Archive for Januar 14th, 2021

Kitas und Grundschulen in Baden-Württemberg bleiben geschlossen

Posted by Klaus on 14th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung 14.01.2021

Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass angesichts der immer noch zu hohen Infektionszahlen und der dynamischen Entwicklung Kitas und Grundschulen zunächst bis zum 31. Januar geschlossen bleiben.

Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg zeigen noch keine wirkliche Entspannung. Die 7-Tage-Inzidenz lag am 13. Januar in Baden-Württemberg bei 133 und damit höher als noch vor einer Woche. „Heute Morgen berichtet das Robert-Koch-Institut, gestern seien 1.244 Menschen an oder mit dem Coronavirus gestorben – die höchste Zahl seit wir von dieser Pandemie heimgesucht werden“, hob Ministerpräsident Winfried Kretschmann zu Beginn seines Statements hervor. Auch läge der Reproduktionswert noch immer über 1 und damit gäbe es noch keinen Abwärtstrend.

„Gleichzeitig sehen wir uns mit Mutationen des Coronavirus aus Großbritannien und Südafrika konfrontiert, die nach Aussage der Wissenschaft deutlich ansteckender sind, und wir wissen noch nicht, wann und was genau da zusätzlich auf uns zukommt“, sagte Ministerpräsident Kretschmann. „Auch in Baden-Württemberg sind erste Fälle aufgetreten. Wir müssen in den nächsten 14 Tagen durch genauere Untersuchungen, der sogenannten Sequenzierung des Virus, Erkenntnisse darüber gewinnen, ob sich die mutierte Variante in Deutschland und Baden-Württemberg ausgebreitet hat.“

Keine Lockerungen im Kita- und Schulbereich

Die aktuellen Zahlen erlauben es nicht, jetzt schon Lockerungen anzugehen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist daher mit der Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann übereingekommen, dass die Grundschulen und Kindertageseinrichtungen vorerst zu bleiben müssen. Daher bleiben Kitas und Grundschulen weiterhin zunächst bis zum 31. Januar 2021 geschlossen. „Wir haben es uns dabei nicht einfach gemacht. Die Zahl der Infektionen, die Entwicklung der Pandemie, das alles ist eminent wichtig“, so Kretschmann weiter. Man habe auf der anderen Seite aber auch die Auswirkungen der Schließungen der Einrichtungen im Blick.

„Kinder können sich nicht untereinander treffen, nicht gemeinsam spielen oder Sport treiben. Gerade die Grundschülerinnen und Grundschüler brauchen mehr als die Älteren den Präsenzunterricht. Und klar ist auch, je jünger die Kinder sind, desto mehr Betreuung brauchen sie, was wiederum zu Herausforderungen für die Eltern führt, wenn es zudem noch Arbeit – sei es außerhalb oder im Homeoffice – und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bringen gilt.“ Man wisse, dass diese Entscheidungen mit Härten verbunden sei – für Kinder und auch für Eltern, so Kretschmann.

Notbetreuung wird weiter angeboten

Für die kommende Zeit wird weiter eine Notbetreuung angeboten. Ministerpräsident Kretschmann appellierte aber an die Eltern, die Kinder nur im absoluten Notfall, wenn es nicht anders ginge, in die Notbetreuung zu geben.

„Klar ist, dass wir diese Situation, die Schließung der Schulen, insbesondere für die Kleinsten, nicht für unbestimmte Zeit durchhalten dürfen“, sagte Kretschmann. „Wir brauchen eine belastbare und baldige Perspektive für unsere Kleinsten – und für die Familien im ganzen Land – nicht nur für uns in Baden-Württemberg, sondern auch in den anderen Ländern.“ Er kündigte an, bei der der Bundeskanzlerin dafür zu werben, die Beratung der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin vorzuziehen und schon kommende Woche durchzuführen.

