Archive for Februar 13th, 2019

Jahresprogramm 2019 des Bürgervereins Untertürkheim

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Pressemitteilung: Stadt bleibt Konzept für Villa Berg schuldig

Posted by Klaus on 13th Februar 2019 in In und um Gablenberg herum

Stadt bleibt Konzept für Villa Berg schuldig

SPD-Bezirksbeirat Jörg Trüdinger fordert entscheidungsreife Vorlage ein

Seit Jahren diskutiert die Öffentlichkeit die Zukunft der Villa Berg. OB Kuhn aber bleibt ein abstimmungsfähiges Konzept schuldig. Das stößt auf Kritik der SPD in Stuttgart-Ost. Ein städtebauliches Stiefkind, vernachlässigt und heruntergekommen. Dabei hätte es die Villa Berg verdient, wie ein Juwel zu glänzen. Seit 14 Jahren steht das historische Gebäude im Herzen des gleichnamigen Parks leer. Viele Menschen aus dem Stuttgarter Osten möchten das ändern; das überwältigende Interesse an einer Bürgerbeteiligung und an einem Tag der offenen Tür hatten das vor Jahren dokumentiert.

Ausgerechnet OB Fritz Kuhn hatte sich an die Spitze der Bewegung gestellt und zur Diskussion über die Nutzung aufgefordert. „Heute scheint sein Engagement für die Villa Berg allerdings etwas erlahmt zu sein“, kritisiert Jörg Trüdinger. Der Bezirksbeirat der SPD in Stuttgart-Ost fragt: „Wie kann es sein, dass nach der intensiven Bürgerbeteiligung vor gut zwei Jahren der OB den Gremien in der Stadt noch immer kein entscheidungsreifes Sanierungskonzept vorgelegt hat?“ Jörg Trüdinger beschäftigt sich seit etlichen Jahren mit der Villa Berg und fordert seither, die Immobilie für die Öffentlichkeit zu nutzen. Als die Landeshauptstadt vor drei Jahren die Villa einem Investor nach langem Tauziehen abgekauft hat, erfüllte sie damit eine Forderung Trüdingers und der SPD Stuttgart-Ost- und damit einen Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger. Doch während die Stuttgarter intensiv diskutiert und Vorschläge erarbeitet haben, bleibt die Verwaltungsspitze seltsam passiv. Seither ist nichts mehr geschehen“, beklagt der Bezirksbeirat. „Mir scheint, als ob OB Fritz Kuhn die Angelegenheit wie ein ungeliebtes Stiefkind behandelt“, lautet Trüdingers Kritik: „Es ist höchste Zeit, dass nach 14 Jahren Leerstand etwas in dem Haus geschieht.“

Die SPD bleibt an der Geschichte dran und macht nun Nägel mit Köpfen. „Wir stellen gegenüber der Verwaltung den Antrag, endlich ein entscheidungsreifes Konzept vorzulegen und das bis zur März-Sitzung des Bezirksbeirats“, erklärt Trüdinger. Die Sache ist dringlich. „Wenn nicht jetzt endlich eine Entscheidung zur Sanierung getroffen wird, besteht die Gefahr, dass es im nächsten Doppelhaushalt keine Gelder gibt“, erklärt Trüdinger. Ganz zu schweigen von der Frustration der Bürger: „Erst zur großen Beteiligung einladen und dann keine Ergebnisse präsentieren – das schürt doch nur Verdrossenheit“, moniert der Bezirksbeirat.

Die Bilder dürfen Sie gerne nutzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Jörg Trüdinger (01525 /3389300)

Freundliche Grüße

Daniel Campolieti
Stv. Vorsitzender SPD Stuttgart
Vorsitzender SPD Stuttgart-Ost

Fotos, Jörg Trüdinger

Flohmarkt Karlsplatz – Benefizflohmarkt zugunsten des CSD

Posted by Klaus on 13th Februar 2019 in Flohmärkte, Stuttgart, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Bereits zum elften Mal wird am 27. April 2019 ein großer Verkaufsstand zu Gunsten der IG CSD Stuttgart e.V. auf dem Flohmarkt am Karlsplatz aufgebaut. Von früh morgens bis nachmittags können unter- schiedlichste Gegenstände für den guten Zweck verkauft werden.

Der Erlös kommt zu 100 Prozent dem CSD-Verein zugute.

