Archive for Oktober 28th, 2020

Weitere Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie

Posted by Klaus on 28th Oktober 2020 in Allgemein

Pressemeldung 28.10.2020

Die stetig steigenden Infektionszahlen und auch die steigende Zahl von Patienten, die intensivmedizinische Betreuung benötigen, machen weitere Einschränk- ungen erforderlich, damit sich das Virus nicht weiter unkontrolliert und explosionsartig verbreitet. Der Bund und die Länder haben sich daher heute auf weitere harte Einschnitte, aber auch Hilfen für die betroffenen Gewerbe geeinigt.

Die Maßnahmen in der schnellen Übersicht (PDF)

Die Corona-Lage hat sich in den vergangenen Tagen und Wochen weiter dramatisch zugespitzt. Obwohl wie in Baden-Württemberg seit Mitte Oktober wieder strengere Regeln gelten, steigt die Zahl der Neuinfektionen weiter an. Inzwischen liegt ganz Baden-Württemberg bei einer 7-Tage-Inzidenz von knapp 96 – Tendenz steigend. Vor einem Monat lag die landesweite 7-Tage-Inzidenz noch unter 15. Inzwischen haben 15 Stadt- und Landkreise eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 – auch hier werden es von Tag zu Tag mehr.

Persönliche Kontakte um 75 Prozent reduzieren

Deshalb müssen wir noch mehr Anstrengungen unternehmen, um die Ausbreitung des Virus wieder zu verlangsamen. Die renommiertesten Expertinnen und Experten bestätigen, dass das Virus von Kontakten lebt und wir daher persönliche Kontakte um 75 Prozent reduzieren müssen. Alle beschlossenen Beschränkungen verfolgen genau dieses Ziel. Dies sei ohne Zumutungen nicht zu erreichen, so Kretschmann. „Sonst laufen wir in eine Situation hinein, in der wir die Kontrolle über die Pandemie verlieren“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz. Wie schnell das gehen kann, zeige auch der Blick zu den europäischen Nachbarn. „Die Niederlande und Tschechien können schon jetzt nicht mehr alle Corona-Patienten selbst behandeln. In Belgien müssen mit Corona infizierte Ärzte sich um COVID-19-Kranke kümmern, weil das Personal knapp wird. In Warschau wird das Fußballstadion zur Corona-Klinik umfunktioniert“, erläuterte Kretschmann den Ernst der Lage.

Auch Deutschland droht eine Überlastung der Krankenhäuser

Es ist naiv zu glauben, dass die Entwicklung in Deutschland anders verläuft, wenn wir jetzt nicht weitere Anstrengungen unternehmen, um die Verbreitung einzudämmen. „Die Zahl der Patienten auf den Intensivstationen verdoppelt sich derzeit alle acht Tage. Wenn wir diese Entwicklung nicht bremsen, dann sind die Intensivstationen in Deutschland bis zum Nikolaustag voll“, warnte der Ministerpräsident.

„Die aktuelle Lage zwingt auch uns zu weiteren harten Maßnahmen. Dabei ist für uns klar, dass wir unsere Kitas und Schulen offen halten und die Wirtschaft am Laufen halten wollen“, so Kretschmann weiter.

Die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen

Ab dem 2. November treten in ganz Deutschland zusätzliche Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen sind zeitlich befristet und gelten bis Ende November. Nach zwei Wochen werden sich Bund und Länder erneut beraten und die Maßnahmen beurteilen und gegebenenfalls anpassen. Die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes sollen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet. „Das heute beschlossene Paket bedeutet eine gewaltige kollektive Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um gemeinsam eine akute nationale Gesundheitsnotlage abzuwenden“, betonte Kretschmann.

Die Maßnahmen in der schnellen Übersicht (PDF)

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Foto, Manu

Welt-Schlaganfalltag 2020

Posted by Klaus on 28th Oktober 2020 in Allgemein

Pressemeldung

Bei einem Schlaganfall zählt jede Minute. Je früher ein Patient in eine Schlaganfall-Einrichtung eingeliefert und behandelt wird, desto eher können die Folgeschäden vermieden werden. Das gilt auch während der Corona-Pandemie.

