Archive for Dezember 26th, 2020

Impfstart in Baden-Württemberg

Posted by Klaus on 26th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung 26.12.2020

Erste Terminvergaben für Covid-19-Impfungen für über 80-Jährige sind ab sofort möglich. Die Verfügbarkeit des Impfstoff zu Beginn ist sehr begrenzt.

Derzeit befindet sich die erste Lieferung mit knapp 10.000 Impfdosen des Herstellers Biontech/Pfizer auf dem Weg nach Baden-Württemberg.

Gleichzeitig können ab sofort über die Impftermin-Servicehotline des Landes, die über die Rufnummer 116 117 zu erreichen ist, Termine für folgende Zentrale Impfzentren (ZIZ) gebucht werden: Robert-Bosch-Krankenhaus Stuttgart, Klinikum Stuttgart (Standort Liederhalle), Rot am See, Heidelberg, Mannheim und Freiburg. Auch die Vergabe von Terminen in den Impfzentren Tübingen, Ulm, Offenburg und Karlsruhe soll in Kürze möglich sein. Aufgrund der derzeitigen begrenzten Verfügbarkeit von nur einem Impfstoff ist damit zu rechnen, dass die ersten angebotenen Termine schnell vergeben sein werden. Es werden nach und nach mit weiteren Impfstofflieferungen neue Termine angeboten. Zum 15. Januar gehen dann neben den ZIZ auch die Kommunalen Impfzentren (KIZ) in allen Stadt- und Landkreisen in Betrieb.

Zwei Impf-Termine sind notwendig

Für einen wirksamen Schutz sind zwei Impf-Termine notwendig. Hierbei sollte ein Zeitraum von 21 Tagen zwischen den beiden Impfungen nicht unterschritten, aber auch nicht wesentlich überschritten werden. Es ist daher vorgesehen, bei der Buchung direkt beide benötigten Impftermine zu vereinbaren. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Impflinge den erforderlichen Zweittermin innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters einhalten können. Anspruch auf eine Covid-19-Schutzimpfung haben derzeit nach der entsprechenden Verordnung des Bundes vor allem Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Die endgültige Prüfung des Anspruchs auf eine Impfung findet vor Ort im jeweiligen Impfzentrum statt. Hierzu müssen Bürgerinnen und Bürger am Tag der Impfung ihren Ausweis sowie die elektronische Gesundheitskarte mitbringen. Die Impfung ist kostenlos.

Terminvergabe

Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen untergebracht sind oder dort arbeiten, bekommen über mobile Impfteams die Möglichkeit einer Impfung und benötigen keinen Termin in einem Impfzentrum.

Zentrale Webplattform zur Terminvereinbarung (Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen)

Mit dem Start der Impfungen am 27. Dezember nehmen in Baden-Württemberg die neun Zentralen Impfzentren (ZIZ) in Ulm, Tübingen, Heidelberg, Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe, Offenburg und Rot am See sowie das Impfzentrum Mannheim die Arbeit auf. Ab dem 15. Januar 2021 folgen dann auch die insgesamt rund 50 Kreisimpfzentren. Die Kreisimpfzentren befinden sich in allen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg. Zusätzlich sind mobile Teams unterwegs, um Menschen zu erreichen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Mittelfristig soll dann die Verimpfung in der Regelversorgung (in den niedergelassenen Arztpraxen) stattfinden.

An diesem Wochenende (26. und 27. Dezember 2020) soll eine erste Tranche von 9.750 Dosen im Südwesten eintreffen. Am 28. Dezember ist dann die nächste Lieferung des Biontech/Pfizer-Impfstoffs für das Land geplant (78.000 Impf-Dosen). Ab Ende Dezember sollen dann zunächst 87.750 Dosen dieses Corona-Impfstoffs pro Woche nach Baden-Württemberg geliefert werden. Die konkreten Liefermengen des vom Bund bestellten Impfstoffs richtet sich nach der Einwohnerzahl des Bundeslandes.

Fragen und Antworten zur Impfung und den Impfzentren

Foto, Manu

Restlos gut essen nach den Feiertagen

Posted by Klaus on 26th Dezember 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Lebensmittelreste

Aus übrig gebliebenen Weihnachtsleckereien lassen sich schmackhafte, kreative Speisen zaubern. Der Landesregierung ist die Reduzierung der Lebensmittelverluste ein wichtiges Anliegen.

„Egal ob leckerer Lebkuchen, saftiger Stollen oder ein feiner Festtagsbraten – gutes und reichhaltiges Essen gehört in der Weihnachtszeit einfach dazu und gerade in diesen schwierigen Zeiten wollen sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher zumindest kulinarisch etwas gönnen. Sind die Feiertage erst einmal vorbei, bleibt die Frage nach der Resteverwertung. Ein guter Zeitpunkt, um in der Küche Neues auszuprobieren“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch. In Reste-Rezepten finden sich viele traditionelle Gerichte, denn zahlreiche klassische Speisen sind eigentlich Restegerichte. „Arme Ritter oder Ofenschlupfer zum Beispiel dienen der Verwertung von altbackenem Brot und in Eintöpfen lassen sich verschiedenste Lebensmittelreste zu einer leckeren Mahlzeit vereinen“, erklärte die Staatssekretärin.

