Archive for Januar 28th, 2020

Ausbau der Gäubahn vorantreiben

Posted by Klaus on 28th Januar 2020 in Rund um die Eisen- und Straßenbahn, Zacke,Seilbahn,SSB

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Verkehrsminister Winfried Hermann fordert einen schnelleren Ausbau der internationalen Bahnstrecke zwischen Stuttgart und Zürich. 

Der Ausbau der internationalen Bahnstrecke zwischen Stuttgart und Zürich – der sogenannten Gäubahn – muss nach den Worten von Verkehrsminister Winfried Hermann endlich vorangehen. „Dazu ist kein Maßnahmengesetz erforderlich, wie es die Bundesregierung plant, sondern lediglich entschlossenes Handeln von Deutscher Bahn und Bund. Seit vielen Jahren habe ich mich mit Nachdruck für den Ausbau der Gäubahn stark gemacht“, erklärte Minister Hermann am Dienstag in Stuttgart. Seit fast zwei Jahren bestehe für den ersten Ausbauabschnitt zwischen Horb und Neckarhausen Baurecht. Der Bund und die Deutsche Bahn haben vor etwa einem Jahr dazu eine Finanzierungsvereinbarung unterschrieben. „Die Probleme sind gelöst. Man kann einfach anfangen“, betonte der Verkehrsminister.

Minister Hermann kritisiert Gesetzvorhaben des Bundes

Die Bundesregierung will mit einem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MGVG) die Realisierung großer Verkehrsprojekte beschleunigen. Dagegen bestehen aber europarechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken, unter anderem weil die Beteiligungsrechte Betroffener erheblich eingeschränkt werden. „Damit besteht auch die Gefahr, dass Projekte wie die Gäubahn stark verzögert werden, falls sie in das Gesetz aufgenommen würden und gegen dieses Gesetz dann geklagt wird“, erläuterte Minister Hermann. Er ergänzte: „Seit gut 20 Jahren gibt es zahlreiche politische Beschlüsse, die Strecke auszubauen. Das Land, die Region und die Wirtschaft sind sich darüber einig. Wir haben kein Rechtsproblem, aber Teile des Bundes und der Bahn bremsen und blockieren bei diesem wichtigen Ausbauprojekt aus unterschiedlichen Gründen.“

Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz

Realisierungszeiträume für Infrastrukturvorhaben sind zu lang. Das Verkehrsministerium ist daher der Ansicht, dass für eine Beschleunigung der Vorhaben neben der angemessenen Ausstattung der Behörden und Gerichte mit Personal- und Sachmitteln auch die Verfahren und die gesetzlichen Grundlagen überprüft – und wo notwendig auch angepasst – werden müssen. Auf das Fachwissen und die Erfahrung der Behörden sollte bei der Genehmigung von Infrastrukturvorhaben nicht verzichtet werden. Für die Akzeptanz der Vorhaben ist es auch wichtig, dass Betroffene notfalls auch vor Gericht die Behördenentscheidung überprüfen können.

Mit dem MGVG plant die Bundesregierung, dass bestimmte Infrastrukturprojekte durch Gesetze des Deutschen Bundestages und nicht mehr durch Behördenentscheidungen Baurecht erhalten. So sollen die Projekte schneller realisiert werden können als durch die bisher üblichen Genehmigungen durch Behörden.

Verkehrsministerium lehnt MGVG ab

Nach Ansicht des Verkehrsministeriums ist das MGVG verfassungs- und europarechtswidrig. Die Rechtsunsicherheiten sowie die zu erwartenden Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) werden nach Auffassung des Verkehrsministeriums dazu führen, dass die Realisierungszeiträume der im MGVG aufgenommen Projekte sogar verlängert werden. Auch der Umwelt-, Rechts und Innenausschuss des Bundesrats haben erhebliche Bedenken geltend gemacht. Aus diesem Grund lehnt das Verkehrsministerium das Gesetz ab und spricht sich auch gegen die vom Justizministerium vorgeschlagene Aufnahme der Gäubahn in das Gesetz aus. Die Bundesregierung verfolgt mit dem MGVG das Ziel, die gerichtliche Überprüfung der Vorhabengenehmigungen vor den Verwaltungsgerichten unmöglich zu machen. Da die Vorhaben durch ein Gesetz und genehmigt werden, soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung für Betroffene nur noch eine Verfassungsbeschwerde offenstehen.

