Archive for Juni, 2021

Newsletter Juni 21 des Förderverein Alte Schule Rohracker e.V.

Liebe Mitglieder und Freunde der Alten Schule Rohracker,

da die Inzidenzzahlen inzwischen doch sehr schnell sinken, kann die Kräuterwanderung – naturheilkundlich und literarisch – mit Frau Anja Hewig und Frau Ute Lienhöft planmäßig starten.

Sie findet statt, am Samstag, 12. Juni 2021 von 10:30Uhr bis 12:30Uhr.

Teilnahmegebühr: € 20,00, ermäßigt € 15,00

Anmeldung unbedingt bis 10.6.21, da zur Zeit nur 20 Personen für Führungen zugelassen sind. Die Führung erfolgt unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen.

Anmeldung und Info: Tel. 0711-2201828, E-Mail: info@naturheilpraxis-hewig.de

Treffpunkt: Endhaltestelle Rohracker der Buslinie 62

Die reine Laufzeit beträgt ca. 45min auf Wald-Schotterwegen. Es gibt 2-3 Stationen, an denen man beim Zuhören sitzen kann.

Frau Anja Hewig (Heilpraktikerin) ist für die naturheilkundlichen Ausführungen zuständig, sie erklärt die heimischen Heilpflanzen. Frau Ute Lienhöft (Dipl. Sprecherzieherin) liefert die literarischen Beiträge zu einzelnen Pflanzen, die zum Teil szenisch und musikalisch dargeboten werden.

Falls die Zahlen weiterhin so sinken, ist bestimmt in absehbarer Zeit auch wieder ein Sonntagscafe möglich. Wir freuen uns schon sehr darauf, Sie hoffentlich bald bei uns begrüßen zu dürfen.

Ihr
Förderverein Alte Schule Rohracker e.V.
Geschäftsstelle
Christine Bollermann
Tel. 0711-46920199
E-Mail: Buergerhaus-Rohracker@online.de
Öffnungszeit: Freitag 13.00-17.00Uhr

Stgt Wangen – Bezirksbeiratssitzung am 21.6.2021

Posted by Klaus on 6th Juni 2021 in Stuttgart Wangen
Tagesordnung für die öffentliche Sitzung des Sicherheitsbeirats/Bezirksbeirats Wangen,
18:30 Uhr in der Wangener Kelter

1 Sicherheitsbeirat – Kriminalstatistik – Bericht Herr Tausch, Leiter des Polizeireviers Ostendstraße

2 Sicherheitsbeirat – Unfallstatistik – Bericht Herr Tausch, Leiter des Polizeireviers Ostendstraße

3 Sicherheitsbeirat – Wangener Themen

4 Mündliche Anfragen und Anträge

5 Haushaltsvorschläge des Bezirksbeirats für den Doppelhaushalt 2022/2023 – Beschlussfassung

6 Informationen und Termine

Foto, Archiv

Stella-Sharing rüstet die Flotte um

Posted by Klaus on 5th Juni 2021 in Stuttgart

Presse LHS

Zum fünfjährigen Bestehen von Stella-Sharing modernisieren die Stadtwerke Stuttgart ihre Flotte. Alle 200 E-Roller werden nach und nach auf ein schlüsselloses System umgerüstet. Die Neuerungen bieten mehr Komfort für die Nutzerinnen und Nutzer und verhindern zudem unbefugtes Wegschieben der E-Roller.

Künftig werden die E-Roller ohne Schlüssel direkt über die Stella-App ein? und ausgeschaltet. Damit läuft das Sharing nahezu vollständig digital. Auch das mechanische Lenkradschloss wird durch eine automatische Wegfahrsperre ersetzt – ausgelöst durch die App-Bedienung.

Foto, Stadtwerke

„Seit dem Start vor fünf Jahren haben wir Stella mithilfe der sehr kommunikativen Nutzer?Community immer weiterentwickelt“, so Stadtwerke-Geschäftsführer Peter Drausnigg. Im Jubiläumsjahr planen die Stadtwerke noch weitere Neuerungen. „Wir starten mit einer kleinen Überraschung: Die Graffiti-Künstler von Studio Vierkant haben drei Stellas verziert und in unserer Flotte versteckt“, sagt Drausnigg. Die Stadtwerke Stuttgart und ihre Netztochter Stuttgart Netze arbeiten regelmäßig mit den Graffiti-Künstlern zusammen – sei es zur Verschönerung des Stella-Akku?Containers, von Großflächen bei Partnern der Energiewende oder der Trafostationen der Stuttgart Netze.

