Archive for Juli, 2021

Führung durch den Park der Villa Berg am 25.Juli ab 17:00 Uhr

Jörg Trüdinger bietet am 25. Juli eine Führung durch den Park der Villa Berg an, die sich mit den aktuellen Umbaumaßnahmen und Themen beschäftigt. Es ist keine Führung zur Geschichte der Villa Berg.

Wir freuen uns über zahlreiches Interesse, bitten aber unbedingt um Anmeldung auf der Seite Villa Berg bei Facebook, damit die  Corona-Regeln eingehalten werden können.

Falls eine Anmeldung über Facebook nicht möglich ist, so wenden Sie sich bitte an die GWA, die Ihre Anmeldung gerne weiterleitet.

Infos auch unter stoeckach29.de/start

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Geländer am Neckardammweg wird erneuert

Posted by Klaus on 2nd Juli 2021 in In und um Gablenberg herum

Presse LHS

Das Tiefbauamt führt von Montag, 12. Juli, bis Freitag, 16. Juli, auf dem in Fließrichtung linksseitigen Neckardammweg entlang der Uferstraße B10/B14 Arbeiten durch.

Auf einem rund 300 Meter langen Teilstück werden die Schutzgeländer zwischen dem Fahrbahnbereich der Bundesstraße und dem Neckardammweg erneuert. Hierbei werden die vorhandenen, teilweise maroden Holzgeländer durch Metallgeländer ersetzt.

Während der Arbeiten am Geländer muss der Neckardammweg zwischen Gaisburger Brücke und Leuzebad gesperrt werden. Zu Fuß Gehende und Radfahrende werden gebeten, den rechtsseitigen Neckardammweg zu benutzen. Eine Umleitung wird ausgeschildert.

Die Arbeiten werden voraussichtlich am Freitag,16. Juli, gegen 17 Uhr abgeschlossen sein.

Das Tiefbauamt bittet um Verständnis für die notwendigen Bauarbeiten und die damit verbundenen Verkehrseinschränkungen.

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Theater unter freiem Himmel – Kultursommer am Lukasplatz

Vom 3. Juli bis12. September . Jedes Wochenende bieten das Theater La Lune, Dein Theater/Wortkino und das Theater Tredeschin und Gäste freitags und samstags ein abwechslungsreiches Programm.

Abendvorstellungen um 20 Uhr.
Kindervorstellungen um 16 Uhr.Spieldauer:  60-90 Minuten ohne Pause
Einlass: 45 Minuten vor VorstellungsbeginnAnmeldung erforderlich!
Eintritt: Kinder 7 €
Abendvorstellung 15 € / erm. 10 €

Theatersommer 2021 am Lukasplatz
Landhausstr. 149 // Stuttgart-Ost //
Bei Regen findet die Vorstellung in der Kirche statt!

Tickets unter:
0176 / 85 13 70 80 info@kultursommeramlukasplatz.de

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Weitere Lockerungen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit

Posted by Klaus on 1st Juli 2021 in Allgemein, Flohmärkte

Pressemeldung 1.07.

Das Land ermöglicht jetzt mehr bei der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit – und stellt gleichzeitig sicher, dass der Infektionsschutz gewahrt bleibt. Die entsprechende Corona-Verordnung ist am 1. Juli in Kraft getreten.

Die Landesregierung ermöglicht jetzt mehr bei der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit – und stellt gleichzeitig sicher, dass der Infektionsschutz gewahrt bleibt. Bislang waren Angebote ohne vorherige Anmeldung nur in sehr beschränkten Umfang zugelassen.  In der „Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit“, die am heutigen 1. Juli in Kraft trifft, ist mehr möglich – in allen Inzidenzstufen.