Anlässlich des Welt-Schlaganfalltags am Donnerstag, 29. Oktober 2020, ruft Gesundheitsminister Manne Lucha die Bevölkerung dazu auf, sich über die Symptome eines Schlaganfalls zu informieren, um im Notfall schnell reagieren zu können. „Der Schlaganfall ist die dritthäufigste Todesursache in Deutschland und kann jeden treffen, unabhängig von Alter und Geschlecht. Allein die Zahl der Schlaganfälle in Baden-Württemberg liegt bei bis zu 40.000 Fällen jährlich“, so Minister Lucha. „Jeder Schlaganfall ist ein Notfall. Es zählt jede Minute. Je früher ein Patient in eine Schlaganfall-Einrichtung eingeliefert und behandelt wird, desto eher können die Folgeschäden vermieden werden.“ Dabei sei es wichtig, die Symptome schnell zu erkennen und bei Bedarf Hilfe zu holen.

Beim Schlaganfall zählt jede Minute

Schlaganfälle sind sehr zeitkritische Notfälle, bei denen aufgrund der akuten Lebensgefahr und der drohenden Behinderung durch Hirnschädigungen jede Minute zählt. Mit dem „FAST-Test“ (Face-Arms-Speech-Time) lässt sich ein Schlaganfall schnell erkennen. „Bitten Sie die betroffene Person, zu lächeln, beide Arme gleichzeitig zu heben und einen einfachen Satz nachzusprechen. Gibt es Probleme bei der Ausführung der Aufgaben, besteht der Verdacht auf einen Schlaganfall. Dann sollte man umgehend den Notruf wählen“, erklärt Lucha. Aufgrund der Corona-Pandemie sorgten sich viele der Betroffenen um ihre Gesundheit. Ob eine Corona-Infektion Schlaganfälle auslösen kann, werde derzeit untersucht und sei bisher wissenschaftlich noch nicht belegt. Bekannt sei aber, dass schwere Infektionen wie zum Beispiel eine Grippe das Risiko für einen Schlaganfall erhöhen.

„Die Akut-Versorgung bei einem Schlaganfall ist aufgrund der Corona-Pandemie in Baden-Württemberg nicht gefährdet“, so Lucha weiter. Das Flächenland Baden-Württemberg verfügt über eine bundesweit einzigartige dreistufige leistungsstarke Versorgungsstruktur, die für eine enge Zusammenarbeit von überregionalen, regionalen und lokalen Schlaganfallzentren (sogenannten Stroke Units) sorge. „Scheuen Sie sich also auch in Zeiten der Corona-Pandemie nicht, den Notruf zu wählen! Sie können damit Leben retten“, so Lucha abschließend.

Deutsche Schlaganfall-Hilfe

Neue Schlaganfallkonzeption für bessere Versorgung im Ernstfall

Sozialministerium: Übersichtskarte der Schlaganfalleinheiten Baden-Württemberg (PDF)

Foto, Klaus

Tarifkonflikt ÖPNV – zusätzliche Verhandlungen ab Freitag – weitere Warnstreiks diese Woche

Posted by Klaus on 28th Oktober 2020 in Allgemein

PM – ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – Landesbezirk Baden-Württemberg – Stuttgart, 28. Oktober 2020

Am Freitag sollen voraussichtlich zusätzliche Verhandlungen im kommunalen Nahverkehr TV-N in Stuttgart stattfinden. Die Arbeitgeber hatten diesen Termin angeboten, nachdem ver.di am Montag verbindlich die Übernahme des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst vom vergangenen Wochenende gefordert hatte. Auf flächendeckende Warnstreiks im Fahrdienst wird ver.di in dieser Woche wie angekündigt verzichten, obwohl eine klare Zusage für eine Übernahme des Tarifabschlusses ausblieb. Nur in einem der sieben Betriebe, in Baden-Baden, findet am Donnerstag ein Warnstreik in allen Bereichen statt, um ein deutliches Signal an die Arbeitgeber vor den Verhandlungen zu senden. Am Freitag wird wie bereits geplant nur in einigen Werkstätten und Service-Bereichen in Stuttgart und Heilbronn die Arbeit niedergelegt.