Auf den drei Jubiläums?E-Rollern prangt kein gewöhnliches Graffiti: „Ziel sollte es sein, die E-Roller als ungewöhnlich wahrzunehmen und so die Aufmerksamkeit auf sie zu lenken“, beschreibt der Künstler pomesone die Kunstaktion.

Über Stella-Sharing

Stella-Sharing gibt es seit fast fünf Jahren: Am 10. August 2016 ist das Angebot als erstes E-Roller?Sharing eines Energieversorgers zunächst als Pilotprojekt mit 15 hellblauen Elektrorollern gestartet. Inzwischen zählt die Flotte 200 E-Roller, deren Akkus mit zertifiziertem Stadtwerke-Ökostrom geladen werden. Die mehr als 22?222 Nutzerinnen und Nutzer waren bisher rund 230?000 Mal unterwegs und haben dabei über eine Million CO2-freie Kilometer zurückgelegt – das entspricht 25 Erdumrundungen. Seit 2019 ist die BW-Bank Kooperationspartner von stella-sharing.

Weitere Informationen

Ostheim – Mutmaßlichen Rauschgifthändler vorläufig festgenommen

Posted by Klaus on 4th Juni 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 4.06.2021

Polizeibeamte haben am Donnerstagmittag (03.06.2021) in einem Linienbus einen 53 Jahre alten Mann vorläufig festgenommen, der im Verdacht steht, mit Rauschgift gehandelt zu haben. Zwei Polizeibeamte, die sich auf dem Weg zum Dienst befanden, stiegen kurz nach 12.00 Uhr am Hauptbahnhof in den Bus der Linie 42 in Richtung Ostendstraße. Bereits beim Einsteigen schlug den beiden Marihuanageruch entgegen. Den beiden Polizisten gelang es schließlich nach kurzer Suche, die Geruchsquelle im Bereich des Tatverdächtigen zu lokalisieren. Nachdem die Beamten den Mann angesprochen hatten, übergab er ihnen eine Tasche mit knapp 390 Gramm Marihuana. Die Polizisten nahmen den Tatverdächtigen daraufhin vorläufig fest. Der 53-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.

Foto, Archiv

Untertürkheim – Mutmaßlichen rabiaten Dieb festgenommen

Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt

Polizeibeamte haben in der Nacht zum Donnerstag (03.06.2021) einen 23 Jahre alten Mann festgenommen, der im Verdacht steht, einem 24-Jährigen Bargeld gestohlen zu haben. Der 23-Jährige stieg gegen 02.20 Uhr an der Arlbergstraße in ein Taxi, in dem sich bereits ein 24 Jahre alter Fahrgast befand. Beide einigten sich über den Taxipreis und bezahlten einen Abschlag. Kurz nach Fahrtbeginn hielten Polizisten das Taxi an, da der Tatverdächtige offenbar zuvor bereits einen Taxifahrer beleidigt und bedroht haben soll. Während die Beamten den Sachverhalt aufnahmen, gerieten der Tatverdächtige und der 24-Jährige in Streit, in dessen Verlauf der 23-Jährige seinem Kontrahenten einen 50 Euro Schein entriss und zu flüchten versuchte. Die Beamten, die sich in unmittelbarer Nähe befanden, nahmen den Tatverdächtigen daraufhin fest. Dabei beleidigte und bedrohte er die Beamten. Der 23 Jahre alte Eritreer wurde am Donnerstag (03.06.2021) einem Haftrichter vorgeführt, der den von der Staatsanwaltschaft Stuttgart beantragten Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte.

Foto, Archiv

Schwäbische Eisenbahngeschichten im Stadtmuseum Bad Cannstatt verlängert bis 21.11.2021

Die Ausstellung des Stadtmuseum Bad Cannstatt „Komm‘ Weib! Steig‘ ei‘! Cannstatt und die Geburt der „Schwäbischen Eisenbahn“ vor 175 Jahren“ zeichnet anhand von Texten, Bildern und Objekten die frühen alternativen Überlegungen und die tatsächlichen Entwicklungen der Planungen nach. Wobei der Schwerpunkt auf den kultur?, sozial?, sowie wirtschaftsgeschichtlichen Aspekten und Auswirkungen liegt.

