Archive for März 29th, 2020

Schüler-Abos bitte nicht kündigen

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Schülertickets im Nahverkehr sollten nicht gekündigt werden, bittet Verkehrsminister Winfried Hermann. Damit könne man dazu beitragen, kleine und mittelständische Busunternehmen sowie andere Verkehrs- betriebe vor gravierenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu bewahren.

Verkehrsminister Winfried Hermann hat Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern sowie die Verkehrsverbünde und anderen Beteiligten darum gebeten, die Schülertickets für den öffentlichen Nahverkehr nicht zu kündigen, sondern normal weiter laufen zu lassen. Dies könne dazu beitragen, kleine und mittelständische Busunternehmen sowie andere Verkehrsbetriebe vor gravierenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bis hin zur Insolvenz zu bewahren. Der Minister sagte: „Alle sollten jetzt verantwortungsbewusst ihren Beitrag leisten“. Er kündigte am Sonntag in Stuttgart eine Ausgleichsregelung für die im April bezahlten, aber nicht dem Zweck entsprechend nutzbaren Schülertickets an. Der Verkehrsminister appellierte zugleich an die kommunale Ebene, ebenfalls einen Beitrag zum Erhalt der betroffenen Unternehmen zu leisten: „Wenn wir nicht umsichtig und vorsorgend handeln, haben wir nach der Corona-Krise eine Krise beim Schülertransport“.

Die Corona-Pandemie stelle ganze Branchen vor völlig neue Herausforderungen – so auch die Busunternehmen im ÖPNV, mahnte der Minister. Angesichts der Schließung von Schulen und Bildungseinrichtungen, des Wegfalls von Schulwegen und ausgedünnten Ferienfahrplänen im ÖPNV würden Verkehrsverbünde und das Verkehrsministerium immer häufiger nach einem Rettungsschirm für entfallende Fahrgelderlöse im ÖPNV gefragt. Denn immer mehr Eltern stellen die Kosten für ein weiterlaufendes Schüler-Abo für Bahn und Bus in Frage. Doch die Verkehrsunternehmen, allen voran viele mittelständische Busunternehmen lebten von diesen Tickets. Ein Wegbrechen dieser Einnahmen würde viele Betriebe in große Schwierigkeiten bis hin zur Insolvenz bringen.

Der Verkehrsminister betonte: „ÖPNV ist eine zwingend erforderliche Infrastruktur. Wichtig ist jetzt der Erhalt der Busunternehmen, denn auch nach der Corona-Krise muss der ÖPNV noch funktionieren. Das Land unterstützt die Kommunen und Kreise mit einer Soforthilfe von 100 Millionen Euro. Dazu gehört auch der Ausgleich der Schülerbeförderung. Die genaue Abrechnung erfolgt später.“

Minister Hermann erläuterte: „Wir arbeiten insgesamt an einem Notfallplan für Bahn und Bus, denn die Fahrgastnachfrage und die Einnahmen sind derzeit niedrig. Dennoch muss der ÖPNV als wichtige Infrastruktur funktionieren. Als ersten Schritt eines Notfallplans erhalten wir unsere Zahlungen an die Bahnunternehmen aufrecht, auch wenn wir bedingt durch die Corona-Krise Einschränkungen im Schienenverkehr hinnehmen müssen. Ich bitte im Gegenzug auch die Landkreise und Stadtkreise, ihrerseits die Zahlungen für die bestellten Verkehrsleistungen der Busunternehmen nicht einzuschränken. Denn wir brauchen am Ende einen gemeinsamen Rettungsschirm für den ÖPNV.“

Für die Bestellung und Bezuschussung des Schienenpersonennahverkehrs auf Eisenbahnstrecken ist das Land, für die Busverkehre inklusive Stadtbahnverkehre sind die Landkreise und Stadtkreise und für die S-Bahnen in der Region Stuttgart der Verband Region Stuttgart zuständig.

Alle Infos zur Corona-Pandemie in Baden-Württemberg

Foto, Klaus

Bußgeldkatalog für Verstöße gegen Corona-Verordnung

Posted by Klaus on 29th März 2020 in Allgemein

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Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht an die Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus halten, drohen ab sofort empfindliche Bußgelder. Das Land Baden-Württemberg hat einen entsprechenden Bußgeldkatalog veröffentlicht.

Nach der Zustimmung des Bundesrates und der Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten am vergangenen Freitag hat das Land Baden-Württemberg auf Grundlage der Novelle des Infektionsschutzgesetzes einen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht an die Landesverordnung zur Eindämmung des Coronavirus halten, drohen empfindliche Bußgelder.

Landespolizei überwacht Einhaltung der Corona-Verordnung

„Die weit überwiegende Zahl der Menschen hält sich verantwortungsvoll, vernünftig und diszipliniert an die Maßnahmen und Vorgaben. Dafür sind wir sehr dankbar – denn das ist absolut notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und um Menschenleben zu retten. Freilich gibt es nach vor eine gewisse Zahl von Uneinsichtigen, Unver- nünftigen, und deshalb ist gut, dass wir jetzt einen Bußgeldkatalog haben“, erklären der Stellver- tretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl und Gesundheitsminister Manne Lucha mit Blick auf die Aktualisierung der Corona-Verordnung.

Innenminister Thomas Strobl erläutert die Bedeutung des Bußgeldkatalogs: „Wir brauchen eine einheitliche Handhabung, von Wertheim zum Bodensee, von Karlsruhe bis Ulm. Das gewährleistet der neue Bußgeldkatalog. Für die Bürgerinnen und Bürger bringt er Transparenz, für die Sicherheits- und Ordnungsbehörden eine rechtssichere Arbeitsgrundlage. Unsere Landespolizei wird die Einhaltung der Corona-Verordnung weiter mit Hochdruck und mit starken Kräften überwachen. Denn ob die Regeln eingehalten werden oder nicht, entscheidet am Ende des Tages über Menschenleben. Seien Sie dabei – retten Sie Menschenleben!“

Bürgerinnen und Bürger müssen aktiv mithelfen

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Die große Mehrheit im Land weiß um den Ernst der Lage. Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Verordnung halten, ihre sozialen Kontakte drastisch einschränken und räumliche Distanz einhalten, helfen dabei mit, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Sie schützen sich, ihre Mitmenschen und vor allem die besonders vulnerablen Gruppen wie Ältere oder chronisch Kranke – und retten damit buchstäblich Menschenleben. Wir können den Anstieg der Infektionszahlen nur gemeinsam abbremsen. Die Politik kann Gesetze oder Verordnungen erlassen – wir können die Krise als Gesellschaft aber nur meistern, wenn die Bürgerinnen und Bürger sich auch an diese halten und aktiv mithelfen. Denjenigen, die noch immer uneinsichtig sind und damit nicht nur sich selbst, sondern die gesamte Bevölkerung gefährden, drohen entsprechende Konsequenzen.“

Bei Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als zwei Personen können die kommunalen Ortspolizeibehörden ein Bußgeld von 100 bis 1.000 Euro pro Person verhängen. Wer eine eigentlich geschlossene Einrichtung wie beispielsweise einen Frisörsalon, eine Bar oder einen Club weiterbetreibt, muss 2.500 bis 5.000 Euro bezahlen. Personen, die eine für den Besucherverkehr geschlossene Einrichtung wie beispielsweise ein Krankenhaus oder Pflegeheim betreten, riskieren ein Bußgeld von 250 bis 1.500 Euro. Bei wiederholten Verstößen stehen Bußgelder bis zu 25.000 Euro im Raum.

Bußgeldkatalog Corona-Verordnung (PDF)

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Foto, Sabine