„Wir müssen davon ausgehen, dass wir den Lockdown verlängern müssen. Umso wichtiger ist es dann, die einzelnen Maßnahmen zu gewichten. Welche neuen, weiteren Maßnahmen können wir auflegen, wo kann man effektiv verschärfen, wo ist es in der Abwägung von Nutzen und Schaden erforderlich, eine Maßnahme zu beenden,“ erläuterte Kretschmann. Er werde dafür eintreten, das Anfang Februar, sofern es die pandemische Entwicklung irgendwie erlaubt und die Zahlen nicht relevant ansteigen, Grundschulen und Kindertageseinrichtungen eine Öffnungsperspektive erhalten. „Denn gerade bei den Kleinsten drohen bei zu langer Schließung der Grundschulen und Kitas die sozialen Schäden den pandemischen Nutzen zu übersteigen.“

Deshalb bereite man bereits Schritte vor, die gewährleisten, dass auch bei der Öffnung der Grundschulen und Kitas die Ansteckungs- und Übertragungsgefahr minimiert werden. „Dafür wird es ein wirksames Konzept mit Maßnahmen geben, die unsere Kinder und natürlich auch die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Erzieherinnen und Erzieher schützen“, so Kretschmann.

Stadt Stuttgart will Notbetreuung ausbauen für Kinder, die digital schwer erreichbar sind

Unternehmen müssen ihren Beitrag leisten

Kretschmann versprach sich an anderer Stelle für schärfere Maßnahmen einzusetzen. So sei die Homeoffice-Quote mit nur 14 Prozent gerade mal halb so hoch wie im Frühjahr. „Hier müssen wir mehr machen – die Verwaltungen, wie die Wirtschaft. Und hier geht auch mehr!“

Damit die Regeln in einem Unternehmen für alle klar sind, müssen auch Dinge wie der Arbeitsschutz geregelt sein. Die Auswirkungen einer Homeoffice-Verpflichtung sind so wesentlich, dass ein formelles Gesetz nötig ist. Für ein solches Gesetz gilt: Hier liegen die Kompetenzen beim Bund und nicht bei der Landesregierung.

Parallel bereite man bereits Schritte vor, die gewährleisten, dass auch bei der Öffnung der Grundschulen und Kitas die Ansteckungs- und Übertragungsgefahr minimiert werden. Maßnahmen, die unsere Kinder und natürlich auch die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Erzieherinnen und Erzieher schützen.

Zum Schluss appellierte Kretschmann auch nochmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, auch wenn noch schwierige Monate vor uns lägen, weiter durchzuhalten. „Auch wenn es uns allen schwerfällt, mir genauso. Halten Sie sich an die Regeln, befolgen Sie bitte die Maßnahmen. Jeden Kontakt, den wir vermeiden können, behindert die Ausbreitung des Virus, verhindert Leid und Tod“, so Kretschmanns abschließende Bitte.

Quelle:/red

Ausweitung der freiwilligen Tests für Personal in Schulen und Kitas

Posted by Klaus on 14th Januar 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Das Personal an Schulen, Kitas sowie in Ein- richtungen der Kindertagespflege kann sich bis zum Ende der Osterferien auf freiwilliger Basis bis zu dreimal testen lassen. Die Tests sind, wie bisher, auch ohne Vorliegen von Symptomen möglich, das Land übernimmt die anfallenden Kosten.

Seit den Sommerferien hatte das gesamte Personal der Schulen, der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege Anspruch auf ein mit bislang maximal viermaliger Testung pro Person, ohne dass entsprechende Symptome vorliegen mussten. Die Landesregierung hat beschlossen, diese freiwillige Testmöglichkeit mit je drei zusätzlichen Testmöglichkeiten je Person auszuweiten. Das Personal an Schulen, Kitas sowie in Einrichtungen der Kindertagespflege kann sich nun bis zum Ende der Osterferien am 11. April 2021 auf freiwilliger Basis bis zu dreimal testen lassen. Die Testungen können mittels PCR oder Antigen-Test durchgeführt werden. Sie sind wie bisher auch ohne das Vorliegen von Symptomen möglich, das Land übernimmt die anfallenden Kosten.

Drei zusätzliche Testmöglichkeiten bis zum Ende der Osterferien

Kultusministerin Eisenmann hatte sich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass diese freiwillige Testmöglichkeit weitergeführt wird: „Das Testangebot ist ein zentraler Baustein für den Gesundheits- und Infektionsschutz an den Schulen, den Kindertageseinrichtungen und den Einrichtungen der Kindertagespflege. Die freiwilligen Tests sollen aber auch die Sicherheit und das individuelle Sicherheitsgefühl der Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher erhöhen. Die Fortführung des Angebots ist mir deshalb ein wichtiges Anliegen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Testungen bei Auftreten eines COVID-19-Erkrankungsfalles