Dieses ist aus den folgenden Gründen problematisch:

  • Das Grundgesetz und das Europarecht schreiben vor, dass Betroffene effektiven Rechtsschutz gegen staatliches Handeln haben müssen. Dieses wäre hier nicht der Fall. Das Bundesverfassungsgericht prüft bei Verfassungsbeschwerden nur die Verletzung von Grundrechten. Ob andere gesetzliche Vorschriften eingehalten werden, wird jedoch nicht geprüft. So könnten z.B. gesetzliche Vorgaben zum Lärmschutz verletzt werden, Anwohnerinnen und Anwohner sich auf diese Verletzung jedoch erst berufen, wenn die Lärmbelastungen so gravierend sind, dass ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt wird. Die Akzeptanz von Infrastrukturmaßnahmen wird nicht dadurch gefördert, die Betroffenen rechtlos zu stellen.
  • Das Europarecht (Aarhus-Konvention) schreibt nach Ansicht des Verkehrsministeriums vor, dass auch bei Genehmigung von Vorhaben durch ein Gesetz die Einhaltung des europäischen Umweltrechts vor den Verwaltungsgerichten überprüfbar sein muss. Dieses soll nach dem Gesetzentwurf aber gerade ausgeschlossen sein. Es ist damit zu rechnen, dass der EuGH auf die Klagemöglichkeit zu den Verwaltungsgerichten bestehen wird.
  • Ein Zeitgewinn ist nicht zu erwarten. So wird das Planungs- und Genehmigungsverfahren gar nicht beschleunigt und sogar noch um ein zusätzliches mehrmonatiges Gesetzgebungsverfahren erweitert. Ein Zeitgewinn könnte nur dadurch entstehen, dass gerichtliche Verfahren entfallen. Dieses ist aber europa- und verfassungsrechtlich ausgeschlossen.

Deutsche Bahn muss mit dem Bau beginnen

Für die Gäubahn wären diese Rechtsunsicherheiten und die dadurch zu erwartenden Verzögerungen überflüssig und hinderlich. Wir brauchen keine akademischen Diskussionen über Europa-und Verfassungsrecht, sondern einfach nur jemanden, der den Spaten in die Hand nimmt. Die Realisierung wird nicht durch überlange Genehmigungs- oder gar Klageverfahren behindert. Im Gegenteil gibt es für den Abschnitt Horb-Neckarhausen bereits seit zwei Jahren Baurecht. Hier muss die Deutsche Bahn einfach nur anfangen zu bauen. Weitere Abschnitte befinden sich erst in der Vorplanung, hier fehlt eine Entscheidung der Deutschen Bahn bezeihungsweise des Bundes, unter welchen Prämissen (Reisezeit, Neigetechnik) geplant werden soll. Für diese Entscheidungen braucht es kein Gesetz, welches Bürgerrechte und Europarecht aushebelt, sondern entschlossenes Handeln in Berlin.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 20. Januar 2020 zu diesem Gesetzentwurf Stellung genommen. Die Position des Landes wurde hierzu im Kabinett zwischen den Ressorts abgestimmt. Das MGVG wird innerhalb der Landesregierung unterschiedlich beurteilt. Das Land hat sich daher bei der Stellungnahme zum MGVG im Bundesrat zunächst enthalten. Derzeit wird das MGVG im Bundestag beraten, hierbei sind auch Änderungen möglich. Der Bundesrat wird voraussichtlich am 14. Feburar 2020 final abstimmen. Innerhalb der Landesregierung wird das Votum des Landes dann auf Grundlage des dann aktuellen Regelungsentwurfes festgelegt.

