Archive for Juli 28th, 2021

Freigabe von Schulhöfen und Kleinspielfeldern zum Spielen in den Schulferien

Posted by Klaus on 28th Juli 2021 in Fotos, In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Presse LHS

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) haben auch dieses Jahr Auswirkung auf die Freigabe von Schulhöfen und Kleinspielfeldern in den Sommerferien.

Der angefügten Liste kann entnommen werden, welche Schulhöfe und Kleinspielfelder ganz oder teilweise geöffnet werden. Da zum Zeitpunkt der Veröffentlichung die pandemische Entwicklung über die Sommerferien nicht absehbar ist, kann es vorkommen, dass einzelne Schulhöfe und Kleinspielfelder gegebenenfalls kurzfristig doch nicht zur Verfügung stehen.

Schulhofliste

Welche Schulhöfe und Kleinspielfelder in den Sommerferien 2021 geöffnet werden, erfahren Sie hier.

Soweit keine Sonderregelungen bestehen (Hinweisschilder sind vorhanden), können bestimmte Schulhöfe und Kleinspielfelder von allen Kindern bis 14 Jahren in der unterrichts- und betreuungsfreien Zeit werktags von 8 bis 19 Uhr zum Spielen genutzt werden. Aufgrund von Ferienbetreuung und Lernbrücken können die Nutzungszeiten gegebenenfalls eingeschränkt sein. Die Rasenspielfelder bleiben von der Freigabe grundsätzlich ausgeschlossen. Schulgebäude und Schulgärten sowie sonstige nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten werden.

Geltende Corona-Maßnahmen müssen eingehalten werden

Während der Benutzung der freigegebenen Flächen sind die Maßgaben der jeweils geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg einzuhalten. Für die Einhaltung der Regeln sind Eltern und Aufsichtspersonen verantwortlich. Von der Stadt Stuttgart werden keine Aufsichtspersonen gestellt. Eine Haftung für Unfälle und Schäden wird mit der Freigabe nicht übernommen. Nutzer der Schulanlagen und gegebenenfalls Aufsichtspflichtige sind für Schäden ersatzpflichtig.

Die Schulhausmeisterinnen und -hausmeister sind berechtigt und verpflichtet einzuschreiten, wenn die Regeln verletzt werden.

Ost
Ameisenbergschule Ameisenbergstr. 2
Berger Schule Schwarenbergstr. 34
Fuchsrainschule Gablenberger Weg 25
Grund- und Werkrealschule Gablenberg Pflaster- äckerstr. 25
Grund- und Werkrealschule Ostheim Landhausstr. 117
Grundschule Gaisburg Landhausstr. 255
Raichberg-Realschule Schönbühlstr. 90
Raitelsbergschule Röntgenstr. 5
Wagenburg-Gymnasium Wagenburgstr. 30
Zeppelin-Gymnasium Neckarstr. 149

Wangen
Wilhelmsschule Wangen Hedelfinger Str. 9

Obertürkheim
Grundschule Obertürkheim Uhlbacher Str. 18
Grundschule Uhlbach Luise-Benger-Str. 10
TVH Obertürkheim Im Dinkelacker 19

Untertürkheim
Auschule Augsburger Str. 541
Lindenschulzentrum (Linden-Realschule und Wirtemberg-Gymnasium) Lindenschulstr. 20
Luginslandschule Margaretenstr. 71
Wilhelmsschule Untertürkheim Oberstdorfer Str. 23 und Nebelhornstr. 23

Fotos Klaus

MUSE-O: „Tankstellen“ schließen

Posted by Klaus on 28th Juli 2021 in Es war einmal, In und um Gablenberg herum

Pressemitteilung/Ankündigung

Am 1. August ist endgültig Schluss mit der Ausstellung „Super, voll!“, die zweimal wegen Corona schließen musste – und nun letztmalig zu sehen ist. Es gibt eine Abschlussveranstaltung.

Am kommenden Wochenende besteht zum letzten Mal die Möglichkeit, die präzise recherchierte und aufwändig inszenierte Schau über die Tankstellen im Stuttgarter Osten zu bewundern – ein Blick in 100 Jahre Lokal- und Technikgeschichte. Am Sonntag gibt’s um 15 Uhr eine kleine Finissage und um 15.30 Uhr eine Kuratorenführung.

