Archive for Juli 14th, 2020

Neue Impulse für die Zusammenarbeit mit Frankreich

Posted by Klaus on 14th Juli 2020 in Allgemein
Pressemeldung
Foto, Staatsministerium Baden-Württemberg

Mit einem breiten Maßnahmenbündel setzt die Landesregierung neue Impulse für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Baden-Württemberg. Das sieht die vom Kabinett am französischen Nationalfeiertag beschlossene Frankreich-Konzeption vor.

„Gute Nachbarn helfen sich gegenseitig, sind solidarisch und stehen einander bei. Wie wichtig die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist, hat uns nicht zuletzt die Corona-Pandemie gezeigt und die letzten Monate haben bestätigt, wie stark unsere Nachbarregionen verbunden sind. Künftig wollen wir noch enger zusammenarbeiten – und das nicht nur in Notlagen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach der Sitzung des Ministerrats. „Ich freue mich besonders, dass wir genau heute, am französischen Nationalfeiertag, ein breites Maßnahmenbündel beschließen konnten, um die Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Baden-Württemberg weiter zu festigen. Denn Deutschland und Frankreich sind das Herz und der Motor Europas – wenn unser beider Zusammenarbeit gelingt, gelingt Europa.“

Ressortübergreifende Strategie

„Mit der Frankreich-Konzeption des Landes Baden-Württembergs wurde eine ressortübergreifende Strategie erarbeitet, um die zahlreichen grenzüberschreitenden Maßnahmen zwischen Frankreich und Baden-Württemberg zu bündeln, diese in zentralen Bereichen der Kooperation langfristig strategisch weiterzuentwickeln und mit neuen Impulsen voranzubringen. Gemeinsam mit mehr als 600 Bürgerinnen und Bürgern sowie Expertinnen und Experten aus Baden-Württemberg und Frankreich wurden in den letzten zwei Jahren rund 40 Ziele und 100 Maßnahmen erarbeitet, um die länderübergreifende Zusammenarbeit zu fördern“, so Staatsrätin Gisela Erler.

Über 15 Millionen Euro für 29 Einzelmaßnahmen

Die vorliegende Konzeption umfasst zehn Aktionsfelder wie beispielsweise Wissenschaft und Wirtschaft, Berufliche Bildung oder Energie, Klima und Umwelt. Für insgesamt 29 Einzelmaßnahmen werden in einem ersten Schritt über 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. So wird das Land beispielsweise in die Kooperation in den Bereichen Industrie 4.0, Robotik und Künstliche Intelligenz insgesamt knapp 470.000 Euro einbringen, um eine bessere Vernetzung in diesen Schlüsselbranchen zwischen Baden-Württemberg und Frankreich zu ermöglichen. Auch im Verkehrsbereich sind umfangreiche Investitionsmaßnahmen vorgesehen: 820.000 Euro stehen etwa für ein grenzüberschreitendes Echtzeit-Datenmanagement zur Verfügung. Erste Planungsschritte für die Reaktivierung der Bahnstrecke Colmar-Breisach-Freiburg sollen mit zwei Millionen Euro unterstützt werden. Für die Förderung der grenzüberschreitenden beruflichen Bildung werden 400.000 Euro bereitstehen. Weiterhin wird die Kooperation im Bereich der Sicherheit gestärkt: Das Gemeinsame Zentrum der deutsch-französischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in Kehl wird mit über 520.000 Euro zukunftssicher ausgestattet werden, unter anderem durch die Investition in technische Kapazitäten.

