Archive for April 29th, 2020

Hilfsangebote bei häuslicher Gewalt

Posted by Klaus on 29th April 2020 in Stuttgart

INFO LHS
In Stuttgart gibt es ein breites Hilfsangebot für Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Darauf hat die Landeshauptstadt Stuttgart am Mittwoch, 29. April, aufmerksam gemacht. Betroffene sollten sich nicht scheuen, bei Bedarf Kontakt zu den Beratungsstellen aufzunehmen.

Die Leiterin der Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern, Dr. Ursula Matschke, sagte: „Wenn Paare spüren, wie Überforderung und Aggression wachsen, sollten sie möglichst rasch die Hilfen der Beratungsstellen annehmen.“ In Coronazeiten sei dies telefonisch oder via Chat, Video und Mail möglich. Matschke erklärte, die Dunkelziffer bei häuslicher Gewalt sei hoch, auch das soziale Umfeld und die Nachbarschaft seien gefragt. „Schauen Sie hin und rufen Sie gegebenenfalls die Polizei“, so die Abteilungsleiterin. Im vergangenen Jahr gab es in Stuttgart insgesamt 925 Polizeieinsätze wegen häuslicher Gewalt.

Frauen und Männer, die befürchten, dass es in ihrer Beziehung zu Gewalt kommen kann oder bereits gekommen ist, können sich telefonisch, per Video oder per E-Mail bzw. Online-Chat an eine der unten genannten Beratungsstellen wenden. Hier finden auch Männer und Frauen Unterstützung, die merken, dass sie zunehmend aggressiver werden und befürchten, gewalttätig zu werden bzw. bereits Gewalt angewandt haben.

Frauenberatungsstellen:

FrauenFanal, Telefon 0711 48 002 12 (Mo-Do 10-17 Uhr, Fr 9-16 Uhr), E-Mail frauenberatung@stuttgart.de, Online-Chat https://fhf-stuttgart.beranet.info/

BIF, Telefon 0711 649 45 50 (Mo, Mi 13-16 Uhr, Di, Do, Fr 9.30-12.30 Uhr), E-Mail bif@fhf-stuttgart.de, Online-Chat https://fhf-stuttgart.beranet.info/

Wenn bereits ein Polizeieinsatz stattgefunden hat:

FrauenInterventionsstelle, Telefon 0711 674 48 26 (Mo – Do 10-17 Uhr, Fr 9-16 Uhr), E-Mail frauenberatung@stuttgart.de oder fis@fhf-stuttgart.de, Online-Chat https://fhf-stuttgart.beranet.info/

Männerberatungsstelle:

Beratungsstelle Gewaltschutz für Männer, Telefon 0711 945 58 53-10 (Mo-Do 10-14 Uhr und nach Absprache), E-Mail gewaltschutz@sozialberatung-stuttgart.de

Beratungsstelle für Täter und Täterinnen:

Fachberatungsstelle Gewaltprävention, Telefon 0711 945 58 53-10, (Mo-Do 10-14 Uhr und nach Absprache), E-Mail gewaltpraevention@sozialberatung-stuttgart.de, Online-Chat (www.u-turn.info)

In der akuten Krise und bei Notfällen:

Polizei, Telefon 110
Krisen- und Notfalldienst, Telefon 0180 511 04 44, (Mo-Fr 9-24 Uhr und Sa, So, Feiertag 12-24 Uhr)

Foto, Polizei BW

Gänsheide – Mehrere Autos bei Unfall beschädigt – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 29th April 2020 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht29.04.2020

Ein 77 Jahre alter BMW-Fahrer hat am Mittwoch- nachmittag (29.04.2020) bei einem Verkehrsunfall mehrere geparkte Autos, eine Mülltonne sowie ein Fahrrad beschädigt. Der 77-Jährige parkte offenbar gegen 15.25 Uhr seinen BMW rückwärts aus einer Hofeinfahrt im Metzlerweg aus. Aus bislang noch nicht abschließend geklärten Gründen verlor der Mann die Kontrolle über sein Fahrzeug und beschädigte insgesamt drei geparkte Autos, eine Mülltonne sowie ein Fahrrad. Auch ein Garagentor sowie eine Garagenwand wurden beschädigt. Der 77-Jährige erlitt bei dem Unfall offenbar keine Verletzungen. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von mehreren Tausend Euro.

Zeugen, die den Unfall beobachtet haben, werden gebeten, sich beim Polizeirevier 5 Ostendstraße unter der Rufnummer +4971189903500 zu melden.

