Archive for Februar 6th, 2013

Der aktuelle Monatshimmel im Planetarium

Im Planetarium, Willy-Brandt-Straße 25, wird am Mittwoch, 13. Februar, um 20 Uhr der aktuelle Sternenhimmel vorgestellt. Welche Sterne sind zurzeit zu sehen, und wo stehen Sonne, Mond und Planeten?

Dann begeben sich die Besucher auf Reisen: Wie sieht der Sternenhimmel am Nordpol aus, welche Sternbilder sind von der Südhalbkugel der Erde aus zu sehen?

Gegen Ende der Vorführung erfahren die Gäste, warum durch die Taumelbewegung der Erdachse die Tierkreissternbilder nicht mit den Tierkreiszeichen identisch sind. Wer gerne Horoskope liest, sollte diesen Umstand unbedingt beachten.

Der Eintritt kostet 6, ermäßigt 4 Euro.

Foto, Archiv

Sicherheitserlass für Kreisverkehre mit Augen- maß anwenden

Posted by Klaus on 6th Februar 2013 in Allgemein

Bei der Prüfung der Sicherheit von Kreisverkehrsplätzen sollten die zuständigen Behörden in Baden-Württemberg nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann künftig stärker mit Augenmaß vorgehen.

„Aus Sicht der Verkehrssicherheit ist eine hindernisfreie Kreismittelinsel zwar grundsätzlich die beste Lösung. Allerdings gibt es keine festen Regelungen, wonach bestehende Hindernisse immer zu entfernen sind. Bei der Wahl des Mittels zur Verbesserung der Verkehrssicherheit muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden“, erklärte Minister Hermann in Stuttgart. Zuvor hatte er dem Landeskabinett einen Bericht zum aktuellen Stand der Debatte über starre Hindernisse in Kreisverkehren und die Verkehrssicherheit gegeben.

Zugleich kündigte der Minister an, dass die Behörden erläuternde Hinweise zur Anwendung des Erlasses vom 15. November 2011 erhalten werden. In dem Erlass hatte das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Regierungspräsidien darauf hingewiesen, dass bei der Planung und dem Bau neuer Kreisverkehrsplätze an Bundes- und Landesstraßen bei Kreisverkehren auf der freien Strecke auf der Mittelinsel grundsätzlich keine starren Hindernisse einzubauen sind und im Übergangsbereich von der freien Strecke zur Ortsdurchfahrt im Einzelfall zu prüfen ist, ob die künstlerische oder bauliche Gestaltung mit Hindernissen unter Verkehrssicherheitsaspekten möglich ist. Innerhalb der Ortsdurchfahrten blieb danach eine Gestaltung der Kreismittelinsel auch in künstlerischer Hinsicht unter Beachtung der Planungsgrundsätze und der Belange der Verkehrssicherheit möglich. Die Regierungspräsidien sowie die unteren Verwaltungsbehörden waren außerdem gebeten worden, für die Kreisverkehrsplätze auf Bundes- und Landesstraßen mit einem hohen und mittleren Risiko Sicherheitsaudits gemäß der Empfehlungen für das Sicherheitsaudit an Straßen (ESAS, Ausgabe 2002) durchzuführen und darauf hinzuwirken, dass die Anforderungen der Verkehrssicherheit erfüllt werden. Die Risikoeinstufung ergab sich aus einer ersten Bewertung, die bereits im Jahr 2010 – also noch unter der Vorgängerregierung – durchgeführt wurde.

Für vergleichbar betroffene Kreisverkehrsplätze, die in der alleinigen Straßenbaulast der Stadt- und Landkreise liegen, wurde den unteren Verwaltungsbehörden empfohlen, in gleicher Weise vorzugehen. Konkrete Vorgaben, auf welche Weise die Anforderungen der Verkehrssicherheit zu erfüllen sind, macht der Erlass jedoch nicht.

