Archive for Juni 4th, 2021

Ostheim – Mutmaßlichen Rauschgifthändler vorläufig festgenommen

Posted by Klaus on 4th Juni 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 4.06.2021

Polizeibeamte haben am Donnerstagmittag (03.06.2021) in einem Linienbus einen 53 Jahre alten Mann vorläufig festgenommen, der im Verdacht steht, mit Rauschgift gehandelt zu haben. Zwei Polizeibeamte, die sich auf dem Weg zum Dienst befanden, stiegen kurz nach 12.00 Uhr am Hauptbahnhof in den Bus der Linie 42 in Richtung Ostendstraße. Bereits beim Einsteigen schlug den beiden Marihuanageruch entgegen. Den beiden Polizisten gelang es schließlich nach kurzer Suche, die Geruchsquelle im Bereich des Tatverdächtigen zu lokalisieren. Nachdem die Beamten den Mann angesprochen hatten, übergab er ihnen eine Tasche mit knapp 390 Gramm Marihuana. Die Polizisten nahmen den Tatverdächtigen daraufhin vorläufig fest. Der 53-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.

Foto, Archiv

Untertürkheim – Mutmaßlichen rabiaten Dieb festgenommen

Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt

Polizeibeamte haben in der Nacht zum Donnerstag (03.06.2021) einen 23 Jahre alten Mann festgenommen, der im Verdacht steht, einem 24-Jährigen Bargeld gestohlen zu haben. Der 23-Jährige stieg gegen 02.20 Uhr an der Arlbergstraße in ein Taxi, in dem sich bereits ein 24 Jahre alter Fahrgast befand. Beide einigten sich über den Taxipreis und bezahlten einen Abschlag. Kurz nach Fahrtbeginn hielten Polizisten das Taxi an, da der Tatverdächtige offenbar zuvor bereits einen Taxifahrer beleidigt und bedroht haben soll. Während die Beamten den Sachverhalt aufnahmen, gerieten der Tatverdächtige und der 24-Jährige in Streit, in dessen Verlauf der 23-Jährige seinem Kontrahenten einen 50 Euro Schein entriss und zu flüchten versuchte. Die Beamten, die sich in unmittelbarer Nähe befanden, nahmen den Tatverdächtigen daraufhin fest. Dabei beleidigte und bedrohte er die Beamten. Der 23 Jahre alte Eritreer wurde am Donnerstag (03.06.2021) einem Haftrichter vorgeführt, der den von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragten Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte.

Foto, Archiv

Schwäbische Eisenbahngeschichten im Stadtmuseum Bad Cannstatt verlängert bis 21.11.2021

Die Ausstellung des Stadtmuseum Bad Cannstatt „Komm‘ Weib! Steig‘ ei‘! Cannstatt und die Geburt der „Schwäbischen Eisenbahn“ vor 175 Jahren“ zeichnet anhand von Texten, Bildern und Objekten die frühen alternativen Überlegungen und die tatsächlichen Entwicklungen der Planungen nach. Wobei der Schwerpunkt auf den kultur?, sozial?, sowie wirtschaftsgeschichtlichen Aspekten und Auswirkungen liegt.

Die Eisenbahnausstellung und erstmals seit einem Jahr auch die Dauerausstellung im Stadtmuseum Bad Cannstatt ist ab Samstag, 05.06.2021 bis 21.11.2021 wieder geöffnet.  Vorerst gibt es keine Führungen durch die Ausstellungen oder Begleitveranstaltungen.

Stadtmuseum Bad Cannstatt
Marktstraße 71/1 („Klösterle-Scheuer“)

Öffnungszeiten (wie gewohnt):
Mi 14-16 Uhr, Sa 14-17 Uhr, So 12-18 Uhr, Eintritt frei

Siehe auch>>>>>>

Freitreppe am Schlossplatz erstmals gesperrt – Polizeieinsatz in der City

Posted by Klaus on 4th Juni 2021 in Stuttgart

Polizeibericht

Die Freitreppe zum kleinen Schlossplatz in der Stuttgarter Innenstadt wurde in der Nacht zum Donnerstag ab 20.00 Uhr gesperrt. Sie soll zunächst auch die folgenden beiden Wochenenden, jeweils Freitag- und Samstagnacht abgesperrt werden. Zusätzlich wird jeweils ein Sichtschutz installiert.

