Archive for Juni 30th, 2021

Stadt Stuttgart kann weiter lockern ab 1.07.

Posted by Klaus on 30th Juni 2021 in Stuttgart

Presse LHS 30.06.

Private Treffen bis 25 Personen ohne Beschränkung der Haushalte möglich: In der Landeshauptstadt Stuttgart liegt die 7-Tage-Inzidenz am Mittwoch, 30. Juni, nach offiziellen Angaben des Landesgesundheitsamts bei 9,0 und damit seit fünf Tagen unter 10.

Folglich sind nach der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes weitere Lockerungen möglich. Diese treten ab Donnerstag, 1. Juli, in Kraft. Das hat die Stadt am Mittwoch, 30. Juni, bekannt gegeben.

Der Leiter des Gesundheitsamts Prof. Stefan Ehehalt sagte: „In vielen Bereichen des Lebens ist Erleichterung spürbar. Das ist aktuell nachvollziehbar und die Lockerungen sind mit Blick auf die aktuell geringen Neuinfektionen vertretbar.“ Er wies auf die sich schnell ausbreitende Delta?Variante und ihre möglichen Auswirkungen hin. „Wir leben weiter in einer Pandemie und sollten diese ernst nehmen. Gut ist, dass die gängigen einfachen AHA?L?Regeln auch weiterhin schützen. Wichtig ist, sich regelmäßig anlasslos testen zu lassen und dass jeder, der Symptome an sich spürt, sich isoliert und sich testen lässt“, so Ehehalt. Wichtig sei, das Impftempo zu steigern. Lockerungen seien auf Dauer nur dann möglich, wenn sich ausreichend viele Menschen durch eine Impfung schützten.

Inzidenzstufe 1

Der Inzidenzstufe 1 folgend gelten Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich für Treffen mit maximal 25 Personen, ohne Beschränkung der Haushalte; Genesene und Geimpfte wie auch Kinder bis einschließlich 13 Jahren zählen dabei nicht mit. Private Veranstaltungen sind mit bis zu 300 Personen möglich, in geschlossenen Räumen muss zusätzlich ein 3G-Nachweis vorgelegt werden. Für öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte oder Flohmärkte gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können mit bis zu 1.500 Personen im Freien und mit bis zu 500 Personen im geschlossenen Räumen stattfinden. Ab 300 Personen herrscht zusätzlich Maskenpflicht. Auch möglich ist eine 30%?Belegung bzw. eine 60%-Belegung, sofern ein 3G?Nachweis vorliegt.

Folgende Bereiche unterliegen keiner Begrenzung der Personenzahl mehr: Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks und Schwimmbäder, außerschulische berufliche Bildungsveranstaltungen, Kultureinrichtungen sowie Gastronomie und Beherbergungsbetriebe; Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, auch im Freien sowie das Abstandsgebot von 1,5 m gelten jedoch grundsätzlich weiter. Auch für den Einzelhandel gelten keine besonderen Regeln mehr. Für körpernahe Dienstleistungen gilt die Pflicht, einen 3G-Nachweis vorzulegen, sofern eine Maske nicht dauerhaft getragen werden kann; ein 3G-Nachweis ist ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn es sich um gesundheitsbezogene Dienstleistungen wie Physio oder Ergotherapie handelt. In Prostitutionsstätten ist ein 3G-Nachweis sowie eine Kontaktdatenerfassung notwendig. Dies betrifft auch touristische Fahrtangebote, für die jedoch keine Beschränkung der Teilnehmerzahl gilt.

Sport ohne Beschränkung möglich

Messeveranstaltungen können mit 1 Person je angefangene 3 m² stattfinden. Eine Durchführung ohne Beschränkung der Teilnehmer ist mit 3G-Nachweis möglich. Auch Diskotheken dürfen wieder öffnen; dort ist die Zahl der Gäste jedoch auf eine Person je angefangene 10 m² begrenzt, außerdem müssen die Kontaktdaten der Gäste erfasst und muss ein 3G-Nachweis vorgelegt werden.

Sportliche Betätigung im Freien und in geschlossenen Räumen ist ohne Beschränkung möglich. Für Sportwettkämpfe sind im Freien maximal 1.500 Zuschauer erlaubt, bei über 300 Personen besteht eine Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen sind Wettkämpfe mit bis zu 500 Zuschauern möglich. Alternativ können drinnen und draußen 30% der Kapazität belegt werden, bzw. 60% mit der Pflicht zu 3G?Nachweisen. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung der Zuschauer.

In geschlossenen Räumen und, soweit die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern nicht dauerhaft möglich ist, besteht grundsätzlich Maskenpflicht; dies gilt insbesondere im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel und bei Veranstaltungen.

Weitere Infos:

Lockerungen mit vier Inzidenzstufen

Informationen zum Coronavirus

Archivfoto

Ab 1. Juli fahren die Nachtbusse der SSB wieder

Info SSB Facebook
Nachtschwärmer:innen aufgepasst:

Ab dem 1. Juli fahren unsere Nachtbuslinien N1 – N10 wieder!  Und das jede Nacht.

