Archive for Juni 14th, 2019

Besserer Lärmschutz an Landeplätzen

Posted by Klaus on 14th Juni 2019 in Allgemein

Die Landesregierung hat eine Verschärfung der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung bewirkt. Der Bund wird Ultraleichtflugzeuge und Gyrokopter in die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung mit einbeziehen.

Das Bundesverkehrsministerium und das Bundesumweltministerium werden mit der Einbeziehung der Ultraleichtflugzeuge und Gyrokopter (Tragschrauber) die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung verschärfen und damit den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm in der Umgebung von Landeplätzen deutlich verbessern. Landeplätze sind mittelgroße Flugplätze – weder Flughäfen noch Segelflugplätze. Die beiden Bundesministerien greifen damit eine Forderung der Landesregierung Baden-Württemberg auf, die sie im Bund-Länder-Fachausschuss Luftfahrt erhoben hat. Das förmliche Verfahren zur Änderung dieser Verordnung, bei dem auch der Bundesrat beteiligt wird, soll in Kürze starten. Dies teilte das Bundesverkehrsministerium in der letzten Sitzung des Ausschusses im Mai 2019 mit.

Auslöser der Forderung der Landesregierung waren Resolutionen der zwei nordbadischen Gemeinden Altlußheim und Oberhausen-Rheinhausen Ende 2017 beziehungsweise Anfang 2018. Die Bevölkerung dieser Gemeinden beklagte sich über den Fluglärm, der von dem linksrheinischen, auf rheinland-pfälzischem Gebiet gelegenen Flugplatz Speyer ausgeht. Besonders unangenehm aufgefallen sind dabei tief fliegende Ultraleichtflugzeuge und recht laute Gyrokopter, die ihre Kreise auch über den beiden rechtsrheinischen Gemeinden drehen. Beide Luftfahrzeugtypen fallen als sogenannte Luftsportgeräte bisher nicht in den Anwendungsbereich der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung. Die beiden badischen Gemeinden forderten, dies zu ändern. Die Landesregierung unterstützte diese Forderung.

Besonderer Schutz in der Mittagszeit und an Ruhetagen

Ziel der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung ist der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm durch Einschränkungen des Flugbetriebs an Landeplätzen mit mehr als 15.000 Flugbewegungen im Jahr. Kleinere Flugzeuge ohne Lärmschutzzeugnis dürfen an diesen Landeplätzen zu besonders lärmsensiblen Zeiten, etwa täglich zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ab 13:00 Uhr, nicht starten und landen. Flugzeuge mit Lärmschutzzeugnis dürfen nur Überlandflüge, also Flüge mit einer Landung frühestens nach einer Stunde, durchführen. Keine Beschränkungen gelten nur für Flugzeuge, die erhöhten Schallschutz vorweisen können.

In der Praxis bedeuten die vorgesehenen Änderungen, dass mehr Landeplätze in den Anwendungsbereich der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung fallen und die recht lauten Gyrokopter dort in den Schutzzeiten in der Regel nicht mehr fliegen dürfen. Die relativ leisen Ultraleichtflugzeuge bis 472,5 Kilogramm Abflugmasse erfüllen dagegen die erhöhten Schallschutzanforderungen und sind deshalb im Betrieb nicht beschränkt.

Verkehrsminister Winfried Hermann begrüßt die angekündigten Änderungen: „Ich freue mich vor allem darüber, dass die Bevölkerung rund um die Landeplätze demnächst noch besser vor Fluglärm geschützt wird. Und ich freue mich auch, dass die Forderung der beiden badischen Gemeinden und der Landesregierung bei den für die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung verantwortlichen Bundesministerien auf ein offenes Ohr gestoßen ist. Gute Argumente setzen sich eben durch.“

Info, Minister für Verkehr
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In die Wanne, fertig, los – Badewannenrennen im Inselbad Untertürkheim

Info der Stadt Stuttgart

Im Inselbad Untertürkheim findet am Sonntag, 23. Juni, ab 13 Uhr die Stadtmeisterschaft im Badewannen- rennen statt. Ein Team besteht aus zwei Personen: einem Badewannen- kapitän und einem Matrosen. Um das schnellste Team zu ermitteln, müssen die Mannschaften in mehreren Vor- rundenrennen mit der Renn- badewanne etwa 50 Meter durch das Becken paddeln.

In einer Rennbadewanne ist jede Teamkonstellation möglich, und alle Teams haben die gleichen Chancen. Die Teams können  sich Fantasienamen geben und sich kostümieren. Das Team mit den verrücktesten Kostümen, das von den Zuschauern gewählt wird, bekommt als Prämie einen Überraschungs-Sonderpreis. Die Sieger des Badewannenrennens, die Stuttgarter Stadtmeister, erhalten neben Ruhm und Ehre ebenfalls tolle Preise. Anmelden zum Rennen kann man sich am Veranstaltungstag direkt im Inselbad. Jeder, der schwimmen kann, darf teilnehmen und muss lediglich den regulären Eintrittspreis bezahlen. Die  Rennbadewannen werden im Inselbad gestellt. An diesem ereignisreichen Tag warten auf alle Badegäste im Inselbad Untertürkeim viele tolle Überraschungen.

Zu erreichen ist das Inselbad Untertürkheim, Inselbad 4, mit: S-Bahn S1 bis Haltestelle Untertürkheim, Stadtbahn U4 und U13 bis Haltestelle Bahnhof Untertürkheim, Bus Linien 60, 61, und N6 bis Haltestelle Untertürkheim. Mehr unter www.stuttgart.de/baeder/inselbad.

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