Info unter: facebook.com
Foto, Blogarchiv

Hedelfingen – Fassadenbrand

Posted by Klaus on 13th Februar 2019 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg

Polizeibericht

Bei einem Brand am Mittwoch (13.02.2019) in der Rohrackerstraße ist erheblicher Sachschaden entstanden. Das Feuer brach offenbar gegen 13.50 Uhr am Dachstuhl eines Mehrf- amilienhauses aus. Die alarmierten Feuer- wehrleute evakuierten eine 85 alte Bewohnerin unverletzt aus dem Haus, brachten die Flammen schnell unter Kontrolle und meldeten gegen 15.05 Uhr ‚Feuer aus‘. Der entstandene Schaden wird derzeit auf mehrere Tausend Euro geschätzt. Die Brandursache ist noch nicht abschließend geklärt, dürfte aber auf eine technische Ursache zurückzuführen sein. Die Ermittlungen hierzu dauern an.

Symbolfoto, Blogarchiv Klaus

Antrag zum Areal am Stöckach jetzt zügig entwickeln

Posted by Klaus on 13th Februar 2019 in In und um Gablenberg herum

Antrag der Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion 13.02.2019

Im Interesse, den Weg für eine schnelle Entwicklung des EnBW-Areals am Stöckach freizumachen, die auch den städtebaulichen Zielen der Stadt Stuttgart entspricht, haben wir das Gespräch mit der EnBW gesucht. Mit den dabei gemachten Zusagen seitens der EnBW halten wir nun eine partner-schaftliche und schnelle Entwicklung des Gebiets für möglich. Es herrschte Einigkeit über folgende Rahmenbe- dingungen:
• Die EnBW will die Konzeption, Durchführung und Entscheidungsfindung zu einer guten städtebauli-chen Lösung in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Stadtverwaltung und dem Gemein-derat zügig vorantreiben. Gemeinsames Ziel ist es, mehr als 600 Wohneinheiten realisierbar zu ma-chen. Zusätzlich soll der Bedarf der zukünftigen Anwohner an Dienstleitungen, Freizeit/Sport, Kinder-betreuung, Einkaufen etc. auch im Quartier abgedeckt werden.
• Die EnBW wird bei der Entwicklung das Stuttgarter Innenstadtmodell (SIM) gemäß aktueller Be-schlusslage berücksichtigen. Dabei ist die EnBW bereit, bei einer Realisierung von 60.000 m² oder mehr Wohnfläche – unter Einbeziehung von EnBW Werkswohnungen – eine SIM-Quote von bis zu 40 Prozent im Quartier Stöckach zu gestalten.
Es soll vermieden werden, dass an Maximalrendite orientierte Eigentümergesellschaften die Miet-preise in die Höhe treiben. Deswegen wird die EnBW entweder selbst oder ein anderer öffentlicher Anteilseigner mehrheitlich Eigentümer des Mietquartiers Stöckach für mindestens 20 Jahre nach Fer-tigstellung sein. Möglicherweise kann diese Eigentümerbindefrist auf mindestens 30 Jahre erweitert werden. Im Zusammenhang mit der interfraktionellen Meinungsbildung zur Weiterentwicklung der SIM-Modalitäten würde die EnBW auch darüber nachdenken, die SIM-Bindefrist auf 30 Jahre zu er-weitern.
• Des Weiteren wurde eine Verständigung über das Wettbewerbsverfahren, die Bürgerbeteiligung und die Quartiersentwicklungsüberlegungen erreicht. Mit der Auslobung des Wettbewerbs will die EnBW möglichst bald beginnen.
Nachdem auch der Gemeinderat am 24.01.2019 mehrheitlich ein konfrontatives Vorgehen abgelehnt hat, kann das Areal jetzt zügig in enger Zusammenarbeit und Abstimmung der EnBW mit der Stadt-verwaltung entwickelt werden.

Wir beantragen:
Die Verwaltung bereitet unter den oben genannten Rahmenbedingungen zusammen mit der EnBW die notwendigen nächsten Schritte (Entwurf Auslobung Wettbewerb, Vorbereitung Bürgerbeteiligung, etc.) vor und stellt so bald als möglich dieses Konzept mit Terminplanung und dem Entwurf der Auslo-bung in den Gremien dar, um den Prozess zur Entwicklung des Areals an der Hackstraße zügig zu starten.