„Wir brauchen eine enge deutsch-französische Partnerschaft, um ein wettbewerbsfähiges, solidarisches und vor allem handlungsfähiges Europa weiter voranzubringen. Nach mehr als vier Jahrzehnten der gewachsenen Kooperation ist es dringend an der Zeit, der Zusammenarbeit neue Impulse zu geben und sie auf ein neues Niveau zu heben. Wir müssen gemeinsam für die drängenden Fragen unserer Zeit in Wirtschaft, Wissenschaft, Sicherheit, Gesundheit oder Mobilität gerüstet sein“, erklärte Staatsrätin Gisela Erler und hob hervor, dass mit der Frankreich-Konzeption ein in seiner Form einmaliges innovatives Zukunftskonzept geschaffen wurde, das gemeinsam mit den französischen Nachbarn erarbeitet wurde.

Vielfältige Kooperationen und Projekte

Dabei greife die Frankreich-Konzeption vielfältige Kooperationen und Projekte auf, die das Zusammenleben mit den französischen Nachbarn konkret verbesserten. Künftig stünde für den Anstoß beziehungsweise die Unterstützung von Kooperationen auch ein eigener Kleinprojektefonds des Landes zur Verfügung, so Erler. Ein besonderes Anliegen sei es aber auch, dass die bestehenden Strukturen, Angebote und Aktivitäten, die für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für andere Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gesundheit, Bildung, Soziales, Kultur, Umwelt und Mobilität existieren, künftig auf einer neuen Onlineplattform des Landes für die Grenzregion übersichtlicher gebündelt werden und zu einer besseren Sichtbarkeit und Verfügbarkeit beitragen sollen. „In zahlreichen Gesprächen mit deutsch-französischen Experten haben wir immer wieder festgestellt, dass viele Menschen angesichts der Menge an Institutionen, Kooperationen und Einrichtungen schlicht den Überblick verlieren und zwar egal um welche Bereiche es sich handelt. Durch die Frankreich-Konzeption haben wir diese Aktivitäten und Maßnahmen nun zentral gebündelt“, so die Staatsrätin.

„In Zeiten einer globalen Pandemie bekommen zudem grenzüberschreitende Gesundheitsprogramme eine ganz neue Bedeutung – denn Viren machen nicht an Grenzen halt“, betonte Staatsrätin Erler weiter. Mit dem Kompetenzzentrum TRISAN (Trinationales Kompetenzzentrum für grenzüberschreitende Gesundheitskooperation am Oberrhein) habe das Land bereits vor vielen Jahren begonnen, im Gesundheitsbereich die Kooperation mit dem Grenznachbarn auszubauen. Diese Zusammenarbeit soll in Zukunft weiter vertieft werden. Dabei sollen zum Beispiel der Austausch im Bereich der Epidemiologie ausgebaut und Fragen der Patientenmobilität  in einem grenzüberschreitenden Wegweiser aufbereitet werden.

Bekenntnis zu Europa

Ministerpräsident Kretschmann ergänzte abschließend: „Mit der schrittweisen Umsetzung der Frankreich-Konzeption trägt Baden-Württemberg entscheidend dazu bei, dass der Vertrag von Aachen von deutscher Seite belebt wird und der deutsch-französische Motor kein reines Lippenbekenntnis bleibt. Denn als Baden-Württemberger bekennen wir uns zu Europa. Für uns ist Europa Staatsräson, wie es auch in der Landesverfassung verankert ist“.

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Baden-Württemberg wird noch sicherer

Posted by Klaus on 14th Juli 2020 in Allgemein

Pressemitteilung 14.07.2020

Mit mehr Personal, bestmöglicher Ausstattung und den notwendigen rechtlichen Befugnissen stärkt die Landesregierung die Polizei. Sie tut alles, um den Menschen im Land das höchste Maß an Sicherheit zu bieten. Das vom Ministerrat beschlossene Polizeigesetz wird nun in den Landtag eingebracht.

Der Ministerrat hat der von Innenminister Thomas Strobl eingebrachten Änderung des Polizeigesetzes zugestimmt. Damit wird das Polizeigesetz um weitere Befugnisse ergänzt und gleichzeitig an datenschutzrechtliche Vorgaben der Europäischen Union (EU) sowie an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes angepasst. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie für die Polizei in Baden-Württemberg und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften kann damit nun in den Landtag eingebracht werden.

