Archive for Juli, 2021

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung zum 28.07.2021

Posted by Klaus on 27th Juli 2021 in Allgemein

Pressemeldung  26. Juli

Änderungen zum 28. Juni 2021

Die Landesregierung hat zum 28. Juni 2021 die Corona-Verordnung des Landes komplett überarbeitet und wesentlich vereinfacht. Die vier neuen Inzidenzstufen tragen zum einem dem derzeit entspannten Infektionsgeschehen Rechnung, ziehen aber auch ganz klare Grenzen für den Fall, dass die Infektionszahlen wieder steigen.

Überschreitet ein Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den jeweiligen Schwellenwert, werden die Öffnungen wieder zurückgenommen.

Die neue Verordnung richtet sich nach den verschiedenen Lebensbereichen. Mit sinkenden Inzidenzen gibt es wieder mehr Normalität im Alltag. Dies betrifft unter anderem die Kontaktbeschränkungen, private Feiern, öffentliche Veranstaltungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

Die neuen Inzidenzstufen

  • Inzidenzstufe 4: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 50,0
  • Inzidenzstufe 3: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 35,0 bis einschließlich 50,0
  • Inzidenzstufe 2: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 10,0 bis einschließlich 35,0
  • Inzidenzstufe 1: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis unter 10,0

Im Falle dass die Inzidenzen wieder drohen über 100 zu steigen, wird die Landesregierung hierzu gesonderte Regelungen erlassen.

Ausschlaggebend sind die vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten 7-Tage-Inzidenzen der jeweiligen Stadt- und Landkreise. Je nach Inzidenzstufe gelten für die unterschiedlichen Bereiche wie etwa Gastronomie, Beherbergungsbetriebe, Sportveranstaltungen, Kontaktbeschränkungen oder privaten Feiern entsprechende Auflagen. Die Stadt- und Landkreise informieren darüber, welche Inzidenzstufe vor Ort gilt.

Was das für die einzelnen Lebensbereiche bedeutet, haben wir in unserem FAQ für Sie aufbereitet.

Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 28. Juni 2021 (PDF)

Foto, Staatsministerium Baden-Württemberg

Anpassung der Corona-Verordnung zum 26. Juli

Posted by Klaus on 26th Juli 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung des Landes zum 26. Juli geändert und verlängert. Die Änderungen betreffen vor allem Veranstaltungen und Volksfeste. Daneben erfolgen kleinere Anpassungen und Klarstellungen.

Das baden-württembergische Kabinett hat am Freitag, 23. Juli 2021, eine Änderung der Corona-Verordnung verabschiedet. Die damit verbundenen Regelungen treten am Montag, den 26. Juli 2021 in Kraft. Die Verordnung berücksichtigt unter anderem den Beschluss der Arbeitsgruppe Großveranstaltungen der Chefs der Staatskanzleien (CdS-AG) vom 6. Juli, wonach die Besucherzahlen bei Großveranstaltungen auf 50 Prozent der zugelassenen Kapazität bei höchstens 25.000 Personen begrenzt werden. Darüber hinaus erfolgten kleinere Anpassungen und Klarstellungen. Nach aktuellem Fortschritt der Impfkampagne wird voraussichtlich zum 15. September 2021 jede Bürgerin und jeder Bürger in die Lage versetzt worden sein, die Zweitimpfung und damit einen vollständigen Impfschutz erhalten zu haben. Die Landesregierung geht daher aktuell davon aus, dass in künftigen Regelungen die Eingriffsintensität für vollständig geimpfte Personen weiter reduziert werden kann.

