Rechte von Mietern stärken

Posted by Klaus on 26th Februar 2013 in Allgemein

Wenn Vermieter einen Makler mit der Vermittlung ihrer Wohnung beauftragen, sollen sie künftig die Makler-Kosten nicht mehr dem Mieter aufbürden können. Das sieht eine Bundesratsinitiative der Landesregierung vor.

„Wer bestellt, der bezahlt: Dieses Prinzip wollen wir für Maklerleistungen bei der Vermittlung von Mietwohnungen verbindlich festschreiben“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Justizminister Rainer Stickelberger. Die Landesregierung hat deshalb beschlossen, gemeinsam mit Hamburg und Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Gesetzesinitiative in den Bundesrat einzubringen. „Makler übernehmen bei der Wohnungsvermittlung überwiegend Aufgaben der Vermieter, trotzdem müssen meist die Mieter dafür bezahlen. Vor allem in großen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt ist das ein Problem, weil sich Wohnungssuchende dem einerseits kaum entziehen, sie sich andererseits aber die Provisionen oft nicht leisten können“, betonte Kretschmann.

Ziel der Bundesratsinitiative ist es, das Bestellerprinzip im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung festzuschreiben. Wenn also Vermieter, Wohnungsverwalter oder Vormieter als erste einen Makler einschalten, kann die Provision später nicht vom Wohnungssuchenden verlangt werden. Wohnungssuchende sind nur dann in der Pflicht, wenn sie zuerst einen Makler ausdrücklich und in Textform mit der Suche nach einer Wohnung beauftragen. Weitere Bedingung ist, dass in der Folge ein Mietvertrag über eine Wohnung zustande kommt, die dem Makler bei der Beauftragung durch den Wohnungssuchenden noch nicht seitens des Vermieters an die Hand gegeben war. „Ein unberechtigtes Abwälzen der Provision auf den Mieter darf es künftig nicht mehr geben, dafür drohen empfindliche Bußgelder“, sagte der Justizminister: „Das wird sich kein Makler leisten wollen.“ An den Regelungen, wonach von Wohnungssuchenden höchstens eine Provision in der Höhe von zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer verlangt werden darf, solle sich nichts ändern.

Quelle, Staatsministerium

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