Die Eisenbahnausstellung und erstmals seit einem Jahr auch die Dauerausstellung im Stadtmuseum Bad Cannstatt ist ab Samstag, 05.06.2021 bis 21.11.2021 wieder geöffnet.  Vorerst gibt es keine Führungen durch die Ausstellungen oder Begleitveranstaltungen.

Stadtmuseum Bad Cannstatt
Marktstraße 71/1 („Klösterle-Scheuer“)

Öffnungszeiten (wie gewohnt):
Mi 14-16 Uhr, Sa 14-17 Uhr, So 12-18 Uhr, Eintritt frei

Siehe auch>>>>>>

Freitreppe am Schlossplatz erstmals gesperrt – Polizeieinsatz in der City

Posted by Klaus on 4th Juni 2021 in Stuttgart

Polizeibericht

Die Freitreppe zum kleinen Schlossplatz in der Stuttgarter Innenstadt wurde in der Nacht zum Donnerstag ab 20.00 Uhr gesperrt. Sie soll zunächst auch die folgenden beiden Wochenenden, jeweils Freitag- und Samstagnacht abgesperrt werden. Zusätzlich wird jeweils ein Sichtschutz installiert.

Die Sperrung ist eine Reaktion auf die Auseinandersetzungen in der Nacht vom 29. auf den 30. Mai 2021, als es zu Provokationen und Beleidigungen gegen Einsatzkräfte aus einer Menge von mehreren hundert jungen Menschen im Bereich der Freitreppe kam.

Die Polizei war nun in der Nacht zum Fronleichnamstag im Rahmen ihrer Sicherheitskonzeption Stuttgart präsent und besonders auch mit vielen Kommunikationsteams im Einsatz. Friedfertiges Publikum, vor allem junge, mutmaßlich zu Provokationen neigende und bereite Menschen, sollten angesprochen und vor allem über polizeiliche Arbeit und Maßnahmen aufgeklärt werden. Ein abgestimmtes Vorgehen, unter anderem mit der Mobilen Jugendarbeit in Stuttgart, bietet hier ein starkes und breites Kommunikationsangebot im Verbund.

Die Polizei sprach am Abend und in der Nacht (Stand: 01.00 Uhr) insgesamt rund 250 Personen im Rahmen von Informationsgesprächen an. Es gab keine Anlässe, um mit konkret polizeilichem Handeln einzuschreiten oder Maßnahmen gegen Störer zu treffen. Es kam im unmittelbaren Bereich rund um die Freitreppe nahe des Schlossplatzes zu keinerlei Anzeigen oder nennenswerten Vorkommnissen. Die Einsatzleitung stellte fest, dass sich kaum Personen in der Innenstadt aufhielten, deretwegen es am vergangenen Wochenende zu dem bekannten Einsatzanlass kam.

Insgesamt kann die erste Nacht mit und rund um die gesperrte Freitreppe als ruhig und geordnet, als friedlich und entspannt bezeichnet werden.

Wie schnell sich in der Nacht jedoch Solidarisierungs- bzw. Neugiereffekte ergeben und aufschaukeln können, zeigte dennoch ein Vorkommnis das seinen Ausgang am Schillerplatz hatte. Dort kam es gegen 0.15 Uhr am Donnerstagmorgen wegen einer Wodkaflasche zu einer Auseinandersetzung zwischen bis zu sieben jungen Männern mit Schlägen mutmaßlich ins Gesicht und einem Fußtritt gegen einen 32-Jährigen.

Der 22 Jahre alte mutmaßliche Täter flüchtete vom Schillerplatz auf die Königstraße und wurde dort von Beamten der Einsatzhundertschaft sofort erkannt und festgenommen. Bei dieser Festnahme auf der Königstraße und der Sachverhaltsaufklärung am Schillerplatz wurden die Polizeibeamten in Windeseile von einer Gruppe von bis zu 40 jungen Männern umstellt und beobachtet. Zum Bedrängen der Polizei, wie es zurückliegend schon stattgefunden hat, kam es hier, möglicherweise auch aufgrund der rasch hinzukommenden Einsatzkräfte, glücklicherweise nicht.

