Antrag „Kappung der Gäubahn: Welche Möglichkeiten hat die Stadt Stuttgart?“

PM Stadträtinnen/Stadträte – Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion

Aktuell gibt es eine rege Diskussion über den Umgang mit der Gäubahn und deren Endstation in der Zeit nach der Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs Stuttgart 21 und der verzögerten Eröff-nung des Flughafenbahnhofs. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stuttgarter Rat-haus stand dem Projekt von Anfang an kritisch gegenüber.
Ursprünglich war noch vorgesehen, dass die Fahrgäste der Regionalzüge aus Horb, Singen und Zürich in der Zeit zwischen Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs und der Eröffnung des Flug-hafenbahnhofs in Böblingen hätten umsteigen müssen. Und ursprünglich war die Unterbre-chung der Strecke nur für sechs Monate geplant. Nach dem aktuellen Zeitplan muss aber mit einer Unterbrechung mindestens zwischen der geplanten Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs im Jahr 2025 und der noch nicht terminierten, aber deutlich späteren Eröffnung des Flugha-fenbahnhofs gerechnet werden. Eine Endstation der Gäubahn in Böblingen wäre daher den Pendlerinnen und Pendler, die ohnehin mit den Erschwernissen der Baustelle zurechtkommen müssen, für diesen langen Zeitraum nicht zuzumuten.
Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass das Land Baden-Württemberg durch das Verkehrs-ministerium die Schaffung des Regionalhalts Vaihingen vorangetrieben hat, der im Jahr 2021 eröffnet werden soll. Durch ihn werden die negativen Auswirkungen der Gäubahn-Kappung deutlich reduziert und die Zeitverzögerung der Gesamtfahrt auf acht Minuten gemindert. Au-ßerdem bietet er viele Chancen für Stuttgart-Vaihingen. Es gibt durch ihn mehr Umsteigemög-lichkeiten vom Nahverkehr, Erweiterungsmöglichkeiten für zusätzliche S-Bahn- und Regional-bahnangebote, und auch Fernverkehrszüge könnten später in Vaihingen halten. Dies ist ein wichtiger Beitrag, um den Umstieg auf die Schiene zu fördern. Für Stuttgart eine Angebotsver-besserung im schienengebundenen Nahverkehr!
Neben dem Regionalhalt in Vaihingen soll für die Interimszeit auch ein Nordhalt im Bereich des Nordbahnhofs hergestellt werden. Diese neue Station würde die negativen Auswirkungen der Kappung ebenfalls mindern und ist deswegen zu begrüßen.
Aktuell gibt es nun eine Diskussion über eine weitere Verbesserung der Anbindung der Gäubahn in der Interimszeit, auch von Seiten jener Gäubahn-Anlieger, die mit großer Mehr-heit Stuttgart 21 unterstützt und die ursprüngliche Planung der Gäubahn-Unterbrechung mit-getragen haben und heute die Mängel des Projekts erfahren.
Wir halten es aber für notwendig, die Forderungen und Anregungen aus den Landkreisen der Gäubahn ernst zu nehmen und auch zu prüfen. Denn neben der Frage, wie der Anschluss der Panoramabahn in der Interimszeit gewährleistet werden kann, ist für uns auch die langfristige Perspektive entscheidend. Daher sehen wir es positiv, dass der Erhalt der Panoramabahn an sich und auch eine Prüfung ihrer Anbindung nach Stuttgart-Feuerbach heute mehrheitlich po-sitiv gesehen wird.

Im Sinne einer Verdopplung der Personenkilometer im Zugverkehr halten wir aber zudem eine Anbindung der Panoramabahn über unterirdische Gleise an eine Ergänzungsstation für sinnvoll und begrüßen daher die Arbeitsgruppe zwischen Land Baden-Württemberg, Verband Region Stuttgart und der Landeshauptstadt, die verschiedene Ergänzungsmaßnahmen zu Stuttgart 21 prüft.
Wir fragen daher:
1. Wie sieht die zeitliche Abfolge der Bebauung des Rosensteinviertels nach Fertigstellung des Tiefbahnhofs aus?
a) Wann wird im Rahmen der Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs die oberirdische Gleiszuführung gekappt?
b) Wie sieht das Inbetriebnahme-Konzept der Bahn für den Tiefbahnhof aus und wie lange dauert die Umstellung?
c) Ab wann wird mit dem Abriss der Gleise im Gleisvorfeld begonnen?
d) Welche Bereiche im Rosensteinviertel sind zuerst für die Bebauung vorgesehen und wie lange wird es nach Inbetriebnahme des Tiefbahnhofs dauern, bis mit der Bebauung begonnen werden kann?
2. Ist die Wiederanbindung der Gäubahn nach deren Kappung baulich möglich und in welcher Größenordnung liegt der finanzielle Aufwand hierfür?
3. Welche Folgen hätte eine interimsweise Nutzung der Gleisabschnitte der Gäubahn für die städtischen Planungen zum Rosensteinviertel?
4. Welche Auswirkungen hat die zeitliche Verschiebung der Umlegung des City-Rings von der Schiller- auf die Wolframstraße nach der Interimszeit?
5. Kann bzw. wie kann sichergestellt werden, dass eine mögliche Interimsnutzung auf die Übergangszeit bis zur Inbetriebnahme des Durchgangsbahnhofs begrenzt bleibt? Welche Risiken bestehen durch mögliche zeitliche Verzögerungen am Flughafenbahnhof für den Städtebau?
6. Lassen die bisherigen vertraglichen Regelungen und die Planfeststellung eine interimsweise oberirdische Gleisführung zu?
7. Inwiefern sind dabei die Verzugszahlungen der Bahn gegenüber der Landeshauptstadt Stuttgart bei verzögerter Übergabe der Grundstücke betroffen?
8. Inwiefern wird die geplante Bebauung durch eine interimsweise Nutzung von zwei verbliebenden Gleisen (z.B. Gleise 14 und 15) eingeschränkt bzw. behindert, auch wenn die anderen Gleise bereits früher rückgebaut werden können?
9. Welche Planungen hat die Deutsche Bahn im Falle von Störfällen im S-Bahntunnel im Zeitraum der Gäubahn-Unterbrechung?

Unterzeichnet:
Andreas Winter, Björn Peterhoff, Petra Rühle

Foto, Blogarchiv

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