Die wesentlichen Änderungen der Corona-Verordnung im Überblick:

  • Verlängerung der 9. Corona-Verordnung bis 23. August 2021
  • Änderungen bei (Sport-)Veranstaltungen (§§ 8 und 15):
    • Einführung einer Begrenzung von 50 Prozent der zugelassenen Kapazität, höchstens jedoch 25.000 Zuschauende in den Inzidenzstufen 1 und 2. Hier ist ab Überschreitung der in den §§ 8 und 15 genannten festen Personenzahlgrenzen stets ein 3G-Nachweis erforderlich. Damit hat die Zwischenstufe der 30-Prozent- bzw. 20-Prozent-Auslastung keinen Anwendungsbereich mehr und wurde daher gestrichen.
    • Die Maskenpflicht wurde konkretisiert. Die Maske darf nun im Freien abgenommen werden, wenn fest zugewiesene Sitzplätze eingenommen werden, die den Mindestabstand von 1,5 Metern aufweisen.
    • Bei Sportveranstaltungen gilt ein Alkoholverbot ab einer Veranstaltungsgröße von 5.000 Personen (Hinweis: Die entsprechende Regelung wird in Baden-Württemberg in die Corona-Verordnung Sport aufgenommen).
  • Klarstellung Volksfeste, Jahrmärkte und Flohmärkte:
    • Jahrmärkte und (auch private) Flohmärkte fallen unter die Regelung des Einzelhandels (§ 14), sofern nur der Verkauf von Waren stattfindet.
    • Volksfeste und Stadtfeste mit Schaustellergeschäften erhalten eine neue Spezialregelung in § 11a, die der Regelung zu stationären Freizeitparks nach § 11 Absatz 3 nachgebildet wurde. Diese müssen auf einem abgegrenzten Areal mit Zutrittskontrollen stattfinden und ein Betreiber muss die Gesamtverantwortung für das Hygienekonzept übernehmen. Bei dieser Gestaltungsform sind Festzelte und Freilichtbühnen nicht gestattet, erlaubt sind aber übliche (Außen-)Gastronomieangebote.
    • Stadtfeste und Veranstaltungen mit reinem Festzelt- oder Freilichtbühnenbetrieb, aber mit einer unerheblichen Anzahl von Schaustellergeschäften, bleiben nach § 8 Absatz 1 zulässig. Auch Vereinsfeiern sind von der Vorschrift erfasst, was zur Klarstellung in den Wortlaut aufgenommen wurde.
  • Touristische Verkehre (Ausflugsschifffahrt, touristischer Bahn-, Bus- und Seilbahnverkehr) erhalten eine neue Wahlmöglichkeit in Inzidenzstufe 2. Zulässig ist eine Auslastung von 100 Prozent der Fahrgastzahlen mit 3G-Nachweis oder 75 Prozent der Fahrgastzahlen ohne 3G-Nachweis.

Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Foto, Staatsministerium Baden-Württemberg

Falsche Bankmitarbeiter erbeuten hohe Geldsumme

Posted by Klaus on 26th Juli 2021 in Allgemein

Polizeibericht 26.07.2021

Unbekannte Täter haben sich am 13. und 14.07.2021 als Bankmitarbeiter ausgegeben und hohe Geldsummen erbeutet. Die Täter fälschten zunächst eine E-Mail eines Geldinstituts, übersandten diese vorab an eine Firma und kündigten darin eine angebliche Umstellung innerhalb der Bank an. Einen Tag später riefen die Betrüger mit einer „gespooften“ Rufnummer, bei der die Rufnummer einer tatsächlich existenten Bank angezeigt wird, bei der Firma an. Den Tätern gelang es, telefonisch eine TAN-Nummer des Unternehmens zu erhalten. Kurz darauf tätigten die Betrüger mehrere Überweisungen und erbeuteten so mehrere Hunderttausend Euro. Die Ermittlungen dauern noch an.

Die Polizei rät:

   -	Geben Sie keine persönlichen Daten an fremde Personen am Telefon
preis. -	Wenn Sie von Mitarbeitern eines Geldinstituts angerufen 
werden und diesen nicht persönlich kennen, so legen Sie auf und rufen
Ihre Hausbank unter der Ihnen bekannten Telefonnummer an. Ein 
Bankmitarbeiter würde Sie zudem nie nach ihrer TAN-Nummer fragen. -	 
Kommt Ihnen ein Anruf verdächtig vor, informieren Sie unverzüglich 
die Polizei unter der Nummer 110.

