Archive for April 20th, 2020

Informationen der Wasserschutzpolizeidirektion zu COVID-19 Pandemie/Sport- und Freitzeitschifffahrt

Pressemitteilung

Die Wasserschutzpolizeidirektion beim Polizei- präsidium Einsatz weist im Zusammenhang mit der Sport- und Freizeitschifffahrt aktuell darauf hin, dass die Bestimmungen der Corona-Verordnung auch beim Wassersport in Baden-Württemberg zu beachten sind. Es wird daher verwiesen, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen als Schutzmaßnahme im öffentlichen Raum für sich und andere einzuhalten sowie auch die Regelungen zu Fahrten und Reisen zu berücksichtigen.

Derzeit ist im Landesgebiet die Nutzung der Bundeswasserstraßen (wie Rhein und Neckar) und der Landesgewässer (wie Nebengewässer des Rheins und Bodensee) zum Freizeitzweck auch aus verkehrlichen Gründen nicht grundsätzlich formell untersagt.

Zum Schutz und zur Eindämmung des Coronavirus kann es örtlich zu Einschränkungen oder Verboten durch die zuständigen Bundes- und Landesbehörden kommen, was über den Einzelfall hinaus zu Schließungen oder Sperrungen oder Aufenthalts- und Betretungsverboten oder Betriebsuntersagungen usw. von Wasserflächen, Anlagen, Wasserfahrzeugen oder Landflächen und insbesondere Einrichtungen durch die beteiligten Behörden (und privaten Betreiber) usw. führen kann – und auch im Landesgebiet durch die Polizei in Baden-Württemberg überwacht wird.

Es ist daher ratsam, sich vor Antritt der Fahrt bei den örtlich zuständigen Behörden im In- und Ausland insbesondere darüber zu informieren, welche infektionsschutzrechtlichen Ge- und Verbote für das jeweilige Fahrtgebiet und Landesgebiet bestehen oder dort aktuell bekannt sind, um mögliche Sanktionierungen oder Ärgernissen bei den Freizeitaktivitäten aus dem Wege zu gehen.

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Eingeschränkter Start des Schulbetriebs am 4. Mai

Posted by Klaus on 20th April 2020 in Allgemein

INFO

Der Schulbetrieb im Land startet am 4. Mai 2020 schrittweise und stark eingeschränkt. Es sind erste, kleine Schritte zu mehr schulischer Normalität. Vorrang hat zunächst die Prüfungsvorbereitung für die Abschlussklassen. Besonders wichtig ist die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln.

Am Montag, 4. Mai 2020, startet in Baden-Württemberg schrittweise und stark eingeschränkt der Schulbetrieb. Der stufenweise Einstieg der Schulen in den Präsenzunterricht beginnt mit Schülerinnen und Schülern aller allgemein bildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie mit den Schülerinnen und Schülern der Prüfungsklassen der beruflichen Schulen. Das heißt, dass am 4. Mai die Kursstufe (erste und zweite Jahrgangsstufe) der allgemein bildenden Gymnasien und entsprechender Gemeinschaftsschulen, die Klassenstufen neun und zehn der Haupt-, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen starten. All dies gilt analog für entsprechende Schülerinnen und Schüler an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ).

„Damit gehen wir erste, kleine Schritte zu mehr schulischer Normalität. Dabei müssen wir uns aber auf das Wesentliche konzentrieren. Klar ist, dass der Infektionsschutz immer Vorrang haben muss und der Unterricht auch nach dem 4. Mai bis Schuljahresende nur stark eingeschränkt erfolgen wird“, erläutert Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Deshalb seien außerunterrichtliche Veranstaltungen und die Mitwirkung außerunterrichtlicher Partner am Schulbetrieb bis zum Schuljahresende ausgeschlossen.

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann dankt allen Schulleiterinnen und Schulleitern ausdrücklich für ihren Einsatz: „Ich bin mir darüber im Klaren, dass die Planungen und Vorgaben in dieser ungewöhnlichen Zeit eine große Herausforderung darstellen. Ich danke allen Schulleitern und Lehrkräften für ihren unermüdlichen Einsatz.“ Schulen, die bei der Umsetzung Beratung und Unterstützung brauchen, könnten sich selbstverständlich an die Schulaufsicht und auch an das Kultusministerium wenden.

Kultusministerium: Informationen für Schulen und Kindertageseinrichtungen

Kultusministerium: Fragen und Antworten zum Coronavirus

Kultusministerium: Termine der Abschlussprüfungen 2020

Pressemitteilung zur Ausweitung der Kinder-Notbetreuung vom 20. April 2020

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Grabkapelle auf dem Württemberg – ABSAGE ALLER VERANSTALTUNGEN

INFO

Die Monumente der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg bleiben bis mindestens einschließlich Sonntag, 3. Mai 2020 geschlossen.
Alle für diesen Zeitraum geplanten Führungen, Sonderführungen, Konzerte und weitere Veranstaltungen sind abgesagt. Auch Veranstaltungen von externen Veranstaltern oder Privatpersonen können nicht stattfinden.

Diese Absageregelung gilt zunächst bis zum 3. Mai 2020, voraussichtlich jedoch bis 15. Juni 2020. Wir behalten uns vor, mögliche Änderungen vorzunehmen, entsprechend der allgemeinen weiteren Entwicklungen zur Gesamtlage.

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Hedelfingen – Radfahrerin gestürzt

Posted by Klaus on 20th April 2020 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg

Polizeibericht 20.04.2020

Eine 64 Jahre alte Radfahrerin ist am Sonntagabend (19.04.2020) im Gewann Katzenbach gestürzt und hat sich dabei schwer verletzt. Die Frau war mit ihrem Rad gegen 19.50 Uhr auf einem abschüssigen Waldweg in Richtung Hedelfingen unterwegs, als sie in einer Kurve aus bislang unbekannten Gründen stürzte. Trotz Fahrradhelm erlitt die 64-Jährige schwere Verletzungen. Alarmierte Rettungskräfte kümmerten sich um die Frau und brachten sie in ein Krankenhaus.

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