Archive for Januar 18th, 2021

Land fördert Initiative RadKULTUR 2021 in 17 Kommunen

Posted by Klaus on 18th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 18.01.2021

Grafik, RadKULTUR

Die Initiative RadKULTUR zeigt auf, wie attraktiv es ist, im Alltag auf das Fahrrad umzusteigen. Gemeinsam mit den in diesem Jahr 17 geförderten Städten und Landkreisen wirbt die Initiative vor Ort fürs Radfahren.

Ein vielfältiges und buntes Jahresprogramm rund ums Radfahren erwartet die 17 Städte und Landkreise, die in diesem Jahr die Förderung des Landes im Rahmen der Initiative RadKULTUR erhalten. Noch nie in der Geschichte der Landesinitiative wurden so viele Kommunen gleichzeitig gefördert.

„Die zahlreichen Bewerbungen zeigen einmal mehr: Das Fahrrad ist das Verkehrsmittel unserer Zeit. In immer mehr Kommunen gewinnt der Radverkehr an Bedeutung. Umso schöner, dass wir nun 17 Städte und Landkreise dabei unterstützen können, mit der Initiative RadKULTUR noch stärker fürs Radfahren zu werben“, betont Verkehrsminister Winfried Hermann. „Nachhaltige Mobilität beginnt im Kopf und sollte da nicht enden. Der Bau neuer Radwege bringt nur dann etwas, wenn die Wege auch genutzt werden.“

Attraktivität des Radfahrens vor Ort präsent machen

Das erste Mal erhalten die Förderung im Jahr 2021 die Städte Baden-Baden, Filderstadt, Gaggenau, Hockenheim, Konstanz, Leinfelden-Echterdingen, Sigmaringen, Tuttlingen und Villingen-Schwenningen sowie der Landkreis Böblingen. Die Landkreise Konstanz, Ludwigsburg und Schwäbisch Hall sowie die Städte Stuttgart, Bühl, Mengen und Neckarsulm konnten sich bereits 2020 über die Unterstützung der Initiative RadKULTUR freuen und können nun daran anknüpfen.

Gemeinsam mit den geförderten Kommunen bietet die Initiative RadKULTUR vielfältige Möglichkeiten, die Attraktivität des Radfahrens vor Ort präsent zu machen. „Bei den Mitmachaktionen wie etwa dem STADTRADELN, der beliebten RadSCHNITZELJAGD oder dem LASTENrad-Verleih ist für jede und jeden etwas dabei – für Jung und Alt, für Schulen, Unternehmen und Vereine“, so Minister Hermann. Das Ziel aller Aktionen: Die Menschen für das Radfahren auf ihren Alltagswegen begeistern. „Mit dem Fahrrad zur Arbeit oder Schule zu pendeln hält nicht nur fit, es entlastet auch die Städte vom Autoverkehr und schützt das Klima. Viele Menschen sind überrascht, wie gut es tut, Mobilitätsgewohnheiten zu verändern und öfter aufs Rad zu steigen. Mit der Förderung trägt die Initiative RadKULTUR dazu bei, diesen Umstieg zu erleichtern“, sagt Hermann.

Für eine fahrradfreundliche Mobilitätskultur in Baden-Württemberg

Das Land macht sich stark für eine moderne und nachhaltige Mobilität. Der Anteil des Radverkehrs im Mobilitätsmix soll deutlich gesteigert werden. Die Initiative RadKULTUR ist bereits seit 2012 eine zentrale Maßnahme des Landes zur Förderung einer fahrradfreundlichen Mobilitätskultur. In enger Zusammenarbeit mit Kommunen und Unternehmen sowie mit der Unterstützung eines stetig wachsenden Partnernetzwerks, bietet die Initiative den Bürgerinnen und Bürgern positive Radfahr-Erlebnisse in ihrer individuellen Alltagsmobilität. So wird deutlich: Das Fahrrad ermöglicht es, im Alltag zeitgemäß mobil zu sein.

Radkultur BW

Corona-Bilanz der Polizei vom Wochenende

Posted by Klaus on 18th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 18.01.2021

Zwei Polizeibeamte bei einer Streife.

Die Polizei stellte bei Corona-Kontrollen am Wochenende 4.239 Verstöße fest. Die Lage in den Wintersportgebieten hat sich entspannt.