Die neuen Regelungen im Detail

  • So erhalten die Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit die Möglichkeit, sich zu entscheiden, ob sie ihr Angebot an getestete, genesene oder geimpfte Personen („3G-Nachweis“) richten oder ob sie auf entsprechende Nachweise verzichten. Danach richtet sich dann die zulässige Personenzahl. Bei Inzidenzen bis 10 sind zum Beispiel Angebote möglich mit bis zu 360 Personen (mit 3G-Nachweis) oder mit bis zu 60 Personen (ohne 3G-Nachweis). Bei Inzidenzen von 10 bis 35 sind Angebote möglich mit bis zu 180 Personen (mit 3G-Nachweis) oder mit bis zu 48 Personen (ohne 3G-Nachweis). Auch bei Inzidenzen über 50 sind noch Angebote möglich mit bis zu 60 Personen (mit 3G-Nachweis) oder mit bis zu 18 Personen (ohne 3G-Nachweis).
  • Für mehrtägige Angebote sind Nachweise über Testungen, Genesung oder erfolgte Impfung verpflichtend vorgeschrieben – ähnlich wie an der Schule. Die gemeinschaftliche Übernachtung wird in allen Inzidenzstufen ermöglicht.
  • Zulassung der Notbetreuung an Schulen in Abhängigkeit von der Inzidenzstufe: Bislang waren bei der Notbetreuung an Schulen in der unterrichtsfreien Zeit pro Angebot und Schule 18 Beteiligte zugelassen, jetzt sind in der Inzidenzstufe 4 18, in der Inzidenzstufe 3 36, in der Inzidenzstufe 2 48 und in der Inzidenzstufe 1 60 Personen als Beteiligte pro Schule gestattet.
  • Regelung zur Kohortenbildung in Abhängigkeit von der Inzidenzstufe: Bislang mussten bei den Angeboten zur Reduzierung der potentiellen direkten Kontaktpersonen feste Untergruppen (Kohorten) von 30 Personen gebildet werden. Jetzt erhöht sich die Zahl auf 36 und die Gruppenbildung findet in den Inzidenzstufen 4 bis 2 erst ab der 37. beteiligten Person sowie in der Inzidenzstufe 1 erst ab der 61. beteiligten Person statt.
  • Zulassung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus verschiedenen Landkreisen in allen Inzidenzstufen.

Klarstellung der Regelungen zu Testnachweisen

„Viele Monate waren Kinder und Jugendliche isoliert und mussten beim Homeschooling ohne ihre Altersgenossen auskommen und durften privat nur wenige Freundinnen und Freunde treffen“, sagte Sozialminister Manne Lucha. „Sie brauchen jetzt Kontakt und Abwechslung. Gleichzeitig gibt es bei Kindern und Jugendlichen noch weitgehend keinen Impfschutz und auch Abstandsregelungen werden in dieser Altersgruppe nicht immer zuverlässig eingehalten. Wir müssen aber auch sie vor Infektionen schützen.“

Die Dachorganisationen der Jugendverbände haben das Sozialministerium im Vorfeld um eine Klarstellung der Regelungen zu den Testnachweisen gebeten. „Diesem Wunsch haben wir entsprochen“, sagte Minister Lucha. „Zum einen gilt ein zu Beginn eines Angebots erbrachter Nachweis als erster Test für diese Woche. Zum anderen ist der letzte Nachweis per Schnelltest spätestens 72 Stunden vor Ende eines Angebots zu erbringen. Damit stellen wir sicher, dass ein falsch positiver Test mittels eines PCR-Tests vor Ende eines Angebots überprüft werden kann.“

Öffnungen in diesem Bereich mit großer Vorsicht

Trotz sinkender Inzidenzen und des Fortschritts der Impfungen der Erwachsenen ist die Pandemie noch nicht vorbei. Die zunehmende Verbreitung der Delta-Variante in Baden-Württemberg verpflichtet zu einem besonderen Augenmerk auf jene Bevölkerungsgruppen, die nicht durch Impfungen geschützt werden können. Denn aktuell treten rund 30 Prozent aller Neuinfektionen in der Altersgruppe der Null- bis Neunzehnjährigen auf. Für Personen unter 12 Jahren ist noch immer kein Impfstoff zugelassen und die Ständige Impfkommission empfiehlt für Personen von 12 bis 18 Jahren nur bei Vorliegen von Vorerkrankungen eine Impfung gegen Corona, so dass bei den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit nicht von einer Wirkung der Herdenimmunität ausgegangen werden kann.

„Diesem pandemiebedingten Spannungsfeld tragen wir in unserer neuen Corona-Verordnung Rechnung. Die Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit, aber auch die Familien, haben einen Anspruch darauf, dass wir durch unsere Vorgaben einen wirksamen Infektionsschutz gewährleisten – gerade in den Sommerferien“, sagte Minister Manne Lucha. „Entsprechend müssen wir bei Öffnungen in diesem Bereich mit großer Vorsicht vorgehen.“ Wenn es im Rahmen eines Angebots zu einem positiven Verdachtsfall komme, müsse sichergestellt sein, dass möglichst wenige Personen als direkte Kontaktperson gelten und diese sich absondern müssen.

Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Archifotos

Ihr Stadtteil aktuell Ausgabe Juli 2021 online

Posted by Klaus on 1st Juli 2021 in In und um Gablenberg herum

Monatsmagazin für Berg • Frauenkopf • Gablenberg • Gänsheide • Gaisburg • Ostheim • Stöckach • Uhlandshöhe

Ihr Stadtteil aktuell Ausgabe Juli 2021 online

oder mehere Ausgaben unter gablenberg-online.de/zeitschrift

 

 

Foto, Ihr Stadtteil a.

Klare Regeln für Reiserückkehrer

Posted by Klaus on 1st Juli 2021 in Allgemein

Pressemeldung 1.07.

Vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Delta-Variante appelliert Gesundheitsminister Manne Lucha eindringlich an die Menschen, auch im Urlaub vorsichtig zu sein. Für Reiserückkehrer aus dem Ausland gelten bestimmte Test- und Absonderungsregeln.

Die Sommerferien stehen quasi vor der Tür und viele Bürgerinnen und Bürger planen ihren Urlaub im Ausland. Vor dem Hintergrund der sich weiter ausbreitenden Delta-Variante appelliert Baden-Württembergs Gesundheits- minister Manne Lucha eindringlich an die Menschen, vorsichtig zu sein. „Wir alle haben ein hartes Jahr mit vielen Einschränkungen hinter uns – wir haben uns jetzt unbeschwerte Ferien verdient. Die Infektionszahlen sinken weiter, diesen großen Erfolg dürfen wir jetzt nicht gefährden, indem wir unvorsichtig sind und das Virus aus dem Urlaub mitbringen“, so Lucha.

Reiserückkehrer sollen sich freiwillig testen lassen

Viele Urlaubsländer wie Österreich, Schweiz und Italien sind vom Robert-Koch-Institut mittlerweile nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Hier sind Testungen nur noch nötig, wenn die Rückreise per Flugzeug erfolgt. „Ich empfehle dennoch allen Rückkehrern, sich freiwillig testen zu lassen, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist“, sagte der Gesundheitsminister. „Wir haben im Land eine flächendeckende Infrastruktur aufgebaut, die es allen Baden-Württembergern ermöglicht, die kostenlosen Bürgertests gut zu erreichen. Davon sollten wir Gebrauch machen.“

Urlauber sollten zudem im Blick haben, wie das Robert Koch-Institut ihr Reiseland einstuft. Nach der Rückkehr aus Virusvariantengebieten – wie derzeit Großbritannien und Portugal – muss man 14 Tage in Quarantäne und kann diese Quarantäne auch nicht durch Tests vorzeitig beenden. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene.

Folgende Regeln gelten derzeit für Reiserückkehrende aus dem Ausland:

Testpflicht:

Nach Aufenthalt in einem einfachen Risikogebiet muss bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachgewiesen werden, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht – Testnachweis, Impf- oder Genesenennachweis muss über das Einreiseportal der Bundesrepublik übermittelt werden.

Reisende im Luftverkehr oder nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet müssen sich schon vor der Abreise testen lassen und müssen dem Beförderer, beispielsweise der Fluggesellschaft, ein negatives Testergebnis vorlegen (außer bei Virusvariantengebieten, wo grundsätzlich ein Beförderungsverbot gilt und die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises nicht ausreicht). Auch bei der Einreisekontrolle in Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden.

Der Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt. Für die Berechnung dieser Zeiträume ist der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist bei Antigen-Tests auf 24 Stunden.

Absonderungspflicht:

Wird bei Einreise aus einem normalen Risikogebiet der Nachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich. Ansonsten endet die Quarantänepflicht, die grundsätzlich zehn Tage beträgt, ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des Nachweises. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich – dies gilt auch für Personen mit Genesenen- oder Impfnachweis.

Robert-Koch-Institut: Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete

Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne

Digitale Einreiseanmeldung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Bezirksbeirat Stuttgart Ost beschließt einstimmig Protestbrief gegen Entlassungen am Karl Olga Krankenhaus

Posted by Klaus on 1st Juli 2021 in In und um Gablenberg herum

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bezirksbeirat Stuttgart Ost hat in seiner letzten Sitzung am 23. Juni 2021 einstimmig einen offenen Brief an die Geschäftsleitung des Karl Olga Krankenhauses beschlossen, in dem gegen die Entlassung von 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter protestiert wird.

Anlass des Briefes ist die Ankündigung der Sana AG bei ihrer Tochtergesellschaft Sana DGS pro.service GmbH bundesweit 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entlassen. Die Mitarbeiter arbeiten bundesweit in allen 53 Sana-Standorten in Bereichen wie Hol- und Bringedienst, Patientenbegleitdienst, Pforte/Empfang, Stationshilfsdienst, Wäscherei oder Reinigung. In Stuttgart sind 61 Beschäftigte von der angedrohten Kündigung betroffen, 40 davon am Karl Olga Krankenhaus in Stuttgart Ost.

