Archive for Mai 13th, 2014

Jubiläumssäule auf dem Schlossplatz derzeit ohne Bronzefigur

Posted by Klaus on 13th Mai 2014 in Allgemein, Stuttgart

Di2782K Concordiae Bronzefigur auf der Jubiläumssäule auf dem Stuttgarter Schlossplatz wird derzeit restauriert. Im Rahmen der Instandsetzung wurde die rund fünf bis acht Tonnen schwere Bronzefigur „Concordia“ mit einem Autokran abgehoben. Die Concordia wird erstmals seit ihrer Aufstellung 1863 von der Säule abgenommen.

Warum ist die Abnahme notwendig?

Bei der Instandsetzung der Jubiläumssäule im Sommer 2013 wurden über Sondierungsöffnungen im Bronzekapitell und in der Bronzekugel, auf der die Bronzefigur steht, Korrosionsschäden an den tragenden Eisenteilen im Innern der Figur festgestellt. Diese Befestigungen werden nach Abnahme der Concordia restauriert bzw. erneuert. Allein über diese Sondierungsöffnung war jedoch eine vollständige Schadenskartierung nicht möglich. So kann erst nach Abbau der Concordia beurteilt werden, ob beispielsweise der Sandsteinkern im Inneren der Säule geschädigt ist und weitere Arbeiten notwendig sind. Diese umfangreichen Sanierungsmaßnahmen konnten nicht vor der Einheitsfeier am 3. Oktober 2013 durchgeführt werde. Daher wurde die Concordia bisher zur Gewährleistung der Standsicherheit mit Holzgerüst und Spanngurten gesichert.

Was passiert mit der Figur nach der Abnahme?

An der Concordia wurden bislang äußerlich keine Schäden festgestellt. Die Figur wird nach der Abnahme neben der Jubiläumssäule gelagert und über ein Sichtfenster in der Verschalung für die Bürger ausgestellt werden.

Was passiert mit der Säule nach der Abnahme der Figur?

Zum Schutz des „geöffneten“ Säulenkapitells wird das Gerüst nach dem Abheben der Figur mit einem Kassettendach versehen und die oberen Gerüstebenen mit Folien verhängt.

Dauer und Kosten

Eine Aussage über die Dauer der Arbeiten an Figur und Kapitell kann erst nach der Demontage der Bronzefigur und der daran anschließenden Erstellung eines detaillierten Schadensbildes erfolgen. Auch eine zuverlässige Kostenschätzung ist erst möglich, wenn nach dem Abheben der Figur das vollständige Schadensbild festgestellt werden kann. Vorbehaltlich der weiteren Untersuchungen wird angestrebt, dass die Concordia nebst Kapitell, in restauriertem Zustand bis Ende des Jahres wieder die Jubiläumssäule und den Schlossplatz bekrönt.

Wurde die Jubiläumssäule schon einmal umfassend saniert?

Die Jubiläumsäule wurde nach bisherigem Kenntnisstand seit ihrer Errichtung von 1842 bis 46 bis zum vergangenen Jahr nicht saniert. Einschusslöcher aus dem 2. Weltkrieg an der Concordia wurden einige Jahre nach dem Krieg verschlossen. Weitere Maßnahmen an der Figur sind nicht bekannt.

Was ist mit der Einrüstung?

Der Schlossplatz ist zu jeder Tages- und Nachtzeit einer der belebtesten Plätze der Stadt. Aus Sicherheitsgründen wird das Gerüst daher während der Maßnahme bis auf eine Höhe von rund 4 Metern verschalt, um das unbefugte Betreten des Gerüsts zu verhindern. An der Verschalung sollen Infotafeln zur Maßnahme angebracht werden. Das Anfang April 2014 aufgestellte Raumgerüst hat eine Standfläche von rund 15 mal 15 Meter um die Jubiläumssäule.

Informationen zur Geschichte der Jubiläumssäule und der Concordia

Die Jubiläumssäule auf dem Schlossplatz im Zentrum der Stadt ist eines der zentralen Wahrzeichen der Stadt. Die seit 168 Jahren das Stadtbild prägende Granitsäule nebst Bronzegüssen wird restauriert. Zum 25jährigen Regierungsjubiläum von König Wilhelm I. – im Jahr 1841 – errichtete der Bildhauer Johann Michael Knapp im Zentrum des Platzes zunächst eine Säule aus Holz. Anstelle der hölzernen Säule wurde im Jahr 1846 die heute noch vorhandene steinerne Jubiläumssäule errichtet und eingeweiht – allerdings noch ohne die bekrönende Concordia. Die Modellierung der Concordia – römische Göttin der Eintracht – übernahm der Stuttgarter Hofbildhauer Johann Ludwig von Hofer. Somit bekam die Jubiläumssäule erst 1863 ihren bekrönenden Abschluss und ihr heute noch überliefertes Erscheinungsbild.

