor den Sitzungen der Bereichsausschüsse können sich die Kreise über den Stand bei der Sicherstellung der Notfallrettung berichten lassen.

Innenminister Reinhold Gall wies auch darauf hin, dass die medizinische Hilfe durch gut ausgebildete Notfallsanitäter verbessert werde. Durch die Gesetzesreform werde die Besetzung der Rettungswagen neu geregelt. Bis Ende 2020 könnten diese alternativ mit einem Notfallsanitäter oder einem Rettungsassistenten besetzt, ab 2021 nur noch mit Notfallsanitätern besetzt werden. Für Härtefälle gelte im Einzelfall eine Übergangsfrist für Rettungsassistenten bis Ende 2025. Vorgesehen ist zudem, dass die Ausbildung und Nachqualifizierung zu Notfallsanitätern von den Krankenkassen finanziert werden.

Im Rettungsdienstgesetz verankert werde daneben ein dem Rettungsdienst vorgeschaltetes, aber nicht hilfsfristrelevantes Helfer-vor-Ort-System. „Qualifizierten ehrenamtlichen Kräften kommt etwa bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes eine besondere Bedeutung zu“, betonte der Minister. Helfer und Integrierte Leitstellen erhielten nun Rechtssicherheit.

Quelle, Innenministerium
Fotos, Sabine

GERCHGROUP veräußert Villa Berg Areal – Vertrag unterzeichnet

Posted by Klaus on 16th Dezember 2015 in In und um Gablenberg herum

Pressemitteilung

Düsseldorf, 15. Dezember 2015.

Villa-Berg2Die GERCHGROUP und die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) haben die Verträge für den Verkauf der Villa Berg sowie der ehemaligen SWR Studios an die LHS nun unterzeichnet. Die dritte Liegenschaft, das SWR Parkhaus unter der Villa Berg, ist bereits Ende des Jahres 2014 an die Stadt übergegangen, nachdem das Erbbaurecht erloschen war.
Im Gegenzug hat die Stadt Stuttgart an die GERCHGROUP ein Grundstück an der Sickstraße veräußert. Das Grundstück grenzt direkt an den Park der Villa Berg an und wird derzeit noch als Betriebshof des Garten-, Friedhofs- und Forstamts genutzt. Die Stadt Stuttgart hat für dieses Areal bereits im Sommer 2015 den Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans verabschiedet. Der Satzungsbeschluss soll spätestens Ende 2016 erfolgen. Auf der 3.770 m² großen Fläche können dann freifinanzierte Wohnungen errichtet werden. Die GERCHGROUP wird unter dem Projektnamen „Wohnen an der Villa Berg“ rund € 30 Mio. in die Entwicklung investieren.
Über den Kaufpreis vereinbarten beide Parteien Stillschweigen.
Mathias Düsterdick, CEO der GERCHGROUP äußerte sich wie folgt: „Wir hätten gerne die Gesamtentwicklung des nun an die Stadt veräußerten Areals vorgenommen und die bestehenden SWR Studios einer wohnwirtschaftlichen Nutzung zugeführt. Die Stadt Stuttgart hat leider andere Pläne mit den Liegenschaften, die wir selbstverständlich zu respektieren haben. Eine Veräußerung der Liegenschaften an die Stadt Stuttgart war daher die logische Folge. Wir freuen uns jedoch auf die Entwicklung des Grundstücks an der Sickstraße und dass wir zusammen mit dem Projekt Garden Campus Vaihingen (ehemaliger IBM Campus) eine starke Projektpräsenz in Stuttgart haben.“
Die GERCHGROUP wurde juristisch durch Rechtsanwalt Dr. Lars Kölling von der Kanzlei Rotthege Wassermann, Düsseldorf begleitet. Für die Beratung in immobilienwirtschaftlichen Fragen sowie der Abstimmung mit Politik und Verwaltung war das Büro Seyler + Pärssinen ProjektPartner GmbH aus Stuttgart tätig.

Nachdem Mathias Düsterdick (CEO) und Christoph Hüttemann (CFO) Ende Oktober 2015 ihre Anteile an der PDI-Gruppe verkauft haben, wurde von den beiden Partnern die GERCHGROUP mit Sitz in Düsseldorf gegründet.
Weitere Projekte, aktuell vorwiegend in der Mitte und im Süden Deutschlands, stehen kurz vor dem Ankauf. Bis zum Jahresende plant man mit dem neuen Unternehmen ein Portfolio mit einem Gesamtprojektentwicklungsvolumen von rund 1 Milliarde Euro zu erwerben. Hierfür stehen Eigenkapitalzusagen europäischer, institutioneller Investoren von mehreren hundert Millionen Euro zur Verfügung. Die GERCH Development GmbH ist mit 2 Millionen Euro kapitalisiert.

Kontakt/Informationen:
Mathias Düsterdick
GERCH Development GmbH
Cecilienpalais
Emmericher Straße 26
40474 Düsseldorf
+49 (0) 211 30 18 15-0
info(at)gerchgroup.com
www.gerchgroup.com

Foto, Klaus