Archive for Juli 23rd, 2019

Wenn das Haustier nicht mit in den Urlaub kann

Posted by Klaus on 23rd Juli 2019 in Allgemein

Sommerzeit ist Urlaubszeit. Haustierhalter sollten sich rechtzeitig Gedanken machen, wer sich in ihrer Abwesenheit um ihre Tiere kümmert. Denn nicht immer sind Tiere in der Ferienunterkunft erlaubt. Ein Merkblatt für den Urlaub zeigt Ihnen, was Tierhalter wissen müssen.

„Für viele Menschen ist der Sommerurlaub die schönste Zeit des Jahres. Zu einer guten Urlaubsplanung gehört es, sich frühzeitig Gedanken über den Verbleib und die Versorgung der Haustiere zu machen. Nicht immer können die Tiere mit in den Urlaub fahren, und für diesen Fall müssen Lösungen gefunden werden. Speziell für das Reisen mit Hunden haben unsere Staatlichen Veterinärexperten ein informatives Faltblatt entwickelt, das den Hundehaltern wichtige Informationen bietet“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Das Faltblatt des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamts Aulendorf bietet umfangreiche Informationen zum Umgang mit Hunden im Urlaub.

„Während Hunde Urlaubsreisen überwiegend ganz gut verkraften und ohnehin recht stark auf ihren Halter fixiert wären, sind Katzen eher an ihre gewohnte Umgebung gebunden“, erklärte Hauk. Kleinere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel sollten eher nicht mit in den Urlaub fahren. Fahre ein Tier im Auto mit in den Urlaub, sei für einen sicheren Platz und ausreichend Futter und Wasser zu sorgen. Auch dürften die Tiere bei hohen Temperaturen nie alleine im Auto zurückgelassen werden.

Einreisebeschränkungen beachten

„Bereits im Vorfeld ist zu klären, ob es am Urlaubsort geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für das Tier gibt. Auch gibt es in vielen Ländern mit Blick auf die Tiergesundheit Einreisebeschränkungen für Haustiere. Bei Reisen in andere EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer muss ein Hund durch einen Transponder gekennzeichnet sein sowie mindestens eine gültige Tollwutimpfung mit einem entsprechenden Eintrag im EU-Heimtierausweis besitzen“, erklärte der Minister. Für bestimmte Drittländer müsse die Wirksamkeit der Tollwutimpfung zusätzlich durch den Nachweis eines ausreichenden Antikörpertiters mittels Blutuntersuchung bestätigt werden.

Könne das Haustier nicht mit in die Ferien genommen werden, biete sich eine Betreuung im Bekannten- oder Freundeskreis an. Vor allem Personen, die das Tier bereits kennen würden und mit dessen Pflege vertraut wären, seien hierfür besonders geeignet

Vorsicht bei Tieren aus dem Ausland

„Immer wieder kommt es vor, dass Reisende aus Mitleid oder finanziellen Überlegungen heraus einen Hund, eine Katze oder auch andere angebotene Tiere aus dem Ausland mitbringen. Häufig entstehen hier unüberschaubare Folgekosten, da insbesondere kostengünstig angebotene Welpen oft unter tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen gezüchtet werden und häufig fehlernährt, krank oder verhaltensgestört sind“, sagte Minister Hauk. Teure Tierarztbehandlungen könnten die Folge sein. „Wer wirklich helfen möchte, darf solche dubiosen Geschäftspraktiken auf Kosten der Tiere nicht unterstützen. In den Tierheimen in Baden-Württemberg warten genügend Tiere auf Vermittlung in gute Hände“, so Hauk.

Sehr kritisch seien auch sogenannte Flugpatenschaften zu sehen: „Tiere, die verbotenerweise im privaten Reiseverkehr als eigene Tiere mit der Absicht der späteren Abgabe mitgeführt werden, unterliegen strengeren tierseuchenrechtlichen Einreisebestimmungen. Die Umgehung der Vorschriften durch Tarnung der Transporte als privater Reiseverkehr ist illegal“, betonte Hauk. Würden die Tiere nicht den vorgeschriebenen tiergesundheitsrechtlichen Anforderungen entsprechen, könnten auf den Flugpaten hohe Kosten für den Rücktransport des Tieres in sein Herkunftsland oder die Unterbringung in einer Quarantäneeinrichtung zukommen.

Faltblatt des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamts Aulendorf

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierschutz – Reisen mit Tieren

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Tierschutz und Tiergesundheit

Info, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Foto, Sabine

Ferienbaustellen 2019

Posted by Klaus on 23rd Juli 2019 in Stuttgart

Info, Stadt Stuttgart

Wie in jedem Jahr nutzt das Tiefbauamt der Landeshauptstadt Stuttgart auch im Sommer 2019 die Ferienzeit, um an zahlreichen Straßen und Bauwerken dringend erforderliche Sanierungsarbeiten vorzunehmen. Viele von ihnen wären außerhalb der Ferienzeit wegen des hohen Verkehrsaufkommens kaum oder nur mit großen Störungen des Verkehrsablaufs durchführbar.

