Neue Parkregelung in Bad Cannstatt, Nord, Vaihingen und Untertürkheim

Presse LHS

In weiteren Teilen der Stadtbezirke Bad Cannstatt und Stuttgart Nord sowie erstmalig in den Stadtbezirken Untertürkheim und Vaihingen wird ab 1. Juli das Parkraummanagement erweitert beziehungsweise eingeführt, um insbesondere für die Bewohnerinnen und Bewohner die Parksituation zu verbessern.

Das Parkraummanagement funktioniert nach dem sogenannten Mischprinzip: Grundsätzlich stehen alle Parkplätze allen Verkehrsteilnehmern parkgebührenpflichtig zur Verfügung. Allerdings ist die Nutzung für Bewohner nach Erwerb eines Bewohnerparkausweises parkgebührenfrei. Für Gewerbetreibende mit Sitz im Gebiet besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Alle anderen – also zum Beispiel Besucher oder Kunden – müssen ein Ticket am Parkscheinautomaten lösen.

Künftig werden alle in dieser fünften Umsetzungsstufe betroffenen Parkplätze im öffentlichen Straßenraum der neuen Bewohnerparkgebiete Bad Cannstatt (Ca5 bis Ca8), Stuttgart?Nord (N6a und N6b), Vaihingen (V1) und Untertürkheim (U1 und U2) gebührenpflichtig sein. Auf der  interaktiven Karte (Öffnet in einem neuen Tab) finden Sie alle Parkgebiete.

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Siehe auch: Untertürkheim – Parkausweis jetzt beantragen – gilt ab 1. Juli 2021

Foto, Archiv

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