Unterzeichnet: Andreas Winter, Silvia Fischer, Petra Rühle

Fotos, Blogarchiv

Paketanlieferung in Untertürkheim gefährdet

Posted by Klaus on 13th Februar 2019 in Stuttgart Untertürkheim. Luginsland, Rotenberg, Grabkapelle

Durch Neugestaltung des Postareals entfallen ab 2023 vermutlich Lagerflächen für Pakete

Durch die Neugestaltung des Postareals könnten ab Mitte 2023 weniger Lagerflächen für Pakete zur Verfügung stehen. Stadträte sorgen sich um die Paketanlieferung und fordern, bereits jetzt nach Lösungen zu suchen.

Ein Bericht in der Cannstatter Zeitung

Siehe auch: „Postareal – Das Beste für Untertürkheim“

Foto, Blogarchiv

Diesel-Verkehrsverbot: Landeshauptstadt Stuttgart und Verkehrsministerium Baden-Württemberg informieren bei einer Bürgerveranstaltung

Posted by Klaus on 13th Februar 2019 in Stuttgart

(Gemeinsame Pressemitteilung der Landeshauptstadt Stuttgart und des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg) 13.02.2019

Das Land Baden-Württemberg und die Landeshauptstadt Stuttgart haben am Dienstag, 12. Februar, über das Diesel-Verkehrsverbot informiert und Fragen von betroffenen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughaltern beantwortet. An dem Austausch im Stuttgarter Rathaus nahmen etwa 180 Bürgerinnen und Bürger teil.

Seit dem 1. Januar 2019 gilt in der Umweltzone Stuttgart – also in der gesamten Stadt – ein ganzjähriges Verkehrsverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter. Das hat das Land Baden-Württemberg beschlossen und als Maßnahme in die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufgenommen. Personen, die ihren Wohnsitz in Stuttgart haben, betrifft das Diesel-Verkehrsverbot ab dem 1. April 2019.

Dr. Martin Schairer, Bürgermeister für Sicherheit, Ordnung und Sport, wies bei seiner Begrüßung darauf hin, dass in der vergangenen Zeit viel über das Verkehrsverbot diskutiert worden sei. Letztlich müsse aber den Urteilen von Verwaltungsgericht Stuttgart und Bundes- verwaltungsgericht nachgekommen werden, so Schairer. Demnach ist das Land Baden-Württemberg dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Stuttgart so fortzuschreiben, dass er die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte in der Umweltzone Stuttgart enthält – was die Einführung eines Verkehrsverbots für bestimmte Diesel-Fahrzeuge bedeutet.

Bürgermeister Schairer sagte: „Wir verstehen, dass betroffene Dieselfahrer verärgert oder frustriert sind und bemühen uns um intensive Information. Es gibt viele Ausnahmen vom Verkehrsverbot – aus Gründen der Verhältnismäßigkeit oder der sozialen Gerechtigkeit. Das Team Ausnahmegenehmigungen und unser Service Center nehmen die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst und beraten sie, ob und inwieweit sie einen Ausnahmetatbestand in Anspruch nehmen können.“

Christoph Erdmenger, Leiter der Abteilung Nachhaltige Mobilität beim Verkehrsministerium Baden-Württemberg, ging in seinem Vortrag auf den Luftreinhalteplan und die darin enthaltenen Maßnahmen ein. Er betonte, dass das Ziel saubere Luft sei, nicht die Verkehrsverbote. Das Land ergreife 2019 weitere Maßnahmen, um ein Verbot auch für Euro-5-Diesel zu verhindern. Er sagte: „Die Luftreinhaltung wirkt – auch in Stuttgart. Aber die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte werden immer noch nicht eingehalten. Daher musste das Land das Verbot für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter einführen. Mit einem großen Maßnahmenbündel will die Landesregierung nun dafür sorgen, dass sich die Luftqualität weiter verbessert. Ein Beispiel dafür sind Filtersäulen, die Stickstoffdioxid aus der Luft ziehen. Wir sind optimistisch, dass wir weitere Verkehrsverbote vermeiden können.“

Dorothea Koller, Leiterin des Amts für öffentliche Ordnung, und Gisa Gaietto, Sachgebietsleiterin Straßenverkehrsbehörde, erläuterten abschließend die Ausnahmen vom Diesel-Verkehrsverbot.

