Keine „Montagsdemonstration“ in den beiden kommenden Wochen vor Hauptbahnhof

Verwaltungsgerichtshof bestätigt Entscheidung des Ordnungsamts

Demo-16.10.Am nächsten und am übernächsten Montag dürfen die Demonstrationen gegen Stuttgart 21 nicht auf dem Arnulf-Klett-Platz vor dem Hauptbahnhof stattfinden.
Diese Entscheidung hat der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) am Donnerstag, 12. Dezember 2013, getroffen.

Der VGH bestätigt damit die Interessenabwägung der Landeshauptstadt zur Verlegung der Demonstrationen gegen Stuttgart 21 weg von der Schillerstraße hin zur Lautenschlagerstraße. Der Bürgermeister für Recht, Sicherheit und Ordnung, Dr. Martin Schairer, begrüßte die Entscheidung und sagte: „Ich bin froh, dass der City-Ring um den Hauptbahnhof für die montäglichen Demonstrationen wegen der unzumutbaren Belastung für die Bevölkerung nicht mehr zur Verfügung steht.“

Die Versammlungsbehörde hat bereits am Dienstag, 9. Dezember 2013, die Anmelder zu weiteren Gesprächen eingeladen mit dem Ziel, andere mögliche Örtlichkeiten für künftig geplante Kundgebungen zu besprechen.

Erste Priorität hat für die Stadt der Marktplatz, der in der Vergangenheit gut angenommen worden war. Bis dieser frei ist, wird den Versammlungsteilnehmern für die nächsten angemeldeten Kundgebungen die Lautenschlagerstraße zugewiesen.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshofs, mit einer ausführlichen Begründung: Urteil des Verwaltungsgerichts Mannheim

Info der Stadt Stuttgart

Archivfoto

Leave a Reply

You must be logged in to post a comment.