Archive for Dezember 4th, 2020

Strengere Regelungen für Corona-Hotspots

Posted by Klaus on 4th Dezember 2020 in Allgemein

Pressebericht 4.12.2020

Die Landesregierung hat verschärfende Regelungen für sogenannte Hotspots beschlossen. Bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern müssen Kommunen unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen, ein Veran- staltungsverbot und das Schließen von Friseurbetrieben anordnen.

Die baden-württembergische Landesregierung hat in Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 25. November 2020 weitergehende Regelungen für sogenannte Hotspots beschlossen. Am Freitag, 4. Dezember, erging ein entsprechender Erlass an die Kommunen (PDF). Dieser besagt, dass bei besonders extremen Infektionslagen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern und diffusem Infektionsgeschehen die in der aktuellen Corona-Verordnung geregelten, umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals zu erweitern sind, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen.

Verschärfende Regelungen bei Überschreiten der 7-Tages-Inzidenz von über 200

Die Gesundheitsämter werden verpflichtet, regelmäßig ab einer 7-Tages-Inzidenz von 200/100.000 Einwohnern pro Woche und gleichzeitig diffusem Infektionsgeschehen, für die Stadt- und Landkreise im jeweiligen Stadt- beziehungsweise Landkreis nachfolgende Maßnahmen per Allgemeinverfügung zu regeln, sofern dieser Inzidenzwert mindestens in den letzten drei Tagen in Folge überschritten ist:

  • Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich nur noch Personen zweier Haushalte treffen, maximal jedoch 5 Personen. Kinder des jeweiligen Haushaltes bis einschließlich 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft, die nicht Teil dieser Haushalte sind, dürfen entgegen § 9 Abs. 1 Corona-Verordnung an den Ansammlungen und privaten Veranstaltungen nicht mehr teilnehmen.
  • Veranstaltungsverbot: Verboten werden alle Veranstaltungen, ausgenommen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung (einschließlich Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebeten). Ebenfalls ausgenommen sind unter anderem auch die Teilnahme an Gerichtsterminen, Aussagen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft, Sitzungen kommunaler Gremien sowie Wahlen und Abstimmungen. Das Verbot gilt ebenso nicht für Veranstaltungen, die für die Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge zwingend erforderlich sind und nicht aufgeschoben werden können.
  • Das Verlassen der Wohnung zwischen 21 und 5 Uhr ist nur aus triftigen Gründen erlaubt; Triftige Gründe sind insbesondere
    • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
    • die Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
    • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
    • die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen und
    • Handlungen zur Versorgung von Tieren.
  • Eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung muss auf Baustellen auch im Freien getragen werden, soweit der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann.
  • Friseurbetriebe sowie Barbershops und Sonnenstudios werden geschlossen.
  • Öffentliche und private Sportstätten, Schwimm-, Hallen-, Thermal-, Spaßbäder und sonstige Bäder werden abweichend von der Corona-Verordnung auch für den Schulsport, Studienbetrieb sowie Freizeit- und Individualsport geschlossen.
  • Medizinische Behandlungen (zum Beispiel Physio- oder Ergotherapie, Psychotherapie, Logopädie, Podologie, medizinische Fußpflege sowie Massagen) bleiben möglich, sofern medizinisch notwendig. Arztbesuche bleiben generell erlaubt; gegebenenfalls ist die Ärztin oder der Arzt vorab telefonisch zu kontaktieren.
  • Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nur nach vorherigem negativem Antigentest oder mit FFP2-Atemschutzmaske bzw. vergleichbarem Standard.
  • Einzelhandel: Verbote von besonderen Verkaufsaktionen (zum Beispiel Räumungs- oder Schlussverkäufe, besondere Rabattaktionen), bei denen unter anderem aufgrund des Eventcharakters oder erwarteten zusätzlichen Publikumsverkehrs ein größerer Zustrom von Menschenmengen erwartet werden kann. Ebenfalls verboten sind Märkte, welche nicht der Deckung des täglichen Lebensbedarfs dienen (zum Beispiel Flohmärkte, Jahrmärkte).

Sobald der 7-Tages-Inzidenzwert fünf Tage in Folge unter 200/100.000 Einwohnern liegt, ist die Allgemeinverfügung wieder aufzuheben. Für die Feststellung des Überschreitens der Inzidenz von 200/100.000 Einwohnern ist der Lagebericht des Landesgesundheitsamtes zugrunde zu legen.

