Archive for Mai 26th, 2015

Beamte als Streikbrecher: Arbeitsgericht Bonn lehnt Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Deutsche Post AG ab – ver.di setzt Streiks fort

Posted by Klaus on 26th Mai 2015 in Allgemein

PM Ver.di 26.05.2015

Das Arbeitsgericht Bonn hat den von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) beantragten Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Deutsche Post AG wegen des Einsatzes von Beamten als Streikbrecher abgelehnt, aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Streitfalls zur Berufung zugelassen. Gleichzeitig habe die Deutsche Post den vom Gericht vorgelegten Vergleichsvorschlag zuvor abgelehnt.

ver.di bedauere die Ablehnung des Vergleichs durch die Deutsche Post AG. Ein Vergleich hätte für beide Seiten Rechtssicherheit geschaffen, heißt es in einer Erklärung der Gewerkschaft. Das Gericht sei davon ausgegangen, dass der Einsatz von Beamten freiwillig erfolgt  sei und daher kein Rechtsverstoß aus der Vergangenheit vorliege. Die Rechtsauffassung von ver.di sei hingegen, dass ein Einsatz auf vermeintlich freiwilliger Basis nicht zulässig sei. ver.di behalte sich weitere Rechtsmittel vor, erklärte die Gewerkschaft.

Unterdessen sind auch nach Pfingsten die Streiks bei der Deutschen Post wieder aufgenommen worden. Am Dienstag beteiligten sich bis zum späten Mittag in mehreren Bundesländern gut 2.000 Beschäftigte an den Arbeitsniederlegungen. Betroffen waren überwiegend die Brief- und Paketzustellung in Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Niedersachsen, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie Hessen. Die Streiks werden in den kommenden Tagen fortgesetzt.

Hintergrund des Tarifkonfliktes ist der Bruch des Vertrages zum Schutz vor Fremdvergabe durch die Deutsche Post AG und ihre Flucht aus dem bestehenden Haustarifvertrag. Mit dem Aufbau eines flächendeckenden Netzes für die Paketzustellung in den zu diesem Zweck zum Jahresanfang gegründeten 49 Regionalgesellschaften verstößt die Deutsche Post AG gegen den zwischen den Tarifvertragsparteien abgeschlossenen Schutzvertrag, wonach das Unternehmen bei der Zustellung von Briefen und Paketen maximal 990 Paketzustellbezirke an konzerninterne oder externe Unternehmen vergeben darf. Für diesen Schutz verzichten die Beschäftigten unter anderem auf Kurzpausen und arbeitsfreie Tage. Mit der Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich soll dieser Vertragsbruch kompensiert werden.

Arbeitsgericht Bonn: Beamteneinsatz bei Streiks war rechtmäßig

Posted by Klaus on 26th Mai 2015 in Allgemein

Pressemitteilung der Deutschen Psot DHL

Antrag auf einstweilige Verfügung der Gewerkschaft ver.di zurückgewiesen
Post-Vorstand Gerdes fordert ver.di auf, Diffamierung arbeitswilliger Mitarbeiter zu beenden

GerichtDas Arbeitsgericht Bonn hat heute den Antrag der Gewerkschaft auf einstweilige Verfügung gegen einen angeblich unzulässigen Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen bei der Deutschen Post AG zurückgewiesen. Die Gewerkschaft hatte mehr als zwei Dutzend Einzelfälle als Beleg angeführt, dass die Deutsche Post während der Warnstreiks der vergangenen Wochen angeblich rechtswidrig Beamte auf bestreikten Arbeitsplätzen eingesetzt habe. Das Unternehmen hatte diesen Vorwurf stets zurückgewiesen und dagegen betont, dass alle geltenden rechtlichen Regeln eingehalten und in jedem Einzelfall geprüft würde, ob ein Beamter während einer Arbeitskampfmaßnahme auf einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden dürfe. Die getroffenen Entscheidungen zum Beamteneinsatz unterscheiden sich der Deutschen Post zufolge in keiner Weise von denen, die andere Unternehmen mit verbeamteten Mitarbeitern im Streikfall treffen, um die Auswirkungen für ihre Kunden zu mildern.

