Archive for April 15th, 2020

Steuererleichterungen für Helfende in der Corona-Krise

Posted by Klaus on 15th April 2020 in Allgemein

INFO

Bund und Länder haben sich in der Corona-Krise auf ein weiteres Steuer-Hilfspaket für gemeinnützige Einrichtungen und Ehrenamtliche verständigt.

Für gemeinnützige Einrichtungen und Ehren- amtliche gibt es ein weiteres Steuer-Hilfspaket in der Corona-Krise. „Viele Menschen bringen sich mit enormem Engagement ein, um die Auswirkungen der Pandemie einzudämmen. Gleichzeitig stehen gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen oder Vereine selbst vor großen Herausforderungen. Daher ist es wichtig, auch die Helfenden schnell und unbürokratisch zu unterstützen“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. Auf das neue Hilfspaket habe sich Baden-Württemberg mit den anderen Ländern und dem Bundesfinanzministerium verständigt.

Nach ersten weitreichenden steuerlichen Erleichterungen wird das Steuerrecht sukzessive weiter angepasst. „Im Steuerrecht haben wir mittlerweile viele Instrumente, die Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern in der Corona-Krise helfen. Damit haben wir in kurzer Zeit das größte Hilfsprogramm im Steuerrecht aufgelegt, das es jemals gab“, betonte Sitzmann. Beim neuen Paket stehen gemeinnützige Einrichtungen im Fokus.

Gemeinnützige Vereine verlieren bei Hilfsdiensten Steuerbegünstigung nicht

Gerade im Hinblick auf die breite gesellschaftliche Unterstützung während der Pandemie soll das Steuerrecht dazu beitragen, das Engagement zu unterstützen und zu fördern: „Ab sofort können gemeinnützige Vereine unabhängig von ihrem Satzungszweck Kranken oder Gefährdeten beispielsweise mit Einkaufsdiensten helfen. Sie verlieren dabei ihre Steuerbegünstigung nicht“, sagte Sitzmann.

Zudem können gemeinnützige Vereine bei finanziellen Lücken leichter auf bisher zweckgebundene Rücklagen zurückgreifen. Weiterhin können Verluste aufgrund der Corona-Pandemie im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder in der Vermögensverwaltung steuerbegünstigter Körperschaften mit Mitteln aus dem steuerbegünstigten Bereich ausgeglichen werden.

Steuererleichterungen wurden auch für die Fälle vereinbart, in denen Material wie Atemschutzmasken oder Schutzkleidung, Räume oder medizinisches Fachpersonal gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Wenn gemeinnützige Einrichtungen solche Leistungen für den Kampf gegen die Corona-Pandemie überlassen, sind sie dafür von der Körperschaftsteuer befreit. Außerdem kann der ermäßigte Umsatzsteuersatz gelten – unabhängig davon, ob der Satzungszweck der gemeinnützigen Einrichtung eine solche Hilfe vorsieht. „Die Umsatzsteuer entfällt komplett, wenn steuerbegünstigte Einrichtungen wie Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sich gegenseitig helfen, um Betroffene zu versorgen“, sagte Sitzmann.

Befreiung von der Umsatzsteuer

Spenden Unternehmen Material oder die Arbeitskraft medizinischer Fachleute an Einrichtungen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie leisten, fällt auch für diese Spenden bis 31. Dezember 2020 keine Umsatzsteuer an. Weil Unternehmen beim ursprünglichen Kauf der Gegenstände die Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen haben, müssen sie für Spenden in der Regel Umsatzsteuer bezahlen.

Bürgerinnen und Bürger brauchen für Spenden auf ein Sonderkonto einer gemeinnützigen Körperschaft im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie keine Spendenbescheinigung mehr. Das gilt auch für Spenden an Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände) und deren Dienststellen, die Kirchen und die Universitäten. Unabhängig vom Betrag genügt der Einzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts. Das sind beispielsweise Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder ein Ausdruck bei Online-Banking. „Ich bin froh, dass viele unserer Vorschläge von den anderen Ländern unterstützt wurden“, sagte Sitzmann. „Das hilft gemeinnützigen Einrichtungen genauso wie den Spenderinnen und Spendern.”

Finanzministerium: Fragen und Antworte zu allen Steuerthemen während der Corona-Pandemie

Bundesfinanzministerium: Steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Co­ro­na-Krise Betroffene

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Foto, Andys Pictures and Press/Event- & Pressefotografie

Kontaktbeschränkungen werden verlängert

Posted by Klaus on 15th April 2020 in Allgemein

INFO

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben sich auf das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus verständigt. Leitschnur für die angepassten Regeln ist das Ziel, die Erfolge der letzten Wochen zu sichern.

Die seit Mitte März geltenden Kontaktbe- schränkungen werden grundsätzlich bis zum 3. Mai 2020 verlängert.