Im Einvernehmen mit dem Sozialministerium können nur aus wichtigem Grund im Einzelfall Abweichungen von den durch diesen Erlass aufgestellten Vorgaben zugelassen werden.

Im Übrigen lag es bereits vor diesem Erlass nach dem Infektionsschutzgesetz in der originären Zuständigkeit von Kommunen beziehungsweise bei hohen Inzidenzen von Gesundheitsämtern, per Allgemeinverfügung kontaktbeschränkende Maßnahmen beziehungsweise auch Ausgangsbeschränkungen zu verhängen. Auf ausdrückliche Bitte der Kommunen hat das Sozialministerium sich dazu bereit erklärt, einen Erlass zu erarbeiten, der im Detail noch einmal darlegt, welche Maßnahmen ab welcher Inzidenz zu ergreifen sind. Hier waren die Kommunalen Landesverbände, also auch der Städtetag, bei jedem Schritt eng eingebunden.

Erlass zur Hotspotstrategie vom 4. Dezember 2020 (PDF)

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf ihr Mobiltelefon.

Corona: Fieberambulanz im Neckarpark hat ab sofort auch samstags geöffnet

Posted by Klaus on 4th Dezember 2020 in Stuttgart

Presseinfo LHS

Die Fieberambulanz im Neckarpark weitet ihre Öffnungszeiten aus: Aufgrund der anhaltend hohen Corona-Fallzahlen und der zusätzlich jahreszeitlich bedingten Infektionen hat die Einrichtung ab sofort auch samstags geöffnet – zunächst von 10 bis 14 Uhr, bei Bedarf werden die Zeiten angepasst.

Eingerichtet wurde die Fieberambulanz von der Landeshauptstadt Stuttgart und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Die Räume befinden sich in der Jugendherberge in Bad Cannstatt, Elwertstraße 2. Die Leitung vor Ort haben die Ärzte Dr. Simone Marquardt, Dr. Markus Müller und Dr. Clemens Roll aus der Gemeinschaftspraxis Schwabstraße 26.

Dr. Roll erklärte: „Wir können in dieser angespannten Corona-Situation nun auch am Wochenende für unsere Patientinnen und Patienten da sein. Damit entlasten wir die Notaufnahmen der Krankenhäuser. Das geht nur wegen der ausgesprochen guten Zusammenarbeit zwischen Stadt, KVBW und Klinikum und dem infektiologisch hervorragend geschulten Team vor Ort.“

Die Fieberambulanz ist Anlaufstelle für Stuttgarter Patientinnen und Patienten mit coronatypischen Krankheitssymptomen wie Husten, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust (auch bei leichten Symptomen). In der Fieberambulanz werden sie – nach vorheriger Anmeldung – ärztlich untersucht und im Verdachtsfall auf das Coronavirus getestet.

Seit der Wiederaufnahme des Betriebs Anfang Oktober sind rund 2.500 Abstriche gemacht worden (Stand Ende November), 400 davon waren positiv. Nach Angaben des leitenden Arztes, Dr. Roll, gelingt es in fast allen Fällen, den getesteten Patienten das Ergebnis des Abstrichs am Folgetag mitzuteilen.

Weitere Infos, unter anderem zu den Anmeldemodalitäten, gibt es unter  fieberambulanz-stuttgart.de/home.html. Informationen und nützliche Links finden sich zudem unter  coronavirus.stuttgart.de.

Foto, Andy

Stgt Wangen – Autoscheibe eingeschlagen – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 4th Dezember 2020 in Stuttgart Wangen

Polizeibericht 4.12.2020

Unbekannte haben am Donnerstagnachmittag (03.12.2020) in der Ulmer Straße die Seitenscheibe eines Lkw eingeschlagen und eine Plastiktüte, in der sich Bargeld in Höhe von mehreren Tausend Euro befand, gestohlen. Die Diebe nutzten die kurze Abwesenheit des 47 Jahre alten Fahrers, um zwischen 14.15 Uhr und 14.45 Uhr die Scheibe der Beifahrertür mit einem unbekannten Gegenstand einzuschlagen. Anschließend flüchteten die Täter mit der Beute.

Zeugen werden gebeten, sich bei dem Polizeirevier 5 Ostendstraße unter der Rufnummer +4971189903500 zu melden.

Foto, Archiv