Ein weiterer Baustein der Teststrategie des Landes an den Schulen, Kitas sowie in Einrichtungen der Kindertagespflege sind Testungen bei Auftreten eines COVID-19 Erkrankungsfalles. Bei Auftreten eines Falles in einer Schule, Kindertageseinrichtung oder in einer Einrichtung der Kindertagespflege können Kontaktpersonen, die dort betreut werden oder tätig sind, auf SARS-CoV-2 getestet werden. Hierfür sollen Antigen-Schnelltests zum Einsatz kommen, um ein möglichst schnelles Ergebnis zu ermöglichen. Die namentliche Festlegung der Personen, denen eine Testung angeboten wird, erfolgt durch die zuständigen Gesundheitsämter in Abstimmung mit den Schulleitungen beziehungsweise den Einrichtungsleitungen/-trägern. Auch werden künftig Apotheken vor Ort als zusätzliche Anlaufstellen für die Testungen einbezogen, um die Testkapazitäten für Schulen und Kitas nachhaltig auszuweiten.

Das Kultusministerium hat die Schulen, Kindertageseinrichtung und Einrichtung der Kindertagespflege heute über die Ausweitung der Testmöglichkeiten informiert. Darüber hinaus wurden den Schulen und Einrichtungen ein Handlungsleitfaden des Sozialministeriums zum Kontaktpersonenmanagement und Umgang mit SARS-CoV-2 positiven Fällen (PDF) übermittelt. Dieser Handlungsleitfaden soll eine einheitliche Vorgehensweise der Gesundheitsämter beim Auftreten von Fällen in Schulen und Kindertageseinrichtungen gewährleisten und den Schulleitungen bzw. den Leitungen und Trägern von Kindertageseinrichtungen sowie den Kindertagespflegepersonen Informationen zum Vorgehen der zuständigen Behörden liefern.

Handlungsleitfaden zum Kontaktpersonenmanagement und Umgang mit SARS-CoV-2 positiven Fällen in Schulen und der Kindertagesbetreuung (PDF)

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Foto, Archiv Andy

Extremes Klima schädigt Bäume im Stuttgarter Wald

Posted by Klaus on 14th Januar 2021 in Stuttgart

Presse LHS

Dringende Verkehrssicherungsmaßnahmen notwendig

Hitze, Trockenheit und Schadinsekten haben den Stuttgarter Bäumen in bislang nicht bekanntem Maße zugesetzt.

„Die extrem hohen Temperaturen und der ausbleibende Niederschlag bringen unsere Bäume im Stadtgebiet und im Wald unter enormen Stress“, so Dr. Claudia Kenntner, Leiterin der Dienststelle Stadtwald und der Unteren Forstbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart. Vor allem auf Kuppen und an exponierten Waldrändern leiden die Bäume unter der Trockenheit. Infolgedessen sind die Baumkronen oft bereits im Sommer teilweise entlaubt oder die Blätter vertrocknet.

Auf Grund der Trockenheit besiedeln Pilze und Schadinsekten die Bäume, was in den allermeisten Fällen zum Absterben einzelner Baumteile oder des ganzen Baumes führt. Solche Bäume sind nicht mehr verkehrssicher. Große Äste können ohne Vorwarnung brechen, Autos beschädigen oder Passanten verletzen. Auch einzelne Äste gesund wirkender Bäume können trocken und instabil sein. Zudem sind abgestorbene Bäume nicht mehr standsicher und können jederzeit umkippen.

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt reagiert mit verstärkten Kontrollen und Gefahrenbeseitigung auf diese Situation. Wo möglich, wird Totholz entfernt oder die Baumkrone gekürzt, um den Baum zu erhalten. An kritischen Standorten, wie entlang von Straßen und Bebauungen, müssen verkehrsunsichere Bäume komplett entfernt werden. Bei all diesen Maßnahmen werden die natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten.

Auch auf Spaziergänger, Radfahrer und den Autoverkehr wird bei der Umsetzung Rücksicht genommen. Leider bleiben Beeinträchtigungen durch kurzzeitige Umleitungen oder Sperrungen einzelner Straßen oder Weg nicht aus. Das Garten?, Friedhofs? und Forstamt bittet hierfür um Verständnis.