Stand der Überprüfungen

In Baden-Württemberg wurden bislang 515 Kreisverkehrsplätzen an Bundes- und Landesstraßen in Außerortslage überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass 197 mit Bäumen, Findlingen sowie anderen starren Hindernissen und 96 mit künstlerischen Gestaltungselementen ausgestattet sind. Von ihnen wurden 317 mit einem geringen oder ohne Risiko und 198 Kreisverkehrsplätze mit hohem bzw. mittlerem Risiko eingestuft. Bei den anschließenden Sicherheitsaudits ergab sich bei deutlich mehr als 100 Kreisverkehrsplätzen ein Handlungsbedarf. In mehr als 35 Fällen wurden bereits Hindernisse aus den Mittelinseln entfernt.

In den allermeisten Fällen erfolgte der „Kreisel-TÜV“ in Baden-Württemberg durch Sonderverkehrsschauen der Verkehrsschaukommissionen, die sich aus einem Vertreter der zuständigen örtlichen Straßenverkehrsbehörde, des Straßenbaulastträgers und der Polizei zusammensetzen. In Einzelfällen wurde von den unteren Verwaltungsbehörden ein externer Gutachter hinzugezogen.

Ergänzende Hinweise zum Erlass vom 15. November 2011

Kommt der „Kreisel-TÜV“ zu der Bewertung, dass von der Gestaltung eines Kreisverkehrsplatzes eine Gefahr ausgeht, besteht Handlungsbedarf. Aus Sicht der Verkehrssicherheit ist eine hindernisfreie Kreisinsel („regelkonforme Ausbildung“) grundsätzlich die beste Lösung. Allerdings geben die dargestellten rechtlichen Grundlagen keine festen Regelungen zur Entfernung bestehender Hindernisse vor.

Vor der Hintergrund der heftigen Diskussionen um die Entfernung von Kunstwerken und Bäumen in bestehenden Kreisverkehrsplätzen hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zur Konkretisierung des Erlasses vom 15.11. 2011 “Ergänzende Hinweise“ erarbeitet, die den zuständigen Behörden die Entscheidung für eine geeignete und angemessene Maßnahme im Einzelfall erleichtern sollen.

Klargestellt wird darin:

  1. dass sich der genannte Erlass nicht auf innerörtliche Kreisverkehrsplätze bezieht, sondern auf solche, die sich auf der freien Strecke oder im Übergangsbereich von der freien Strecke zur Ortsdurchfahrt befinden. Im Übergangsbereich bleibt auch bei Neubauten im Einzelfall eine künstlerische oder bauliche Gestaltung möglich.
  2. Dass insbesondere bei bestehenden Kreisverkehrsplätzen gegebenenfalls neben der Verkehrssicherheit noch andere schützenswerte Belange in eine sorgfältige Abwägung einzubeziehen sind. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur weist darauf hin, dass bei der Wahl des Mittels zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss. Das setzt insbesondere eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung voraus, ob es neben der Beseitigung eines starren Hindernisses auf der Mittelinsel (Kunstwerk, Baum, Findling etc.) auch andere Möglichkeiten gibt, verkehrssichere Verhältnisse herzustellen.
  3. dass bei der Beurteilung des Gefahrenpotentials auch die Erkennbarkeit der Hindernisse und des Kreisverkehrs sowie das Gefährdungspotenzial der Hindernisse, z.B. ihre Anordnung in Bezug auf die Knotenpunktzufahrten, und ihre Art (z.B. Verformbarkeit) eine Rolle spielen und gegebenenfalls Unfallhäufungen und Unfallauffälligkeiten zu berücksichtigen sind.

Mögliche Alternativen zur Entfernung von Hindernissen

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit kommen alternativ zur Entfernung eines starren Hindernisses beispielsweise folgende Maßnahmen in Betracht:

  • Anböschungen/Aufschüttung
  • Verwendung von Anpralldämpfern
  • Geschwindigkeitstrichter, ggf. in Kombination mit fester Geschwindigkeitsüberwachung
  • Zusätzliche StVO-Gefahrstellenbeschilderung (Überholverbot, Gefahrstelle, Gefährlicher Knotenpunkt)
  • passive Beleuchtung des Kreisverkehrsplatzes (Reflektoren)
  • zusätzliche Fahrbahnmarkierung („Vorfahrt beachten“)
  • Rüttelstreifen in den Zufahrtsästen
  • Sollbruchstellen am Kunstobjekt
  • Umbau des Knotenpunktes, insbesondere der Zufahrten.

