Coronavirus: In Stuttgart gelten Landesregeln – Maskenpflicht bei Veranstaltungen

Posted by Klaus on 19th Oktober 2020 in Stuttgart

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Die Landeshauptstadt Stuttgart passt ihre Maßnahmen an, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Sie orientiert sich dabei an der jetzt gültigen, verschärften Coronaverordnung des Landes Baden?Württemberg.

 

Die meisten Regeln, die die Stadt aufgestellt hat, nämlich

  • zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in der Öffentlichkeit,
  • zur Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen oder privaten Feiern

gelten nun aufgrund der Coronaverordnung landesweit.
Darüber hinaus hält die Stadt unverändert fest

  • an einem Verbot von Alkoholkonsum und ?verkauf an bestimmten Plätzen zu bestimmten Zeiten und
  • am Tragen von Masken bei Veranstaltungen.

Das geht aus der neuerlichen Allgemeinverfügungen hervor, die das Amt für öffentliche Ordnung am Montag, 19. Oktober, veröffentlicht hat. Die Regeln gelten von Mittwoch, 21. Oktober, bis zunächst einschließlich Sonntag, 8. November. Die Verfügung ersetzt die Allgemeinverfügung von vergangener Woche.

Die Vorgaben für einen späteren Schulbeginn ab der 8. Klasse sowie das Tragen von Masken von Grundschullehrerinnen und -lehrern bleiben unverändert, auch sie gehen über die Landesregelungen hinaus.

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