„Am Wochenende herrschte zwar reger Ausflugsverkehr, die Besucher hielten sich jedoch weitestgehend an die Bestimmungen der Corona-Verordnung. Der Schwerpunkt lag in den schneereichen Gebieten der Höhenlagen des Schwarzwaldes sowie der Schwäbischen Alb. Die zwischen den Polizeipräsidien und den Ortspolizeibehörden abgesprochenen Verkehrskonzepte haben sich bewährt. Bei Kontrollen musste die Polizei vereinzelt Bürgerinnen und Bürger auf die bestehenden Abstandsregeln hinweisen. Einige wenige uneinsichtige Personen sehen wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung Anzeigen entgegen“, erklärte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf das vergangene Wochenende.

4.239 Verstöße gegen Corona-Verordnung

Landesweit bilanzierte die Polizei nach Auskunft von Innenminister Thomas Strobl zwischen Freitag und Sonntag (15. bis 17. Januar 2021) insgesamt 4.239 Verstöße gegen die Regelungen der Corona-Verordnung. Davon bezogen sich alleine 1.407 auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Gegen die Regelungen zu Ansammlungen und privaten oder sonstigen Veranstaltungen verstießen 778 Personen.

„Ich bin sehr dankbar für das besonnene Verhalten der weit überwiegenden Anzahl unserer Bürgerinnen und Bürger. Mit Solidarität und Rücksicht werden wir diesen Weg so lange es nötig ist weitergehen. In diesen Tagen müssen wir unser privates Leben leider wesentlich einschränken und Kontakte weiter vermeiden, um das Infektionsgeschehen nicht noch weiter zu befeuern. Wer trotzdem den persönlichen Spaß in den Vordergrund stellt und damit die Gesundheit anderer aufs Spiel setzt, muss auch die Konsequenzen tragen“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.

Gegenseitige Rücksicht und Solidarität angemahnt

„Leider fallen bei den Kontrollen noch immer Menschen auf, bei denen jegliche Appelle an Rücksicht und Solidarität offenbar ins Leere laufen. So etwa bei fünf jungen Männern, die am Samstagabend in Stuttgart in einer vermeintlich geschlossenen Shisha-Bar angetroffen wurden. Der Gastwirt und seine Gäste konsumierten Getränke und rauchten Shishas. Keiner von ihnen trug einen Mund-Nasen-Schutz. Als besonders leichtsinnig und gefährlich stellten sich insbesondere die – vergeblichen – Versuche des Gastwirts dar, den illegalen Betrieb zu verdecken. So war die notwendige Lüftung aufgrund der damit verbundenen Geräusche nicht in Betrieb. Um ein hieraus resultierendes Auslösen der vorgeschriebenen CO-Melder zu vermeiden, waren diese demontiert oder durch Entfernen der Batterien funktionslos gemacht worden. Das ist, im wahrsten Sinne des Wortes, brandgefählich“, so Minister Thomas Strobl.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Neue Regeln bei Einreise aus ausländischen Risikogebieten

Posted by Klaus on 18th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 17.01.2021

Die Bundesregierung hat bundesweit strengere Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten festgelegt. Das Land Baden-Württemberg hat deshalb seine Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne nochmals angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 18. Januar.

Aufgrund der nach wie vor sehr angespannten Lage durch die Corona-Pandemie hat die Bundesregierung am vergangenen Donnerstag bundesweit strengere Regeln für Rückkehrer aus Risikogebieten festgelegt. Das Land Baden-Württemberg hat deshalb seine Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne heute auf dieser Grundlage nochmals angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 18. Januar.

Bund regelt Testpflicht und Einreiseanmeldung

Die Regeln zur Testung und digitalen Anmeldung bei der Einreise aus Risikogebieten hat die Bundesregierung nun bundeseinheitlich festgelegt. Dieses Vorgehen entspricht der im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz und der Kanzlerin vom 5. Januar 2021 festgelegten Zwei-Test-Strategie: Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland wird damit grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Ergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei der Einreise eingeführt werden. Baden-Württemberg hatte die Zwei-Test-Strategie bereits zum 11. Januar 2021 im Land umgesetzt.