Andreas Schackert, ver.di Verhandlungsführer: „Die Kolleginnen und Kollegen im ÖPNV halten den Laden am Laufen. Ihr voller Einsatz wird auch in den kommenden Pandemie-Wochen gebraucht und erwartet. Dafür erwarten sie als Gegenleistung jetzt eine deutliche materielle Anerkennung und endlich eine Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen. Dazu wollen wir am Freitag mit den Arbeitgebern eine Lösung suchen.“

ver.di prüft derzeit, ob die Aussperrung der Fahrerinnen und Fahrer in Karlsruhe am letzten Mittwoch Nachmittag rechtskonform war. Die Gewerkschaft wird ihre Mitglieder bei einem möglichen Gehaltsausfall auf jeden Fall unterstützen.

Bei der RNV, wo der Arbeitgeber gestern in bereits vierter Runde weder beim Mantel noch beim Gehalt irgendein Entgegenkommen gezeigt hat, wird ver.di am Freitag zum Warnstreik aufrufen.

Hintergrund:
ver.di will für die rund 8.600 Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr in Baden-Württemberg (TV-N und RNV) unter anderem Entlastungstage, deutlich bessere Überstundenregelungen sowie die Anhebung des Urlaubsgeldes erreichen. Im TV-N geht es daneben auch um kürzere Arbeitszeiten, bei der RNV um die Aufwertung der gewerblichen Berufe.

In Baden-Württemberg gilt der TV-N für rund 6.400 Beschäftigte in sieben kommunalen Verkehrsbetrieben in Stuttgart, Karlsruhe, Baden-Baden, Freiburg, Konstanz, Esslingen und Heilbronn. Der Haustarifvertrag bei der RNV gilt für 2.200 Beschäftigte in Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen. Insgesamt werden in den acht Verkehrsunternehmen weit über eine Million Kundinnen und Kunden pro Tag befördert.

Weitere Informationen:
https://bawue.verdi.de/lbzbw/++co++80b94aa6-eb7a-11ea-a388-001a4a160100

Foto, Klaus

Stadt verkündet Maßnahmen zum Schutz der Wähler und Wahlhelfer

Posted by Klaus on 28th Oktober 2020 in Stuttgart

Info LHS

Bei der Wahl der Stuttgarter Oberbürgermeisterin bzw. des Stuttgarter Oberbürgermeisters am Sonntag, 8. November, sowie bei einem eventuell zweiten Wahlgang am Sonntag, 29. November, gilt in allen Wahlgebäuden sowie Wahl- und Briefwahlräumen eine Maskenpflicht.

Diese und weitere Schutzmaßnahmen werden ergriffen, um eine Ansteckung mit dem Corona-Virus zu verhindern. Das hat die Landeshauptstadt am Mittwoch, 28. Oktober, bekannt gegeben und eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ebenso ausgenommen sind Wählerinnen und Wähler, wenn sie – durch ein ärztliches Attest – belegen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

Alle weiteren Personen, die das Wahlgebäude betreten und aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung von der Maskenpflicht ausgenommen sind, dürfen sich nur innerhalb bestimmter Zeitfenster für maximal 15 Minuten in den Räumen aufhalten und müssen zu anderen Menschen einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten.

Darüber hinaus greifen verschiedene Sicherheits- und Hygienemaßnahmen wie eine maximale Anzahl von Personen in den Wahlräumen, die Erhebung der Kontaktdaten oder das Einhalten von Mindestabständen. Corona-Verdachtsfällen wird der Zutritt zu den Wahlgebäuden nicht gestattet.

Die Allgemeinverfügung wird verlinkt auf  www.stuttgart.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen. Mehr zur OB-Wahl und zur Briefwahl gibt es online unter  www.stuttgart.de/ob-wahl und  www.stuttgart.de/briefwahl.

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Foto, Klaus