Chronologie

1996

Vertrag von Lugano

Fernverkehr:

  • in angemessener Frequenz
  • mit Neigetechnik
  • Zielfahrtzeit Stuttgart-Zürich: 2 Stunden 15 Minuten

Güterverkehr:

  • Funktion einer regionalen Entlastungsstrecke zur NEAT (Neue Eisenbahn-Alpentransversale)

2003 Nach Anmeldung im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) nur Aufnahme als „internationales Projekt“ im BVWP mit Zielhorizont 2015
2006 Studie des Bundes mit Nutzen-Kosten-Faktor 0,6
2007 Studie des Landes mit positivem Nutzen-Kosten-Faktor für den Bau von Doppelspurabschnitten
2008/10 Vorfinanzierung Planung Horb-Neckarhausen durch Interessenverband und Land
September 2016 Studie des Landes zu Fahrzeitverkürzungen auf der Gäubahn
Dezember 2016

Nach Anmeldung des Landes Aufnahme des Ausbaus der internationalen Strecke Stuttgart-Singen-Grenze D/CH (Gäubahn) in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP), Fernverkehr im Zweistundentakt mit Neigetechnik, Zielfahrzeit Stuttgart-Zürich: 2 Stunden 37 Minuten (optimale Knoteneinbindung Zürich und Stuttgart)

Ausbauumfang (Baukosten 219 Millionen Euro):

  • Infrastrukturausbauten zur Anhebung der Geschwindigkeitserhöhung zwischen Stuttgart und Singen
  • Zweigleisige Abschnitte und Kurve Singen (siehe Grafik)

Insgesamt im BVWP: 551 Millionen Euro, einschließlich Maßnahmen für Schienengüterverkehr, Planungskosten, Erhaltungs- und Ersatzkosten.

April 2018 Planfeststellungbeschluss Horb-Neckarhausen
April 2019 Finanzierungsvertrag Horb-Neckarhausen zwischen Deutscher Bahn und dem Bundesverkehrsministerium (BMVI)
2022/23

 Bauliche Umsetzung Horb-Neckarhausen

Weitere Abschnitte: Derzeit ist der Abschnitt Rottweil-Neufra in der Vorplanung.

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Mehr Mittel für die Instandhaltung ländlicher Wege

Posted by Klaus on 28th Januar 2020 in Allgemein

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Mit dem Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung des ländlichen Wegenetzes unterstützt das Land die Gemeinden bei der Instandhaltung ihrer Feldwege. Das 2018 eingeführte Programm kommt gut an. Der Zuschusssatz wird erhöht.

„Mit der Einführung des Förderprogramms zur nachhaltigen Modernisierung von ländlichen Wegen sind wir dem dringenden Wunsch der Gemeinden nachgekommen, sie bei der grundlegenden Instandhaltung ihrer Feldwege zu unterstützen. Viele Kommunen können ohne Zuschussmittel ihre ländlichen Wege nur notdürftig reparieren. Statt einmal ‚richtig‘, wird oftmals nur oberflächlich saniert, was alles andere als nachhaltig ist. Auf diese Weise sanierte Wege sind Dauerbaustellen, die jedes Jahr erneut die kommunalen Kassen belasten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum, Peter Hauk, anlässlich der Erhöhung der finanziellen Unterstützung der Kommunen.

Programm kommt bei den Kommunen sehr gut an

Das 2018 eingeführte Programm komme sehr gut bei den Kommunen an. „Sie loben die schnelle und unbürokratische Abwicklung. Allerdings haben wir festgestellt, dass der Zuschusssatz von 20 Prozent so niedrig ist, dass viele Kommunen die Eigenleistung nicht aufbringen können. Dabei geht es nicht darum, die Gemeinden bei der Instandsetzung ihres kompletten ländlichen Wegenetzes zu unterstützen. Bei diesem Programm steht die grundlegende Modernisierung einzelner, aber wichtiger Hauptwirtschaftswege mit multifunktionaler Bedeutung im Vordergrund“, sagte Hauk.

