Archive for März 20th, 2018

Konsequentere Verfolgung der Alltagskriminalität

Posted by Klaus on 20th März 2018 in Allgemein

Polizei-BW-SchildDas Justizministerium strebt eine konsequentere Verfolgung der Alltagskriminalität an. Der sogenannte Kleinkriminalitätserlass für Ladendiebstähle soll aufgehoben werden. Damit sollen auch Ladendiebstähle, die einen Schaden bis 25 Euro verursachen, sanktioniert werden.

Das Ministerium der Justiz und für Europa strebt eine konsequentere Verfolgung der Alltagskriminalität an. Bislang regelt der sogenannte Kleinkriminalitätserlass, eine Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums, dass bei Ladendiebstählen mit Schäden von bis zu 25 Euro ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung in der Regel nicht besteht. Diese Wertgrenze soll aufgehoben werden. Das bestätigte der Minister der Justiz und für Europa, Guido Wolf.

Abschaffung der Wertgrenze von 25 Euro bei Ladendiebstählen

Minister Guido Wolf sagte: „Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv verschiedene Möglichkeiten für eine konsequentere Bekämpfung der Alltags- und Kleinkriminalität diskutiert. Ein Thema, das aus der Bevölkerung, der Wirtschaft, von Staatsanwälten und der Polizei in diesem Zusammenhang immer wieder an mich herangetragen wurde, ist die Abschaffung der Wertgrenze von 25 Euro bei Ladendiebstählen.“

Wolf weiter: „Auch Ladendiebstähle, die einen Schaden bis 25 Euro verursachen, stellen ein strafbares Verhalten dar, das nach meiner Überzeugung zu sanktionieren ist. Zur Stärkung des Vertrauens in die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats halte ich es für unverzichtbar, dass unsere Staatsanwaltschaften auch bei diesem Massendelikt für eine konsequente Strafverfolgung Sorge tragen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass sich der Rechtsstaat im Bereich der Strafverfolgung von Ladendiebstählen aus ökonomischen Gründen zurückzieht. Denn der Rechtsstaat lebt vom Vertrauen der Bevölkerung in seine unterschiedslose Geltung und breit angelegte Durchsetzungskraft.“

Vertrauen in den Rechtsstaat stärken

„Wertgrenzen bergen zum einen die Gefahr einer schematischen Sachbearbeitung, bei der die spezial- und generalpräventiven Aspekte des konkreten Verfahrens aus dem Blick geraten können. Zum anderen können entsprechende Wertgrenzen in der Bevölkerung so wahrgenommen werden, dass in diesem Bereich eine Strafverfolgung nicht mehr uneingeschränkt stattfindet. Äußerstenfalls entsteht der fatale Eindruck, dass Ladendiebstähle jedenfalls von Ersttätern folgenlos und ohne jedes strafrechtliche Risiko begangen werden können.“

Wolf führte weiter aus: „Zwar wird die Aufhebung der landesweit geltenden Wertgrenzen zu einem gewissen Mehraufwand im Bereich der staatsanwaltschaftlichen Strafverfolgung und Strafvollstreckung führen. Ebenso ist ein moderater Anstieg strafgerichtlicher Verfahren zu erwarten. Dieser Mehraufwand fällt jedoch im Ergebnis nicht wesentlich ins Gewicht. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass wir in Baden-Württemberg mit den Staatshaushaltsgesetzen 2017 und 2018/19 insgesamt 75 Neustellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie 66 Neustellen für Richterinnen und Richter geschaffen haben.“ Die beabsichtigte Änderung wird in den nächsten Tagen dem Normenkontrollrat zugehen.

Kleinkriminalitätserlass

Beim so genannten Kleinkriminalitätserlass handelt es sich um die Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zur strafverfahrensrechtlichen Behandlung der Kleinkriminalität. Diese wurde zuletzt 2012 geändert.

Der Kleinkriminalitätserlass enthält auch eine Vorschrift über mögliche Einstellung von Ermittlungsverfahren nach § 153 der Strafprozessordnung (StPO) bei häufig auftretenden Eigentumsdelikten (in der Praxis insbesondere Ladendiebstähle).