Abfahrtszeiten in Nächten auf Montag bis Freitag:
01:20 Uhr
02:30 Uhr
03:40 Uhr

Abfahrtszeiten in Nächten auf Samstag, Sonn- und Feiertag
01:20 Uhr
02:00 Uhr
02:30 Uhr
03:10 Uhr
03:40 Uhr

Alle Infos findet ihr auch unter: www.ssb-ag.de/kundeninfo/ssb-nachtbusse

Ab diesem Zeitpunkt fahren die Nachtbusse in allen Nächten. Auch in den Nachtbussen gelten die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske über Mund und Nase sowie die Abstands- und Hygieneregeln. Alternativ bietet sich auch die Nutzung des Zubringerdienstes SSB Flex an.

Schäden an Stuttgarter Bäumen nach Gewittersturm

Posted by Klaus on 30th Juni 2021 in Allgemein, Stuttgart

Presse LHS 30.06.2021

Das Unwetterereignis am Montag, 28. Juni, hat an den Stuttgarter Bäumen in Parks, auf Friedhöfen sowie im Wald teilweise starke Spuren hinterlassen. Diverse Astbrüche und Stammschäden sind zu verzeichnen. Die Aufräumarbeiten werden voraussichtlich bis zum Wochenende dauern.

„Nach solchen Sturmereignissen kann es immer sein, dass Äste bereits abgebrochen sind und nur noch locker in der Krone eines Baumes hängen“, sagt Volker Schirner, Leiter des Garten-, Friedhofs- und Forstamts. „Diese Äste können dann auch bei schwachem Wind ohne Vorwarnung herunterfallen und Menschen verletzen.“

Vor allem die Waldwege sind nach einem Unwetter wie dem vom Montag mit Blättern und Ästen übersät, manchmal liegen sogar umgestürzte Bäume quer über den Weg. Besonders Radfahrende müssen hier aufpassen. Auch kann es sein, dass durch die Wassermassen der eine oder andere Weg im Wald beschädigt wurde.

Die erforderlichen Kontroll- und Aufräumarbeiten an städtischen Bäumen werden durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt schnellstmöglich in den kommenden Tagen vorgenommen, Schäden bis zum Wochenende reduziert.

Auf Waldspaziergänge verzichten

Dort, wo eine Gefahr durch herabhängende Starkäste oder zerstörte Baumkronen erkannt wurde, werden Gefahrenbereiche für Passanten und Parkbesucher bis zur Behebung der Schäden gesperrt.

Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt bittet alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter, diese Bereiche nicht zu betreten, da eine Gefährdung durch herabfallende Äste oder Umstürze von Bäumen nicht ausgeschlossen werden kann.

Auf nicht notwendige Ausflüge und Spaziergänge vor allem im Wald sollte unmittelbar nach einem solchen Sturmereignis generell verzichtet werden. Der Deutsche Wetterdienst warnt auch in den nächsten Tagen vor lokalen Gewittern mit Starkregen und Sturmböen im Südwesten.

Grabkapelle auf dem Württemberg bis auf Weiteres gesperrt

Das gestrige Unwetter hat an der Grabkapelle deutliche Spuren hinterlassen. Das Gelände um die Grabkapelle ist daher leider bis auf Weiteres gesperrt.

Wir halten Sie auf unseren Social-Media-Kanälen auf dem Laufenden, wie lange die Geländesperrung andauert und wann die Grabkapelle wieder geöffnet werden kann.

Update zu den Sturmschäden an der Grabkapelle ! 29.06.
Die Grabkapelle und das umgebende Gelände bleiben auch morgen definitiv geschlossen. In den nächsten Tagen werden Aufräumarbeiten und die Begutachtung der betroffenen Bäume stattfinden. Untersucht werden muss auch, ob die Sturmböen und der Starkregen an den historischen Gebäuden Schäden angerichtet hat.Sobald alles gesichert ist, kann die Grabkapelle wieder geöffnet werden.

! Update zu den Sturmschäden an der Grabkapelle ! 30.06.
Die Aufräumarbeiten dauern an und die Grabkapelle sowie das umgebende Gelände bleiben auch am Donnerstag geschlossen. Aber ab Freitag werden der Aufweg, die Treppen und die Grabkapelle zugänglich sein und die Grabkapelle ist wieder von 11.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.
Das 1819 Bistro am Wirtemberg hat am Donnerstag schon regulär geöffnet.

Christiane Grau

Weitere Infos >>>>

Archivfoto

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen zum 30.06.

Posted by Klaus on 30th Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung 30.06.2021

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona haben wir hier für Sie zusam- mengestellt

Änderungen zum 30. Juni 2021

Corona-Verordnung über Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltan- schauungsgemeinschaften sowie Veranstaltungen bei Todesfällen (aufgehoben)