„Um mehr Kommunen in Baden-Württemberg eine dauerhafte Instandsetzung ihrer zentralen Wege zu ermöglichen, hat das Land beschlossen, den Zuschusssatz bei diesem Förderprogramm auf 40 Prozent zu erhöhen“, erklärte der Minister. „Insgesamt zehn Millionen Euro hat das Land bis 2021 bereitgestellt. Künftig haben auch finanzschwächerer Kommunen die Chance, ihre wichtigsten ländlichen Wege fit für die Zukunft zu machen und damit den ländlichen Raum nachhaltig zu stärken“, so der Minister.

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Förderprogramm

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Vermessung und Landentwicklung

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Land ist für Auftreten von Coronavirus gewappnet

Posted by Klaus on 28th Januar 2020 in Allgemein

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Das Coronavirus breitet sich schnell aus. In Europa wurden bisher drei Infektionen mit dem neuartigen Virus nachgewiesen. Die Gesundheitsbehörden im Land sind gut vorbereitet. Bisher gibt es keine bestätigten Fälle im Land.

Das neuartige Coronavirus (2019-nCoV) breitet sich schnell aus. Täglich werden in China – dort vor allem in der Provinz Hubei und deren Hauptstadt Wuhan – mehrere hundert Fälle diagnostiziert. In Europa wurden bisher drei Infektionen mit dem neuartigen Virus nachgewiesen. Alle drei betrafen Menschen in Frankreich, die zuvor in China waren. In Baden-Württemberg wurde – wie in weiteren deutschen Bundesländern auch – bei einigen Reiserückkehrern vorsorglich eine Diagnostik veranlasst. Alle bisher aus dem nationalen Speziallabor in Berlin übermittelten Testergebnisse sind negativ.

Gesundheitsbehörden im Land sind gut vorbereitet

„Das Zusammenwirken der Gesundheitsbehörden beim Auftreten von Infektionskrankheiten ist in Baden-Württemberg gut eingespielt. Wir sind gut auf das Coronavirus vorbereitet und verfolgen das weltweite Geschehen aufmerksam“, teilte Gesundheits- und Sozialminister Manne Lucha mit. Das Sozialministerium habe die Ärzteschaft bereits vergangene Woche über die Landesärztekammer bezüglich des Vorgehens bei Verdachtsfällen informiert. Derzeit werden diese Informationen auch den Krankenhäusern zugeleitet. Die Flughäfen und großen Bahnhöfe erhalten Informationen für Reiserückkehrer.

„Bei Auftreten eines Falles mit dem neuen Coronavirus können auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes geeignete Infektionsschutzmaßnahmen veranlasst werden wie eine Isolierung im Krankenhaus oder zu Hause. Auch das Landesgesundheitsamt in Stuttgart verfügt über eine dauerhafte Rufbereitschaft und steht den Gesundheitsämtern in Baden-Württemberg, die bereits vergangene Woche informiert wurden, im Bedarfsfall rund um die Uhr beratend und unterstützend zur Seite“, erklärte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer, in dessen Behörde das Landesgesundheitsamt (LGA) angesiedelt ist.

Die Meldewege und Abläufe im Krankheitsverdachtsfall sind durch das Infektionsschutzgesetz und Pandemiepläne geregelt, sodass eine schnelle Betreuung von Patienten durch Ärzte und die Ermittlung von Kontaktpersonen sichergestellt sei, betonten Lucha und Reimer.

Hinweise für Reiserückkehrer aus der chinesischen Provinz Hubei

„Personen, die bis 14 Tage nach ihrer Rückkehr aus der Provinz Hubei Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollen unter Hinweis auf den Aufenthalt in der Provinz Hubei telefonisch Kontakt zu ihrem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Notdienst aufnehmen. Erkrankte sollten aus Vorsichtsgründen die Kontakte zu Mitmenschen so weit wie möglich einschränken“, erklärte Dr. Karlin Stark, die Leiterin des LGA.