Nr. 1.1 des Erlasses lautet derzeit: „Bei massenhaft auftretenden Eigentums- und Vermögensdelikten wird ein öffentliches Interesse an der Verfolgung (§ 153 Absatz 1 Satz 1 StPO) vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls (etwa einschlägige Vorbelastungen) zu verneinen sein, wenn der Wert der entwendeten oder unterschlagenen Sache beziehungsweise der Schaden nicht mehr als 25 Euro beträgt.“

Die Vorgängervorschrift aus dem Erlass des Jahres 1993 lautete: „Bei massenhaft auftretenden Eigentums- und Vermögensdelikten wird ein öffentliches Interesse an der Verfolgung (§ 153 Absatz 1 Satz 1 StPO) vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls (etwa einschlägige Vorbelastungen) zu verneinen sein, wenn der Wert der entwendeten oder unterschlagenen Sache beziehungsweise der Schaden nicht mehr als 30 DM beträgt.“

Im Jahr 1999 erfolgte eine Absenkung dieser Wertgrenze von 30 DM auf 10 DM (Umwandlung mit Euro-Einführung auf 5 Euro). 2012 wiederum wurde diese Wertgrenze auf die derzeit geltenden 25 Euro angehoben.

§ 153 Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO) lautet: „Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.“

Info: Ministerium der Justiz und für Europa
Foto, Klaus

Mustermann und die Motzlöffel im Lab!

Posted by Klaus on 20th März 2018 in In und um Gablenberg herum

MuM-2011Info, Laboratorium

Was ist uns Stuttgart? Das fragten sich die drei Männer von Mustermann und die Motzlöffel. Im August 2017 machten sie sich deshalb auf den Weg und spielten an acht verschiedenen Orten dieser Stadt – u.a. Klärwerk, Hafen, Travertinpark und Landwirtschaftmuseum – an acht ausverkauften Abenden acht unterschiedliche Programme.

Aus all dem haben die Motzlöffel nun ein abendfüllendes Programm gestaltet. Dabei stehen die Themen dieser Stadt im Vordergrund, aber auch das Weltgeschehen gerät in den satirischen Blick. Es helfen mit: mehrere Marionetten und Handpuppen.
Mustermann und die Motzlöffel bezeichnen sich selbst als die älteste Nachwuchs-Kabarettgruppe des deutschen Südwestens. Martin Ehmann, Ulrich Gohl und Ulrich Heinz haben zusammen über 100 Jahre Kabaretterfahrung auf dem Buckel – und haben es trotzdem geschafft, ein sehr geheimer Geheimtipp zu bleiben.

Sie sind im Rahmen des Stuttgarter Kabarettfestivals am Samstag, 14. April um20.30 Uhr im Laboratorium zusehen. Der Eintritt kostet acht Euro, ermäßigt sechs Euro.

Laboratorium, Wagenburgstraße 147, Telefon 50520-01 laboratorium-stuttgart.de

Anfahrt ÖPNV: Buslinien 40, 42, 45,

Fotos, Mustermann und die Motzlöffel

Warnstreiks im öffentlichen Dienst gehen weiter

Posted by Klaus on 20th März 2018 in Allgemein

PM ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – Landesbezirk Baden-Württemberg Stuttgart, 20. März 2018

StreiksDie Warnstreiks im öffentlichen Dienst werden in Baden-Württemberg fortgesetzt. Betroffen sind heute alle Bereiche, vom Nahverkehr über Kitas, die Kliniken, Abfallwirtschaft, Stadtverwaltungen und Bauhöfe bis hin zu Arbeitsagenturen. (Hinweis: Genaue Zahlen zu den Streikenden liegen erst am frühen Nachmittag vor).
Unter anderem wird in Ulm am Vormittag der Nahverkehr bestreikt, im Raum Reutlingen und Tübingen waren Kindertagesstätten sowie viele weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes betroffen. Auch in den Regionen Pforzheim, Waiblingen sowie in Emmendingen wird die Arbeit niedergelegt. In Stuttgart öffneten in mehreren Stadteilen die Kitas erst um zehn Uhr.

