Ab 27. April gilt in den Fahrzeugen und an den Haltestellen der SSB Maskentragepflicht

Info und Foto der SSB

Am 21. April beschloss und verkündete das Kabinett der Landesregierung Baden-Württemberg für alle Bürger ab dem sechsten Lebensjahr eine Tragepflicht von sogenannten Alltagsmasken oder anderen Mund-Nase-Bedeckungen im öffentlichen Personennahverkehr.

Von Montag dem 27. April an gilt in allen Bussen und Stadtbahnen der der Stuttgarter Straßenbahnen AG, der Zahnradbahn und der Seilbahn, sowie an allen oberirdischen und unterirdischen Haltestellen im Netz der SSB: Fahrgäste und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SSB dürfen sich dort nur mit einem einfachen Mund- und Nasenschutz aufhalten. Dieser muss Mund und Nase bedecken.

Diese Pflicht gilt nicht, wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar oder nicht möglich ist. An ihrem Fahrerarbeitsplatz sind Fahrerinnen und Fahrer der SSB aktuell nicht zum Tragen von Alltagsmasken verpflichtet. Von dort besteht ausreichend bauliche Trennung zum Fahrgastraum.

Die SSB weist mit Aufklebern im Fahrzeug, im Fahrgastfernsehen, in der Dynamischen Fahrgastinformation (DFI), in den digitalen Medien, und mit Durchsagen auf die Verpflichtung, sich im ÖPNV Mund und Nase wirksam zu bedecken, hin.

 

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