Im Hinblick auf die Entfernung von Bäumen sind überdies die naturschutzrechtlichen Regelungen zu beachten. Im Sonderfall von um bereits vorhandene Bäume angelegten Kreisverkehrsplätzen, bei denen Handlungsbedarf festgestellt wird, soll insbesondere geprüft werden, ob die Verkehrssicherheit durch Anpralldämpfer in Verbindung mit entsprechend wirksamen Schutzeinrichtungen verbessert werden kann.

Ob und ggf. welche Maßnahmen als Alternative zur Entfernung von Hindernissen zum Tragen kommen können, müssen die jeweils zuständigen unteren Verwaltungsbehörden in eigener Verantwortung anhand der Besonderheiten jedes einzelnen Falls entscheiden. Auch Ergebnisse von Sicherheitsaudits sind verfahrensrechtlich nicht verbindlich, sondern fließen als fachlicher Beitrag der Verkehrssicherheit in die Gesamtabwägung ein. Im Hinblick auf die dargestellten haftungsrechtlichen Fragen wird eine Dokumentation der Entscheidungsfindung und der vorgenommenen Abwägung empfohlen.

Info, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und Video

Fotos, Archiv

Stuttgart-Ost – Brand im Wasserbergweg 05.02.2013

Posted by Klaus on 6th Februar 2013 in In und um Gablenberg herum

Verpuffung nach Kurzschluss 11:06 Uhr

Lage:
Ein Anrufer meldete der Integrierten Leitstelle (ILS) über den europaweiten Notruf 112 eine Rauchentwicklung aus dem Kellergeschoss eines Mehrfamilienhauses. Zuvor hatten Handwerker einen explosionsartigen Knall in dem im Umbau befindlichen Gebäude vernommen. Gleichzeitig wurde der Holzfußboden im Erdgeschoss kurzzeitig angehoben und aus einem Kellerfenster drang Rauch. Zudem war der elektrische Strom ausgefallen. Die Handwerker verließen selbstständig das Gebäude, weitere Personen waren nicht anwesend.

Maßnahmen:
Die Feuerwehr öffnete die außenliegende Kellertür mit Sperrwerkzeug. Der Kellerraum war stark verraucht. Zur Erkundung wurde ein Trupp unter Atemschutz mit einem Löschrohr eingesetzt. Hierbei wurde festgestellt, dass es auf Grund eines Kurzschlusses zu einer Verpuffung im Hauptsicherungskasten gekommen war. Der Sicherungskasten und umliegende Kabelisolierungen waren in Brand geraten, jedoch selbstständig verlöscht. Die Abdeckung des Kastens war aus der Verankerung gerissen und auf die andere Seite des Kellers geschleudert worden.
Der Keller wurde mittels eines Hochleistungslüfters entraucht und der Brandschutz mit einem CO2-Feuerlöscher sichergestellt. Während dieser Arbeiten meldeten mehrere Bewohner der umliegenden Häuser ebenfalls Stromausfälle. Über die ILS wurden Mitarbeiter des Energieversorgers angefordert, um die Stromversorgung wiederherzustellen.

Personenschaden:
Keiner.

Sachschaden:
ca. 2000 €

Kräfte Berufsfeuerwehr:
1 Löschzug Feuerwache 3
1 Kleineinsatzfahrzeug Türöffnen

Kräfte Rettungsdienst:
1 Rettungswagen

Info: feuerwehr-stuttgart

Foto, Archiv

Ölfleck-Anschläge: Polizei sucht Motorradfahrer-Hasser

Posted by Sabine on 6th Februar 2013 in Allgemein

Info, gea/oelfleck anschlaege polizei sucht motorradfahrer hasser

Dies scheint ein bundesweites Problem zu sein, googelt man mit dieser Überschrift kommen jede Menge Meldungen.