Super, voll! Ein Jahrhundert Tankstellen im Stuttgarter Osten. Eine jetzt erweiterte MUSE-O-Ausstellung.
MUSE-O, Gablenberger Hauptstr. 130, 70186 Stuttgart
Bis 1. August 2021; Sa, So 14-18 Uhr
Finissage am 1. August: 15 Uhr Finissage, 15.30 Uhr Kuratorenführung
Eintritt: € 2,-, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre frei

Aktuelle Informationen stets unter: www.muse-o.de

MUSE-O wird institutionell gefördert vom Kulturamt der Landeshauptstadt Stuttgart

Fotos, Klaus

Keine tierischen Lebensmittel aus dem Ausland mitbringen

Posted by Klaus on 28th Juli 2021 in Allgemein

Pressemeldung 28.07.2021

Zum Schutz vor Tierseuchen sollen Sie bei der Rückkehr aus dem Ausland keine Lebensmittel mitbringen, die von Tieren stammen. Lebensmittelabfälle sind so zu entsorgen, dass sie nicht von Haus- oder Wildtieren gefressen werden können.

„Angesichts der bevorstehenden Urlaubssaison appelliere ich an alle Auslandsreisenden sowie Speditions- und Fernfahrer: Fleisch- und Wurstwaren sowie andere Lebensmittel tierischen Ursprungs gehören nicht ins Gepäck! Bringen Sie bei der Rückkehr aus dem Ausland keine Lebensmittel mit, die von Tieren stammen. Lebensmittelabfälle sind so zu entsorgen, dass sie nicht von Haus- oder Wildtieren gefressen werden können“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Mittwoch, 28. Juli 2021 in Stuttgart.

Andernfalls steige das Risiko, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) in die heimische Haus- und Wildschweinepopulation eingetragen wird und sich in dieser weiter ausbreiten kann. „Deshalb sollten sich Reisende, auch Jagdreisende und Transporteure besonders verantwortungsvoll verhalten und konsequent die Hygienemaßregeln einhalten“, betonte Minister Hauk.

Die ASP kommt in weiten Teilen Osteuropas und Asiens bei Haus- und Wildschweinen vor. Diese Tierseuche wird nicht nur durch Wildschweine, sondern auch durch Menschen über infizierte Lebensmittel, mitgebrachte Souvenirs, Jagdtrophäen und andere von Schweinen stammende Produkte auf Wild- und Hausschweine übertragen. Das ASP-Virus ist sowohl in rohem Fleisch als auch in gepökelten oder geräucherten Fleischwaren, wie Schinken und Salami, über mehrere Wochen und Monate überlebensfähig. Lebensmittel, die von infizierten Schweinen stammen, können daher noch nach Monaten virushaltig und für heimische Haus- und Wildschweine ansteckend sein, wenn sie von diesen gefressen werden. Speisereste dürfen daher auch niemals in der freien Natur entsorgt werden, sondern gehören immer in die geschlossene Bio- oder Abfalltonne.

Die Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine verlustreiche, bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Schweinen, jedoch ungefährlich für Menschen. Sie kam zunächst in Afrika vor, bevor sie 2007 von dort nach Georgien eingeschleppt wurde und sich seither in Europa und Asien ausbreitet. In Deutschland wurde die Tierseuche im September 2020 erstmals bei Wildschweinen in Brandenburg an der Grenze zu Polen festgestellt.

Ein ASP-Ausbruch würde neben Erkrankungen und dem Tod betroffener Schweine schwere wirtschaftliche Folgen für die Landwirtschaft mit sich bringen. Kritisch wäre besonders eine ASP-Einschleppung in die heimische Wildschweinepopulation, da sich hier die Seuchenbekämpfung als schwierig gestaltet.

Das ASP-Virus wird direkt von infizierten Schweinen auf andere Schweine übertragen oder über größere Entfernungen durch viruskontaminierte Gegenstände oder Lebensmittel, wie zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Haus- und Wildschweinen, verschleppt. Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche in die heimische Wildschweinepopulation einzuschleppen. Essensreste sind daher generell so zu entsorgen, dass sie für Wildschweine nicht zugänglich sind. Für Haus- und auch für Wildschweine besteht zudem ein striktes Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen.

Die drei ersten ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen in Deutschland am 16. und 17. Juli 2021 zeigen, wie wichtig die Biosicherheitsmaßnahmen bei der Haltung von Hausschweinen sind. Die Schweinehaltungsbetriebe müssen daher alle erforderlichen vorbeugenden Hygienemaßnahmen ergreifen, um eine Seucheneinschleppung in ihre Tierbestände zu verhindern. Dazu gehört insbesondere auch, dass keine Speiseabfälle an Schweine verfüttert werden, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen konsequent durchgeführt werden, der Zugang für betriebsfremde Personen beschränkt, in den Ställen Schutzkleidung getragen sowie Futter und Einstreumaterial wildschweinesicher gelagert wird.