 

Sehr geehrte Frau Bender,
Sehr geehrte Mitglieder im Vorstand der Sana AG,
Sehr geehrte Mitglieder der Geschäftsleitung der Sana DGS pro.service GmbH,

mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber in Kenntnis setzen, dass der Bezirksbeirat in Stuttgart-Ost in seiner Sitzung am 23. Juni 2021 einstimmig folgenden Appell beschlossen hat:

Die Mitglieder des Bezirksbeirats appellieren an die Geschäftsführungen des Karl-Olga-Krankenhauses, der Sana AG und der DGS pro.service GmbH 1.) die angedrohten Kündigungen gegenüber 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Tochterfirma DGS pro.Service GmbH nicht auszusprechen, 2.) oder aber die von der Personalreduktion in der Tochtergesellschaft betroffen Beschäftigten in die Stammbelegschaft des Karl-Olga-Krankenhauses zu überführen und dafür nötige Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten zu ermöglichen und zu finanzieren.

Die Sana AG, die 74% Anteile am Karl-Olga-Krankenhaus hält, hat Ende April die Entlassung von 1.000 Mitarbeiter*innen bei der Tochtergesellschaft DGS pro.service GmbH angekündigt, deren Beschäftigte in den Bereichen Hol- und Bringedienst, Patientenbegleitdienst, Pforte/Empfang, Stationshilfsdienst, Wäscherei oder Reinigung tätig sind.

Durch das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) werden pflegerische Tätigkeiten am Patienten aus den Fallpauschalen herausgenommen und künftig in einem gesonderten Pflegebudget von der Krankenkasse refinanziert. Wo früher also ein Anreiz bestand viele Tätigkeiten zur Kosteneinsparung in Servicegesellschaften (wie DGS) auszulagern, besteht nun der umgekehrte Anreiz möglichst viele Tätigkeiten durch Pflegekräfte mit mindestens 1-jähriger Berufsausbildung verrichten zu lassen, da deren Personal-kosten künftig von den Kassen refinanziert werden.

Wie die Geschäftsleitung des Karl-Olga-Krankenhaus auf Anfrage bestätigte „sollen die Arbeitsverhältnisse der betroffenen Mitarbeitenden, die in den infrage kommenden Teilbereichen bundesweit beschäftigt sind, unter Berücksichtigung der entsprechenden Kündigungsschutzbestimmungen zum 31. Dezember 2021 beendet werden. In Bezug auf das KOK bedeutet das konkret, dass 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von diesem Schritt betroffen sein werden.“ (Mail vom 25.05.2021)

Wir kritisieren, dass Menschen, die – gerade zuletzt in der Pandemie – unter großer Belastung eine wichtige Arbeit verrichten, ihre Arbeit und ihr Einkommens verlieren sollen, nur weil das Unternehmen künftig andere und profitablere Personal-Konstruktionen einführen möchte.

Wenn Dienstleistungen im Krankenhaus, die bisher von Tochtergesellschaften übernommen wurden, künftig wieder durch Pflege(hilfs)kräfte erledigt werden sollen, dann sehen wir das Unternehmen in der Verantwortung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „mitzunehmen“, ggf. entsprechend aus- und weiterzubilden und in die Stammbelegschaft des KOK zu integrieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Schwerdtfeger   Eberhard Frei    Roland Hartmann    Fabian Paul Reger   Dr. Fabian Richter Reuschle
Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Bernhard Herp    Marion Kauck     Thomas Rudolph
CDU

Filippo Capezzone    Karen Jaeger     Sibylle Wais
DIE LINKE / SÖS

Gabriele Beneld    Jörg Trüdinger
SPD

Frank Bantle
FDP

Andreas Lorey
Freie Wähler

Heinz Härle
AfD

Katharina Doedens
Die Stadtisten

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Stadt erlässt Verweilverbot für Feuersee und Marienplatz

Posted by Klaus on 1st Juli 2021 in Stuttgart

Presse LHS 1.07.2021

Die Landeshauptstadt erlässt erneut Regeln, die das Feiern im öffentlichen Raum mit den Bedürfnissen der Anwohnerschaft in Einklang bringen. Daher wird sie für den kommenden Samstag nochmals ein temporäres Verweilverbot verfügen für die Anlagen rund um den Feuersee im Westen und für den Marienplatz im Süden.

