06.10.2020 Landesregierung ruft zweite Pandemiestufe aus

Posted by Klaus on 6th Oktober 2020 in Allgemein

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Aufgrund steigender Infektionszahlen und diffusem Ausbruchsgeschehen in einzelnen Landkreisen hat die Landesregierung die zweite Pandemiestufe ausgerufen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann appelliert eindringlich an die Menschen, sich an die Corona-Regeln zu halten. Kontrollen werden weiter verschärft.

Die Landesregierung hat heute für Baden-Württemberg die zweite Stufe der Corona-Pandemie ausgerufen. Deutlich ansteigende Infektionszahlen, ein diffuses Infektionsgeschehen in einzelnen Landkreisen, zahlreiche Ausbrüche nach privaten Feiern sowie der erneute Übertrag des Virus in Pflegeheime waren ausschlaggebend für diesen Schritt. Gesundheitsminister Manne Lucha hat das Kabinett am Vormittag über die Maßnahmen informiert, die mit der zweiten Pandemiestufe einhergehen.

„Hab‘ Acht-Stufe“ – Alles tun, damit sich kein exponentieller Anstieg der Zahlen entwickelt

„Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung haben wir das Virus eingedämmt. Darauf können wir alle zusammen stolz sein. Aber wir sind noch längst nicht über dem Berg. Das Virus ist noch immer da – und leider stecken sich seit Wochen wieder mehr Menschen an“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Wir müssen jetzt alles tun, damit sich kein exponentieller Anstieg der Zahlen entwickelt und wir das Virus im Griff behalten. Und deshalb haben wir heute die zweite Pandemiestufe für Baden-Württemberg ausgerufen“, so Kretschmann weiter. Die zweite Stufe bringe erst einmal keine neuen landesweiten Einschränkungen mit sich. „Wir sprechen hier von der ,Hab‘ Acht-Stufe‘. Das heißt: Wir sind aufgrund der aktuellen epidemiologischen Lage zu noch mehr Wachsamkeit und Sorgfalt verpflichtet. In den letzten Tagen sind die Fallzahlen in einigen Landkreisen stark angestiegen. Die 7-Tage-Inzidenz liegt in Baden-Württemberg inzwischen bei 16,4. Deshalb treffen wir jetzt Vorsorge, damit sich die Situation nicht weiter verschärft. Ich appelliere eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Corona-Regeln zu halten. Es liegt jetzt an uns allen, einen zweiten landesweiten Lockdown zu verhindern – und damit nicht Schulen, Kitas oder Geschäfte erneut flächendeckend schließen zu müssen.“

Kontrollen werden weiter verschärft

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wir appellieren an die Verantwortungsgemeinschaft der Vernünftigen. Gleichzeitig werden wir aber auch die Kontrollen zur Einhaltung der Corona-Regeln weiter verschärfen und Missachtungen streng mit Bußgeldern ahnden. Wir alle haben es in der Hand, wie wir durch die Pandemie kommen.“

Konkret heißt das:

  • Appell an die Bürgerinnen und Bürger, die AHA-Regeln (Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske tragen) zu beachten,
  • verschärfte Kontrollen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und in Einkaufsstätten,
  • verschärfte Kontrolle in Restaurants, Bars und Kneipen sowie in Hotels,
  • verstärkte Kontrolle des Mindestabstands und der Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.

Regionale Einschränkungen

Dort, wo die Inzidenz über einen längeren Zeitraum hoch ist (über 35/100.000 Einwohner), werden die örtlichen Behörden regionale, durchaus auch empfindliche Einschränkungen vornehmen können, wie zum Beispiel die Teilnehmerzahlen für private Feiern zu begrenzen oder lokale Alkoholverbote auszusprechen.

„Wenn wir in unsere europäischen Nachbarländer schauen, sehen wir, dass es in Madrid oder Paris zu lokalen Lockdowns kommt, Cafés und Bars müssen schließen, in Italien soll es bald eine landesweite Maskenpflicht im Freien geben. Das wollen wir in Baden-Württemberg verhindern. Deshalb heißt es jetzt, wachsam bleiben und bei der Einhaltung der Corona-Regeln nicht nachlassen“, betonte Kretschmann. Ziel sei es, auf Basis der erarbeiteten, landesweit einheitlichen adaptiven Pandemieschutzstrategie das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten und das Gesundheitssystem vor einer Überlastung zu bewahren. „Eine abgestimmte Vorgehensweise ist entscheidend, um einer stärkeren landesweiten Ausbreitung des Virus nachhaltig zu begegnen.“

„Unsere Krankenhäuser und unser Gesundheitssystem sind gut vorbereitet. Wir haben ausreichend Intensivbetten, die Kassenärzte haben bereits wieder flächendeckend Corona-Ambulanzen aufgebaut, wir haben klare Regeln und Vorgaben für das Verhalten im Alltag, für Feiern, für den Sport, für Kultur, für die Schulen. Wir dürfen in dieser Phase, in der das Infektionsgeschehen langsam aber stetig nach oben geht, nicht nachlassen und all unsere bisherigen Anstrengungen zunichtemachen. Unser Pandemiekonzept bietet einen Instrumentenkasten, mit dem wir sehr gut auf das Infektionsgeschehen im Land reagieren können“, so Lucha abschließend.

Informationen zu den Pandemiestufen und Matrix der Lebensbereiche (PDF)

Weitere Änderung der Corona-Verordnung

Außerdem hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung eine weitere Änderung der Corona-Verordnung aufgrund des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 29. September 2020 beschlossen.

So wird geregelt, dass falsche persönliche Angaben in Gästelisten in Restaurants mit einem Bußgeld belegt werden können. Gäste, die über ihre Identität falsche Angaben machen, können mit einem Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro bedacht werden.

Höchstteilnehmerzahl bei Feierlichkeiten

Zudem soll eine Höchstteilnehmerzahl vorgesehen werden, wenn in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 35 überschritten ist. Für Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen gelten dann maximal 50 Teilnehmer, in privaten Räumen sollen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern veranstaltet werden. Wenn in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 50 überschritten wird, werden weitere Maßnahmen erlassen. Insbesondere soll die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 Teilnehmer in öffentlichen oder angemieteten Räumen festgelegt werden. In privaten Räumen dürfen dann keine Feierlichkeiten mit mehr als zehn Teilnehmern durchgeführt werden. Diese Beschränkungen sollen noch in dieser Woche von der Lenkungsgruppe „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ beraten und danach durch Erlass des Ministeriums für Soziales und Integration den zuständigen kommunalen Behörden verbindlich vorgegeben werden.

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