Archive for Juni 19th, 2021

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen 21.06.

Posted by Klaus on 19th Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona haben wir hier für Sie zusammengestellt

Änderungen zum 21. Juni 2021

Corona-Verordnung des Landes

Corona-Verordnung Schule

Ostheim – Radfahrer gestürzt

Posted by Klaus on 19th Juni 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 19.06.2021

Ein Schwerverletzter und etwa 4.000 Euro Sachschaden sind die Folgen eines Verkehrsunfalls, der sich in der Nacht zum Samstag (19.06.2021) in Stuttgart Ost ereignet hat. Ein 29-Jähriger befuhr gegen 03.15 Uhr mit seinem Mountainbike die Schönbühlstraße von der Schwarenbergstraße kommend in Richtung Ostend- straße. Der alkoholisierte Radfahrer verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug, prallte gegen zwei geparkte Pkw und kam zu Sturz. Der Mann, der keinen Helm trug, erlitt schwere Verletzungen und musste durch den Rettungsdienst in ein Stuttgarter Krankenhaus verbracht werden.

Foto, Archiv

Stadt Stuttgart kann wegen stabiler 7-Tage-Inzidenz unter 35 weiter lockern

Posted by Klaus on 19th Juni 2021 in Allgemein, Stuttgart

Info

Weitere Lockerungen für das öffentliche Leben in Stuttgart sind ab Samstag, 19. Juni, möglich, da die 7-Tages-Inzidenz in Stuttgart weiterhin stabil unter 35 liegt.

Es gilt unter anderem:

Keine Testpflicht für alle Einrichtungen und Aktivitäten der Öffnungsstufen 1 bis 3, sofern diese ausschließlich im Freien betrieben werden oder stattfinden. Dies betrifft u.a. die Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen, Sporttraining und -wettkämpfe im Freien.
Feiern im Gastgewerbe mit bis zu 50 Personen sind innen und außen möglich. Hierfür wird ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis benötigt. Ausgenommen sind Tanzveranstaltungen.
Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 7 m²) und Veranstaltungen, wie nicht notwendige Versammlungen in Vereinen oder Betrieben (z.B. Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen) können mit bis zu 750 Personen im Freien stattfinden.
Kulturveranstaltungen z. B. in Theatern, Opern, Kulturhäusern oder Kinos und Vortrags- und Informationsveranstaltungen sind im Freien mit bis zu 750 Personen möglich.

WICHTIG: Bitte beachten Sie auch weiterhin die Maskenpflicht und halten Sie die Hygiene- und Abstandsregeln ein!

Alle Informationen: https://www.stuttgart.de/…/stadt-stuttgart-kann-wegen…

Archivfoto