Zudem besteht zur verbesserten Kontrolle eine bundesweite digitale Meldeverpflichtung einreisender Personen aus Risikogebieten (unter anderem zur Feststellung der Identität, von Kontaktdaten und zum Vorliegen eines Negativtests), die diese vor der Einreise auszufüllen haben, sowie die Verpflichtung der Beförderer und der Betreiber von Flughäfen, Häfen und Bahnhöfen zur Information der Einreisenden.

Schließlich legt die neue Verordnung der Bundesregierung fest, dass Einreisende ab 1. März per SMS Informationen über die in Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzmaßnahmen bekommen sollen.

Künftig drei Arten von Risikogebieten

Unterschieden werden künftig drei Arten von Risikogebieten im Ausland: Neben den bekannten Risikogebieten wurden Gebiete definiert, von denen aufgrund besonders hoher Inzidenzen (Hochinzidenzgebiet) oder der Verbreitung von Mutationen des Virus (Virusvarianten-Gebiet) ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite veröffentlicht; sie wird laufend aktualisiert. Einreisende sollten sich daher vor einem Grenzübertritt informieren. Für Einreisende aus Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten gelten dieselben Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten gelten nur sehr wenige Ausnahmen von der Quarantänepflicht. Aktuell wurden noch keine Hochinzidenzgebiete ausgewiesen. Als Virusvarianten-Gebiete eingestuft wurden bislang das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, Irland und Südafrika.

Besserer Schutz vor Virus-Mutationen durch Verschärfung der Quarantänepflichten

Die Quarantänepflichten sind weiterhin von den Ländern zu regeln. Für Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten gibt es künftig in Baden-Württemberg weitere Einschränkungen. Ansonsten wird bei der Quarantäne nicht zwischen einem Risikogebiet und einem Hochinzidenzgebiet unterschieden. Hierfür gelten in Baden-Württemberg weiterhin die Ausnahmen, die bislang schon für Risikogebiete bestanden.

Im Einzelnen gilt Folgendes:

Die Anmelde-, Test- und Quarantänepflichten gelten für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Der Test darf dabei höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Grundsätzlich reicht ein Point of Care-Antigen-Schnelltest aus. Der Nachweis über den Negativtest ist zehn Tage lang aufzuheben und auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht befreit.

Einreise aus Risikogebiet (das nicht Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet ist):

  • Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung. Nur wenige Ausnahmen (z. B. Personen, die im Rahmen der 24-Stunden-Regelung aus Grenzregionen einreisen).
  • Pflicht, bis spätestens 48 Stunden nach der Einreise im Besitz eines Negativtests zu sein. Daher kann der Test auch kurz nach Einreise nachgeholt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind nur bestimmte Personengruppen, zum Beispiel:
    • Durchreisende
    • Personen, die im Rahmen der 24-Stunden-Regelung aus Grenzregionen einreisen
    • Grenzpendler und Grenzgänger
    • Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren
    • Personen, die für weniger als 72 Stunden zum Besuch eines Verwandten ersten Grades oder des Partners einreisen
  • Grundsätzlich Quarantänepflicht. Allerdings mit den bislang schon geltenden Ausnahmetatbeständen, die insbesondere für die oben genannten Gruppen gelten.

Einreise aus Hochinzidenzgebiet:

  • Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung. Nur wenige Ausnahmen (zum Beispiel Personen, die im Rahmen der 24-Stunden-Regelung aus Grenzregionen einreisen).
  • Negativtest ist bei Einreise mitzuführen. Ausnahmen von der Testpflicht nur in wenigen Fällen.
  • Grundsätzlich Quarantänepflicht. Es gelten dieselben Ausnahmentatbestände wie für Risikogebiete.

Einreise aus Virusvarianten-Gebiet:

  • Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung ohne Ausnahme.
  • Negativtest ist bei Einreise mitzuführen. Keine Ausnahmen von der Testpflicht.
  • Quarantänepflicht. Nur sehr wenige Ausnahmen (z. B. für Grenzpendler und Grenzgänger). Keine Verkürzung der Quarantänedauer möglich.

Robert Koch-Institut: Tagesaktuelle Informationen zur Einstufung von Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten

Robert Koch-Institut: Information zur Anerkennung von diagnostischen Tests auf SARS-CoV-2 bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland

FAQ zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne

Überblick Informationen zum Coronavirus: Einschätzung der aktuellen Lage für Baden-Württemberg, Telefon-Hotline für Bürgerinnen und Bürger, Hinweise für Reiserückkehrer und mehr

Foto, Klaus