Weitere Präventionstipps finden Sie unter www.polizei-beratung.de

Gaisburg – Hedelfingen – Rohracker – Verkehrsteilnehmer mutmaßlich gefährdet – Zeugen gesucht

Polizeibericht 26.07.2021

Polizeibeamte haben am in der Nacht zum Sonntag (25.07.2021) einen 24 Jahre alten Mann vorläufig festgenommen, der im Verdacht steht, auf der Bundesstraße 10 und im Bereich Hedelfingen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet zu haben. Polizeibeamte beobachteten kurz vor 02.00 Uhr, wie ein weißer Mercedes sowie ein dahinter fahrender schwarzer SUV von der Abfahrtsrampe der Gaisburger Brücke auf die Bundesstraße in Richtung Esslingen fuhren und dabei stark beschleunigten. Während der SUV anschließend langsamer fuhr, beschleunigte der Fahrer des weißen Mercedes weiter. Als die Beamten den Mercedes kontrollieren wollten, ignorierte der Fahrer das Anhaltesignal, flüchtete mit stark überhöhter Geschwindigkeit und missachtete dabei mehrere rote Ampeln. Die Polizeibeamten verfolgten ihn über die Auffahrtsrampe zur Straße Otto-Hirsch-Brücken und anschließend über die Hedelfinger Straße bis in die Rohrackerstraße, wo sie ihn kurzfristig aus den Augen verloren. Kurze Zeit später stellten die Beamten das Fahrzeug mitsamt dem 24 Jahre alten Fahrer im Bächlenweg fest. Sie beschlagnahmten daraufhin das Auto sowie den Führerschein des 24-Jährigen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen setzten die Polizisten den Tatverdächtigen wieder auf freien Fuß. Die Ermittlungen, insbesondere ob der Tatverdächtige das Fahrzeug gefahren hat, dauern an.

Zeugen sowie mögliche Geschädigte werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 an das Polizeirevier 5 Ostendstraße zu wenden.

Archivfoto

Ost – Autoscheibe eingeschlagen und Geld gestohlen – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 26th Juli 2021 in In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 26.07.2021

Unbekannte haben am Samstag (24.07.2021) an der Waldebene Ost die Scheibe eines Opel Vivaro eingeschlagen und unter anderem Bargeld gestohlen. Die Täter schlugen zwischen 11.20 Uhr und 11.50 Uhr die Beifahrerscheibe des Opels, der im Bereich des Fuchsrainweges geparkt war, ein und stahlen aus dem Innenraum persönliche Papiere sowie mehrere Hundert Euro Bargeld.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189903500 an das Polizeirevier 5 Ostendstraße zu wenden.

Archivfoto

Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnungen zum 26. Juli

Posted by Klaus on 25th Juli 2021 in Allgemein

Pressemeldung

Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen. Am Ende der Seite finden Sie eine ausführliche Übersicht über die jeweiligen Änderungen. Fragen und Antworten zu den verschiedenen Corona-Verordnungen und anderen Themen rund um Corona haben wir hier für Sie zusammengestellt

Änderungen zum 26. Juli 2021

Corona-Verordnung des Landes

Foto, Staatsministerium Baden-Württemberg

SportKultur Kunstfreunde in der Sammlung Domnick

Posted by Klaus on 25th Juli 2021 in Fotos, Künstler/innen, Vereine und Gruppen

Pressebericht

Nach langer, durch Corona bedingter Pause, konnten die Kunst- und Kulturfreunde der SportKultur Stuttgart endlich wieder ihrer geliebten Passion nachgehen. Erstes Ziel war die bemerkenswerte Sammlung Domnick auf der Oberensinger Höhe in Nürtingen. Vera Romeau, die Leiterin der Sammlung Domnick, erläuterte den Kunstinteressierten kurzweilig und kompetent das Leben von Gründer und Gründerin, Geschichte und Vorgeschichte der Sammlung, von Gebäude und Skulpturenpark.