Die Sperrung ist eine Reaktion auf die Auseinandersetzungen in der Nacht vom 29. auf den 30. Mai 2021, als es zu Provokationen und Beleidigungen gegen Einsatzkräfte aus einer Menge von mehreren hundert jungen Menschen im Bereich der Freitreppe kam.

Die Polizei war nun in der Nacht zum Fronleichnamstag im Rahmen ihrer Sicherheitskonzeption Stuttgart präsent und besonders auch mit vielen Kommunikationsteams im Einsatz. Friedfertiges Publikum, vor allem junge, mutmaßlich zu Provokationen neigende und bereite Menschen, sollten angesprochen und vor allem über polizeiliche Arbeit und Maßnahmen aufgeklärt werden. Ein abgestimmtes Vorgehen, unter anderem mit der Mobilen Jugendarbeit in Stuttgart, bietet hier ein starkes und breites Kommunikationsangebot im Verbund.

Die Polizei sprach am Abend und in der Nacht (Stand: 01.00 Uhr) insgesamt rund 250 Personen im Rahmen von Informationsgesprächen an. Es gab keine Anlässe, um mit konkret polizeilichem Handeln einzuschreiten oder Maßnahmen gegen Störer zu treffen. Es kam im unmittelbaren Bereich rund um die Freitreppe nahe des Schlossplatzes zu keinerlei Anzeigen oder nennenswerten Vorkommnissen. Die Einsatzleitung stellte fest, dass sich kaum Personen in der Innenstadt aufhielten, deretwegen es am vergangenen Wochenende zu dem bekannten Einsatzanlass kam.

Insgesamt kann die erste Nacht mit und rund um die gesperrte Freitreppe als ruhig und geordnet, als friedlich und entspannt bezeichnet werden.

Wie schnell sich in der Nacht jedoch Solidarisierungs- bzw. Neugiereffekte ergeben und aufschaukeln können, zeigte dennoch ein Vorkommnis das seinen Ausgang am Schillerplatz hatte. Dort kam es gegen 0.15 Uhr am Donnerstagmorgen wegen einer Wodkaflasche zu einer Auseinandersetzung zwischen bis zu sieben jungen Männern mit Schlägen mutmaßlich ins Gesicht und einem Fußtritt gegen einen 32-Jährigen.

Der 22 Jahre alte mutmaßliche Täter flüchtete vom Schillerplatz auf die Königstraße und wurde dort von Beamten der Einsatzhundertschaft sofort erkannt und festgenommen. Bei dieser Festnahme auf der Königstraße und der Sachverhaltsaufklärung am Schillerplatz wurden die Polizeibeamten in Windeseile von einer Gruppe von bis zu 40 jungen Männern umstellt und beobachtet. Zum Bedrängen der Polizei, wie es zurückliegend schon stattgefunden hat, kam es hier, möglicherweise auch aufgrund der rasch hinzukommenden Einsatzkräfte, glücklicherweise nicht.

Foto, Sabine

Weitere Lockerungen und Erleichterungen ab 7. Juni

Posted by Klaus on 4th Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Angesichts der sinkenden Inzidenzen in vielen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung weitere Lockerungen und Erleichterungen in vielen Bereichen beschlossen. Die neuen Regelungen der Corona-Verordnung gelten ab kommenden Montag.

Auch in Baden-Württemberg geht die Zahl der täglichen Neuinfektionen in vielen Stadt- und Landkreisen zurück, die 7-Tage-Inzidenzen sinken. Vor diesem Hintergrund hat das Kabinett am Donnerstag, 3. Juni, eine Änderung der Corona-Verordnung verabschiedet. Die damit verbundenen Regelungen treten am Montag, den 7. Juni 2021 in Kraft. Die Verordnung sieht – abhängig vom Infektionsgeschehen – weitere Lockerungen und Erleichterungen in vielen Bereichen vor, beispielsweise bei der Testpflicht.