Foto, Sabine

Weitere Lockerungen und Erleichterungen ab 7. Juni

Posted by Klaus on 4th Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Angesichts der sinkenden Inzidenzen in vielen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung weitere Lockerungen und Erleichterungen in vielen Bereichen beschlossen. Die neuen Regelungen der Corona-Verordnung gelten ab kommenden Montag.

Auch in Baden-Württemberg geht die Zahl der täglichen Neuinfektionen in vielen Stadt- und Landkreisen zurück, die 7-Tage-Inzidenzen sinken. Vor diesem Hintergrund hat das Kabinett am Donnerstag, 3. Juni, eine Änderung der Corona-Verordnung verabschiedet. Die damit verbundenen Regelungen treten am Montag, den 7. Juni 2021 in Kraft. Die Verordnung sieht – abhängig vom Infektionsgeschehen – weitere Lockerungen und Erleichterungen in vielen Bereichen vor, beispielsweise bei der Testpflicht.

Öffnen mit Umsicht und Vorsicht

„Es besteht Anlass zur Hoffnung, die Zahl der Geimpften steigt und auch die Inzidenzen sinken. Es könnte ein unbeschwerter Sommer werden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Dennoch sollte uns allen klar sein, dass wir noch mitten in der Pandemie sind. Wir sind noch nicht über den Berg. Die neue Corona-Verordnung enthält deshalb zwar Erleichterungen in vielen Bereichen, doch sind diese immer abhängig vom Infektionsgeschehen. Es gilt: Öffnen mit Umsicht und Vorsicht. Einmal mehr sind wir alle gefragt, mit den Lockerungen verantwortungsvoll umzugehen. Wie sich die Pandemie über den Sommer entwickelt, haben wir alle zum großen Teil selbst in der Hand.“

Wesentliche Änderungen im Überblick

Die wesentlichen Änderungen der Corona-Verordnung im Überblick:

  • Es erfolgt eine Erweiterung der Öffnungsstufen 1 bis 3. So sind Vortrags- und Informationsveranstaltungen abhängig von der jeweiligen Öffnungsstufe mit 100 Personen im Freien (Stufe 1), 250 Personen im Freien bzw. 100 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 2) sowie 500 Personen im Freien bzw. 250 Personen in geschlossenen Räumen (Stufe 3) vorgesehen.

    Der organisierte Vereinssport ist nunmehr auch außerhalb von Sportanlagen möglich, wenn die Personenobergrenzen der jeweiligen Öffnungsstufen eingehalten werden. Neben den Wettkampfveranstaltungen des Profi- und Spitzensports sind nun auch solche im Bereich des Amateursports gestattet.

    Auch der Betrieb von Vergnügungsstätten, Spielhallen, Spielbanken und Wettvermittlungsstellen wird nunmehr in den Öffnungsstufen 2 und 3 unter den dort geltenden Einschränkungen gestattet, dies gilt bereits ab 4. Juni 2021.

  • Der Eintritt in die Öffnungsstufe 3 der Corona-Verordnung ist bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen möglich, ohne dass die zuvor erforderliche Zeitspanne von 14 Tagen für jede weitere Öffnungsstufe durchlaufen werden muss. Der Betrieb des Gastgewerbes, insbesondere von Schank- und Speisewirtschaften, ist dann bis 1 Uhr nachts gestattet.
  • Im Rahmen der Inzidenzstufe von 50 gilt für Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen eine Begrenzung auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten. Kinder der jeweiligen Haushalte bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen dabei nicht mit, zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen.
  • Es wird eine neue Inzidenzstufe 35 eingeführt, die weitere Erleichterungen ermöglicht, wenn der Schwellenwert von 35 (7-Tage-Inzidenz) in den jeweiligen Stadt- und Landkreisen an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wird:
    • Es entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises bei den in den Öffnungsstufen 1 bis 3 zulässigen Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien (Besuch von Freibädern, Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen etc.).
    • Es sind Feiern in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 50 Personen, die einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen, gestattet (Ausnahme: Tanzveranstaltungen) – hierbei haben Gastronomiebetriebe die allgemeinen Hygienevorgaben im Rahmen ihrer Hygienekonzepte einzuhalten.
    • Der Betrieb von Messe-, Ausstellungs- und Kongresszentren ist mit einer Flächenbegrenzung von 7 Quadratmetern pro Besucherin oder Besucher gestattet.
    • Kulturveranstaltungen, Vortrags- und Informationsveranstaltungen, Gremiensitzungen, Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sowie Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Profi- und Spitzensports sind im Freien mit bis zu 750 Besucherinnen und Besuchern zulässig.
  • In Stadt- und Landkreisen, in welchen der Schwellenwert der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bzw. 35 bereits an den fünf Tagen vor dem 7. Juni unterschritten war, können die zuvor genannten Öffnungen auch gleich am 7. Juni eintreten. Dies haben die zuständigen Gesundheitsämter jeweils am 6. Juni bekanntzumachen.
  • Für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, künftig für den Zutritt zu allen zulässigen Angeboten ausreichend.
  • Der Betrieb der Schulen wird zukünftig umfassend in einer eigenen Ressort-Verordnung Schule geregelt; daher wird die bisherige Schulregelung der Corona-Verordnung weitgehend aufgehoben.