ver.di Landesbezirksleiter Martin Gross sagte in Reutlingen mit Blick auf den baden-württembergischen Arbeitgeberverband KAV vor über 1.000 Streikenden: „Wir empfinden es als ziemliche Provokation, wenn ausgerechnet die Vertreter der reichsten Kommunen am lautesten jammern Damit bringt der KAV auch die gegen sich auf und in den Streik, die bisher noch an eine gute Lösung am Verhandlungstisch geglaubt haben. Wir raten ihnen im eigenen Interesse, kein weiteres Öl ins Feuer zu gießen, sondern sich im Arbeitgeberlager für eine kräftige Lohnerhöhung mit sozialer Komponente einzusetzen.“

Die Kommunen erzielten im vergangenen Jahr bundesweit knapp neun Milliarden Euro Überschüsse, inklusive der ärmeren Städte.
„Das ist der Maßstab für einen Abschluss“, so Gross.

ver.di wird wie angekündigt die Warnstreiks bis zum Beginn der Osterferien fortsetzen.

Weitere Warnstreiks und Aktionen in Baden-Württemberg nach ver.di Bezirken:

Bezirk Fils-Neckar-Alb
Mittwoch, 21. März 2018
Warnstreik im Landkreis Esslingen, insbesondere Klinikum Esslingen, Kitas und Stadtverkehr Esslingen.
Kundgebung auf dem Rathaus-Platz in Esslingen um 12 Uhr mit ver.di Landesbezirksleiter Martin Gross.

Donnerstag, 22. März 2018
Warnstreik im Landkreis Göppingen in zahlreichen Dienststellen, auch in Kitas.
Kundgebung auf dem Sternplatz in Geislingen/Steige um 12 Uhr

Bezirk Stuttgart
Mittwoch, 21. März 2018
Warnstreik in Sachsenheim, Kitas und Verwaltung.
Warnstreik in Stuttgart von 6:30 bis 10:00 Uhr in den Kitas in Vaihingen, auf den Fildern, in Stuttgart Mitte, West, Ost und Süd.

Donnerstag, 22. März 2018
Warnstreik in Dienststellen im Landkreis Ludwigsburg
In Stuttgart mehrstündiger Warnstreik in der Schulverwaltung und auch in der Ganztagsbetreuung von 10:30 bis 14 Uhr.

Bezirk Ostwürttemberg-Ulm
Mittwoch, 21. März 2018: Warnstreik in zahlreichen Betrieben und Dienststellen in Heidenheim.

Donnerstag, 22. März 2018
Warnstreik in Aalen und im Ostalbkreis. Kundgebung in Aalen um 12 Uhr auf dem Marktplatz.

Freitag, 23. März 2018
Warnstreik im Ostalbkreis und Schwäbisch Gmünd. Kundgebung in Schwäbisch Gmünd um 13 Uhr vor dem Stauferklinikum.

Bezirk Mittelbaden-Nordschwarzwald
Freitag, 23. März 2018: Ganztägiger Warnstreik in Karlsruhe, unter anderem Stadtwerke Karlsruhe, Amt für Abfallwirtschaft, Klinikum Karlsruhe, Agentur für Arbeit, DRV BW, KIT, Bundesanstalt für Wasserbau, Zoll, Stadt Karlsruhe mit Kitas und Verkehrsbetriebe Karlsruhe.
Kundgebung in Karlsruhe.

Bezirk Heilbronn-Neckar-Franken
Mittwoch, 21. März: Warnstreik in Heilbronn von 11:00 bis 14:00 bei der Kreissparkasse Heilbronn. Kundgebung im Innenhof der Sparkasse um 12:30 Uhr Am Wollhaus 14, 747072 Heilbronn.

ver.di fordert für die Beschäftigten sechs Prozent mehr Lohn und Gehalt, mindestens aber 200 Euro pro Monat. Gleichzeitig sollen die Ausbildungsvergütungen und Praktikantenentgelte um 100 Euro pro Monat angehoben werden. Die Vorschrift, Auszubildende nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zu übernehmen, will ver.di wieder in Kraft setzen. Die Laufzeit des Tarifvertrages soll 12 Monate betragen. Der Bund wird aufgefordert, das Verhandlungsergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die 344.000 Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie 182.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zu übertragen.