Foto, Basti Steegmüller

Drei-Phasen-Konzept zur Belebung von Tourismus, Hotellerie und Gastronomie

Posted by Klaus on 29th April 2020 in Allgemein

INFO

Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben ein Drei-Phasen-Konzept zur Belebung von Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie vorgestellt. Die Branche soll eine konkrete Perspektive erhalten. Das Konzept sieht schrittweise Lockerungen vor, wobei der Gesundheitsschutz Vorrang hat.

Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie sind massiv von der Corona-Krise betroffen. Um den Unternehmen und den bundesweit drei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive zu geben und die Auflagen für diesen Sektor schrittweise zurückzunehmen, haben Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ein Drei-Phasen-Konzept zur Belebung der Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie (PDF) entwickelt, das sie in die Wirtschaftsministerkonferenz einbringen. Eingeleitet werden soll die Öffnung mit touristischen Outdoor-Angeboten wie Zoos, Freizeitparks und Klettergärten. In der zweiten Phase folgen Restaurants und mit eingeschränkter Nutzung Ferienwohnungen und Hotels. Später soll dann der Übernachtungstourismus ohne Restriktionen wieder möglich sein.

Schrittweise Lockerungen – Gesundheitsschutz hat Vorrang

„Bei den Szenarien für die schrittweise Rücknahme der Beschränkungen haben wir es uns nicht leichtgemacht. Denn natürlich ist bei allen Maßnahmen zu beachten, dass der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger Vorrang hat. Deshalb sieht das Konzept die Einhaltung strikter Abstandsregelungen, Hygienevorgaben und Registrierungspflichten vor. Voraussetzung ist auch immer, dass die epidemiologische Lage sich weiter stabilisiert“, erklärten Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut, Tourismusminister Guido Wolf, der niedersächsische Wirtschaftsminister Bernd Althusmann und Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart.

Aus Sicht von Tourismusminister Guido Wolf und Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut könnten die Ministerpräsidenten in ihrer Konferenz mit der Kanzlerin am Mittwoch, 6. Mai 2020, entsprechende Beschlüsse auf den Weg bringen, sodass in Baden-Württemberg Lockerungen und Wiedereröffnungen der ersten Stufe bereits ab Mitte Mai möglich wären.

Branche braucht konkrete Perspektive

Tourismusminister Guido Wolf: „Uns war es wichtig, gemeinsam und länderübergreifend für diese Branche ein realistisches Konzept zu entwickeln. Tourismus, Gastronomie und Hotellerie sind durch die Krise massiv betroffen und werden leider noch längere Zeit mit Einschränkungen leben müssen. Umso wichtiger ist für diese Branche eine konkrete Perspektive. In einigen Bereichen von Tourismus, Gastronomie und Hotellerie sind absehbar Lockerungen möglich, ohne dass dadurch der Infektionsschutz vernachlässigt würde. Zuerst Wiedereröffnen könnten Angebote und Ziele an der frischen Luft, wo sich Abstandsregeln ohne Weiteres einhalten lassen. Auch für Gastronomie und Hotellerie kann und soll es aus unserer Sicht baldige Öffnungen, zumindest mit reduzierten Auslastungen, geben.“

„Gerade weil wir noch lange mit dem Coronavirus leben werden müssen, braucht unsere Hotellerie und Gastronomie schnellstmöglich eine verlässliche Perspektive. Nur so können wir eine nie da gewesene Insolvenzwelle vermeiden, die nicht nur die Wirtschaftsstruktur unseres Landes, sondern auch die Lebensqualität und Anziehungskraft in unseren Regionen massiv beeinflussen wird. Klar ist für mich aber auch: Wiedereröffnungen und Lockerungen dürfen nur auf Grundlage von konsequenten und allgemeingültigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen erfolgen. Das schafft Akzeptanz und Vertrauen bei den Kunden und ist Voraussetzung dafür, für unser Gastgewerbe eine verlässliche Zukunftsperspektive zu schaffen. Mit den von uns erarbeiteten fundierten Konzepten tragen wir beiden Anliegen gleichermaßen Rechnung“, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Nordrhein-Westfalens Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart sagte: „Der Tourismus ist die Branche, die von der Corona-Krise am härtesten betroffen ist. Deshalb wollen wir den Unternehmen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine konkrete wirtschaftliche Perspektive geben und gleichzeitig einen Vorlauf zur Öffnung der Betriebe ermöglichen. Dazu sind jetzt schnell verlässliche Regelungen zur Wiedereröffnung erforderlich. Dabei gilt es eine kluge Balance zu halten zwischen dem Schutz der Gesundheit und einer jeweils neu zu bewertenden und begründenden Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigung für die Betriebe und deren Mitarbeiter und Kunden, damit auch der Tourismussektor an der Aufwärtsentwicklung nach der Krise teilhaben kann.“