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Organisiertes Verbrechen wird konsequent bekämpft

Posted by Klaus on 3rd Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Polizei Baden-Württemberg geht flächendeckend und konsequent gegen das Organisierte Verbrechen vor. Staatsanwaltschaft und Polizeipräsidium Freiburg gelang ein bedeutender Rauschgiftfund.

„Der Erfolg des Polizeipräsidiums Freiburg macht einmal mehr deutlich, dass wir landesweit sehr schlagkräftige Strukturen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in Baden-Württemberg haben. Nach dem Schlag des Polizeipräsidiums Mannheim gegen das organisierte Verbrechen letzte Woche zeigt sich nun auch im südbadischen Raum, dass die Polizei entschieden gegen kriminelle Strukturen vorgeht. Ich gratuliere der Staatsanwaltschaft und dem Polizeipräsidium Freiburg zu diesem bedeutenden Rauschgiftfund und bedanke für mich die tolle und beharrliche Ermittlungsarbeit“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Große Mengen Betäubungsmittel beschlagnahmt

In dem aktuellen Fall der Staatsanwaltschaft Freiburg und des Polizeipräsidiums Freiburg wurden große Mengen Betäubungsmittel beschlagnahmt. Mehr als acht Kilogramm Kokain, über 40 Kilogramm Amphetamin und knapp neun Kilogramm Ecstasy machen die Bedeutung dieses Ermittlungserfolgs deutlich.

Bereits in der vergangenen Woche hatten die Staatsanwaltschaft und das Polizeipräsidium Mannheim eine Tätergruppierung aus dem Rhein-Neckar-Kreis dingfest gemacht, denen neben einem umfangreichen bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln auch Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie das Waffengesetz vorgeworfen wird. Die im Rahmen der Ermittlungen durchgeführten Durchsuchungen führten zum Auffinden von Marihuana im dreistelligen Kilogrammbereich sowie weiterer großer Mengen von Haschisch, Kokain und Amphetamin.

Konsequentes Vorgehen gegen Organisierte Kriminalität

„Die beteiligten Behörden haben großartig ermittelt und den Verbrechern das Handwerk gelegt. Die Polizei wird auch weiter alles daransetzen, hochkriminelles, organisiertes Treiben zu beenden, kriminelle Strukturen zu zerschlagen und organisierten Banden ihre wirtschaftliche Grundlage zu entziehen. Baden-Württemberg ist für Kriminelle ein heißes Pflaster und wird es auch in Zukunft bleiben“, betonte Innenminister Thomas Strobl.

Fotos, Polizei BW, Klaus

Deutsche Post DHL Group weist auf wichtige Änderung beim internationalen Warenversand ab dem 1. Juli 2021 hin

Posted by Klaus on 3rd Juni 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Ab dem 1. Juli 2021 entfällt die bisherige Freigrenze von 22 Euro für die Einfuhr von Waren nach Deutschland.