Das Stuttgarter Ehepaar Ottomar und Greta Domnick, Betreiber einer Klinik für Neurologie und Psychiatrie, gehörten gleich nach dem Zweiten Weltkrieg zu den zentralen Figuren und Förderern der Kunstszene. Begeistert von der abstrakten Kunst, sammelten sie mit Leidenschaft und Engagement Werke von Baumeister, Hartung, Winter, Piene und vielen anderen. Sie organsierten alsbald Ausstellungen, hielten Vorträge und verlegten Bücher. Ottmar Domnick spielte Violoncello. Seine Liebe zur neuen Musik veranlasste ihn, Konzerte zu veranstalten. Eine weitere Begeisterung Domnicks war der experimentelle Film. Für den in Stuttgart entstandenen Film „Jonas“, einer Geschichte über Schuld, Existenzangst und Verzweiflung, wurde Domnick 1957 mit dem Bundesfilmpreis und dem Bambi ausgezeichnet. Nicht zu vergessen ist die Leidenschaft von Ottomar Domnick für schnelle Autos. Er war 1950 der erste Kunde, der von Porsche das gerade dem Markt vorgestellte Modell 356 erwarb. Foto, SportKultur Kunstfreunde mit Skulptur „Großer Samir“ von Gustav Reinhardt – 1981/82

Im Jahre 1967 ließen sich die Domnicks vom Stuttgarter Architekten Prof. Paul Stohrer, in Nürtingen ein Wohnhaus für sich und ihre Sammlung bauen. Ausstellung und Wohnung aus einem Guss. Das Betongebäude fügt sich als Kontrast zur Natur, sanft in den natürlichen Hang ein. Umgeben ist das eindrucksvolle, seit 1982 Denkmalgeschütze Gebäude, seit 1977 von einem spannend angelegten Skulpturengarten mit Metallarbeiten die Metallbildhauer in den Jahren zwischen 1960 und 1985 geschaffen haben.

Fotos, SportKultur – Wohn- und Arbeitszimmer der Domnicks, Kunst überm Küchentisch, Skulptur „Unbestimmte Linie“ von Bernar Vernet – 1985

Als Alleinerbe ihres Vermögens setzte das kinderlos gebliebene Paar, das Land Baden-Württemberg ein. In einem Erbvertrag verpflichtete sich das Land zur Einrichtung einer Stiftung zur Förderung der Kunst. Mit den Stiftungsmitteln konnte das Nürtinger Gesamtkunstwerk der Moderne Mitte der 1990-er Jahren der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden und wird für künftige Generationen unterhalten.

Wünschen Ihnen einen entspannten Sonntag.

Norbert Klotz

Kombimasche: Enkeltrickbetrüger und falscher Polizeibeamte erbeuten hohe Geldsumme und Schmuck – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 23rd Juli 2021 in Stuttgart

Polizeibericht 23.07.2021

Telefontrickbetrüger haben am Donnerstag (22.07.2021) mit einer kombinierten Betrugsmasche aus Enkeltrick und falscher Polizeibeamter eine 68-jährige Frau um mehrere Tausend Euro und Schmuck betrogen.

Gegen 11.30 Uhr rief zunächst ein Mann an, der sich als ihr Sohn ausgab und forderte mehrere Tausend Euro für einen Hauskauf. Nachdem die 68-Jährige diesen jedoch nicht eindeutig wiedererkannte, beendete sie das Gespräch. Die Täter ließen jedoch nicht locker: Kurz danach meldete sich ein weiterer Mann, der sich als falscher Polizeibeamter ausgab. Er warnte die Seniorin vor einem angeblichen Betrüger, der vorgegeben hatte, ihr Sohn zu sein. Um diesen jedoch endgültig überführen zu können, benötige der falsche Polizeibeamte nun ihre Mithilfe.