  • Der Schulbetrieb soll ab 4. Mai schrittweise wieder aufgenommen werden – zunächst prioritär für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge sowie die letzte Klasse der Grundschule.
  • Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen wieder stattfinden können.
  • Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht insgesamt wieder aufgenommen werden kann.
  • Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
  • Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können wieder öffnen. Dabei müssen sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten.
  • Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, unter den gleichlautenden Auflagen sowie unter Nutzung persönlicher Schutzkleidung ab dem 4. Mai den Betrieb wieder aufzunehmen.
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen zunächst weiter nicht stattfinden.
  • Die Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, auf private Reisen und Besuche weiterhin zu verzichten.
  • Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

Rechtzeitig vor dem 4. Mai werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung erneut bewerten und weitere Maßnahmen beschließen.

Den Wortlaut des Beschlusses finden Sie hier PDF, 120 KB, .

Foto, Andys Pictures and Press/Event- & Pressefotografie

Verlängerung der Grenzkontrollen

Posted by Klaus on 15th April 2020 in Allgemein

INFO

Polizist der Polizei Baden-Württemberg kontrolliert den Verkehr.

Innenminister Thomas Strobl begrüßt die Entscheidung von Bundesinnenminister Horst Seehofer, die Kontrollen an den deutschen Grenzen um weitere 20 Tage zu verlängern.

„Diese Entscheidung ist richtig und hilft, die Ausbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen. Gerade für Baden-Württemberg sind und waren die Grenzkontrollen wichtig, vor allem durch unsere Nähe zu Frankreich. Ich unterstütze Bundesinnenminister Horst Seehofer, dass er auch auf unsere Initiative hin, die Grenzschutzmaßnahmen Mitte März verstärkt hat. Ich habe mich in der Innenministerkonferenz auch bei dem Bundesinnenminister klar positioniert, diese Maßnahmen vorerst beizubehalten. Die Grenzkontrollen sind ein wichtiger Baustein, um die Pandemie zu bekämpfen. Wichtig war uns dabei immer, die Wirtschaft nicht übermäßig zu belasten: Deshalb haben wir in Baden-Württemberg etwa auch den Passierschein für Berufspendler erfunden. Auch LKW-Transit ist möglich, da die Lieferketten erhalten bleiben sollen. Die Grenzkontrollen jetzt beizubehalten, ist absolut richtig und wichtig. An ein Zurückfahren der Maßnahmen werden wir erst später, und nur im Gespräch mit unseren schweizer und französischen Nachbarn und Freunden denken können“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Aktuelle Feinstaubalarm-Periode endet – Stadt stellt Feinstaubalarm ein – OB Kuhn: „Es war wichtig, das Thema beim Namen zu nennen“

Posted by Klaus on 15th April 2020 in Stuttgart

INFO LHS

Die Landeshauptstadt Stuttgart stellt den Feinstaubalarm ein. Am Mittwoch, 15. April, endet die aktuelle Periode – und damit auch der Feinstaubalarm als notwendiges Instrument zur Luftreinhaltung. Wie die Stadt bereits angekündigt hatte, wird der Feinstaubalarm nach dem 15. April 2020 nicht fortgeführt. Sowohl im Jahr 2018 als auch im Jahr 2019 sind die gesetzlichen Grenzwerte an allen Messstationen im Stadtgebiet eingehalten worden.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn zog eine positive Bilanz: „Der Feinstaubalarm war richtig und erfolgreich: Die Luft in unserer Stadt ist sauberer geworden. Seit zwei Jahren halten wir die Grenzwerte ein. Und es war wichtig, das Thema beim Namen zu nennen, statt es unter den Teppich zu kehren. Der Feinstaubalarm hat dazu geführt, dass sich die Menschen in Stuttgart und der Region mit dem Thema Luftreinhaltung aktiv auseinandergesetzt haben. Ich freue mich, dass wir jetzt den Feinstaubalarm beenden können.“

Nach den offiziellen gravimetrischen Messungen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat es im vergangenen Jahr an der Messstelle Am Neckartor 27 Überschreitungstage gegeben. Im Jahr 2018 waren insgesamt 20 Überschreitungstage erfasst worden. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Feinstaubwert nur an maximal 35 Tagen im Kalenderjahr bei über 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft liegen darf. An keiner Messstelle in Stuttgart wird nunmehr seit zwei Jahren dieser Wert gerissen.

Im Jahr 2020 hat die LUBW bisher sieben gravimetrisch gemessene Überschreitungstage an der Messstelle Am Neckartor registriert sowie einen im kontinuierlichen, also vorläufigen Messverfahren (Stand 15. April 2020, 13 Uhr).

