Augenmaß? Parken für pflegende Angehörige ermöglichen!

Posted by Klaus on 24th Januar 2018 in Stuttgart

Antrag der Stadträtinnen/ Stadträte – Fraktion Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion

Parkscheinautomat„Keine Ausnahme für Angehörige“, ist ein Zeitungsartikel in den Stuttgarter Nachrichten und in der Stuttgarter Zeitung vom Mittwoch, 24. Januar 2018 überschrieben. Darin geht es darum, dass es bei den Parkgebühren in Anwohnerzonen keine Ausnahmen für Verwandte gibt, die ihre Angehörigen pflegen.
Im konkreten Fall geht es um eine Dame, die ihre 85- und 91-jährigen Eltern pflegt, sie zu Arztbesuchen fährt, Einkäufe für sie erledigt und dergleichen mehr. Das Amt für öffentliche Ordnung zeigt sich hart und will keinerlei Ausnahme- oder Sondergenehmigung beim Parken erlauben, sodass die Tochter der beiden betagten Herrschaften eine Menge Parkgebühren bezahlen muss, die die Kosten eines Anwohner- parkausweises um ein Vielfaches übersteigen. Als Gründe für die harte Haltung des Amtes für öffentliche Ordnung werden in dem Artikel genannt, dass die Tochter, deren Auto auf sie zugelassen ist, in einem anderen Stadtbezirk wohnt und kein Präzedenzfall geschaffen werden soll.
Da es nicht das erste Mal ist, dass wir von solchen oder ähnlich gelagerten Fällen hören, stellt sich uns die Frage, ob die Verwaltung hier mit Augenmaß und vernünftig handelt? In Zeiten, in denen es in Stuttgart an stationären Pflegeplätzen und an Pflegekräften mangelt, sollte die Stadt um alle pflegenden Angehörigen froh sein, weil sie den Druck auf Pflegeheime und Pflegedienste mindern. Vor dem Hintergrund der für die kommenden Jahre
prognostizierten Zunahme des Mangels im Pflegebereich, sollte die Stadt alles unternehmen, dass betagte Stuttgarter/innen in ihrem angestammten Wohnumfeld bleiben können.
Unverständlich ist uns, dass professionelle Pflegedienste Ausnahmegenehmig- ungen/Sondergenehmigungen erhalten, pflegende Angehörige aber nicht.

Wir beantragen:
1. Die Stadtverwaltung möge im zuständigen Ausschuss darstellen,
a. mit wie vielen Ausnahme-/ Sondergenehmigungen sie rechnet, wenn pflegenden Angehörigen solche erteilt werden?
b. zu welchem Einnahmeverlust eine solche Regelung auf Seiten der Stadt schätzungsweise führt?

2. Die Stadtverwaltung erarbeitet ein Konzept, das dem oben beschriebenen Bedarf nachkommt und dazu führt, dass pflegende Angehörige nicht zusätzlich durch bürokratische Hürden und ausufernde Kosten beim Parken belastet werden.

Unterzeichnet:
Jürgen Zeeb, Rose von Stein, Konrad Zaiß, Ilse Bodenhöfer-Frey

Zeitungsartikel:

stuttgarter-nachrichten – .parkstreit-in-stuttgart-keine-ausnahme-fuer-angehoerige

stuttgarter-nachrichten – parkausweise-in-stuttgart-falsches-signal-fuer-pflegende-angehoerige

Foto, Klaus

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