Archive for Dezember 14th, 2021

Strengere Besuchsregeln für nicht Immunisierte in Alten- und Pflegeheimen zum 20.12.

Posted by Klaus on 14th Dezember 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Ab dem 20. Dezember 2021 müssen nicht geimpfte und nicht genesene Besucherinnen und Besucher in Alten- und Pflegeheimen einen negativen PCR-Test vorlegen.

Ab dem kommenden Montag, 20. Dezember 2021, gelten in Baden-Württemberg strengere Besuchsregeln in Alten- und Pflegeheimen. Nicht-geimpfte und nicht von COVID-19 genesene Besucherinnen und Besucher dürfen Pflegeheime dann nur noch mit einem negativen PCR-Test betreten, wenn die Alarmstufe II gilt. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Bewohnerinnen und Bewohner noch besser zu schützen. Die Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wurde entsprechend angepasst.

„In letzter Zeit kommt es wieder häufiger zu Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag, 14. Dezember 2021, in Stuttgart. „Daher erhöhen wir noch einmal unsere Schutzmaßnahmen, auch wenn sich Infektionen leider nie ganz ausschließen lassen, wenn Menschen sich begegnen.“

Die strengeren Besuchsregelungen gelten nur in der sogenannten Alarmstufe II. Diese wird vom Landesgesundheitsamt ab einer Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz von 6,0 oder ab 450 mit COVID-19-Patientinnen und -patienten belegten Intensivbetten ausgerufen. Für geimpfte oder genesene Besucher bleibt es bei der schon bisher geltenden Testpflicht mit Antigen-Schnelltests. Ausnahmen von der PCR-Testpflicht sind auch vorgesehen in besonderen Härtefällen wie zum Beispiel der Sterbebegleitung.

Die Besuchsregeln in Pflegeheimen im Überblick

  • Besuche im Pflegeheim sind nur mit einem negativen Testnachweis über einen Antigen-Schnelltest möglich. Dies gilt auch für Besucherinnen und Besucher, die geimpft oder bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Der Antigen-Schnelltest darf höchstens 24 Stunden alt sein. Pflegeheime sind verpflichtet, Besuchern die Antigen-Schnelltests anzubieten. Besuche sind aber auch möglich mit Testnachweisen von Teststellen, die Bürgertestungen anbieten oder Testnachweise von Arbeitgebern, die im Zuge betrieblicher Testungen ausgestellt werden.
  • Für Besuche von nicht-geimpften oder nicht genesenen Personen ist ab 20. Dezember 2021 in der Alarmstufe II ein negativer PCR-Testnachweis erforderlich. PCR-Tests werden nicht von den Pflegeheimen angeboten.
  • Besucherinnen und Besucher müssen während des Besuchs FFP2-Masken oder Masken mit einem vergleichbaren Standard tragen.
  • Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln wie Händedesinfektion und Mindestabstand.
  • Grundsätzlich ist die Besucheranzahl nicht begrenzt. In der Warnstufe sind jedoch nur zeitgleiche Besuche von höchstens fünf nicht-geimpften / nicht genesenen Personen zulässig. In den Alarmstufen I und II sind Besuche nur durch eine nicht immunisierte Person zulässig.

Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Impfkampagne in Baden-Württemberg „dranbleibenBW“

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Und schon wieder was Neues – Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen zum 15.12.

Posted by Klaus on 14th Dezember 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Änderungen zum 15. Dezember 2021

Corona-Verordnung des Landes

Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Corona-Verordnung Absonderung

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Anmeldestart für neue „schwimmfit“-Kurse nach den Weihnachtsferien

Posted by Klaus on 14th Dezember 2021 in Allgemein, Stuttgart

Presse LHS

Insgesamt 17 neue „schwimmfit“-Kurse für Kinder und Jugendliche starten am 15. Januar in den städtischen Lehrschwimmbecken. Die Kurse sind über das Stuttgarter Stadtgebiet verteilt und finden samstags statt. Außerdem zeigt ein neues Video, welche Übungen Eltern mit ihren Kindern zur Wassergewöhnung durchführen können.

Die Anmeldung ist ab sofort möglich und erfolgt direkt bei den jeweiligen Kursanbietern, die auf  www.schwimmfit-stuttgart.de aufgelistet sind.

Die Kurse bieten für jeden Fähigkeitsstand und jede Altersstufe ein passendes Angebot. Lernziele sind zum Beispiel die Fähigkeit zur Selbstrettung, die mit dem Schwimmabzeichen „Seepferdchen“ verbunden ist, oder die Aneignung neuer Schwimmtechniken. Die neuen Kurse laufen bis 13. April.

Die Initiative „schwimmfit“ ist ein gemeinsames Programm des Amts für Sport und Bewegung, des Schulverwaltungsamts und der Bäderbetriebe in Kooperation mit Sportvereinen und privaten Schwimmschulen. Neben dem Kursangebot unterstützt „schwimmfit“ mit „Rent?a?Schwimmtrainer“ den Schwimmunterricht an Schulen. Die „schwimmfit“?Internetseite bietet Stuttgarter Schwimmschulen und Vereinen eine Plattform, freie Kurse zu kommunizieren. Gleichzeitig erleichtert sie den Bürgerinnen und Bürgern die Suche nach Schwimmkursen für ihre Kinder.

Film über die Wassergewöhnung von Kindern

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