Quelle, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft

Foto, fotogalerie-stuttgart

Reformationstag soll 2017 gesetzlicher Feiertag werden

Posted by Klaus on 13th Mai 2014 in Allgemein

Martin Luther„Zum Gedenken an Martin Luthers Thesenanschlag an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg vor 500 Jahren wollen wir den Reformationstag am 31. Oktober 2017 zum gesetzlichen Feiertag erheben. Darüber gibt es einen bundesweiten Konsens nicht nur unter evangelischen Christen. Schließlich hat die Reformation auch unsere Kultur und Gesellschaft geprägt.“ Das sagte Innenminister Reinhold Gall, nachdem das Kabinett eine entsprechende Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes zur Anhörung freigegeben hat.

Er wies darauf hin, dass die sich die Regierungschefs der Länder in der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. Dezember 2012 darauf verständigt hätten, das Jubiläum mit einem bundesweiten Feiertag zu begehen. Einzelne Länder hätten dafür schon die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen könnten keine grundlegenden Bedenken dagegen begründen.

Quelle, Innenministerium

Foto, Blogarchiv

Bessere Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene

Posted by Klaus on 13th Mai 2014 in Allgemein

Die Landesregierung stärkt die Demokratie durch Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene. Die Reform sieht vor allem vor, die Mitbestimmung über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu erweitern.

„Die Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger und damit die Stärkung der Demokratie ist das wesentliche Ziel der Änderung des Kommunalverfassungsrechts, die das Kabinett heute mit Eckpunkten auf den Weg gebracht hat“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Wir gewährleisten gleichzeitig, dass die Handlungsfähigkeit der Kommunen erhalten bleibt“, betonte Innenminister Reinhold Gall.

Die Reform sieht vor allem vor, die Mitbestimmung über Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu erweitern. Dazu werden das Unterschriftenquorum für ein Bürgerbegehren von zehn auf sieben Prozent der Einwohner einer Gemeinde und das Zustimmungsquorum für die Verbindlichkeit eines Bürgerentscheids von 25 auf 20 Prozent der Stimmberechtigten gesenkt. Zudem wird der Anwendungsbereich auf die Einleitung des Bauleitplanverfahrens ausgedehnt. Diese Punkte waren in einer interfraktionellen Arbeitsgruppe des Landtags vereinbart worden.

Künftig werden Bürgerversammlungen zu Einwohnerversammlungen, das heißt, auch Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten können diese mitbeantragen. Entsprechend werden sie auch antragsberechtigt bei Bürgeranträgen, die dann Einwohneranträge heißen.

„Die lebendige Demokratie auf kommunaler Ebene wird durch die Verankerung von Fraktionsrechten und die Stärkung der Minderheitenrechte in kommunalen Gremien gestärkt“, hob der Ministerpräsident hervor. Die Eckpunkte sehen dazu vor, dass Fraktionen und ein Sechstel statt bisher ein Viertel der Gemeinderäte Anträge etwa auf Einberufung einer Sitzung, Aufnahme eines Tagesordnungspunktes oder Unterrichtung des Gemeinderates durch den Bürgermeister stellen können. Zudem sollen die Fraktionen ein Äußerungsrecht im Amtsblatt erhalten.

„Die Teilhabe der Menschen auf kommunaler Ebene hängt maßgeblich von der Transparenz der Entscheidungsprozesse ab“, unterstrich Innenminister Gall mit Blick auf die vorgesehene Veröffentlichung von Tagesordnungen, Sitzungsunterlagen und Beschlüssen kommunaler Gremien im Internet und die Sitzungen vorberatender Ausschüsse, die nunmehr in der Regel öffentlich sein sollen.

Die Eckpunkte sehen daneben eine Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen vor, indem deren Beteiligung in der Gemeindeordnung verankert wird. Die Jugendlichen erhalten ein Antragsrecht auf Einrichtung einer Jugendvertretung. Dieser steht dann ein verbindliches Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht im Gemeinderat sowie ein eigenes Budget zu, das der Gemeinderat festlegt.

Darüber hinaus haben kommunale MandatsträgerInnen künftig einen Erstattungsanspruch für Aufwendungen für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen während der Sitzungszeiten.