Landwirtschaftsministerium: Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

Foto, Klaus

Welttag des Naturschutzes am 28. Juli

Posted by Klaus on 28th Juli 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Zum Welttag des Naturschutzes am 28. Juli ruft Thekla Walker zum Engagement der Bürger im Bereich Naturschutz auf. Bereits kleine Maßnahmen können zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen.

In Baden-Württemberg gibt es rund 50 000 Pflanzen, Tiere und Pilze. Damit gehört das Land zu den biologisch vielfältigsten im gesamten Bundesgebiet. Zum Welttag des Naturschutzes drängt sich natürlich die Frage auf, wie viele Arten gibt es weltweit überhaupt?

Archivfoto

Das ist gar nicht so leicht zu beantworten. Eine exakte Zahl lässt sich nur schwer beziffern. Die Wissenschaft geht von acht bis zehn Millionen Arten aus – wovon aktuell lediglich 1,9 Millionen beschrieben sind. In Deutschland sind rund 72.000 Tiere, Pflanzen und Pilze bekannt.

„Diesen besonderen Schatz müssen wir für uns und den nachkommenden Generationen unbedingt bewahren“, sagte Umweltministerin Thekla Walker vor dem Welttag des Naturschutzes in Stuttgart. „Deshalb gehört die Erhaltung und die Stärkung der Biologischen Vielfalt neben dem Klimawandel zu den Menschheitsaufgaben dieser Zeit, die wir überall auf dem Planeten beherzt und entschlossen angehen müssen.“

Großes Engagement im Land in Sachen Naturschutz

Dabei sei genauso wichtig, den Elefantenhandtuch-Baum im Tropischen Regenwald zu schützen wie den Schwarzen Apollo-Falter auf der Schwäbischen Alb. Der Welttag des Naturschutzes, der jährlich am 28. Juli begangen wird, soll an das durch den Menschen verursachte verletzliches Ökosystem Erde erinnern und alle animieren, sich für den Naturschutz zu engagieren.

In Baden-Württemberg, hob Umweltministerin Walker hervor, erlebe sie ein hohes Engagement bei Verbänden, Unternehmen und natürlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern. „Ohne ihren leidenschaftlichen und selbstlosen Einsatz stünde es um die Artenvielfalt in unserem Land deutlich schlechter“, lobte Walker.

40 Prozent der Arten im Land sind stark gefährdet

Gleichwohl verlaufe auch der Artenschwund im Land dramatisch, etwa 40 Prozent der Arten unseres Landes wie die Smaragdeidechse, der Moorfrosch und das Auerhuhn seien nach den roten Listen stark gefährdet. Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz und dem Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt werde die Landesregierung aber ihrer Verantwortung gerecht, die Biodiversität im Land zu erhalten und zu stärken. „Vor allem das initiierte Sonderprogramm sucht bundesweit seinesgleichen“, betonte die Umweltministerin. Hier arbeiten Umwelt-, Landwirtschafts- und Verkehrsministerium eng zusammen, um wirksame Maßnahmen beim Biotopverbund oder beim Schutz besonders gefährdeter Arten umzusetzen.

„Wir sind da auf einem guten Weg, unseren Teil für den weltweiten Naturschutz beizutragen“, sagte Ministerin Walker. „Ich kann jede und jeden nur ermuntern: Engagieren Sie sich an Ihrem Wohnort, in Ihrem Garten oder auf Ihrem Balkon. Es sind auch die kleinen Maßnahmen, die zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen.“

Erhaltung des natürlichen Lebensraums

Der 28. Juli steht als Welttag des Naturschutzes (engl. World Nature Conservation Day – WNCD) ganz im Zeichen der aktiven Erhaltung unseres natürlichen Lebensraums und seiner Ressourcen. Der Weltnaturschutztag erkennt dabei an, dass eine gesunde Umwelt die Grundlage für eine stabile und produktive Gesellschaft ist, und um das Wohlergehen der heutigen und zukünftigen Generationen zu gewährleisten. Dementsprechend rufen die unbekannten Initiatoren auch dazu auf, diesen Anlass dazu zu nutzen, die natürlichen Ressourcen zu schützen, zu erhalten und nachhaltig zu verwalten.

Das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt gibt es in Baden-Württemberg seit 2018. Es ist Impulsgeber für Maßnahmen, die die Biodiversität im Offenland und in und um den Wald herum stärken und erhalten. In diesem Rahmen werden vielfältige Projekte der Ministerien für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie für Verkehr umgesetzt. Ein wissenschaftliches Fachgremium begleitet und berät die Umsetzung des Programms.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt