Archive for Januar 28th, 2015

Landesregierung bringt weiteren Meilenstein für den Naturschutz auf den Weg

Posted by Peter on 28th Januar 2015 in Allgemein

Schwarzwald1„Mit der in dieser Woche vom Ministerrat zur Anhörung freigegebenen Novelle des Landesnaturschutzrechts in Baden-Württemberg hat die Landesregierung nach der so erfolgreichen Errichtung des Nationalparks Schwarzwald ein weiteres zentrales Gesetzgebungsvorhaben im Bereich des Naturschutzes auf den Weg gebracht“, sagte Naturschutzminister Alexander Bonde.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung, mit dem das Landesnaturschutzrecht an die im Zuge der Föderalismusreform geänderten bundesrechtlichen Bestimmungen angepasst werde, verfolge das Ziel, die bewährten hohen naturschutzrechtlichen Standards in unserem Land zu erhalten und das Naturschutzrecht modern, bürgernah und verwaltungsökonomisch weiter zu entwickeln. „Dazu nutzen wir auch die uns durch das Grundgesetz eingeräumten Spielräume zur Abweichung vom Bundesrecht“, so Bonde.

Gentechnikfreiheit von Schutzgebieten gesetzlich verankert

Konkret werde dies zum Beispiel anhand der im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung zur Gentechnikfreiheit von Schutzgebieten: „Was wir mit dem GVO-Erlass vom Mai vergangenen Jahres auf den Weg gebracht haben, verankern wir jetzt in unserem Naturschutzgesetz“, erläuterte der Minister. Der Gesetzentwurf sehe innerhalb von Naturschutzgebieten, den Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten und flächenhaften Naturdenkmalen ein Verbot der versuchsweisen Ausbringung und des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen vor.

Um einen bestmöglichen Schutz der Natur vor den Risiken gentechnisch veränderter Organismen zu gewährleisten, sehe der Gesetzentwurf zudem vor, um diese Gebiete einen drei Kilometer breiten Schutzgürtel zu legen, in dem der Umgang mit GVO ebenfalls grundsätzlich untersagt sei. Auch die nach europäischem Naturschutzrecht besonders zu schützenden Natura 2000-Gebiete würden künftig durch europarechtlich gebotene Anzeige- und Prüfpflichten noch besser vor GVO-Einflüssen geschützt. „Damit gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu unserem erklärten Ziel, die Natur und die Teller in Baden-Württemberg gentechnikfrei zu halten. Wir wissen uns dabei im Einklang mit der Meinung der übergroßen Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger des Landes“, sagte Bonde.

Förderung von Landschaftserhaltungsverbänden

Daneben diene der jetzt zur Anhörung freigegebene Gesetzentwurf auch zur Umsetzung von Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag sowie der deutschlandweit in dieser Form einmaligen Naturschutzstrategie des Landes, die die Landesregierung im Juli 2013 verabschiedet hatte. So sieht das Gesetz zum Beispiel Regelungen zum Schutz und zur Sicherung des Biotopverbunds, zum Schutz von Alleen sowie die Erarbeitung einer Moorschutzkonzeption vor. Schließlich würde auch die Arbeit der in dieser Legislaturperiode von zunächst sechs auf mittlerweile 29 angewachsenen und auf Ebene der Landkreise bestehenden Landschaftserhaltungsverbände durch die Novelle gewürdigt. „Erstmals werden die Landschaftserhaltungsverbände gesetzlich verankert“, teilte Bonde abschließend mit. Unter anderem sehe der Gesetzentwurf ausdrücklich vor, dass das Land die Einrichtung solcher Verbände in jedem Landkreis finanziell fördere.

Quelle, Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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Kita-Urteil: Stuttgart legt Berufung ein

Posted by Sabine on 28th Januar 2015 in Allgemein, Stuttgart

Kinder erwünschtDie Landeshauptstadt Stuttgart geht gegen das so genannte „Kita-Urteil“ vor. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte am 28. November 2014 entschieden, dass die Stadt die Mehrkosten zu tragen habe für einen Platz in einer privaten Kindertageseinrichtung, den die Eltern für ihren zweijährigen Jungen selbst beschafft hatten.

Die Stadt hat jetzt Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellen lassen.

Erhebliche Auswirkungen auf Förderung in Tageseinrichtungen
Sollte das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig werden, könnte dies erhebliche Konsequenzen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen haben.

Derzeit stellen Bund, Land und Stadt die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege dadurch sicher, dass die Träger von Betreuungsangeboten mit Investitionszuschüssen und erheblichen weiteren Betriebskostenzuschüssen gefördert werden.

Verzerrung der Förderbedingungen
Konsequenz des VG-Urteils wäre, dass private Träger von Kindertageseinrichtungen erstmalig in Baden-Württemberg neben der staatlichen Förderung indirekt über hohe Elternbeiträge weitere zusätzliche staatliche Gelder in Anspruch nehmen könnten. Dies würde die Förderbedingungen im Verhältnis zwischen den Trägern verzerren.

Isabel Fezer, Bürgermeisterin für Soziales, Jugend und Gesundheit der Landeshauptstadt Stuttgart, sagt: „Dies kann der Gesetzgeber nicht gewollt haben. Da wir auch rechtliche Bedenken an der Richtigkeit des Urteils hatten, habe ich den Kehler Rechtsprofessor Dr. Jan Kepert um Prüfung gebeten.“

Fezer: Weitreichende Folgen für Rechtspraxis in B-W
Dieser kommt zu dem Schluss, dass dem Urteil mehrere Rechtsfragen zugrunde liegen, die bisher nicht hinreichend geklärt worden sind und daher einer weiteren gerichtlichen Prüfung zugeführt werden sollten. So zielt jedenfalls der Wortlaut der Anspruchsgrundlage (§ 24 Abs. 2 SGB VIII) eindeutig nur auf eine Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege und vermittelt keinen weitergehenden Anspruch.
Bürgermeisterin Fezer: „Das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts kann weitreichende Folgen zumindest für die Rechtspraxis in Baden-Württemberg haben.“

So schnell wie möglich Rechtsklarheit gewinnen
Deswegen sei es wichtig, dass der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit einem Urteil in zweiter Instanz Rechtssicherheit schaffe. „Wir haben den Antrag auf Zulassung zur Berufung sehr rasch nach Eingang der Begründung am 13. Januar gestellt, damit wir auch im Sinne der betroffenen Kinder und ihrer Eltern so schnell wie möglich Rechtsklarheit gewinnen“, so Fezer abschließend.

Info, Stadt stuttgart
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Stuttgart Ost – Exhibitionist festgenommen

Posted by Klaus on 28th Januar 2015 in Allgemein, In und um Gablenberg herum

Polizeimeldung Polizeipräsidium Stuttgart

PolizeiautoPolizeibeamte haben am Mittwoch (28.01.2014) an der Haltestelle Ostendplatz einen 45 Jahre alten mutmaßlichen Exhibitionisten vorläufig festgenommen. Ein Zeuge verständigte gegen 11.10 Uhr den Fahrer eines Busses der Linie 42, dass im Bus ein Exhibitionist sitze. Die alarmierten Polizeibeamten nahmen den Tatverdächtigen kurz darauf an der Haltestelle Ostendplatz im Bus vorläufig fest. Zeugenangaben zufolge soll der Mann eine 20 Jahre alte Frau angestarrt, sein Geschlechtsteil herausgeholt und onaniert haben. Der Tatverdächtige wurde nach den polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.
Siehe auch: facebook/polizeipraesidiumstuttgart

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