Niedersachsens Tourismusminister Dr. Bernd Althusmann: „Mit Blick und unter Beachtung des Infektionsgeschehens scheint der richtige Zeitpunkt gekommen, um dem Tourismus wieder eine Perspektive zu geben. Jede der drei Phasen eröffnet weitere Freiheiten für Touristen und Anbieter. Damit sind natürlich auch Risiken der Verbreitung verbunden. Deshalb schlagen wir ein maßvolles Tempo vor und setzen die strikte Einhaltung von Hygiene und Abstandsvorgaben voraus. Der Tourismus in Zeiten von Corona stellt uns alle vor eine große Herausforderung. Ich habe jedoch großes Vertrauen, dass sich Tourismusunternehmen und Gäste verantwortungsvoll verhalten. In Niedersachsen könnten wir baldmöglichst in die erste Lockerungsphase starten.“

Tourismus ist sehr umsatzstarke und beschäftigungsintensive Branche

Mit einer Bruttowertschöpfung von mehr als 100 Milliarden Euro ist der Tourismus in Deutschland eine sehr umsatzstarke und beschäftigungsintensive Branche. In das Konzept der drei Bundesländer sind Anregungen aus dem Kreis der Wirtschaftsministerkonferenz sowie der Industrie- und Handelskammern, der Branchenverbände und der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten eingeflossen.

Drei-Phasen-Szenario zur Belebung der Tourismuswirtschaft, Hotellerie und Gastronomie (PDF)

Entwurf einer Gemeinsamen Richtlinie des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums für die Gestaltung von Arbeitsplätzen in Gaststätten und Hotelbetrieben zur Eindämmung von Übertragungen mit dem Coronavirus (PDF) – Tritt erst mit entsprechender Änderung der Corona-Verordnung in Kraft

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Fotos, Blogarchiv

Regelung für Gottesdienste und Gebetsver- anstaltungen

INFO

Ab Montag, 4. Mai 2020, werden unter Maßgaben des Infektionsschutzes Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen wieder stattfinden können. Dies hat die Landesregierung gemeinsam mit Kirchen und Religionsgemeinschaften vereinbart.

„Vor dem Hintergrund des Grundrechts auf Religionsfreiheit ist es wichtig, dass Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen unter Maßgabe der Hygienevorgaben wieder geöffnet werden“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Bereits am Dienstag sprach Kretschmann hierzu mit Vertreterinnen und Vertretern der Katholischen und Evangelischen Kirchen, der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland, der Israelitischen Religionsgemeinschaften und der muslimischen Verbände in Baden-Württemberg. „Zum Wohl der Gläubigen wird hierbei zügig aber auch sorgfältig vorgegangen. Die von den Kirchen und Religionsgemeinschaften vorgelegten und gut ausgearbeiteten Schutzkonzepte sind die Grundlagen hierfür“, so Ministerpräsident Kretschmann.

„Ich freue mich, dass Gottesdienste wieder gefeiert werden können. Sie werden anders sein, als wir sie kennen – aber ganz klar: Wir tragen auch in Zukunft Maßnahmen mit, die nachvollziehbar dem Schutz des Nächsten dienen“, so Landesbischof Dr. h. c. Frank Otfried July. „Es gehört zur Freiheit christlichen Glaubens, um der Nächsten willen auf Gewohnheiten und auch Rechte zeitweilig zu verzichten. Insgesamt ist es schön, wieder sichtbare Gemeinschaft erleben zu dürfen.“

Ab Montag, 4. Mai, werden unter Maßgaben des Infektionsschutzes Gottesdienste und Gebetsver- anstaltungen wieder stattfinden können.

Hierfür hatte man sich in den Gesprächen auf Anforderungen verständigt, die im Rahmen des Selbst- organisationsrechts der Kirchen und Religions- gemeinschaften die Erfordernisse des Infektionsschutzes umsetzen:

  • Für Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen in Kirchen und anderen Gebetsräumen gilt ein Mindestabstand zwischen den Gläubigen von 1,5 Metern. Eine einheitliche Teilnehmerobergrenze ist nicht vorgegeben. Eine ortsspezifische Obergrenze ergibt sich aus der verbindlichen Anwendung der Abstandsregelung in den jeweiligen Räumlichkeiten.
  • An Gottesdiensten und Gebetsveranstaltungen im Freien können bis zu 100 Gläubige teilnehmen unter Beachtung des Mindestabstands.
  • Für Bestattungen gilt die Obergrenze von 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter Beachtung des Mindestabstands.
  • Das Tragen von Masken wird empfohlen.
  • Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind Desinfektionsmittel bereitzustellen. Ferner sind Flächen und Gebrauchsgegenstände zu desinfizieren und nach Möglichkeit der Umgang mit Gegenständen zu vermeiden, die von mehreren Personen genutzt werden.
  • Für jeden Gottesdienst- und Gebetsort ist ein schriftliches Infektionsschutzkonzept zu erstellen.
  • Es bleibt den Religionsgemeinschaften freigestellt, striktere Regelungen zu erlassen.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Fotos, Blogarchiv

2020 Kein Volksfest auf dem Cannstatter Wasen

Posted by Klaus on 29th April 2020 in Fotos, Stuttgart, Volksfest und Frühlingsfest

Stadt Stuttgart sagt Cannstatter Wasen 2020 ab – Risiko in Corona-Zeiten zu hoch

Das Cannstatter Volksfest kann dieses Jahr nicht stattfinden. Das geht aus einer Beschlussvorlage für den Gemeinderat hervor, die Oberbürgermeister Fritz Kuhn am Mittwoch, 29. April, auf einer Pressekonferenz vorgestellt hat. Der Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen wird am 8. Mai darüber befinden.

OB Kuhn erläuterte: „Es ist eine harte Entscheidung. Nach intensiver Abwägung ist klar: Der Gesundheitsschutz lässt nichts anderes zu. Wir alle machen uns aktuell große Mühen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Das können wir nicht aufs Spiel setzen. Wir wollen und müssen die Gäste aus Nah und Fern, unsere Bürgerinnen und Bürger, die Wirte, die Schausteller, Dienstleister oder auch die Hotellerie vor einer Ansteckung schützen.“ Bis Herbst sei nicht damit zu rechnen, dass ein hoher Grad an Durchseuchung erreicht, ein Impfstoff oder ein wirksames Medikament entwickelt sei. „Es ist ein Trost, dass wir nach Ende der Corona-Krise ein umso schöneres Fest feiern werden“, so Kuhn.

Der Leiter des Gesundheitsamts, Prof. Stefan Ehehalt, sagte: „Es ist nicht erwartbar, dass die zur wirkungsvollen Eindämmung der Pandemie erforderlichen Voraussetzungen in den kommenden Wochen in ausreichendem Maße vorhanden sind. Durch das Volksfest könnte sich das Coronavirus über Ländergrenzen verbreiten. Das wäre aus gesundheitlicher Sicht unverantwortlich. Wir haben uns Gedanken gemacht, wie wir Risiken minimieren können, aber solche Vorgaben lassen sich nicht bei einem Fest dieser Art und Größe umsetzen.“

Der Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Thomas Fuhrmann, sagte: „Es war eine schwere Entscheidung, aber eine richtige. Die Bürger werden sie sicherlich akzeptieren, denn die Beunruhigung ist groß. Wir sind mit den Schaustellern und Festwirten im Austausch. Für sie haben Bund und Länder Hilfen bereitgestellt. Auch wir wollen ihnen unter die Arme greifen.“

Der Geschäftsführer der in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft mbH & Co.KG, Andreas Kroll: „Bei allen Beteiligten herrscht großes Bedauern. Die Auswirkungen sind erheblich. Aber die Gesundheit geht vor.“ 300 Schausteller, Krämer und Festwirte seien unmittelbar betroffen. „Wir sind zuversichtlich, dass wir das 175. Cannstatter Volksfest im Jahr 2021 feiern können und dann ganz entspannt und mit großer Freude“, so Kroll.

Das traditionsreiche Volksfest zieht jährlich etwa vier Millionen Besucher an. Die wirtschaftliche Bedeutung des Fests für Stadt und Region wird auf eine halbe Milliarde Euro geschätzt.

Fotos, Blogarchiv

Wochenmärkte vorverlegt

http://www.stuttgarter-wochenmaerkte.de/

Wegen des Feiertages am Freitag, 1. Mai 2020 werden die Wochenmärkte Stuttgart-Wilhelmsplatz, Schönbühlstraße, Stuttgart Nord Mittnachtstraße. Sillenbuch, Stammheim, Untertürkheim und Weilimdorf auf Donnerstag, 30. April 2020 vorverlegt (gleiche Verkaufszeit).

Auf den Wochenmärkten gibt es zwar keine Maskenpflicht. Es ist aber grundsätzlich sinnvoll, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wo immer der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann!