„Diese Landesregierung, allen voran der Innenminister, wir arbeiten jeden Tag daran, unser Land noch sicherer zu machen. So haben wir heute Morgen im Kabinett Änderungen am Polizeigesetz auf den Weg gebracht mit denen viele Dinge neu geregelt werden, die praktisch relevant sind. Ich bin froh, dass dieses Verfahren nun auf der Zielgeraden ist und wir einen guten Kompromiss erzielt haben“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Kabinettssitzung

Mehr Personal, bestmögliche Ausstattung und notwendige rechtliche Befugnisse für die Polizei

„Die Menschen in Baden-Württemberg leben sicher und sie dürfen sich auch sicher fühlen. Mit mehr Personal, bestmöglicher Ausstattung und effektiven rechtlichen Befugnissen für unsere Polizistinnen und Polizisten machen wir unser Land noch sicherer. Das heute im Kabinett behandelte Gesetz ist praktisch ein Mehr-Sicherheit-für-BW-Gesetz. Damit wird der Einsatz von Bodycams auch in Wohnungen und Geschäftsräumen möglich. Zudem soll eine Grundlage für Personenkontrollen bei Großveranstaltungen und Ansammlungen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen, geschaffen werden. Darüber hinaus werden das EU-Datenschutzrecht und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf Landesebene umgesetzt“, so der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Thomas Strobl.

„Endlich wird der Einsatz der Bodycam auch in geschlossenen Räumen und Wohnungen möglich sein. So schützen wir unsere Beamtinnen und Beamten noch besser vor Angriffen, so schützen wir aber auch Frauen und Kinder besser vor häuslicher Gewalt. Ich habe vergangene Woche im Innenausschuss die Evaluation nach einem Jahr Bodycam im Land vorgestellt. Die wichtigste Erkenntnis: Rund 30 Prozent aller Angriffe auf unsere Polizistinnen und Polizisten finden in Betriebsräumen und Wohnungen statt. Die Beamten müssen also gerade dann die Bodycam ausschalten, wenn sie sie zu ihrem Schutz brauchen würden. Die neue Befugnis, Personenkontrollen bei Großveranstaltungen und Ansammlungen durchzuführen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen, ist zum Beispiel bei Hochrisikofußballspielen ein wichtiges Mittel, um mögliche Straftäter aus ihrer Anonymität zu holen und auf diese Weise Straftaten zu verhindern“, erklärte Strobl.

Polizeirecht wird an EU-Richtlinie angepasst

Der Gesetzentwurf dient zudem der Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz. „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir nun das Polizeirecht an die Vorgaben der Richtlinie an“, so der Innenminister.

Änderungsbedarf für das Polizeigesetz ergibt sich auch durch zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Ein Urteil befasst sich mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen. Das andere Urteil betrifft den Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme.

Darüber hinaus sind folgende Änderungen enthalten:

  • eine ausdrückliche Regelung zur Durchführung von Gefährderansprachen und -anschreiben sowie Gefährdetenansprachen,
  • eine Regelung, die eine Speicherung von Notrufen sowie weiterer Anrufe auf bestimmte Telefonnummern ermöglicht,
  • eine Vorschrift zum polizeilichen Datenabgleich zum Zweck der Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen oder im Zusammenhang mit öffentlichen Liegenschaften sowie
  • eine Regelung, um Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern bei gefahrgeneigten Vollstreckungsmaßnahmen zu ermöglichen, vorab Informationen über die Schuldnerin oder den Schuldner bei der zuständigen Polizeidienststelle einzuholen.

