Archive for Juni 3rd, 2021

Organisiertes Verbrechen wird konsequent bekämpft

Posted by Klaus on 3rd Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Polizei Baden-Württemberg geht flächendeckend und konsequent gegen das Organisierte Verbrechen vor. Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidium Freiburg gelang ein bedeutender Rauschgiftfund.

„Der Erfolg des Polizeipräsidiums Freiburg macht einmal mehr deutlich, dass wir landesweit sehr schlagkräftige Strukturen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in Baden-Württemberg haben. Nach dem Schlag des Polizeipräsidiums Mannheim gegen das organisierte Verbrechen letzte Woche zeigt sich nun auch im südbadischen Raum, dass die Polizei entschieden gegen kriminelle Strukturen vorgeht. Ich gratuliere der Staatsanwaltschaft und dem Polizeipräsidium Freiburg zu diesem bedeutenden Rauschgiftfund und bedanke für mich die tolle und beharrliche Ermittlungsarbeit“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Große Mengen Betäubungsmittel beschlagnahmt

In dem aktuellen Fall der Staatsanwaltschaft Freiburg und des Polizeipräsidiums Freiburg wurden große Mengen Betäubungsmittel beschlagnahmt. Mehr als acht Kilogramm Kokain, über 40 Kilogramm Amphetamin und knapp neun Kilogramm Ecstasy machen die Bedeutung dieses Ermittlungserfolgs deutlich.

Bereits in der vergangenen Woche hatten die Staatsanwaltschaft und das Polizeipräsidium Mannheim eine Tätergruppierung aus dem Rhein-Neckar-Kreis dingfest gemacht, denen neben einem umfangreichen bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln auch Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie das Waffengesetz vorgeworfen wird. Die im Rahmen der Ermittlungen durchgeführten Durchsuchungen führten zum Auffinden von Marihuana im dreistelligen Kilogrammbereich sowie weiterer großer Mengen von Haschisch, Kokain und Amphetamin.

Konsequentes Vorgehen gegen Organisierte Kriminalität

„Die beteiligten Behörden haben großartig ermittelt und den Verbrechern das Handwerk gelegt. Die Polizei wird auch weiter alles daransetzen, hochkriminelles, organisiertes Treiben zu beenden, kriminelle Strukturen zu zerschlagen und organisierten Banden ihre wirtschaftliche Grundlage zu entziehen. Baden-Württemberg ist für Kriminelle ein heißes Pflaster und wird es auch in Zukunft bleiben“, betonte Innenminister Thomas Strobl.

Fotos, Polizei BW, Klaus

Deutsche Post DHL Group weist auf wichtige Änderung beim internationalen Warenversand ab dem 1. Juli 2021 hin

Posted by Klaus on 3rd Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Ab dem 1. Juli 2021 entfällt die bisherige Freigrenze von 22 Euro für die Einfuhr von Waren nach Deutschland.

  • Ab Juli entfällt die 22-Euro-Freigrenze für Waren aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland und für jede dieser Warensendungen sind künftig Abgaben fällig
  • Abgaben sind entweder vom Versender im Voraus zu entrichten oder werden bei Zustellung durch die Deutsche Post vom Empfänger kassiert
  • Ausnahmen: Niedrigpreisige Waren mit Einfuhrumsatzsteuer unter 1 Euro

Foto, DP DHL Internationales Postzentrum

Bonn – Ab dem 1. Juli 2021 entfällt die bisherige Freigrenze von 22 Euro für die Einfuhr von Waren nach Deutschland. Das bedeutet, dass Kunden grundsätzlich für jede Ware, die sie in einem Nicht-EU-Land (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen. Auf diese wichtige Änderung im internationalen Warenversand weist die Deutsche Post DHL Group ihre Kunden frühzeitig hin, um böse Überraschungen durch nicht einkalkulierte Kosten bei Online-Bestellungen im Nicht-EU-Ausland zu vermeiden. Die Neuregelung geht auf eine Initiative der Europäischen Kommission zurück, die damit die steuerrechtliche Bevorzugung von ausländischen Versandhändlern außerhalb der EU und Mehrwertsteuerbetrug stoppen möchte.

Bisher sind alle Sendungen von Waren, deren Sachwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Ausnahmen gelten lediglich für Alkohol, Tabak und Parfüm. Ab dem 1. Juli 2021 endet diese Befreiung und auf jeden Warenversand werden dann Einfuhrabgaben erhoben. Ausnahme: Wenn der Warenwert so gering ist, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als 1 Euro beträgt – also bis 5,23 Euro – verzichtet der Zoll auf die Erhebung der Abgaben. Keine Einfuhrabgaben entstehen den Kunden außerdem, wenn die Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt wurde, der bereits in der EU registriert ist und welcher die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt. Grund: Diese Abgaben werden direkt beim Verkauf bzw. der Online-Bestellung bezahlt.

Was genau bedeutet die Neuregelung ab 1. Juli für die Empfänger von Nicht-EU Warensendungen unter 22 Euro? In den Fällen, in denen der Versender nicht bereits über entsprechende Verfahren die Einfuhrabgaben im Voraus gezahlt hat, wird die Deutsche Post DHL – wie derzeit schon bei Sendungen über 22 Euro – die fälligen Einfuhrabgaben gegenüber dem Zoll verauslagen und bei Zustellung an der Haustür bzw. Übergabe in einer Filiale von den Empfängerkunden kassieren. Dafür fällt dann zusätzlich zu den Einfuhrabgaben auch die bereits heute bekannte Auslagepauschale in Höhe von 6 Euro (inkl. MwSt.) an. Solche Servicepauschalen für die Verzollung wie die Auslagepauschale der Deutschen Post sind auch in anderen Ländern üblich, derzeit in einigen Ländern wie z.B. Österreich und Niederlande mit 10 Euro oder darüber.

Wichtig für Kunden im Zuge der Umstellung zur Mitte des Jahres ist zudem der Zeitpunkt: Ob eine Sendung mit einem Warenwert bis 22 Euro gemäß der neuen Vorschriften beim Zoll angemeldet wird, entscheidet sich anhand des Zeitpunkts der Anmeldung der Sendung beim Zoll in Deutschland. Dies ist vor allem bei Sendungen zu beachten, bei denen die Einfuhrabgaben nicht vorab durch den Versender beglichen wurden, sondern empfängerseitig bei Empfang der Sendung zu zahlen sind. So wird z.B. eine Ware im Wert von 15 Euro, die am 15. Juni auf einer E-Commerce-Plattform bestellt wurde und die aus Asien versandt wird, ohne Einfuhrabgaben zugestellt werden, wenn sie bis zum 30. Juni in Deutschland eintrifft und dem Zoll angemeldet werden kann. Kann die Sendung hingegen erst am 1. Juli angemeldet werden, fallen Einfuhrabgaben an, die  zusammen mit der oben genannten Auslagepauschale bei Zustellung kassiert werden.

Weitere Informationen unter:
.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/zollinformation/neuerungen-2021