Fotos, Blogarchiv

Richtlinie zur Öffnung von Friseurbetrieben

Posted by Klaus on 29th April 2020 in Allgemein

Ab dem 4. Mai dürfen Friseurbetriebe wieder öffnen. Um auch beim Friseur den Infektionsschutz zu gewährleisten, haben Wirtschafts- und Sozialministerium eine Richtlinie zur Öffnung von Friseurbetrieben veröffentlicht.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und das Ministerium für Soziales und Integration haben eine gemeinsame Richtlinie zu den Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Friseurbetrieben veröffentlicht. „Mit Veröffentlichung der Richtlinie definieren wir konkrete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Infektionen mit dem Corona-Virus. Damit steht der Ausübung des Friseurhandwerks und die Versorgung der Bevölkerung mit Friseurleistungen ab dem 4. Mai 2020 nichts mehr im Wege. Sowohl für die Betriebe als auch für die Kundinnen und Kunden ist dies ein wichtiger Schritt“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Friseurbesuche gehören für viele Menschen zur persönlichen Hygiene. Selbstverständlich steht weiterhin der Gesundheitsschutz im Vordergrund und es ist klar, dass in den Betrieben strenge Hygienestandards eingehalten werden müssen“, sagte Sozialminister Manne Lucha. Man habe gemeinsam praxisnahe und dennoch effektive Maßnahmen zum Schutz von Kundinnen und Kunden sowie Beschäftigen abgestimmt, so Hoffmeister-Kraut und Lucha.

In der Richtlinie ist klar und leicht nachvollziehbar geregelt, welche Maßnahmen die Friseurbetriebe ergreifen müssen, um die Vorgaben des Arbeitsschutzes und des Infektionsschutzes zur Verhinderung von Infektionen mit SARS-CoV-2 zu erfüllen. Die Richtlinie sieht unter anderem Vorgaben zu den Abläufen bei der Terminvergabe, zur Verwendung von Schutzmasken und zu den erforderlichen Reinigungsintervallen vor.

Kundinnen und Kunden müssen während des Aufenthalts im Friseursalon eine Mund-Nasen-Bedeckung (sogenannte Community-Maske) tragen. Auch die Beschäftigten müssen bei Anwesenheit von Kundinnen und Kunden Schutzmasken tragen. Nach jeder Bedienung einer Kundin oder eines Kunden ist der Friseurstuhl zu reinigen und das Friseurwerkzeug zu desinfizieren. Konkrete Vorgaben zu Reinigungsintervallen von Pausenräumen sind ebenso enthalten wie die Pflicht zur Bereitstellung von ausreichend Waschgelegenheiten für die Beschäftigten. Im Rahmen der verpflichtenden Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz sind weitere individuell angemessene Maßnahmen zu prüfen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Zudem wird festgelegt, dass die Terminvergabe nur elektronisch oder fernmündlich erfolgen darf.

Die gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und Integration zur Eindämmung von Übertragungen mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Friseurbetrieben gilt ab sofort und ist sowohl für die Infektionsschutzbehörden als auch für die Arbeitsschutzbehörden maßgeblich.

Die Richtlinie im Detail

Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und Integration zur Eindämmung von Übertragungen mit dem Corona-Virus (SARS-Cov-2) in Friseurbetrieben

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) stellt grundlegende Anforderungen an den Schutz von Beschäftigten bei der Arbeit, die auch das aktuelle Infektionsrisiko durch SARS-CoV-2 berücksichtigen müssen. Wesentliche Anforderung ist, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegen muss. Darüber hinaus sind in Friseurbetrieben unter anderem auch die Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung und Persönliche-Schutzausrüstung-Benutzerverordnung anzuwenden.

Die Arbeitsplätze sollen durch geeignete Wahl an technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen so abgeschirmt und gesichert werden, dass einer Übertragung des Corona-Virus vorgebeugt wird. (Bei der Aufsichtstätigkeit ist zu berücksichtigen, dass geeignetes Material, insbesondere für persönliche Schutzmaßnahmen, derzeit nur eingeschränkt zur Verfügung steht). Ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter zwischen den Beschäftigten und der Kundschaft kann dazu beitragen, die Übertragung von Krankheitserregern maßgeblich zu reduzieren.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und das Ministerium für Soziales und Integration empfehlen die Einhaltung der unten aufgeführten Regeln durch den Betreiber. Gleichzeitig werden die Vollzugsbehörden des Arbeitsschutzes und des Infektionsschutzes gebeten, bei der Überwachungstätigkeit und bei der Beantwortung von Anfragen Folgendes zu beachten>>>>>>