  • Ab Juli entfällt die 22-Euro-Freigrenze für Waren aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland und für jede dieser Warensendungen sind künftig Abgaben fällig
  • Abgaben sind entweder vom Versender im Voraus zu entrichten oder werden bei Zustellung durch die Deutsche Post vom Empfänger kassiert
  • Ausnahmen: Niedrigpreisige Waren mit Einfuhrumsatzsteuer unter 1 Euro

Foto, DP DHL Internationales Postzentrum

Bonn – Ab dem 1. Juli 2021 entfällt die bisherige Freigrenze von 22 Euro für die Einfuhr von Waren nach Deutschland. Das bedeutet, dass Kunden grundsätzlich für jede Ware, die sie in einem Nicht-EU-Land (z.B. USA, Großbritannien, China) bestellen, Einfuhrabgaben bezahlen müssen. Auf diese wichtige Änderung im internationalen Warenversand weist die Deutsche Post DHL Group ihre Kunden frühzeitig hin, um böse Überraschungen durch nicht einkalkulierte Kosten bei Online-Bestellungen im Nicht-EU-Ausland zu vermeiden. Die Neuregelung geht auf eine Initiative der Europäischen Kommission zurück, die damit die steuerrechtliche Bevorzugung von ausländischen Versandhändlern außerhalb der EU und Mehrwertsteuerbetrug stoppen möchte.

Bisher sind alle Sendungen von Waren, deren Sachwert nicht höher ist als 22 Euro, einfuhrabgabenfrei (Artikel 23 und 24 Zollbefreiungsverordnung). Dies gilt für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Ausnahmen gelten lediglich für Alkohol, Tabak und Parfüm. Ab dem 1. Juli 2021 endet diese Befreiung und auf jeden Warenversand werden dann Einfuhrabgaben erhoben. Ausnahme: Wenn der Warenwert so gering ist, dass die darauf anfallende Einfuhrumsatzsteuer weniger als 1 Euro beträgt – also bis 5,23 Euro – verzichtet der Zoll auf die Erhebung der Abgaben. Keine Einfuhrabgaben entstehen den Kunden außerdem, wenn die Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt wurde, der bereits in der EU registriert ist und welcher die anfallende Mehrwertsteuer in einem EU-Land abführt. Grund: Diese Abgaben werden direkt beim Verkauf bzw. der Online-Bestellung bezahlt.

Was genau bedeutet die Neuregelung ab 1. Juli für die Empfänger von Nicht-EU Warensendungen unter 22 Euro? In den Fällen, in denen der Versender nicht bereits über entsprechende Verfahren die Einfuhrabgaben im Voraus gezahlt hat, wird die Deutsche Post DHL – wie derzeit schon bei Sendungen über 22 Euro – die fälligen Einfuhrabgaben gegenüber dem Zoll verauslagen und bei Zustellung an der Haustür bzw. Übergabe in einer Filiale von den Empfängerkunden kassieren. Dafür fällt dann zusätzlich zu den Einfuhrabgaben auch die bereits heute bekannte Auslagepauschale in Höhe von 6 Euro (inkl. MwSt.) an. Solche Servicepauschalen für die Verzollung wie die Auslagepauschale der Deutschen Post sind auch in anderen Ländern üblich, derzeit in einigen Ländern wie z.B. Österreich und Niederlande mit 10 Euro oder darüber.

Wichtig für Kunden im Zuge der Umstellung zur Mitte des Jahres ist zudem der Zeitpunkt: Ob eine Sendung mit einem Warenwert bis 22 Euro gemäß der neuen Vorschriften beim Zoll angemeldet wird, entscheidet sich anhand des Zeitpunkts der Anmeldung der Sendung beim Zoll in Deutschland. Dies ist vor allem bei Sendungen zu beachten, bei denen die Einfuhrabgaben nicht vorab durch den Versender beglichen wurden, sondern empfängerseitig bei Empfang der Sendung zu zahlen sind. So wird z.B. eine Ware im Wert von 15 Euro, die am 15. Juni auf einer E-Commerce-Plattform bestellt wurde und die aus Asien versandt wird, ohne Einfuhrabgaben zugestellt werden, wenn sie bis zum 30. Juni in Deutschland eintrifft und dem Zoll angemeldet werden kann. Kann die Sendung hingegen erst am 1. Juli angemeldet werden, fallen Einfuhrabgaben an, die  zusammen mit der oben genannten Auslagepauschale bei Zustellung kassiert werden.

Weitere Informationen unter:
.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/zollinformation/neuerungen-2021