Foto, Klaus

Ost – Einbrecher unterwegs – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 14th Januar 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 14.01.2021

Unbekannte sind am Mittwochabend (13.01.2021) innerhalb eines Mehrfamilienhauses an der Neckarstraße in mehrere Kellerabteile eingebrochen. Die Täter gelangten zwischen 17.00 Uhr und 20.00 Uhr auf unbekannte Weise in ein Gebäude, in der Nähe der U-Bahn-Haltestelle Stöckach. Im Keller hebelten sie mehrere Abteile gewaltsam auf und stahlen ein Mountainbike der Marke „Rockrider“ im Wert von mehreren Hundert Euro. Ob sie darüber hinaus Beute machten, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Im Anschluss flüchteten sie unerkannt.

Zeugen werden gebeten, sich mit den Beamtinnen und Beamten des Polizeireviers 5 Ostendstraße unter der Rufnummer +4971189903500 in Verbindung zu setzen.

Foto, Klaus

Bericht zum Sonderprogramm „Biologische Vielfalt“

Posted by Klaus on 14th Januar 2021 in Allgemein, Fotos

Pressemeldung

Baden-Württemberg setzt sich mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der Biologischen Vielfalt aktiv für den Erhalt der Biodiversität ein. Das begleitende Fachgremium hat nun den Bericht für die Jahre 2018 und 2019 vorgestellt und ein positives Zwischenfazit gezogen.

Die drei beteiligten Ministerien des Sonderprogramms zur Stärkung der Biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg haben am Dienstag, 12. Januar 2021, im Ministerrat den Bericht des begleitenden Fachgremiums für die Jahre 2018 und 2019 vorgestellt. „Die heimischen Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und zu stärken ist eine der drängendsten Aufgaben für die nächsten Jahre und Jahrzehnte“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Eine intakte biologische Vielfalt sei unsere Lebensversicherung. Das ambitionierte Sonderprogramm ist neben dem im Juli 2020 in Kraft getretenen Biodiversitätsstärkungsgesetz die Antwort darauf, dem Rückgang von Arten und Lebensräumen entschlossen entgegenzuwirken. „Wir sind da mit unseren Anstrengungen auf dem richtigen Weg“, fügte Kretschmann hinzu.

Arten- und Lebensraumrückgang entgegenwirken

Das Sonderprogramm vereint die Anstrengungen dreier Ministerien unter einem Dach: Umweltministerium, Ministerium für Ländlichen Raum und Verkehrsministerium. Die Umsetzung des Sonderprogramms haben die acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Fachgremiums in den Jahren 2018 und 2019 intensiv begleitet und bewertet. „Ihr Fazit zu den ergriffenen Maßnahmen ist überwiegend positiv“, fassten Umweltminister Franz Untersteller, Landwirtschaftsminister Peter Hauk und Verkehrsminister Winfried Hermann zusammen. Die Mitglieder des Fachgremiums honorieren ausdrücklich, dass die Landesregierung beherzt und wirksam dem Arten- und Lebensraumrückgang gegensteuert. „Das Fachgremium würdigte die vom Sonderprogramm angestoßenen Maßnahmen und Impulse und befürwortete deren Fortführung, da erst ein mehrjähriges zielorientiertes Handeln die gewünschten Wirkungen erzielt“, führten Untersteller, Hauk und Hermann aus.

Insgesamt hatte die Landesregierung für das Sonderprogramm in den Jahren 2018 und 2019 ein Finanzvolumen von rund 30 Millionen Euro für konkrete Maßnahmen zur Stärkung der biologischen Vielfalt bereitgestellt. Zusätzliche sechs Millionen Euro sind in Monitoringmaßnahmen geflossen. Für die bereits begonnene Phase des Sonderprogramms 2020 und 2021 hat die Landesregierung erneut ein Finanzvolumen von rund 30 Millionen Euro zur Umsetzung von Projekten und zusätzliche sechs Millionen Euro für Monitoringmaßnahmen eingeplant.