Im Jahr 2015 hat die LUBW an der Messstelle Am Neckartor noch 68 Überschreitungstage gemessen. 2016 waren es 58 Überschreitungstage und 2017 dann 41 Überschreitungstage, gefolgt von 20 und 27 in den Jahren 2018 und 2019. Für die Jahre 2015 bis 2018 sind Streusalz und natürliche Quellen wie Saharastaub oder Pollen bereits abgezogen. Vor zehn Jahren lagen die Werte noch bei über 100 Überschreitungstagen.

Die zulässigen Jahresmittelgrenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft werden seit dem Jahr 2011 an sämtlichen Stationen eingehalten.

Hintergrund Feinstaubalarm

Die Stadt Stuttgart hat den Feinstaubalarm im Januar 2016 als Instrument zur Luftreinhaltung eingeführt. Feinstaubalarm wurde ausgelöst, sobald der Deutsche Wetterdienst (DWD) an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert hat. Der Grund: Durch die austauscharme Wetterlage besteht dann die Gefahr von Überschreitungen der Grenzwerte für Feinstaub. Vor allem im Winterhalbjahr können häufiger Wetterbedingungen herrschen, die eine Anreicherung der Luft mit Schadstoffen begünstigen. Diese austauscharmen Wetterlagen verhindern die Verteilung und den Abtransport der Luftschadstoffe in die Atmosphäre.

Bei Feinstaubalarm haben die Stadt und das Land Baden-Württemberg an die Stuttgarterinnen und Stuttgarter sowie die Pendlerinnen und Pendler aus der Region appelliert, das Auto möglichst in Stuttgart nicht zu nutzen und auf umweltfreundliche Alternativen umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. Der Betrieb von Komfort-Kaminen, also Kaminen, die nicht der Grundversorgung dienen, ist nach einer Verordnung der Landesregierung an Tagen mit einem prognostizierten stark eingeschränkten Austauschvermögen der Atmosphäre weiterhin untersagt.

Der Feinstaubalarm wurde stets mit einem Tag Vorlauf bekannt gegeben, sodass sich Autofahrer rechtzeitig Mobilitätsalternativen suchen konnten. Zudem informierte die Stadt umgehend über die eigens für den Feinstaubalarm eingerichtete Internetseite, die sozialen Medien sowie über Vario-Tafeln an Hauptverkehrsstraßen. Die Feinstaubalarm-Periode dauerte jeweils vom 15. Oktober bis zum 15. April.

Fotos, Blogarchiv

Unfallstatistik 2019 für das Stadtgebiet Stuttgart

Posted by Klaus on 15th April 2020 in Allgemein

Info Polizei BW

Erneut weniger Verkehrsunfälle in der Stadt – Zahl der verunglückten Personen im Straßenverkehr auf einem historischen Tiefstand

Ein kurzer Überblick

Im vergangenen Jahr ereigneten sich im Stadtgebiet Stuttgart 25.743 Verkehrsunfälle, das sind rund zweieinhalb Prozent weniger als im Vorjahr. Damit sank der Gesamtwert erstmals wieder seit 2013 unter 26.000. Rein statistisch betrachtet ereigneten sich somit pro Tag 70 Unfälle, 65 davon mit Blechschäden, fünf mit Verletzten.

Weniger Verletzte im Straßenverkehr

Auf den Stuttgarter Straßen sind insgesamt 2.401 Menschen bei Verkehrsunfällen verletzt worden. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um 5,9 Prozent und stellt gleichzeitig den niedrigsten, jemals dokumentierten Wert dar. Die Gesamtzahl der Schwerverletzten stieg leicht von 286 auf 295 Personen. Ums Leben gekommen sind im Stuttgarter Straßenverkehr sieben Menschen. Vier waren es noch 2018. Der bundesweit bekannte Raserunfall in der Rosensteinstraße forderte im März 2019 zwei unschuldige Todesopfer. Der Fahrer eines Sportwagens verlor aufgrund drastisch überhöhter Geschwindigkeit die Kontrolle über sein gemietetes Fahrzeug und prallte gegen einen Kleinwagen. Der Fahrer des Kleinwagens sowie dessen Beifahrerin verstarben noch an der Unfallstelle. Der Sportwagenfahrer sowie sein Beifahrer blieben bei dem Unfall unverletzt. Das Landgericht verurteilte den jungen Unfallverursacher wegen illegalen Straßenrennens mit Todesfolge zu einer fünfjährigen Jugendstrafe. Gegen das Urteil wurde Revision beantragt. Außerdem starben im Jahr 2019 ein Fahrer eines sogenannten Trikes, ein Motorradfahrer, zwei Fußgänger und eine Pkw-Fahrerin im Straßenverkehr.

Der Bericht zur Unfalllage 2019 ist unter http://ppstuttgart.polizei-bw.de sowie
www.facebook.com/polizeipraesidiumstuttgart im Internet abrufbar.

Foto, Klaus