Stadt beschränkt Teilnehmerzahl bei Messen, Ausstellungen, Kongressen und Sportver- anstaltungen

Posted by Klaus on 23rd Oktober 2020 in Stuttgart, Veranstaltungen - TV - Tipps - Kuriositäten

Presseinfo LHS

Messe-StuttgartÖffentliche Messen, Ausstellungen und Kongresse dürfen ab dem 25. Oktober nur noch mit maximal 100 gleichzeitig anwesenden Teilnehmern stattfinden. Diese Regelung gilt auch für Sportveranstaltungen.

Das Amt für öffentliche Ordnung hat am Freitag, 23. Oktober, eine entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die Einschränkungen gelten bis Sonntag, 8. November, 24 Uhr.

Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen passt die Stadt ihre Maßnahmen an, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Da besonders bei großen Veranstaltungen wie Messen, Ausstellungen, Kongressen und Sportveranstaltungen viele Besucher dicht aufeinandertreffen, ist es notwendig, die Anzahl der Teilnehmer zu begrenzen. Neben der Einschränkung der Teilnehmerzahl sind das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, die Einhaltung des Mindestabstands und eine gute Hand-Hygiene wesentliche Bestandteile des Infektionsschutzes.

Bei Vorlage eines erweiterten Hygienekonzepts können vom Amt für öffentliche Ordnung im Einzelfall Veranstaltungen mit bis zu 500 Besuchern genehmigt werden. Bei Messen, Ausstellungen und Kongressen zählt das Personal der Aussteller zu den höchstens zulässigen 500 Personen.

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