Archive for April 21st, 2020

Landesregierung beschließt Maskenpflicht

Posted by Klaus on 21st April 2020 in Allgemein

INFO

Das Kabinett hat sich auf eine Pflicht zum Tragen von sogenannten „Alltagsmasken“ beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr ab 27. April verständigt. Außerdem soll die Notfallbetreuung für Kinder ausgebaut werden.

„Eine Bedeckung von Mund und Nase kann helfen, die Verbreitung des Virus zu bremsen. Wenn alle eine Alltagsmaske tragen, schützen wir uns gegenseitig und helfen mit, die Verbreitung des Virus weiter zu verlangsamen und somit Menschenleben zu retten. Deshalb hat die Landesregierung heute eine Maskenplicht beschlossen, die ab 27. April gelten soll“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag, 21. April 2020, im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats. An der heutigen Sitzung hatte auch der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Prof. Dr. Lothar H. Wieler, teilgenommen.

In der vergangenen Woche hatten sich die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin bereits darauf verständigt, den Bürgern das Tragen von sogenannten Alltagsmasken in der Öffentlichkeit dringend zu empfehlen.

Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Personenverkehr

„Konkret heißt das: wir alle sind ab kommendem Montag verpflichtet, beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln Mund und Nase zu bedecken“, so Kretschmann. Damit sei ausdrücklich kein medizinischer Mundschutz gemeint, es genüge ein Schal, Tuch oder eine selbst gemachte oder gekaufte Stoffmaske.  „In diesen Zeiten ist das Tragen einer Alltagsmaske ein Symbol der Verantwortung; es zeigt, dass wir aufeinander Acht geben und alles tun, um die Folgen der Corona-Pandemie einzudämmen“, betonte Kretschmann.

Auf der Webseite der Landesregierung finden sich Anleitungen, wie eine Alltagsmaske hergestellt werden kann.

Das Kabinett hat beschlossen, dass die Notbetreuung erweitert wird. „Mir ist bewusst, dass die momentanen Einschränkungen besonders für Familien mit Kindern eine große Belastung sind. Dennoch dürfen wir in dieser fragilen Situation kein Risiko eingehen und wir können die Kitas zum jetzigen Zeitpunkt nicht regulär öffnen. Um Betroffene zu entlasten werden wir jedoch ab 27. April die Notbetreuung weiter ausbauen“, so Kretschmann.

Schrittweise Ladenöffnungen

„Viele Menschen haben uns in den letzten Tagen gefragt, warum wir bei der Öffnung der Geschäfte so vorsichtig sind und die Öffnung auf Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmeter begrenzt haben. Dazu will ich zuerst einmal all denjenigen, deren Geschäfte wir noch nicht öffnen konnten, sagen: ich verstehe Ihre Sorgen und Ängste und Sie können mir glauben: Ich würde nichts lieber tun, als alles sofort wieder zu öffnen“, so Kretschmann.

Viele hätten sich vielleicht gerade erst voller Energie auf den Weg in die Selbständigkeit gemacht, andere investierten schon seit Jahrzehnten all ihr Herzblut in ihren Betrieb. „Wir haben es in den letzten Wochen mit einem gewaltigen gemeinsamen Kraftakt geschafft, dass unser Gesundheitssystem nicht überlastet wurde.“ Das sei ein Erfolg – aber ein sehr zerbrechlicher Erfolg. „Wenn wir jetzt leichtsinnig würden, dann würden wir alles gefährden, was wir in den letzten Wochen mit großer Mühe aufgebaut haben. Denn wenn die Epidemie sich wieder exponentiell verbreiten würde, dann müssten wir erneut wochenlang runterfahren, mit gewaltigen Kosten – gerade für die Wirtschaft.“

„Es hängt an uns allen, ob die Öffnung gelingt und wann wir den nächsten Öffnungsschritt gehen können. Nur wenn wir alle diszipliniert bleiben und uns an die Kontaktbeschränkungen halten, dann können wir das Virus weiter unter Kontrolle halten. Also halten wir weiter Abstand. Und halten wir zusammen“, betonte Kretschmann.

