Archive for Januar 11th, 2021

Corona-Bilanz der Polizei vom Wochenende

Posted by Klaus on 11th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Zwei Polizeibeamte bei einer Streife.

Der weit überwiegende Teil der Menschen hat sich in Baden-Württemberg an die Corona-Regeln gehalten. Die Polizei zeigte klare Präsenz an beliebten Ausflugszielen.

„Das vergangene Wochenende war alles in allem aus Sicht der Polizei zufriedenstellend verlaufen. Der weit überwiegende Teil der Menschen in Baden-Württemberg hat sich an die Regeln gehalten und, entgegen den Tagen zuvor, vorsichtig und vernünftig gehandelt. Wir werden weiterhin aufmerksam sein und akribisch darauf achten, dass der Leichtsinn keine Chance hat. Für die Menschen im Land gilt: Halten Sie sich an die Regeln – sonst wird es teuer“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zur polizeilichen Bilanz des letzten Ferienwochenendes in Baden-Württemberg.

Polizei zeigt Präsenz an beliebten Ausflugszielen

„In den vergangenen Tagen mussten wir an den baden-württembergischen Ausflugszielen ein erhöhtes Besucheraufkommen verzeichnen. Nachdem in diesem Zusammenhang mancherorts die Regelungen der Corona-Verordnung missachtet sowie zahlreiche Verkehrsverstöße festgestellt wurden, haben die regionalen Polizeipräsidien an den beliebten Ausflugszielen einen Fokus auf Überwachungsmaßnahmen zur Einhaltung der Corona-Verordnung sowie zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs gelegt – immer im engen Austausch mit den originär zuständigen Ordnungsämtern und den Straßenverkehrsbehörden. Mit verkehrspolizeilichen Maßnahmen und den präventiven Kontaktaufnahmen mit den Ausflüglern konnten chaotische Zustände wie in den Tagen davor vermieden werden“, bilanzierte der Innenminister.

Fokus auf Einhaltung der Corona-Verordnung

Die regionalen Polizeipräsidien setzten am Wochenende mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Einsatz einen personellen Schwerpunkt auf Überwachungsmaßnahmen zur Einhaltung der Corona-Verordnung sowie zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs an beliebten Ausflugszielen in Baden-Württemberg. Insgesamt herrschte zwar reger Ausflugsverkehr, die Bürger hielten sich jedoch weitestgehend an die Bestimmungen der CoronaVO. Der Schwerpunkt lag erneut im Bereich der Höhenlagen des Schwarzwaldes. Die abgesprochenen Verkehrskonzepte zwischen den Polizeipräsidien und den Ortspolizeibehörden haben sich insgesamt bewährt. Manche Zufahrten zu den Parkplätzen mussten stundenweise gesperrt werden. Bei zwei Unfällen auf den Rodelhängen wurden ein neunjähriges Mädchen (Römerstein/Kreis Reutlingen) und ein 18-jähriger Heranwachsender (Gaildorf/Kreis Schwäbisch-Hall) schwer verletzt. Sie mussten jeweils mit einem Rettungshubschrauber in Kliniken geflogen werden.

Über 4.600 Verstöße durch Polizei festgestellt

Am vergangenen Wochenende (8. bis 10. Januar 2021) wurden von der Polizei insgesamt über 4.600 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt. Etwa 1.700 Verstöße davon betrafen die Ausgangsbeschränkungen und rund 1.600 Verstöße die Maskentragepflicht. Im Zusammenhang mit Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen waren rund 730 Verstöße zu verzeichnen. In den Höhelagen des Nordschwarzwaldes, insbesondere im Bereich der beliebten Schwarzwaldhochstraße, wurden vom Polizeipräsidium Offenburg im Zusammenhang mit den Überwachungsmaßnahmen an beliebten Ausflugszielen in Baden-Württemberg knapp 65 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und rund 20 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt.

„Seit heute gelten in Baden-Württemberg weiter angepasste Regeln, die wir nun konsequent annehmen müssen – wenn jemand bewusst gegen die Regelungen der Corona-Verordnung verstößt, dann werden wir kein Auge zudrücken. Wer gegen die Vorschriften zur Eindämmung des Corona-Virus verstößt, gefährdet die Gesundheit und das Leben seiner Mitmenschen – nicht mehr und nicht weniger“, so Innenminister Thomas Strobl.

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Umsetzung der Zwei-Test-Strategie in Baden-Württemberg

Posted by Klaus on 11th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Ab dem 11. Januar 2021 gilt in Baden-Württemberg eine zusätzliche Testpflicht bei Einreise.

Ab dem 11. Januar 2021 gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung. Neu eingeführt wird nach Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 5. Januar eine zusätzliche Testpflicht bei Einreise.

Bei Einreise aus einem Risikogebiet besteht weiterhin grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht, die frühestens mit einem ab dem fünften Tag der Quarantäne erhobenen negativen Testergebnis beendet werden kann. Künftig gilt zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise. Der Testpflicht kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Diese sogenannte „Zwei-Test-Strategie“ wird vor dem Hintergrund der aktuell sehr dynamischen Entwicklung und des Auftretens von Mutationen des Coronavirus eingeführt.

Für die neu eingeführte Testpflicht bei Einreise gelten die gleichen Ausnahmen wie für die bereits heute bestehenden Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Nicht unter die Testpflicht bei Einreise fallen somit unter anderem:

  • Durchreisende
  • Personen, die im Rahmen der 24-Stunden-Regelung einreisen
  • Grenzpendler und Grenzgänger
  • Personen, die aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades oder der Partnerin oder des Partners für weniger als 72 Stunden einreisen.

Einreise aus Großbritannien, Südafrika und Nordirland nur mit negativem Test

Anders bei Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder der Republik Südafrika aufgehalten haben: Sie sind nach bundesrechtlichen Regelungen bei Einreise ohne Ausnahme zur Vorlage eines negativen Testergebnisses verpflichtet.

Neu ist zudem, dass Personen, die am Coronavirus erkrankt waren und wieder genesen sind, künftig von der Quarantänepflicht befreit sind. Das gilt allerdings nur, wenn die Infektion mittels PCR-Test bestätigt wurde und bei Einreise mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Grund ist, dass bei diesen Personen von einer partiellen Immunität ausgegangen werden kann. Die Personen müssen allerdings dennoch bei Einreise symptomfrei sein. Sie sind auch von der neuen Testpflicht bei Einreise befreit.

Verlängert wurden aufgrund der Infektionslage auch die Einschränkungen im Rahmen der 24-Stunden-Regelung: Die quarantänefreie Einreise bei einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in Baden-Württemberg beziehungsweise nach einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in einer Grenzregion ist weiterhin nur gestattet, sofern die Ein- bzw. Rückreise nicht überwiegend aus touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs erfolgt.

Es wird noch einmal eindrücklich darauf hingewiesen, dass Reisen in Risikogebiete ohne zwingenden Grund unbedingt zu vermeiden sind.

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Foto, Archiv Manu