Die nächste Verhandlungsrunde wurde für den 15. und 16. April 2018 in Potsdam vereinbart.

MERIAN feiert Jubiläum mit Stuttgart

Posted by Klaus on 20th März 2018 in Stuttgart

Presseinformation Stuttgart-Marketing GmbH

Das Themen-Heft ist ab sofort im Handel erhältlich

MERIAN_TitelDie neueste Ausgabe des Reise- und Kulturmagazins MERIAN widmet sich Stuttgart. Spannende Reportagen, exklusive Bilderstrecken sowie zahlreiche Tipps und Hintergrundinformationen machen den Leserinnen und Lesern Lust auf einen Kurzurlaub in der baden-württembergischen Landeshauptstadt. Erhältlich ist der Stuttgart-MERIAN ab dem 22. März 2018.

Seit 70 Jahren steht das Premium-Magazin MERIAN für Reisen aller Art und spricht mit seinem monatlich erscheinenden Magazin eine reisefreudige und qualitätsbewusste Zielgruppe an. Zum sechsten Mal nach 1948, 1961, 1983, 1992 und 2008 erscheint nun ein MERIAN Stuttgart. Auf 156 Seiten stellt die April-Ausgabe des Jahreszeiten-Verlags die Highlights von Stuttgart vor.
„Der MERIAN ist der ‚Klassiker‘ unter den Printprodukten für Städtereisende“, so Armin Dellnitz, Geschäftsführer der Stuttgart-Marketing GmbH. „Dass Stuttgart nun schon zum sechsten Mal für eine Ausgabe ausgewählt wurde, ist eine ganz besondere Ehre und zeigt nicht zuletzt die touristische Bedeutung unserer Region. Durch die vielen Fotografien und die gut recherchierten Texte spürt das Magazin auf einzigartige Weise die zukunftsweisenden Themen der Stadt auf und transportiert die Atmosphäre der Region Stuttgart.“
Eine der Reportagen widmet sich dem Stuttgarter Ballett und geht der Frage nach, warum dieses an der Weltspitze tanzt. Die bahnbrechende Architektur der Weißenhofsiedlung mit den UNESCO-Weltkulturerbe-Häusern von Le Corbusier wird ebenso in den Mittelpunkt gerückt wie das Heusteig- und Bohnenviertel mit den dort ansässigen Künstlern und Kreativen. Vorgestellt werden regionale Spezialitäten – von Maultasche bis Zwiebelrostbraten – sowie die hochdekorierte Sternegastronomie der Landeshauptstadt. Einen Platz im Heft haben auch die Stäffele, die mit ihrer charakteristischen und touristischen Bedeutung aus dem Stuttgarter Stadtbild nicht mehr wegzudenken sind. MERIAN-Redakteurin Tinka Dippel sprach mit dem Sänger und Rapper Max Herre über die Liebe zu seiner Heimatstadt. Und der ehemalige Nahost-Korrespondent der ARD, Jörg Armbruster, bricht eine Lanze für Stuttgart. Zahlreiche Ausflugstipps führen die Leserinnen und Leser in die umliegenden Weinberge, zu den Schlössern der Region Stuttgart und durch Fachwerkgassen in Marbach und Besigheim. Der ausführliche Teil „MERIAN kompass“ gibt Empfehlungen und Informationen zu Museen und Sehenswürdigkeiten und stellt die schönsten Plätze, die besten Hotels und die spannendsten Touren vor.

Erhältlich ist der MERIAN Stuttgart ab dem 22. März 2018 in der Tourist Information i-Punkt, im ausgewählten Zeitschriften- und Buchhandel sowie im Internet unter www.merian.de für 8,95 Euro.

Covers Quelle, „Merian“