Vorsichtige Lockerungen der Corona-Verordnung im Bereich von Wirtschaft und Schulen

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Auch einfache Masken helfen

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Foto, Manu’s Bilderecke

Frühsommerliche Temperaturen und anhaltende Trockenheit erhöhen die Waldbrandgefahr auch im Stuttgarter Wald

Posted by Klaus on 21st April 2020 in Stuttgart

INFO LHS

Der frühsommerliche Witterungsverlauf hat über Ostern wunderbare Tage im Freien ermöglicht und wird auch am 1. Mai wieder viele in die Natur ziehen. Die aktuelle Wetterlage hat aber auch ihre Schattenseiten. In den vergangenen Tagen stieg der Waldbrandgefahrenindex in Stuttgart an. Für die kommenden Tage wird die Waldbrandstufe 3 („mittlere Gefahr“), auf den Fildern sogar Stufe 4 („hohe Gefahr“) erwartet.
Meist entstehen Waldbrände durch Unachtsamkeit mit offenem Feuer oder Zigaretten. Das Feuermachen ist im Wald daher generell verboten. Jedoch kann ein Feuer auch durch Glasscherben verursacht werden, wenn das Sonnenlicht auf die Glasscherbe trifft und dabei trockenes Laub oder Gräser entzündet.
„Im Wald gilt ein generelles Rauchverbot von März bis einschließlich Oktober“, so Fabian Schulmeyer, Leiter der Dienststelle Stadtwald und untere Forstbehörde am Garten-, Friedhofs- und Forstamt der Stadt Stuttgart. Die Grillstellen und somit die Feuerstellen im Wald sind weiterhin durch die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gesperrt. Das Grillen in mitgebrachten Grillgeräten oder Lagerfeuern ist im Wald ebenfalls verboten. „Zum Schutz des Waldes bitten wir alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher darum, diese Regeln einzuhalten“, wirbt Schulmeyer um Verständnis.

Foto, Blogarchiv

Maskenpflicht in ganz Baden-Württemberg ab 27. April

Posted by Klaus on 21st April 2020 in Stuttgart

INFO und Grafik LHS

Corona-Krise – OB Kuhn begrüßt Maskenpflicht

Oberbürgermeister Fritz Kuhn begrüßt die Maskenpflicht, wie sie die baden-württembergische Landesregierung am Dienstag, 21. April, beschlossen hat. Die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr mit sogenannten Alltagsmasken soll demnach am 27. April 2020 in Kraft treten.
Kuhn erklärte: „Ich teile die Auffassung der Landes- regierung und halte die Maskenpflicht in Geschäften sowie in Bahn und Bus für dringend geboten. Mund und Nase zu bedecken hilft dabei, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Das bleibt unser oberstes Ziel. Außerdem soll möglichst immer der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden, da solche Alltagsmasken keinen absoluten Schutz bieten können.“ Der OB erinnerte daran, dass die sonstigen Kontaktbeschränkungen etwa zum Aufenthalt im öffentlichen Raum weiterhin gelten und auch die Hygieneregeln beachtet werden müssen. „Wir können und müssen alle unseren Beitrag leisten, um zu verhindern, dass die Infektionszahlen nach den vorsichtigen Lockerungen wieder steigen“, so Kuhn.

Der Leiter des städtischen Gesundheitsamtes, Prof. Stefan Ehehalt, hatte zuletzt erklärt: „Entscheidend ist, die Übertragung des Virus zu verhindern. Dabei hilft auch die Alltagsmaske, also die Mund-Nasen-Bedeckung. Sie reduziert insbesondere den eigenen Ausstoß von Tröpfchen beim Sprechen oder Niesen. Wir schützen uns gegenseitig, wenn wir solch einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Er ist auf jeden Fall besser als keinerlei Mundschutz. Abstand ist aber das Wichtigste, um das Risiko einer Ansteckung zu senken.“

Infos rund um das Corona-Virus sind zu finden unter www.stuttgart.de/corona.

Landesregierung beschließt Maskenpflicht

Foto, Manu’s Bilderecke