Als Lockmittel solle die Seniorin zunächst ihren Schmuck, den sie Zuhause habe, in eine Mülltonne legen und anschließend um den Schein zu wahren eine Abhebung von mehrere Tausend Euro von ihrem Bankkonto veranlassen. Während des gesamten Vorgangs folgten wechselseitige Anrufe der beiden Täter. Es bestand hinsichtlich der Geldabhebung ständiger Kontakt zwischen der Seniorin und dem falschen Polizeibeamten. Er forderte sie dabei mehrfach auf, bis zur Geldablage in der Leitung zu bleiben, keinesfalls aufzulegen.

Nachdem sie Schmuck und Bargeld wie gefordert jeweils in eine Mülltonne gelegt hatte, wollte sich der falsche Polizeibeamte nach der Festnahme des Betrügers gegen 15.30 Uhr wieder bei ihr melden, was aber nicht geschah. Durch den Anruf bei der echten Polizei flog der Betrug schließlich auf. Eine Beschreibung der Täter ist derzeit nicht vorhanden.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer +4971189905778 an die Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei zu wenden.

Präventionstipps:

o Seien Sie sich bewusst, dass es sich bei dieser Art von Anrufen ausnahmslos um Betrügereien handelt. Das Ziel der Betrüger ist es, an Ihr Geld und Ihre Wertsachen zu kommen. Wie sie dieses Ziel erreichen, ob mit dem Enkeltrick, als angebliche Polizeibeamte getarnt oder anderen Betrugsmaschen spielt für die Täter überhaupt keine Rolle.

o Um Gewissheit zu haben, dass Sie auch wirklich mit einem Verwandten telefonieren, raten wir Ihnen, das Telefonat zu beenden und selbstständig den Anrufer zu kontaktieren. Legen Sie hierfür den Telefonhörer vollständig auf und wählen Sie dabei ausschließlich die Ihnen bekannte Nummer.

o Lassen Sie sich keineswegs, egal zu welcher Uhrzeit, unter Druck setzen und lassen Sie sich auf keine Diskussionen ein. Ziehen Sie bei Bedenken Verwandte, Vertrauenspersonen oder die Polizei in Ihre Entscheidungen mit ein. Legen Sie hierfür den Telefonhörer auf und wählen Sie mit der 110 den Polizeinotruf. Drücken Sie NICHT die Rückruftaste, ansonsten landen Sie wieder bei den Betrügern. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie einen Betrug am Telefon erkannt haben.

Weitere Informationen und Präventionstipps finden Sie unter polizei-beratung.de

Foto, Polizei BW

Stuttgart – Brand im Hafen

Posted by Klaus on 23rd Juli 2021 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg

Polizeibericht 23.07.2021

In einer Am Mittelkai im Hafen Stuttgart ansässigen Industriemüll-Firma brach am heutigen Freitag, 23.07.2021, gegen 10.30 Uhr, ein Feuer aus.

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen durch die Wasserschutzpolizei gerieten beim Umfüllen von Metallspähnen in einen Behälter, in dem sich Filterelemente, diese aufgrund Selbsterhitzung in Brand. Arbeiter der Firma reagierten genau richtig, indem sie diese nach der Brandentstehung in einem Behälter ins Freie brachten. Dort wurde er durch die Feuerwehr gelöscht.

Neben der Wasserschutzpolizei Stuttgart und der Feuerwehr waren Kräfte des Polizeipräsidiums Stuttgart und das DRK im Einsatz.

Es entstand kein Sachschaden am Gebäude der Firma. Personen wurden nicht verletzt, zwei Arbeiter die im Nahbereich waren jedoch vorsorglich zur Beobachtung in das Krankenhaus verbracht.