In der unten abrufbaren Übersicht sind die wichtigsten Ferienbaustellen nach Stadtteilen aufgelistet. Es sind auch Baumaßnahmen der Stuttgart Netze Betrieb GmbH, der Netze BW GmbH, der EnBW Fernwärme sowie der SSB AG aufgeführt. Zusätzlich gibt es zahlreiche Arbeiten, wie etwa Schachtreparaturen, die nur einen Tag in Anspruch nehmen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde darauf verzichtet, diese anzugeben. Bei einigen der aufgeführten Baumaßnahmen fehlt die genaue Terminangabe. Sie wird rechtzeitig durch eine gesonderte Presseinformation bekannt gegeben oder kann im Internet auf der Seite www.stuttgart.de/baustellenkalender tagesaktuell abgerufen werden.

Das Tiefbauamt bemüht sich, Beeinträchtigungen des Verkehrs und Belästigungen von Anliegern auf ein Mindestmaß zu reduzieren und bittet die Betroffenen um Verständnis.

Hier können Sie die die Übersicht herunterladen: Ferienbaustellen 2019 (PDF)

Baustellen.Strassen.baden-wuerttemberg.de

Foto, Blogarchiv

Spielen auf Schulhöfen und Kleinspielfeldern öffentlicher Schulen in den Schulferien

Posted by Klaus on 23rd Juli 2019 in Stuttgart

Info Stadt Stuttgart

Anlässlich der Sommerferien weist das Schulverwaltungsamt darauf hin, dass grundsätzlich bestimmte Schulhöfe und Kleinspielfelder von allen Kindern bis 14 Jahren, soweit keine Sonderregelungen bestehen, in der unterrichts- und betreuungsfreien Zeit werktags von 8 bis 19 Uhr zum Spielen genutzt werden können (Hinweisschilder sind vorhanden).

Wegen einer Vielzahl von Baumaßnahmen auf Schulanlagen sind einzelne Schulhöfe und Kleinspielfelder zeitweise gesperrt oder stehen nur teilweise zur Verfügung. Die teilweise Öffnung kann sich sowohl auf die Fläche als auch auf den Zeitraum beziehen. Weitere kurzfristige Sperrungen sind aus Sicherheitsgründen möglich.

Die Rasenspielfelder bleiben von der Freigabe grundsätzlich ausgeschlossen. Schulgebäude und Schulgärten sowie sonstige nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten werden.

Aufsichtspersonen stellt die Stadt nicht. Eine Haftung für Unfälle und Schäden wird mit der Freigabe nicht übernommen. Die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister sind berechtigt und verpflichtet, bei Anständen einzuschreiten. Nutzer der Schulanlagen und gegebenenfalls Aufsichtspflichtige sind für Schäden ersatzpflichtig. Die Liste ist zu finden unter www.stuttgart.de/schulhoefe-ferienzeit-2019.

Stuttgart Ost:
Berger Schule Schwarenbergstraße 34
GHS Gablenberg Pflasteräckerstr. 25
Grundschule Gaisburg Landhausstr. 255
Fuchsrainschule Gablenberger Weg 25
Ameisenbergschule Ameisenbergstr. 2
Raitelsbergschule Röntgenstr. 5
Raichberg-Realschule Schönbühlstr. 90
Wagenburg-Gymnasium Wagenburgstr. 30
Zeppelin-Gymnasium Neckarstr. 149
GWRS Ostheim Landhausstr. 117

Foto, Blogarchiv

Hedelfingen – Einbruch in Bürogebäude – Zeugen gesucht

Posted by Klaus on 23rd Juli 2019 in Stuttgart Hedelfingen Rohracker Lederberg

Polizeibericht 23.07.2019

Unbekannte Täter sind am vergangenen Wochenende (19.07. bis 22.07.2019) in ein Bürogebäude an der Hafenbahnstraße eingebrochen. Mutmaßlich hebelten die Täter eine Terrassentür auf und gelangten so in das mehrstöckige Gebäude. Sie durchsuchten sämtliche Stockwerke und durchwühlten die Räumlichkeiten. Die Unbekannten entwendeten einen Tresor. Die genaue Schadenshöhe kann derzeit noch nicht beziffert werden.

Zeugen werden gebeten, sich beim Polizeirevier 5 Ostendstraße unter der Rufnummer +4971189903500 zu melden.

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