Wertschätzung für Lebensmittel und Landwirtschaft

Nicht nur das Brot von den Vortagen, auch Braten, Gemüse und Obst sind durch ihre begrenzte Haltbarkeit häufige Zutaten in der Resteküche. Die Überbleibsel vom Festtagsbraten schmecken auch am nächsten Tag noch köstlich und lassen sich hervorragend zu einem Salat weiterverarbeiten oder auch kalt und in Scheiben geschnitten, auf einem Brot. Für ein schnelles Nudelgericht beispielsweise lässt sich die klassische Tomatensoße mit allerlei fein geschnittenem Gemüse verfeinern. „Auch ein selbst gemachter Gemüsefond als Basis für verschiedene Speisen ist eine gute Verwertungsmöglichkeit, insbesondere dann, wenn das Gemüse schon ein wenig schrumpelig ist“, so die Staatssekretärin.

In Aufläufen lässt sich übrig gebliebenes Gemüse ideal mit Käseresten kombinieren. Äpfel oder Birnen eignen sich übrigens auch für herzhafte Speisen und geben eine fruchtige Note, selbst wenn sie schon ein wenig zu reif sind. Zu einem Smoothie püriert und mit Zimt verfeinert, ist überreifes Obst auch eine leckere Alternative zu anderen süßen Weihnachtsnaschereien. Und auch die Weiterverarbeitung zu Kompott, das sich – heiß und in saubere Gläser gefüllt – über längere Zeit hält, ist eine gute Alternative, um das Obst noch zu retten. Stollenreste finden einfache Wiederverwendung in Schicht-Desserts mit einer Joghurt-Quark-Creme. Und auch übrig gebliebene, vielleicht schon etwas trocken gewordene Lebkuchen, können sehr gut in herzhaften Soßen weiterverarbeitet werden. „In jedem Lebensmittel stecken wertvolle Ressourcen und ihr Wert misst sich nicht nur an ihrem Preis. Die Landwirtinnen und Landwirte beispielsweise stecken viel Mühe, Zeit und Herzblut in die Produktion ihrer Erzeugnisse. Darum ist ein bewusster und achtsamer Umgang mit den Produkten so wichtig. Werden Lebensmittelreste richtig gelagert und weiterverwendet, kann jeder einen Beitrag zu ihrer Wertschätzung und zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen leisten. Dabei kommt auch der Genuss nicht zu kurz – ob in der Weihnachtszeit oder im Rest des Jahres“, betonte die Staatssekretärin.

Lebensmittel richtig lagern

Viele Reste von fertigen Speisen oder Lebensmitteln können auch einfach eingefroren werden. Dies sollte möglichst schnell passieren, denn so bleiben sowohl die Qualität, als auch der Geschmack der Produkte erhalten. Wichtig ist auch, die Gefrierdosen oder -beutel gut zu verschließen und zu beschriften, damit auch nach einigen Wochen oder Monaten ersichtlich ist, welche Leckerei sich darin versteckt. Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum, beispielsweise Milchprodukte, können bei stets sachgerechter Lagerung meist auch über dieses Datum hinaus verzehrt werden.

Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum wie Fleisch- und Fischwaren dürfen nach Erreichen dieses Datums allerdings nicht mehr verzehrt werden, sofern sie nicht schon vorher gut durcherhitzt und gekühlt gelagert wurden. Alle Produkte sollten vor ihrer weiteren Verwendung auf ihre Genießbarkeit überprüft werden. „Sind Aussehen, Geruch und Geschmack in Ordnung, spricht in aller Regel nichts gegen den weiteren Verzehr. Bei Schimmelbefall müssen Lebensmittel allerdings unbedingt entsorgt werden“, sagte die Staatssekretärin abschließend.

Lebensmittelabfall in Deutschland

Jährlich werden in Deutschland rund 12 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen. Etwa 60 Prozent davon entfällt auf die Privathaushalte, das sind im Schnitt 82 Kilogramm pro Kopf und Jahr. Ein großer Teil davon ist dabei zum Zeitpunkt des Wegwerfens noch genießbar. Gemüse, Obst und Backwaren werden am häufigsten vernichtet. Die Verschwendung von Lebensmitteln hat nicht nur wirtschaftliche Konsequenzen, sondern auch eine ethische, soziale und ökologische Dimension.

Der Landesregierung ist die Reduzierung der Lebensmittelverluste ein wichtiges Anliegen. Durch Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie den Dialog mit dem Lebensmittelhandel und Vertretern der Außer-Haus-Verpflegung möchte sie das Bewusstsein für den Wert unserer Lebensmittel stärken und einen Beitrag zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung leisten. Das Land Baden-Württemberg setzt sich mit verschiedenen Maßnahmen für eine Reduzierung von Lebensmittelverlusten ein. Unter dem Motto „Lebensmittelretter – neue Helden braucht das Land“ fand in diesem Jahr zum zweiten Mal die landesweite Aktionswoche zur Lebensmittelwertschätzung als Teil der Strategie des Landes zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung statt.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Lebensmittelretter – neue Helden braucht das Land

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Essen und Trinken