Archivfoto

Modellprojekt Elektrische Motorräder bei der Polizei

Posted by Klaus on 23rd Juli 2021 in Allgemein

Pressemeldung

E-Motorrad

Bei der Polizei Baden-Württemberg beginnt ein Pilotprojekt mit elektrischen Motorrädern. Unter der Devise „Sicherheit geht auch nachhaltig“ will die Polizei Wegbereiter und Impulsgeber auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit sein.

„Erstmals setzt die Polizei zwei rein elektrisch angetriebene Motorräder ein. Unsere Mobilität befindet sich im Wandel, für eine nachhaltige Umweltbilanz geht der Trend zur Elektromobilität – das gilt auch für den Polizeifuhrpark. Unter der Devise ‚Sicherheit geht auch nachhaltig‘ will die Polizei auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit Wegbereiter und Impulsgeber sein. Mit einem Fuhrpark von rund 5.400 Fahrzeugen verfügt die Polizei über den größten Behördenfuhrpark in Baden-Württemberg und kann daher im Land wichtige Zeichen setzen“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

„Mit einem zweijährigen Modellprojekt beim Polizeipräsidium Stuttgart testen wir zwei elektrisch angetriebene Motorräder im Streifendienst auf Herz und Nieren. Hierfür hat das Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei die Modelle Zero DS ZF 12.5 und Zero SR/S DS 14.4 des Herstellers Zero Motorcycles beschafft. Neben der Erprobung der technischen und taktischen Einsatzmöglichkeiten ist es auch unser Ziel, etwaige Grenzen bei den Einsatzmöglichkeiten zu diagnostizieren“, erklärte Minister Thomas Strobl. Die E-Motorräder haben eine Reichweite von 168 Kilometern (km) (Zero DS ZF 12.5) und 200 km (Zero SR/S DS 14.4). Das Modell Zero SR/S ZF 14.4 ist zudem mit einem elektrischen Stabilitätsprogramm ausgestattet und bietet daher einen besonders hohen Sicherheitsstandard. Bei annähernd geräuschloser, geruchs- und emissionsfreier Fahrt können sich die Fahrerinnen und Fahrer ohne Kuppel- und Schaltvorgänge noch gezielter auf ihre Arbeit konzentrieren. Die leichten und wendigen Elektrokräder eignen sich insbesondere auch für enge Straßen oder Fußgängerbereiche. „Aus dem persönlichen Gespräch mit Polizisten auf den elektrisch betriebenen Motorrädern weiß ich von der Begeisterung für diese neue Art der mobilen Kriminalitätsbekämpfung“, berichtete Innenminister Thomas Strobl.

Besondere Bedeutung des Polizeifuhrparks für eine klimaneutrale Landesverwaltung

Die Landesregierung Baden-Württemberg strebt langfristig eine klimaneutrale Landesverwaltung an. Zur Erreichung der vorgegebenen Klimaschutzziele kommt dabei dem großen Polizeifuhrpark eine besondere Bedeutung zu. Durch das Ministerium für Verkehr wird ein ressourcenschonender Fahrzeugbestand mittels der „Landesinitiative Elektromobilität III“ finanziell unterstützt.

Bereits seit dem Jahr 2008 werden bei der Polizei Baden-Württemberg Fahrzeuge mit alternativen Antrieben erprobt und in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt. „Nicht jedes Elektrofahrzeug erfüllt die hohen Anforderungen an polizeiliche Einsatzfahrzeuge. Trotzdem haben wir die Anzahl an Elektrofahrzeugen kontinuierlich erhöht. Aktuell nutzt die Polizei so 44 rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, neun Streifenwagen mit Diesel-Plug-In-Hybrid-Antrieb, einen Streifenwagen mit Brennstoffzellen-Batterie-Hybrid-Antrieb sowie rund 400 Pedelecs“, so Innenminister Thomas Strobl.