Das Erkrankungsrisiko für die Bevölkerung wird vom Robert Koch-Institut in Berlin weiterhin als gering eingestuft. Ausführliche Informationen zum Krankheisterreger, zum Verbreitungsgebiet, den Infektionsschutzmaßnahmen bei Verdachtsfällen und weitere Hinweise können auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts abgerufen werden. Dort steht auch eine umfangreiche Fragen-und-Antworten-Liste zur Verfügung.

Angesichts der aktuellen Grippewelle in Baden-Württemberg ist bei Auftreten einer typischen Erkältung eine Influenza nach wie vor viel wahrscheinlicher. „Um die Ausbreitung von über die Atemwege übertragbaren Krankheiten zu vermeiden, sollten auf gute Händehygiene sowie auf die Husten- und Nies-Etikette geachtet werden. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit empfehlenswert“, so Dr. Stark. Das Landesgesundheitsamt rät weiterhin – entsprechend den allgemeinen Impf-Empfehlungen – sich gegen die saisonale Grippe impfen zu lassen. Insbesondere für Personen mit chronischen Grunderkrankungen sei dies von großer Bedeutung, so Dr. Stark weiter.

Das Coronavirus

Der Ausbruch wird durch ein neuartiges Coronavirus verursacht, das genetisch eng mit dem SARS-Virus verwandt ist. Viele Eigenschaften des Virus sind noch unbekannt – beispielsweise wie leicht die Übertragung erfolgt, wie schwer die Krankheit verläuft und was die genaue Quelle des Ausbruchs war. Derzeit wird davon ausgegangen, dass sich die ersten Patienten Anfang Dezember auf einem Markt in Wuhan in der Provinz Hubei, China, angesteckt haben, der am 1. Januar 2020 geschlossen wurde.

Das Auswärtige Amt rät von Reisen in die Provinz Hubei derzeit ab und empfiehlt, nicht zwingende Reisen nach China auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben

Robert Koch-Institut: Informationen zu Coronaviren

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Fragen und Antworten zu Coronaviren

Auswärtiges Amt: Reisehinweise

Quelle:Sozialministerium Baden-Württemberg / Regierungspräsidium Stuttgart

Symbolfoto, Blogarchiv

Rohracker – Autos zerkratzt – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 28th Januar 2020 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg

Polizeibericht 28.01.

Bislang unbekannte Täter habe im Laufe der vergangenen Woche (21.01.2020 bis 27.01.2020) in der Ontaroistraße mindestens elf Autos zerkratzt und dabei erheblichen Sachschaden angerichtet. Der jüngste Fall ereignete sich dabei in der Nacht zum Sonntag. Die Täter zerkratzen offenbar mit einem spitzen Gegenstand die Motorhaube eines am Straßenrand geparkten Mitsubishis. An den anderen Fahrzeugen ließen sich ebenfalls Beschädigungen an den Motorhauben oder im Bereich der Türen feststellen. Der Sachschaden dürfte sich nach ersten Schätzungen auf mehrere Tausend Euro belaufen.

Zeugen werden gebeten, sich beim Polizeirevier 5 Ostendstraße unter der Rufnummer +4971189903500 zu melden.

Foto, Blogarchiv

S Wangen – Einbrecher unterwegs – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 28th Januar 2020 in Stuttgart Wangen

Polizeibericht 28.01.

Unbekannte sind am Montag (27.01.2020) in ein Einfamilienhaus an der Biberacher Straße eingebrochen. Offenbar gelangten die Täter über die Kellertür in das Wohnhaus. Zwischen 17.00 Uhr und 19.10 Uhr durchwühlten die Einbrecher die Räumlichkeiten und stahlen Schmuck und Bargeld im Wert von mehreren Tausend Euro.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer +4971189905778 bei den Beamtinnen und Beamten der Kriminalpolizei zu melden.

Foto, Polizeiberatung