Foto, Archiv

Landeskabinett gibt Gesetzentwurf für Polizei-reform zur Anhörung frei

Posted by Klaus on 6th Februar 2013 in Allgemein

Das Landeskabinett hat bei seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf des Innenministeriums für die Umsetzung der Polizeistrukturreform zur Anhörung freigegeben. „Das ist ein wichtiges Etappenziel“, hob Innenminister Reinhold Gall in Stuttgart hervor. Der Gesetzentwurf enthält neben den organisationsrechtlichen Regelungen (Auflösung der bisherigen und Errichtung der neuen Polizeidienststellen sowie Aufgabenzuweisungen) auch Regelungen zur sozialverträglichen Umsetzung sowie die Anpassungen bestehender Vorschriften an die neue Polizeistruktur.

Der Ministerrat hatte bereits am 18. Dezember 2012 dem Referentenentwurf grundsätzlich zugestimmt und das Innenministerium beauftragt, ihn mit den Ressorts abzustimmen und dem Ministerrat im ersten Quartal 2013 einen Anhörungsentwurf vorzulegen.

Vorgesehen ist nun, neben den Gewerkschaften die kommunalen Landesverbände, den Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie Verbände der Richter und Staatsanwälte anzuhören. Für das zweite Quartal ist die Entscheidung des Kabinetts über die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag geplant.

Entwurf Polizeistrukturreformgesetz

Info, Innenministerium

Medienkompetenz ist Schlüssel zur Teilhabe an digitaler Gesellschaft

Posted by Klaus on 6th Februar 2013 in Allgemein

Die neuen Medien prägen unseren Alltag immer mehr. Die Landesregierung hat sich deshalb die Förderung der Medienkompetenz auf die Fahne. Um die Medienkompetenz zu stärken und das Land fit für das digitale Zeitalter zu machen, setzt sie deshalb die bewährte Initiative Kindermedienland fort.

„Mit der Entscheidung, die Initiative Kindermedienland mit neuer Konzeption fortzuführen, hat die Landesregierung am heutigen Safer Internet Day ein wichtiges Zeichen für die Förderung der Medienkompetenz im Land gesetzt“, unterstrichen Ministerpräsident Kretschmann und die Ministerin im Staatsministerium, Silke Krebs. Zuvor hatte das Kabinett der Weiterführung der im Jahr 2010 mit einer dreijährigen Pilotphase gestarteten Initiative zugestimmt. Mit der Verstetigung soll das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel erreicht werden, die Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger durch die Etablierung fester Angebotsstrukturen zu stärken.

Breite medienpädagogische Angebote

„Das neue Konzept berücksichtigt viele Anregungen und Ideen von Institutionen und Organisationen aus dem Bereich der Medienpädagogik wie auch von Bürgerinnen und Bürgern, die in zwei öffentlichen Anhörungsrunden im Oktober 2011 und Mai 2012 sowie im Rahmen einer Online-Konsultation übermittelt wurden“, erklärte Krebs. „Es sieht vor, möglichst flächendeckende und feste medienpädagogische Angebote für alle Bürgerinnen und Bürger – insbesondere für Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte – in Baden-Württemberg zu schaffen. Dabei werden zahlreiche bestehende und in der Pilotphase bewährte Programme zur Medienkompetenzförderung fortgeführt, etwa im schulischen oder familiären Bereich.“

So haben beispielsweise die „Regionalen Medienkompetenztage“ in der Pilotphase eine hohe Beachtung in den Stadt- und Landkreisen gefunden. Ziel ist es hierbei, die Angebote des Kindermedienlandes mit den Bildungseinrichtungen und Institutionen vor Ort zu verzahnen. Dazu organisieren jedes Jahr die Stadt- und Kreismedienzentren zusammen mit dem Landesmedienzentrum Baden-Württemberg landkreisbezogene Medienkompetenztage. Mit dem Bildungsangebot „Schülermedienpreis Baden-Württemberg“ soll ein positiver Ansatz in der Medienbildung verfolgt werden, indem Schülerinnen und Schüler motiviert werden, Medien kreativ zu nutzen und mit unterschiedlichsten Medien selbst erstellte Beiträge einzureichen. Durch aktive Projektarbeit statt theoretischer Wissensvermittlung werden Medien hier praktisch erlebbar gemacht und reflektiert.