Im Folgenden konnten die Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen an die Experten auf dem Podium stellen. Dabei wurde das Diesel-Verkehrsverbot kontrovers diskutiert. Viele Nachfragen gab es zu den Grenzwerten, zum Messverfahren und dem Standort der Messstellen, zu Ausnahmen vom Verkehrsverbot, zu Nachrüstungen, zur Notwendigkeit eines flächendeckenden Verkehrsverbots und zu weiteren Schadstoffquellen wie etwa Kraftwerken oder zur Verbindlichkeit der Gerichtsurteile.

Eine Ausnahmegenehmigung gibt es nur in berechtigen Fällen

Die Ausnahmekonzeption des Diesel-Verkehrsverbots ist – wie das Verbot selbst – in der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans geregelt. Die Stadt Stuttgart ist dafür zuständig, diese Regelungen umzusetzen. So gibt es einige allgemeine Ausnahmen, die ohne gesonderte Erlaubnis weiterhin im Stadtgebiet fahren dürfen. Darunter fallen beispielsweise der geschäftsmäßige Lieferverkehr, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste sowie Menschen mit bestimmten Behinderungen und in medizinischen Notsituationen.

Neben den allgemeinen Ausnahmen sind im Luftreinhalteplan zudem Spezialfälle vermerkt, für die eine eigens ausgestellte Ausnahmegenehmigung benötigt wird – darunter fallen beispielsweise Schichtdienstleistende, die nicht auf den ÖPNV ausweichen können, Fahrten von Wohnmobilen zu Urlaubszwecken oder pflegerische und soziale Hilfsdienste.

In berechtigten Einzelfällen können Betroffene bei der Landeshauptstadt Stuttgart eine Ausnahmegenehmigung vom Diesel-Verkehrsverbot erhalten. Ausschließlich die Landeshauptstadt Stuttgart bearbeitet die Anträge – sowohl für Verkehrsteilnehmer aus Stuttgart als auch aus der Region und dem Ausland. Nach einem Beschluss des Gemeinderats vom 22. November 2018 ist die Antragstellung gebührenfrei. Alle Ausnahmegenehmigungen werden auf längstens ein Jahr befristet ausgestellt und müssen danach neu beantragt werden. Sie sind im Fahrzeug im Original mitzuführen.

Folgende allgemeine Voraussetzungen müssen für die Antragstellung erfüllt sein: Das Fahrzeug ist in Schadstoffklasse 4 eingestuft, hat also eine grüne Plakette. Dem Fahrzeughalter steht für den Fahrtzweck kein auf ihn zugelassenes Alternativfahrzeug zur Verfügung. Das Fahrzeug wurde erstmals vor dem 1. Januar 2019 auf den Halter zugelassen.

8.100 Anträge sind bislang eingegangen

Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung können beim Amt für öffentliche Ordnung, Team Ausnahmegenehmigungen, über das Online-Tool (https://service.stuttgart.de/lhs-services/ag-diesel-verkehrsverbot) sowie persönlich vor Ort (Jägerstraße 14, Stuttgart) montags bis freitags von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 15.30 Uhr eingereicht werden. Fragen können zudem telefonisch von montags bis freitags, jeweils von 8 bis 18 Uhr, unter 0711/216-32120 oder per E-Mail an verkehrsverbot@stuttgart.de gestellt werden.

Bis Mittwochvormittag, 13. Februar, sind beim Team Ausnahmegenehmigungen 8.100 Anträge eingegangen. Davon stammen 3.131 Anträge von Stuttgartern und 4.969 Anträge von Auswärtigen. 3.013 Anträge sind bislang abgelehnt und 2.629 Anträge genehmigt worden, der Rest ist in Bearbeitung.

Wichtige Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen gibt es im Internet unter www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot.

Ein Mitschnitt der Bürgerinformationsveranstaltung vom 12. Februar ist im Internet unter dem Link www.youtube.com/watch?v=8TvOkr27_JQ zu finden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist ausschließlich das Podium zu sehen. Die Fragerunde der Bürger wurde nicht aufgezeichnet.