Gesetz noch vor den Sommerferien im Landtag

Die betroffenen Verbände und Organisationen wurden bereits angehört. Sie hatten sechs Wochen Zeit, sich zu äußern. Einige haben davon Gebrauch gemacht, darunter die kommunalen Landesverbände, betroffene Polizeigewerkschaften sowie Anwalts- und Richtervereinigungen. Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat sich zu dem Gesetzentwurf geäußert. Alle Stellungnahmen wurden sorgfältig ausgewertet und notwendige Anpassungen vorgenommen.

„Nun können wir das Gesetz noch vor den Sommerferien dem Landtag zur Beratung übermitteln. Seitens der Regierung steht einer schnellen Verabschiedung nichts mehr im Wege“, so Ministerpräsident Kretschmann abschließend.

Polizei Baden-Württemberg

Foto, Klaus

AKU 24.07.2020 – Vorstellung „Fischbiologisches Gutachten Max-Eyth-See“

Antrag der Stadträtinnen/ Stadträte – Fraktion Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion

Wie wir erfahren haben, sollen in der Sitzung des Ausschusses für Klima und Umwelt am 24.07.2020 die Ergebnisse des „Fischbiologischen Gutachtens Max-Eyth-See“ vorgestellt werden. Der Württem- bergische Anglerverein e.V. kritisiert dieses Gutachten scharf. Das Gutachten sei mangelhaft, der Gutachter sei mit einer vorgefertigten Meinung an die Arbeit gegangen und habe bei seiner Bewertung nicht alle Parameter berücksichtigt, schreibt der

1. Vorsitzende des Württembergischen Anglervereins, Hans-Hermann Schock, in einer E-Mail an das Tiefbauamt, den Gemeinderat und weitere Empfänger.

Uns Freien Wählern ist sehr daran gelegen, dass der Max-Eyth-See dauerhaft stabilisiert wird und nicht erneut kippt. Gelingen kann dies unseres Erachtens nur, wenn Einigkeit über die dafür zu ergreifenden Maßnahmen besteht und alle Akteure an einem Strang ziehen. Es scheint uns daher wichtig, in der Sitzung am 24.07.2020 auch die Kritik des Württembergischen Anglervereins zu hören.

Wir beantragen:
Der 1. Vorsitzende des Württembergischen Anglervereins, Hans-Hermann Schock, wird als Berichterstatter in die oben genannte Sitzung eingeladen. Er wird gebeten, die Kritik des Anglervereins am „Fischbiologischen Gutachten Max-Eyth-See“ in der Sitzung vorzutragen und zu erläutern.

Unterzeichnet:

Jürgen Zeeb, Rose von Stein, Konrad Zaiß, Michael Schrade

Foto, Klaus

B10 /14 – Pkw kollidiert mit Lkw

Posted by Klaus on 14th Juli 2020 in Fotos, In und um Gablenberg herum

Polizeibericht 14.07.2020

Ein 40 Jahre alter Volvo-Fahrer ist am Dienstagmorgen (14.07.2020) bei einem Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 10 leicht verletzt worden. Der Volvo-Fahrer war gegen 09.45 Uhr auf der Bundesstraße 10 in Richtung Stuttgart unterwegs. Auf der rechten Fahrspur, die im weiteren Verlauf zur Bundesstraße 14 führt, bremste ein Lkw verkehrsbedingt ab. Der Volvo-Fahrer fuhr daraufhin dem Lkw hinten auf. Der 40-Jährige musste von der Feuerwehr aus seinem Wagen befreit werden. Rettungssanitäter, darunter auch ein Notarzt, kümmerten sich um den Mann und brachten ihn in ein Krankenhaus. Offenbar erlitt der Mann bei dem Unfall nur leichte Verletzungen. Der 42 Jahre alte Lkw-Fahrer blieb bei dem Unfall unverletzt. Der Sachschaden wird auf über 15.000 Euro geschätzt. Während der Unfallaufnahme kam es zu Verkehrsbehinderungen, da zweitweise nur eine Spur befahr war.

Fotos, Andys Pictures and Press/Event- & Pressefotografie und Manu’s Bilderecke