Das Verbot gilt von Samstag 24 Uhr bis Sonntag 6 Uhr, wie die Stadt am Donnerstag 1. Juli bekanntgab.

Der Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, Dr. Clemens Maier: „Wir freuen uns, dass sich junge Menschen wieder treffen können. Daher sagen wir: ‚Feiern, aber sicher, und ohne Exzesse auf Kosten der Anwohnerschaft‘. Ein Zusammenleben in der Stadt funktioniert nur dann, wenn jeder die Regeln kennt und achtet. Zeitlich befristete nächtliche Verweilverbote sind liberal: Sie ermöglichen Treffen, verdeutlichen aber, dass sie auch zeitliche Grenzen haben. Diese Maßgabe – zusammen mit der frühzeitigen Ansprache durch den städtischen Vollzugsdienst und einen beauftragten Dienstleister – hat sich am vergangenen Wochenende bewährt, daher wiederholen wir diesen Ansatz nun.“ Auch andere Städte reagierten mit ähnlichen Beschränkungen auf die Feiern im Freien. „Der öffentliche Raum ist regelgebunden, wir prüfen, welche Angebote wir machen können, und welche Gebote gleichzeitig den Rahmen geben“, so Dr. Maier weiter.

Stadtverwaltung sucht Alternativen für Feierwillige

Das Vorgehen hat die Stadt auch mit der Bezirksvorsteherin des Bezirks Mitte und den Bezirksvorstehern der Bezirke Süd und West abgesprochen. Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung kurz- und mittelfristige Alternativen für Jugendliche und Feierwillige suchen und prüfen. Und der Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper wird persönlich in Austausch mit dem Jugendrat Stuttgart treten.

Zur Verbesserung der Sauberkeit hat die Abfallwirtschaft bereits am letzten Wochenende auf dem Marienplatz zusätzlich zur vorhandenen Toilettenanlage eine mobile Toilettenanlage aufgestellt. Ab diesem Wochenende wird auch am Max Eyth See eine zusätzliche mobile Toilettenanlage in Betrieb genommen. Die Toilettencontainer sind freitags bis sonntags jeweils ab 16 Uhr kostenfrei nutzbar.

Abfallbehälter und Reinigungsteams aufgestockt

Bereits letztes Wochenende wurde am Marienplatz, am Feuersee und am Max Eyth See die Anzahl der 240 l Abfallbehälter, die die fest installierten Abfallbehälter ergänzen, erheblich aufgestockt. Somit stehen am Marienplatz 14, am Feuersee acht und am Max Eyth See sechs zusätzliche Behälter zur Verfügung.

Zusätzlich zu den regulär eingesetzten Reinigungskräften stehen drei Reinigungsteams mit insgesamt zwölf Reinigungskräften und drei Kehrmaschinen über das Wochenende in Rufbereitschaft bereit. Diese Teams können am jeweils darauffolgenden Morgen in den Sommermonaten Reinigungen bei Bedarf durchführen.

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Sperrung des Neckardammradwegs

Posted by Klaus on 1st Juli 2021 in Stuttgart Obertürkheim und Uhlbach

Presse LHS

Der Neckardammradweg im Bereich der Schleusenanlage Hedelfinger Brücken in Obertürkheim muss wegen dringender Wartungsarbeiten an der Schleusenanlage gesperrt werden.

Der Neckardammradweg im Bereich der Schleusenanlage Hedelfinger Brücken muss ab Sonntag, 4. Juli, bis Sonntag, 18. Juli, aufgrund dringender Wartungsarbeiten gesperrt werden. Eine Umleitung für beide Fahrtrichtungen ist für Radfahrende und zu Fuß gehende ausgeschildert.

Für Beeinträchtigungen während der Bauzeit werden Verkehrsteilnehmende um Verständnis gebeten.

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Gänsheide – Alarm schlägt Einbrecher in die Flucht – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 1st Juli 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 1.07.2021

Bislang unbekannte Täter haben in der Nacht zum Mittwoch (30.06.2021) versucht, in ein Haus an der Adolf Kröner Straße einzubrechen. Die Unbekannten hebelten gegen 02.20 Uhr die Hauseingangstüre auf, wodurch ein akustischer Alarm auslöste und sich die Außenbeleuchtung des Hauses einschaltete. Die Täter flüchteten daraufhin ohne Beute in unbekannte Richtung.

Zeugen werden gebeten, sich beim Polizeirevier 5 Ostendstraße unter der Rufnummer +4971189903500 zu melden.

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