Foto, Blogarchiv

Am Donnerstag 14.02.2019 weitere Warnstreiks im öffentlichen Dienst

Posted by Klaus on 13th Februar 2019 in Allgemein, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

PM – ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – Landesbezirk Baden-Württemberg – Stuttgart, 13. Februar 2019

Am Donnerstag weitere Warnstreiks im öffentlichen Dienst

verdi

Nachdem heute Beschäftigte des Karlsruher Institutes für Technologie (KIT) im öffentlichen Dienst der Länder in Baden-Württemberg die Arbeit niedergelegt haben, folgen am morgigen Donnerstag Warnstreiks im Raum Tübingen und Reutlingen, in Ulm, sowie am Staatstheater in Stuttgart

Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin, sagte auf der Kundgebung in Karlsruhe: „Dem öffentlichen Dienst geht die Arbeit nicht aus, aber so langsam das Personal. Dazu kommen laufend neue, meist höhere Anforderungen an die Beschäftigten. Wer meint, das sei alles kostenneutral zu haben, ist auf dem Holzweg. Gut, dass unsere Landesregierung in dieser Tarifrunde wenigstens nicht mehr im Bremserhäuschen sitzt. Sie könnten und müssten aber in der Lokomotive Platz nehmen und im Arbeitgeberlager auf einen raschen und guten Abschluss drängen.“

Neben den größeren Kundgebungen in Karlsruhe heute und am Donnerstag in Tübingen führt ver.di die Warnstreiks in dieser Phase überwiegend dezentral und vor Ort durch. Ein Schwerpunkt der Arbeitsniederlegungen sind die Zentren für Psychiatrie, bei denen seit Mitte dieser Woche auch erste Stationsschließungen vorbereitet werden. Die Streikenden in den Zentren wollen neben der Entgelterhöhung die Aufwertung ihrer Berufe durch die Weiterentwicklung der Entgeltordnung und die Zusatzforderungen für die Pflegebeschäftigten zu einem Schwerpunkt der Auseinandersetzung machen.

Irene Gölz, ver.di Landesfachbereichsleiterin Gesundheitswesen: „Wir fordern, dass die Beschäftigten in den Zentren endlich so bezahlt werden wie in kommunalen Krankenhäusern.“ Mit diesen stehen die Zentren im Wettbewerb um Personal. Gölz: „Wir werden jetzt nicht mehr lockerlassen, damit endlich ernsthaft verhandelt wird, auch über die Aufwertung und hier insbesondere der Pflege.“

Die Versorgung der Patientinnen und Patienten ist durch den Abschluss von Notdienst- vereinbarungen mit den Arbeitgebern gesichert.

Kontakt für die Zentren für Psychiatrie: Silke Hansen 0170 5749709

Nähere Informationen zu den Warnstreiks am Donnerstag nach ver.di Bezirken:

Stuttgart
Am Donnerstag werden unter anderem Beschäftigte des Staatstheaters zum Warnstreik aufgerufen. ver.di schließt Auswirkungen auf das Programm nicht aus.
Fils-Neckar-Alb
Warnstreik am Donnerstag am Regierungspräsidium Tübingen, Landesdenkmalpflege (Standorte Tübingen und Esslingen), an der Universität Tübingen und dem Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim (Standorte Reutlingen + Tübingen), Hochschule Esslingen und Reutlingen, Versuchsgut Lindenhöfe der Universität Hohenheim (Standort Eningen unter Achalm) sowie TdL Beschäftigte des Universitätsklinikums Tübingen und der KBF.
Kundgebung mit mehreren Hundert Streikenden in Tübingen um 12:00 Uhr auf dem Holzmarkt nach einem Demozug. (Beginn: 11:30 Geschwister-Scholl-Platz)
Warnstreik am Freitag am Zentrum für Psychiatrie Südwürttemberg (Standort Zwiefalten) mit Kundgebung 12:00 Uhr auf dem Klinikgelände
Ostwürttemberg-Ulm und Oberschwaben
Donnerstag Warnstreik an der Universität Ulm, bei der Hochschule Ulm und beim Studierenden Werk Ulm
Südbaden Schwarzwald:
Am Donnerstag Warnstreik im ZfP Emmendingen
ver.di fordert für die Tarifbeschäftigten und Auszubildenden im öffentlichen Dienst der Länder (ohne Hessen) Verbesserungen von 6 Prozent, mindestens aber eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 EUR sowie zusätzlich 300 EUR für die Pflegebeschäftigten. Ferner erwartet ver.di die Weiterentwicklung der Entgeltordnung verbunden mit strukturellen Verbesserungen in der Eingruppierung bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Für die Auszubildenden fordert ver.di eine Erhöhung der Vergütungen um 100 Euro und die Übernahme nach der Ausbildung. Das Tarifergebnis soll zudem zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie auf die Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen übertragen werden. Insgesamt sind von der Tarif- und Besoldungsrunde über 3,3 Millionen Menschen betroffen.

ver.di führt die Tarifverhandlungen als Verhandlungsführerin mit den DGB-Gewerkschaften GdP, GEW und IG BAU sowie in einer Verhandlungsgemeinschaft mit dem dbb beamtenbund und tarifunion. Die dritte Runde findet am 28. Februar/1. März 2019 ebenfalls in Potsdam statt.

