Spielen auf Schulhöfen und Kleinspielfeldern öffentlicher Schulen in den Schulferien

Posted by Klaus on 23rd Juli 2019 in Stuttgart

Info Stadt Stuttgart

Anlässlich der Sommerferien weist das Schulverwaltungsamt darauf hin, dass grundsätzlich bestimmte Schulhöfe und Kleinspielfelder von allen Kindern bis 14 Jahren, soweit keine Sonderregelungen bestehen, in der unterrichts- und betreuungsfreien Zeit werktags von 8 bis 19 Uhr zum Spielen genutzt werden können (Hinweisschilder sind vorhanden).

Wegen einer Vielzahl von Baumaßnahmen auf Schulanlagen sind einzelne Schulhöfe und Kleinspielfelder zeitweise gesperrt oder stehen nur teilweise zur Verfügung. Die teilweise Öffnung kann sich sowohl auf die Fläche als auch auf den Zeitraum beziehen. Weitere kurzfristige Sperrungen sind aus Sicherheitsgründen möglich.

Die Rasenspielfelder bleiben von der Freigabe grundsätzlich ausgeschlossen. Schulgebäude und Schulgärten sowie sonstige nicht freigegebene Bereiche dürfen nicht betreten werden.

Aufsichtspersonen stellt die Stadt nicht. Eine Haftung für Unfälle und Schäden wird mit der Freigabe nicht übernommen. Die Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister sind berechtigt und verpflichtet, bei Anständen einzuschreiten. Nutzer der Schulanlagen und gegebenenfalls Aufsichtspflichtige sind für Schäden ersatzpflichtig. Die Liste ist zu finden unter www.stuttgart.de/schulhoefe-ferienzeit-2019.

Stuttgart Ost:
Berger Schule Schwarenbergstraße 34
GHS Gablenberg Pflasteräckerstr. 25
Grundschule Gaisburg Landhausstr. 255
Fuchsrainschule Gablenberger Weg 25
Ameisenbergschule Ameisenbergstr. 2
Raitelsbergschule Röntgenstr. 5
Raichberg-Realschule Schönbühlstr. 90
Wagenburg-Gymnasium Wagenburgstr. 30
Zeppelin-Gymnasium Neckarstr. 149
GWRS Ostheim Landhausstr. 117

Foto, Blogarchiv

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