Öffnen mit Umsicht und Vorsicht

„Es besteht Anlass zur Hoffnung, die Zahl der Geimpften steigt und auch die Inzidenzen sinken. Es könnte ein unbeschwerter Sommer werden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Dennoch sollte uns allen klar sein, dass wir noch mitten in der Pandemie sind. Wir sind noch nicht über den Berg. Die neue Corona-Verordnung enthält deshalb zwar Erleichterungen in vielen Bereichen, doch sind diese immer abhängig vom Infektionsgeschehen. Es gilt: Öffnen mit Umsicht und Vorsicht. Einmal mehr sind wir alle gefragt, mit den Lockerungen verantwortungsvoll umzugehen. Wie sich die Pandemie über den Sommer entwickelt, haben wir alle zum großen Teil selbst in der Hand.“

Wesentliche Änderungen im Überblick

Die wesentlichen Änderungen der Corona-Verordnung im Überblick:

  • Es erfolgt eine Erweiterung der Öffnungsstufen 1 bis 3. So sind Vortrags- und Informationsveranstaltungen abhängig von der jeweiligen Öffnungsstufe mit 100 Personen im Freien (Stufe 1), 250 Personen im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 2) sowie 500 Personen im Freien bzw. 250 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 3) vorgesehen.

    Der organisierte Vereinssport ist nunmehr auch außerhalb von Sportanlagen möglich, wenn die Personenobergrenzen der jeweiligen Öffnungsstufen eingehalten werden. Neben den Wettkampfveranstaltungen des Profi- und Spitzensports sind nun auch solche im Bereich des Amateursports gestattet.

    Auch der Betrieb von Vergnügungsstätten, Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen wird nunmehr in den Öffnungsstufen 2 und 3 unter den dort geltenden Einschränkungen gestattet, dies gilt bereits ab 4. Juni 2021.

  • Der Eintritt in die Öffnungsstufe 3 der Corona-Verordnung ist bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen möglich, ohne dass die zuvor erforderliche Zeitspanne von 14 Tagen für jede weitere Öffnungsstufe durchlaufen werden muss. Der Betrieb des Gastgewerbes, insbesondere von Schank- und Speisewirtschaften, ist dann bis 1 Uhr nachts gestattet.
  • Im Rahmen der Inzidenzstufe von 50 gilt für Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen eine Begrenzung auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten. Kinder der jeweiligen Haushalte bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen dabei nicht mit, zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen.
  • Es wird eine neue Inzidenzstufe 35 eingeführt, die weitere Erleichterungen ermöglicht, wenn der Schwellenwert von 35 (7-Tage-Inzidenz) in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird:
    • Es entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises bei den in den Öffnungsstufen 1 bis 3 zulässigen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien (Besuch von Freibädern, Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen etc.).
    • Es sind Feiern in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 50 Personen, die einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen, gestattet (Ausnahme: Tanzveranstaltungen) – hierbei haben Gastronomiebetriebe die allgemeinen Hygienevorgaben im Rahmen ihrer Hygienekonzepte einzuhalten.
    • Der Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren ist mit einer Flächenbegrenzung von 7 Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher gestattet.
    • Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Gremiensitzungen, Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sowie Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports sind im Freien mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern zulässig.
  • In Stadt- und Landkreisen, in welchen der Schwellenwert der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bzw. 35 bereits an den fünf Tagen vor dem 7. Juni unterschritten war, können die zuvor genannten Öffnungen auch gleich am 7. Juni eintreten. Dies haben die zuständigen Gesundheitsämter jeweils am 6. Juni bekanntzumachen.
  • Für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, künftig für den Zutritt zu allen zulässigen Angeboten ausreichend.
  • Der Betrieb der Schulen wird zukünftig umfassend in einer eigenen Ressort-Verordnung Schule geregelt; daher wird die bisherige Schulregelung der Corona-Verordnung weitgehend aufgehoben.

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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