Lebensräume schaffen, erhalten und vernetzen

Umweltminister Untersteller machte deutlich, dass es für die Anstrengungen gegen den Schwund der biologischen Vielfalt unerlässlich sei, die Mittel vom Landtag für die angestoßenen Maßnahmen auch in den nächsten Jahren bewilligt zu bekommen. „Die guten Ansätze des Programms müssen fortgesetzt werden.“ Dies gelte insbesondere auch für die Monitorings. „Erst eine langfristige systematische Erfassung ermöglicht es, die Wirksamkeit unserer Maßnahmen zu überprüfen und die Entwicklung der Arten zu beurteilen.“

Der Minister bekräftigte, dass es im dicht besiedelten Baden-Württemberg von entscheidender Bedeutung sei, Lebensräume für heimische Tiere und Pflanzen zu schaffen, zu erhalten und zu vernetzen. „Wir haben in der Vergangenheit auch auf Kosten der Natur und unserer natürlichen Lebensgrundlagen gewirtschaftet. Das muss sich sofort ändern“, hob Untersteller hervor. Aus diesem Grund setze sich das Umweltministerium mit konkreten Projekten besonders dafür ein, Natura 2000- und Naturschutzgebiete zu pflegen und aufzuwerten, die Schutzmaßnahmen für stark bedrohte Tiere und Pflanzen zu verstärken, mehr Artenlebensräume in unserer Kulturlandschaft zu schaffen, Moore wiederzuvernässen und den landesweiten Biotopverbund auszubauen. „In den Jahren 2018 und 2019 haben wir als Umweltministerium im Sonderprogramm insgesamt 2.309 kleinere und größere Naturschutzmaßnahmen umgesetzt. Außerdem konnten wir unsere dringend notwendigen Artenmonitorings stärken oder auch neu starten. Wie beispielsweise das landesweite Insektenmonitoring“, erläuterte Umweltminister Untersteller.

Impulse aus der Land- und Forstwirtschaft

Das Land Baden-Württemberg sei geprägt von einer besonderen Kulturlandschaft, die maßgeblich aus der jeweiligen Landbewirtschaftung resultiere, unterstrich Landwirtschaftsminister Hauk. „Mit dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt ist es uns gelungen, nachhaltige Impulse für die Erhaltung der Biodiversität in unserer Kulturlandschaft im Einklang mit der Bewirtschaftung einzuschlagen.“ In den Jahren 2018 und 2019 seien erste relevante Umsetzungen aus den durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz geförderten Vorhaben erzielt worden. Zum Beispiel konnten die geförderte Flächen „Brachebegrünung mit Blühmischungen“ deutlich erhöht werden. Um die Pflanzenschutzmittel zu reduzieren, wurden zudem alternative Verfahren für verschiedene Kulturarten und abdriftmindernde Methoden wissenschaftlich erprobt. „Wir müssen mit den Landwirten zusammenarbeiten und diese zwingend in die Projekte einbeziehen. Es ist wichtig, dass wir umsetzbare Maßnahmen erarbeiten“, sagte Hauk.

Im Wald konnten viele angewandte, flächenrelevante Impulse etwa für Lebensräume von Insekten, Niederwild und weiteren bedrohten Arten gesetzt werden. Speziell der Waldnaturschutz im Nichtstaatswald mit zwei Dritteln der Waldfläche profitiert künftig von Konzepten und Förderangeboten, wie dem Integrierten Bewirtschaftungsplan oder dem Vertragsnaturschutz. „Methoden zur Erfassung von Waldstrukturen über Fernerkundung waren in der letztjährigen Schadsituation unerlässlich. Daher wird auch von uns der Wunsch nach Mittelverstetigung für die Monitorings bestätigt“, betonte Hauk.

Aufwertung von Grasflächen an Straßen

Auch Verkehrsminister Winfried Hermann begrüßt die Fortsetzung des Programms: „Durch das Sonderprogramm konnten in den vergangenen Jahren rund 80 Hektar Grasflächen an Straßen aufgewertet werden. Jetzt können Insekten dort Nahrung und einen geeigneten Lebensraum finden. Durch eine Fortsetzung der Maßnahmen wird deren positive Wirkung weiter verstärkt. Mich beeindruckt das Engagement vieler Kommunen, die erkannt haben, dass auch Straßenränder, Rastplätze und Kreisverkehre mit der richtigen Gestaltung und Pflege dazu beitragen können, die biologische Vielfalt zu stärken. Unser Wettbewerb ‚Blühende Verkehrsinseln‘ mit der Auszeichnung ‚Goldene Wildbiene‘ hat dieses erfolgreiche Engagement mitangeregt und sichtbar gemacht.“

Umweltministerium: Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Verkehrsministerium: Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt

Fotos, Archiv