Verantwortlich:
Andreas Henke, Pressesprecher
ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg

Foto, Blogarchiv

Valentinsaktion bis 17. Februar 2019 in zehn Schlössern – Küss mich! Im Schloss

Posted by Klaus on 13th Februar 2019 in Allgemein, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Zur Kasse gehen, sich küssen und freien Eintritt erhalten – Liebespaare bekommen freien Eintritt, wenn sie sich an der Schlosskasse einen Kuss geben. Diese Valentinstagsaktion findet in zehn Schlössern vom 11. bis zum 17. Februar statt und ist perfekt für Verliebte, die eine romantische Zeit verbringen wollen.

linkpfeil Valentinstagsaktion in zehn Schlössern

Beteiligte Monumente

Schloss Heidelberg
Residenzschloss Ludwigsburg
Schloss und Schlossgarten Weikersheim
Schloss und Schlossgarten Schwetzingen
Schloss Bruchsal
Barockschloss Mannheim
Residenzschloss Rastatt
Schloss Solitude
Neues Schloss Tettnang
Residenzschloss Urach
Grabkapelle auf dem Württemberg (Grabkapelle öffnet ausnahmsweise am Sonntag 17.2.2019)

Logo, Staatlichen Schlösser und Gärten
Foto, Klaus

Neugereuter Theäterle e.V. – „Senioren-WG“ oder „Ein Mann muss her“

Komödie von Joachim Grabbe, Plausus-Theaterverlag
Regie: Inka Bauer

Zum Inhalt
Inhalt: Luise ist Witwe und lebt in ihrem Haus allein. Beim Kaffeeklatsch mit ihrer Freundin Berta macht diese den Vorschlag, eine Wohngemein- schaft für Senioren zu gründen. Berta würde gerne bei ihr einziehen, denn sie ist auch allein. Beide überlegen, wer wohl noch in Frage käme, zu ihnen in die WG zu ziehen. So wird auch noch Klara, eine andere Freundin, für diesen Plan gewonnen. Bei der Frage, ob auch ein Mann in diese WG aufgenommen werden sollte, bestehen allerdings unterschiedliche Meinungen. Doch letztendlich denkt man an das Praktische. Wer von ihnen sollte auch eine defekte Wasserleitung reparieren oder sonstige kleine Reparaturen an dem Haus vornehmen? In amüsanter Weise erzählt die Komödie, welche Situationen entstehen, wie sie gemeistert werden müssen und wie man letztendlich miteinander umgeht.

Termine 2019:
Donnerstag, 28.02. 19 Uhr Generalprobe
Freitag, 01.03. 20 Uhr Premiere
Samstag, 02.03. 15 Uhr Nachmittagsvorstellung
Samstag, 16.03. 20 Uhr
Samstag, 30.03. 20 Uhr
Samstag, 13.04. 15 Uhr Nachmittagsvorstellung
Samstag, 13.04. 20 Uhr
Samstag, 27.04. 20 Uhr
Samstag, 04.05. 15 Uhr Nachmittagsvorstellung
Samstag, 04.05. 20 Uhr
Samstag, 18.05. 20 Uhr
Samstag, 01.06. 20 Uhr
Samstag, 15.06. 15 Uhr Nachmittagsvorstellung
Samstag, 15.06. 20 Uhr

Die Rollen und ihre Spieler:

Luise Ackermann Ingrid Börmann, Hausbesitzerin
Berta Oswald Angelika Plein, Freundin von Luise
Klara Breitling Ines Laubert, Witwe
Annika Brüderle Silke Posselt, Studentin
Karl Eisele Arnold Sauer, Witwer

Neugereuter Theäterle e.V.
Haus St. Monika, Rupert-Mayer-Saal
Seeadlerstr. 7
70378 Stuttgart-Neugereut

Kartenbestellung: Tel. 0711 / 535125, Homepage: www.neugereuter-theaeterle.de
Eintrittspreise: 15,00 Euro Erwachsene, ermäßigt: 13,00 Euro, Rentner, Schüler, Studenten, und Menschen mit Behinderungen.

Mit freundlichen Grüßen

Berthold Guth

Fotos, Theäterle