Archive for Dezember 24th, 2021

Ost / Mitte – Hoher Sachschaden bei Auffahr- unfall

Posted by Klaus on 24th Dezember 2021 in In und um Gablenberg herum, Stuttgart

Polizeibericht 23.12.2021

Am Donnerstag (23.12.2021) kam es im Wagenburgtunnel zu einem Unfall mit erheblichem Sachschaden. Gegen 18.45 Uhr befuhren die beiden Unfallbeteiligten, ein 22-jähriger Lenker eines Audi Q5 und ein 43-jähriger Lenker eines Mercedes C-Klasse, den Wagenburgtunnel in Fahrtrichtung Innenstadt. Als der Lenker des Audi aufgrund eines vor ihm fahrenden Fahrzeugs verkehrsbedingt abbremsen musste, fuhr der hinter ihm fahrende Mercedes-Fahrer mutmaßlich aus Unachtsamkeit auf den Pkw des 22-Jährigen auf. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von zirka 40.000 Euro. Es wurde niemand verletzt, jedoch musste der nicht mehr fahrbereite Mercedes abgeschleppt werden. Für die Unfallaufnahme und die Bergung des Mercedes musste der Wagenburgtunnel in beiden Fahrtrichtungen bis 20.15 Uhr gesperrt werden.

Archivfoto

Kein Silvester-Fackellauf in Wangen

Posted by Klaus on 24th Dezember 2021 in Stuttgart Wangen

Pressemeldung Mattenspringer

Die Mattenspringer, die aktiven Turner der SportKultur Stuttgart, werden corona- bedingt, auch in diesem Jahr den beliebten Silvester-Fackellauf entlang der Wangener Höhe mit dem großen Brilliant-Feuerwerk im ev. Gemeindegarten, nicht veranstalten. Die Überlegung, ein Überraschungsfeuerwerk ohne Publikum abzuschießen, ist verworfen werden. Angesichts der vielen Kranken sowie der großen Zahl von Verstorbenen, sehen die Mattenspringer eine respektvolle Zurückhaltung bei Spaß und Fröhlichkeit in der Silvesternacht als absolut geboten an.

Beste Grüße

Norbert Klotz
Wängen 😉

Foto, Mattenspringer

Neue Corona-Regelungen nach Weihnachten

Posted by Klaus on 24th Dezember 2021 in Allgemein

Pressemeldung 24.12.2021

Ab dem 27. Dezember 2021 gelten weitere Corona-Regelungen. Damit soll verhindert werden, dass sich die Omikron-Variante schnell verbreitet und die Infektionszahlen wieder in die Höhe schießen.

Die Landesregierung hat am Donnerstag, 23. Dezember 2021, die Corona-Verordnung angepasst. Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden nochmals erweitert. Außerdem soll künftig in Innenräumen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske getragen werden. Mit der neuen Verordnung wird zudem eine Sperrstunde in der Gastronomie eingeführt. Die 2G+-Regel wird an die neue Booster-Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) angepasst. Für Veranstaltungen wird die zulässige Teilnehmendenzahl weiter herabgesetzt.

Die geänderte Corona-Verordnung tritt am kommenden Montag, den 27. Dezember 2021, in Kraft.

Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

Für private Kontaktbeschränkungen gilt folgendes:

  • Für geimpfte und genesene Personen gilt:
    • 10 Personen in Innenräumen
    • 50 Personen im Freien
  • Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.
  • Allgemein gilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden unabhängig ihres Impfstatus in keiner Konstellation mitgezählt.

FFP2-Maskenregelung: Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.

In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der privaten Kontaktbeschränkungen.

Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung. Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind dann nur noch:

  • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
  • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
  • Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
  • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.

In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur mit bis zu 50 Prozent Kapazität und maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.

Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.

Übersicht der Regelungen (PDF)

Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung des Landes

Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg

Impfkampagne #dranbleibenBW

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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