Landespersonalvertretungsgesetz – Starke Personalräte stärken den öffentlichen Dienst

Posted by Klaus on 27th November 2013 in Allgemein

ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – Landesbezirk Baden-Württemberg Stuttgart, 27. November 2013
ver.di-bw.presse

ver.di erwartet von den Arbeitgebern, dass sie mit der heutigen Verabschiedung des Landespersonalvertretungsgesetzes ihre „unsägliche Fokussierung auf Kostensteigerungen im Promillebereich“ beenden und zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit ihren Personalräten zurückkehren.
„Vertrauen heißt auch, in seinem Personal nicht nur Kostenfaktoren zu sehen. In Wirklichkeit fürchten die Arbeitgeber nicht Kostensteigerungen, sondern kompetente und selbstbewusste Belegschaftsvertreter, sowie die überfällige Demokratisierung der Arbeitsverhältnisse bei Kommunen, Landesbehörden und weiteren Dienststellen“, so Dagmar Schorsch-Brandt, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin.

ver.di begrüßt, dass mit der Novellierung der über Jahrzente währende letzte Platz in der Mitbestimmung endlich anderen Bundesländern überlassen wird. Insbesondere Verbesserungen in der Mitbestimmung, die
optionale Einrichtung von Wirtschaftsausschüssen, die Erweiterung des Beschäftigtenbegriffs auf arbeitnehmerähnliche Personen und
Verbesserung der Freistellungsstaffel waren überfällig und sind für eine gute Arbeit der Personalräte erforderlich.

ver.di bedauert, dass, insbesondere durch den massiven Druck der Arbeitgeber und der Intendanten an den Theatern weitere notwendige Verbesserungen verhindert wurden: So gibt es immer noch erhebliche und unbegründete Einschränkungen in der Mitbestimmung bei bestimmten Personengruppen wie Wissenschaftlern und Künstlern.
„Mit diesem Gesetzentwurf wurde ein Großteil der 4.500 Beschäftigten an den Theatern Baden-Württembergs von jeglicher Mitbestimmung zu ihren Arbeitsbedingungen bewusst herausgenommen. Dies ist eine inakzeptable Situation“, so Irmgard Tauss, bei ver.di Baden-Württemberg für diesen Bereich zuständig.

Eine weitergehende Ausweitung der Mitbestimmung analog der Gesetze in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein oder Berlin wäre aus ver.di Sicht richtig und auch möglich gewesen.

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