Frühkindliche Medienbildung

Zusätzlich würden aber auch neue Angebote geschaffen – etwa auf dem Gebiet der frühkindlichen Medienbildung, sagte Ministerin Krebs. Da Kinder heute bereits früh mit einer großen medialen Vielfalt konfrontiert seien, solle ein Programm aufgelegt werden, das sich gezielt an Eltern und die Erzieherinnen und Erzieher von Kindern in Kindertageseinrichtungen richte und sinnvolle Nutzungsformen von Medien im frühen Kindesalter aufzeige. Zudem solle das Kindermedienland Baden-Württemberg als Dachmarke und zentrale Anlaufstelle für Medienbildung im Land etabliert werden, so die Ministerin.

„Auch in der außerschulischen Jugendarbeit gibt es hervorragende Projekte zur Förderung der Medienkompetenz“, betonte Silke Krebs. „Deswegen werden wir die Initiative auch für diesen wichtigen Kreis von Akteuren öffnen und über einen Ideenwettbewerb die Beteiligung an der Initiative ermöglichen.“

Medienkompetenz als Schlüsselkompetenz

Ziel sei, dass alle Bürgerinnen und Bürger die neuen Medien gewinnbringend und verantwortungsvoll nutzen könnten, so Ministerin Krebs. „Medienkompetenz ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Teilhabe an der digitalen Gesellschaft. Zur Medienkompetenz gehört jedoch neben dem Nutzen der Chancen auch das Wissen um die Risiken digitaler Medien und die Fähigkeit, mit ihnen bewusst umzugehen.“

Insgesamt sind für die Initiative jährliche Mittel in Höhe von einer Million Euro vorgesehen. „Wir legen bei allen Maßnahmen besonderen Wert darauf, dass diese nachhaltig angelegt sind“, erklärte die Ministerin. „Um Baden-Württemberg fit für das digitale Zeitalter zu machen, muss das Thema Medienkompetenz noch stärker als bisher im Bildungsalltag von Kindern, Jugendlichen, aber auch Erwachsenen verankert werden.“

Info:  Staatsministerium

Landesregierung fördert Modernisierung von Wasserkraftanlagen

Posted by Klaus on 6th Februar 2013 in Allgemein

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft fördert die technische und ökologische Modernisierung der sogenannten kleinen Wasserkraft bis zum Jahr 2015 mit insgesamt 6,9 Millionen Euro.

„Wir müssen die ökologisch verträglichen Potenziale dieser CO2-freien Energieerzeugung möglichst effizient nutzen“, hat Umweltminister Franz Untersteller anlässlich der Veröffentlichung der Fördergrundsätze in Stuttgart erklärt.

Ziel der maximal 200.000 Euro je Maßnahme betragenden Förderung sei insbesondere die Modernisierung bestehender Anlagen, sagte der Umweltminister. Finanzielle Zuschüsse seien aber auch für die Erprobung innovativer Techniken zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Optimierung der ökologischen Anforderungen an Pilotstandorten sowie für Konzeptstudien zu vertieften Potenzialuntersuchungen möglich. „Hierdurch können sowohl die klimafreundliche Wasserkraftnutzung gesteigert als auch die notwendige Mindestwasserführung und die Durchgängigkeit der Gewässer entsprechend den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie verbessert werden“, betonte Minister Untersteller.

Mit über 40 Prozent steuern die landesweit etwa 1.700 Wasserkraftanlagen den Löwenanteil zum Ökostrom bei. Hierzu gehören 65 Anlagen, die mit einer Leistung von mehr als 1 MW zur „großen Wasserkraft“ zählen, der Rest gehört mit einer Leistung unter 1 MW zur sogenannten „kleinen Wasserkraft“. Da im Rahmen der Wasserkraftnutzung direkt in die Gewässer eingegriffen wird, können insbesondere bei der Nutzung der kleinen Wasserkraft Konfliktbereiche mit der Gewässerökologie und der Fischerei entstehen.

Ziel des Landes ist es, die beiden Zielsetzungen „Ausbau der erneuerbaren Energien“ einerseits und „gewässerökologische Verbesserungen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie“ andererseits so weit wie möglich in Einklang zu bringen.