Jürgen Gerdes, Konzernvorstand der Deutsche Post DHL Group, begrüßte die Entscheidung: „Wir freuen uns, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung bestätigt hat und damit dieses Ablenkungsmanöver von ver.di fehlgeschlagen ist. Verdi hat sich in der Vergangenheit an entsprechenden Maßnahmen, die wir dem Sozialpartner immer offen mitgeteilt haben, nie gestört, sondern spielt dieses Thema jetzt gezielt in die Öffentlichkeit. Wir fordern den Sozialpartner noch einmal auf, in der nächsten Verhandlungsrunde zu den eigentlichen Verhandlungsthemen zurückzukehren und konstruktiv an einer Lösung mit uns zu arbeiten“.

Diffamierung arbeitswilliger Mitarbeiter beenden
Zugleich forderte Gerdes die Gewerkschaft auf, arbeitswillige Kolleginnen und Kollegen bei Streikmaßnahmen nicht länger zu diffamieren. In den letzten Wochen hatten wiederholt Mitarbeiter auf Aushänge an schwarzen Brettern und Einträge in sozialen Medien hingewiesen, im Rahmen derer Mitarbeiter namentlich als Streikbrecher präsentiert bzw. pauschal als „Judas“ oder „abscheuliche Substanz“ beschimpft worden waren.

„Wenn Mitarbeiter, die den Betrieb im Interesse unserer Kunden aufrechterhalten, über soziale Medien und Aushänge gebrandmarkt und nahezu denunziert werden, dann ist das unerträglich. Eine Abwertung oder Beschimpfung unserer Beschäftigten kann, will und werde ich nicht akzeptieren“, so Gerdes, der als Konzernvorstand für den Bereich Post – eCommerce – Parcel auch das deutsche Brief- und Paketgeschäft verantwortet.

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Stuttgart Ost – Motorroller gestohlen

Posted by Klaus on 26th Mai 2015 in Allgemein, In und um Gablenberg herum
Polizeimeldung Polizeipräsidium Stuttgart

LuisenplatzUnbekannte haben am Sonntag (24.05.2015) einen in der Luisenstraße geparkten Motorroller gestohlen. Die Besitzerin hatte den Roller kurz vor Mitternacht am Fahrbahnrand geparkt. Am Sonntagnachmittag gegen 15.00 Uhr stellte sie fest, dass der Roller gestohlen worden war. Der weiße Roller hat das Versicherungskennzeichen 427 WGV.

 

Zeugen werden gebeten, sich beim Polizeirevier 5 Ostendstraße unter der Rufnummer 8990-3500 zu melden.

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Neues vom Neugereuter Theäterle

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freunde des Neugereuter Theäterle e.V.

Geist325 Jahre Neugereuter Theäterle e.V.

Wenn sie noch nicht wissen ob Geld glücklich macht, können Sie dies zum letzten Mal am 13. Juni 2015 um16+20 Uhr bei dem schwäbischen Schwank „Geld macht doch glücklich“ erfahren.

Freuen sie sich auf die schwäbische Komödie „Der Geist im Rathaus“, Premiere am18. September 2015. Termine sind auf der Homepage: www.neugereuter-theaeterle.de eingestellt.

Die Vereinigung Stuttgarter Mundarttheater e.V. lädt Sie zu den schwäbischen Mundarttheatertagen vom 25.-27. September in die Turn-und Festhalle (Bürgersaal) in Stuttgart-Münster herzlich ein. Das Programm können Sie auf der Homepage: www.stuttgart-vsm.de einsehen und Eintrittskarten bestellen. Telefonische Kartenbestellung ist ebenfalls unter 0711 535125 möglich. Wir senden Ihnen gerne ein Programm zu.

Wir wünschen Ihnen alles Gute und grüßen Sie herzlich, ihr
Neugereuter Theäterle e.V.

Foto, Neugereuter Theäterle e.V.
Berthold Guth