Leistungsorientierte Bezahlung bei der Stadt Stuttgart – Vorteile und Nachteile in 2015 gemeinsam abwägen

Posted by Klaus on 6th Oktober 2014 in Allgemein, Stuttgart

Antrag der Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

Stgt-RathausParagraf 18 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD), der auch für die Stadt Stuttgart gilt, sieht bereits seit dem Jahr 2007 die Einführung eines Systems einer leistungsbezogenen Bezahlung vor. Ziel der tariflichen Vereinbarung war laut § 18 (1): „Die leistungsund/ oder erfolgsorientierte Bezahlung soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden.“
Dazu sollte ein Topf von zwei Prozent der ständigen Monatsentgelte der Beschäftigten leistungsbezogen ausgeschüttet werden.
Die Tarifvertragsparteien haben allerdings die Einzelheiten für das System der leistungsbezogenen Bezahlung nicht geregelt, sondern hierfür nur einen Rahmen gesetzt. Das jeweilige System der leistungsbezogenen Bezahlung soll betrieblich vereinbart werden. Konkret hat der Tarifvertrag Verwaltungsspitze und Gesamtpersonalrat (GPR) beauftragt und verpflichtet, in einer Dienstvereinbarung die Einzelheiten für ein solches System gemeinsam festzulegen.
Bei der Stadt Stuttgart konnte seit 2007 keine Einigung zwischen den Betriebsparteien über die Einführung eines solchen Systems erzielt werden. Für den Fall der Nichteinigung sieht
der TVöD allerdings vor, dass nur ein Teil des dafür vorgesehenen Geldes pauschal ausgezahlt werden kann (25 Prozent des Topfes) und der Rest muss für das nächste Jahr angespart
werden.
Der Gemeinderat hat erstmals 2008 und erneut 2010 mit Gültigkeit bis zum 31.12.2013 beschlossen, übertariflich das gesamte zur Verfügung stehende Leistungsentgeltvolumen pauschal auszuschütten, allerdings unter Vorbehalt möglicher rechtlicher Einsprüche.
Bei der Frage ob „Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz“ tatsächlich durch eine leistungsorientierte Bezahlung besser gefördert wird und mit welchen Instrumenten
dies erfolgen kann, gibt es im Augenblick keine Einigung zwischen dem GPR, der Verwaltung und auch dem Gemeinderat.
Da eine Umsetzung welcher Art auch immer einen ausreichenden Vorlauf benötigt und dies aber im laufenden Jahr nicht mehr zu leisten ist, ist eine pauschale Auszahlung in diesem
Jahr notwendig, egal welche Entscheidung getroffen wird bezüglich der anderen Jahre.
Allerdings wäre zu diesem Teil des Tarifvertrags auch eine sachliche Diskussion notwendig, um das Thema auf einer sachlichen Ebene mit hinterlegten Erfahrungsberichten auch aus
anderen Kommunen zu erhalten.
Ebenso ist es wichtig für die Diskussion, mehrere Erfahrungsberichte verschiedener Kommunen zu bekommen, von solchen, die gute Führungsinstrumente mit einer Erfolgskomponente gekoppelt haben und solchen, die davon eher wieder Abstand genommen haben.
Die Verwaltung sollte mehrere Vorschläge erarbeiten, wie eine solche leistungsorientierte Bezahlung aussehen könnte, wie diese umgesetzt werden könnten und was dies für die Stadt Stuttgart bedeutet. Dann könnte man diese Alternativvorschläge detailliert diskutieren und dann zu einem breit getragenem Beschluss kommen.

Wir beantragen:
1. Die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) erhalten im Jahr 2014 mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember tariflich 6 v. H. und übertariflich weitere 18 v. H. des für den Monat September 2013 zustehenden Tabellenentgelts ausgezahlt, insgesamt jedoch nicht mehr als das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen. Die Auszahlung erfolgt wie bisher unter Vorbehalt.
2. Die Verwaltung erarbeitet im Dialog mit den Führungskräften verschiedene Alternativen, wie eine Lösung für die Einführung und Umsetzung eines tarifvertragskonformen Systems
der leistungsbezogenen Bezahlung der LHS aussehen könnte. Dabei sind die bisher gewonnenen Erfahrungen bei anderen Großstädten zu berücksichtigen. Es ist auf ein angemessenes Kosten-/Nutzen-Verhältnis zu achten.
3. Die Verwaltung stellt diesen Vorschlag so rechtzeitig dar, dass eine mögliche Umsetzung im Jahr 2015 und Verhandlungen mit dem GPR noch stattfinden können.
4. Die Verwaltung erstellt zeitnah eine entsprechende Beschlussvorlage mit den Inhalten der Punkte 1-3.

Unterzeichnet:
Anna Deparnay-Grunenberg, Peter Pätzold

Foto, Blogarchiv

 

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