Fördergrundsätze Kleine Wasserkraft

Info, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Besuch des Wasserkraftwerks Untertürkheim 2013

Fotos, Archiv

Tag der offenen Tür am Zeppelin-Gymnasium Stuttgart-Ost

Neckarstr. 14917.00 – ca. 20.30 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1. März 2013 bieten wir den Eltern der Grundschüler auf unserem Tag der offenen Tür von 17.00 – ca. 20.30 Uhr Informationen zum kommenden Schuljahr an. In diesem Jahr auch erstmals gezielt zu unserem G8/G9-Angebot, das im letzten Jahr am Tag der offenen Tür ja noch nicht feststand.

Mit freundlichen Grüßen

Holger zur Hausen, Schulleiter

Zeppelin-Gymnasium
Neckarstr. 149
70190 Stuttgart

Infos, zg.s.schule-bw/news

Foto, Herr Weh

Bundesweiten Razzia – Wohnungen von Fotografen durchsucht

Posted by Klaus on 6th Februar 2013 in Allgemein

Pressemitteilung der Piratenpartei Deutschland

Heute wurden in einer bundesweiten Razzia Wohnungen von Fotografen durchsucht, um Bildmaterial einer Demonstration zu beschlagnahmen [1].
Dazu erklärt Sebastian Nerz, stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

»In den vergangenen Jahren wurden Grundrechte nur noch als lästige Grenze wahrgenommen. Dabei ist es die vordringliche Aufgabe eines Staates, Grundrechte – wie hier die Pressefreiheit – zu schützen, nicht nur durch entsprechende Gesetze, sondern auch in der tatsächlichen Umsetzung und durch die Ausbildung und Kontrolle seiner Beamten und Exekutivorgane. Ein Staat, der hier patzt, erfüllt nicht die Ansprüche an einen Rechtsstaat.
Diese Probleme sind mittlerweile alltäglich. Egal ob es um Hausdurchsuchungen wegen Nichtigkeiten in Redaktionen geht oder wie in diesem Fall, in dem Fotografen wie Verbrecher behandelt werden. Beim Grundrechtsschutz gibt es in Deutschland dank jahrelangem Grundrechtsraubbau echten Nachholbedarf, nicht umsonst landete Deutschland bei der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit lediglich auf Platz 17 [2].
Wir brauchen wieder eine Politik, die Grundrechte in den Vordergrund stellt und sie als tatsächlichen Wert anerkennt und hochhält. Dann wird Deutschland auch wieder als ein Staat mit gut funktionierender Pressefreiheit bekannt sein.«
tagesspiegel/berlin/polizei-justiz/ermittlung-nach-demo-in-frankfurt-bundesweite-razzia-bei-fotografen

Kinderprogramm im Residenzschloss von Ludwigsburg

In Schloss Ludwigsburg ist das Kinderreich ab Samstag, den 9. Februar, bis zum Ferienende täglich geöffnet.

Im Kinderreich können Kinder ab 5 Jahren zusammen mit ihrer Begleitung eine Weile wie in der Barockzeit leben. Sie nehmen an einer Audienz teil, spielen längst vergessene Kinderspiele und speisen an der königlichen Tafel. Inspiriert durch diese Eindrücke geht es dann mit einer Familienführung durch die königlichen Schlossräume oder auf eigene Faust zur Schlossrallye. Beginn der Spielzeiten im Kinderreich ist an den Öffnungstagen (09.02. – 17.02. täglich) jeweils 10 Uhr, 12 Uhr und 14 Uhr.

Übersicht über das Programm

„Spiel mit!“
Das Kinderreich im Residenzschloss
Geöffnet vom 9. bis zum 17. Februar
Spielzeitenbeginn 10 Uhr, 12 Uhr und 14 Uhr
Der Aufenthalt setzt sich aus 2 Stunden Spielen und einer anschließenden Familienführung oder Schlossrallye zusammen. Dauer insgesamt 3 Stunden.

Für die Führungen ist eine Anmeldung bei der Schlossverwaltung Ludwigsburg erforderlich:
Telefon: 07141.18-2004. Treffpunkt ist die Schlosskasse

Info: schloesser-und-gaerten