Pandemiebetrieb bei den Stuttgarter Bädern: Erste Lockerungen in den Freibädern ab 4. Juli – Eingeschränkter Betrieb im Leuze ab 29. Juli
Info LHS
Leuze ab 29. Juli mit Einschränkungen und ohne Sauna geöffnet
 hwimmbadbetrieb im Leuze wird ab 29. Juli unter Pandemiebedingungen wiederaufgenommen. Die Stuttgarter Bäder erweitern damit ihr bestehendes Angebot in fünf Freibädern durch das gesundheitsfördernde und wetterunabhängige Schwimmen in bestem Mineralwasser. Auch Familien mit Kindern dürfen sich freuen: Mit dem Kinderland, dem neuen Spraypark und dem Trockenspielplatz werden rechtzeitig zum Start der Sommerferien kinderfreundliche Attraktionen nutzbar sein. Einzelne Bereiche, in denen die Abstands- und Hygieneregeln nicht eingehalten werden können, bleiben gesperrt. Ein Saunabetrieb ist aufgrund der strengen Auflagen nicht umsetzbar.
hwimmbadbetrieb im Leuze wird ab 29. Juli unter Pandemiebedingungen wiederaufgenommen. Die Stuttgarter Bäder erweitern damit ihr bestehendes Angebot in fünf Freibädern durch das gesundheitsfördernde und wetterunabhängige Schwimmen in bestem Mineralwasser. Auch Familien mit Kindern dürfen sich freuen: Mit dem Kinderland, dem neuen Spraypark und dem Trockenspielplatz werden rechtzeitig zum Start der Sommerferien kinderfreundliche Attraktionen nutzbar sein. Einzelne Bereiche, in denen die Abstands- und Hygieneregeln nicht eingehalten werden können, bleiben gesperrt. Ein Saunabetrieb ist aufgrund der strengen Auflagen nicht umsetzbar.Auch im Leuze wird es – wie in den Freibädern – zwei Zeitfenster geben: Das erste Zeitfenster geht montags bis sonntags von 6 bis 12 Uhr und das zweite Zeitfenster von 15 bis 21 Uhr. Der Eintrittspreis beträgt 9,50 Euro, ermäßigt 7,60 Euro für jedes sechsstündige Zeitfenster. Der Zutritt ist nur mit E-Ticket möglich, das online unter stuttgarterbaeder.de/e-ticket erhältlich ist, alternativ über die Vorverkaufsstelle in der zentralen Bäderverwaltung.
Weitere Lockerungen und Bäderöffnungen nicht planbar
Die neue Corona-Verordnung mit den personalintensiven Auflagen gilt bis einschließlich 31. August. Weitere Bäderöffnungen oder Lockerungen sind abhängig vom Infektionsgeschehen und erst wieder möglich, wenn die Corona-Verordnung dies zulässt.
Foto, Klaus