Archive for Juli, 2021

Anmeldestart für neue „schwimmfit“-Kurse in den Sommerferien

Posted by Klaus on 1st Juli 2021 in Stuttgart

Presse LHS

Stuttgarts Lehrschwimmbecken öffnen in den Sommerferien für über 100 Schwimmkurse, die im Rahmen des städtischen schwimmfit-Programms angeboten werden. Der Unterricht richtet sich an Anfängerinnen und Anfänger.

Die Kurse sind über das Stuttgarter Stadtgebiet verteilt und erstrecken sich über drei bis sechs Wochen. Seit April 2020 konnten Corona bedingt fast keine Schwimmkurse stattfinden. Pro Jahr erlernen üblicherweise 5.500 Stuttgarter Kinder das Schwimmen. Nun besteht erheblicher Nachholbedarf, auf den die Verwaltung der Landeshauptstadt mit der Öffnung der Lehrschwimmbecken in den Sommerferien reagiert. „Viele Familien warten sehnsüchtig darauf, dass ihre Kinder einen Platz in einem Schwimmkurs bekommen“, sagt Dr. Clemens Maier, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport. „Es ist daher notwendig, in kurzer Zeit möglichst viele Kurse anzubieten. In fünf Lehrschwimmbecken können sich die Kinder in Kleingruppen ans Wasser gewöhnen und erste Schwimmerfolge erzielen.“

Einheit dauert drei bis vier Wochen

Bei den Angeboten handelt es sich überwiegend um Intensivkurse, bei denen die Kinder mehrmals in der Woche üben. Somit sind die Einheiten nach drei bis vier Wochen abgeschlossen und Familien haben die Möglichkeit, Sommerurlaub zu planen.

Die Initiative „schwimmfit“ ist ein gemeinsames Projekt des Amts für Sport und Bewegung, des Schulverwaltungsamts und der Bäderbetriebe in Kooperation mit Sportvereinen und privaten Schwimmschulen.
Neben dem Kursangebot unterstützt „schwimmfit“ mit „Rent-a-Schwimmtrainer“ den Schwimmunterricht in Kindertagesstätten und an Schulen.

Die „schwimmfit“-Internetseite bietet Stuttgarter Schwimmschulen und Vereinen eine Plattform, freie Kurse zu kommunizieren. Gleichzeitig erleichtert sie den Bürgerinnen und Bürgern die Suche nach Schwimmkursen für ihre Kinder.

Weitere Infos gibt es unter  schwimmfit-stuttgart.de sowie beim Amt für Sport und Bewegung. Ansprechpartner ist Sören Otto, Telefon 216?59810, E?Mail  soeren.otto@stuttgart.de. Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt direkt über die jeweiligen Kursanbieter.

Archivfoto

 

Weitere Lockerungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern

Posted by Klaus on 1st Juli 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Das Land lockert aufgrund des abgeflauten Infektionsgeschehens die Regelungen für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Sollten die Infektionszahlen wieder steigen, tritt wie bei der Corona-Verordnung des Landes automatisch wieder eine Verschärfung der Regelungen in Kraft. 

Das Sozial- und Gesundheitsministerium hat die Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen überarbeitet und an das deutlich abgeflaute Infektionsgeschehen angepasst. Die neuen Regelungen erlauben ab Donnerstag, 1. Juli, wieder mehr Normalität, ziehen aber auch eine klare Bremse ein, wenn die Zahlen wieder steigen sollten. „Die Corona-Ausbrüche sind gerade in den Alten- und Pflegeheimen stark zurückgegangen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Das liegt vor allem an der hohen Impfquote in diesen Einrichtungen – und das zeigt nicht zuletzt auch, wie wirksam die Impfstoffe gegen das Coronavirus sind. Dies gilt auch für Infektionen mit der aktuell zunehmenden Delta-Virusvariante. Insoweit beobachten wir auch genau, ob es vermehrt zu Impfdurchbrüchen kommt, was bislang erfreulicherweise nicht der Fall ist.“

Von Donnerstag, 1. Juli, an gelten in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen in Stadt- und Landkreisen mit der Inzidenzstufe 1 – also bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 10 – keine gesonderten Beschränkungen der Besucherzahlen mehr. Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen können somit genauso viel Besuche empfangen wie diejenigen Menschen, die nicht in Einrichtungen leben. Zudem entfällt in der Inzidenzstufe 1 in Pflegeheimen die bisherige Testpflicht für Besucherinnen und Besucher. Für Beschäftigte von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten werden die Testpflichten in der Inzidenzstufe 1 weiter reduziert. Auch Veranstaltungen wie Konzerte oder Theatervorstellungen in den Einrichtungen sind bei niedrigen Inzidenzen wieder möglich.

Einrichtungen sollten Lockerungen auch umsetzen

Auch in Krankenhäusern entfällt bei einer Inzidenz von höchstens 10 die regelmäßige Besuchertestung. Der Nachweis über einen negativen COVID-19-Schnelltest ist dann nicht mehr erforderlich. Stattdessen wird auf anlassbezogene Testungen gesetzt. In Inzidenzstufe 1 ist für Besucher in Krankenhäusern das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Dies gilt auch für Beschäftigte, sofern arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen oder Anordnungen des Krankenhauses aus Gründen des Patientenschutzes im patientennahen Bereich keine weitergehenden Schutzmaßnahmen vorsehen.

Aufgrund des derzeit niedrigen Infektionsgeschehens in Alten- und Pflegeheimen geht die Landesregierung jetzt diesen wohlüberlegten Lockerungsschritt, von dem vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen profitieren sollen. Bereits in den Wochen zuvor hatte die Landesregierung aufgrund der erfolgreichen Impfkampagne schrittweise die Schutzmaßnahmen insbesondere in Pflegeheimen gelockert. Minister Manne Lucha richtete in diesem Zusammenhang aber auch einen Appell an die Träger der Einrichtungen. „Mich erreichen noch immer Zuschriften von Angehörigen, weil einzelne Pflegeheime die Besuchsregelungen strenger handhaben als von der Verordnung vorgesehen. Ich appelliere daher an Sie: Bitte setzen Sie die Lockerungen auch um. Helfen Sie mit, ein weiteres Stückchen Normalität zurückzuerobern.“

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